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   VerfGH Berlin, 06.09.2017 - VerfGH 62/16   

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https://dejure.org/2017,42413
VerfGH Berlin, 06.09.2017 - VerfGH 62/16 (https://dejure.org/2017,42413)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 06.09.2017 - VerfGH 62/16 (https://dejure.org/2017,42413)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 06. September 2017 - VerfGH 62/16 (https://dejure.org/2017,42413)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 3 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 3 SGB 12, § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 2, § 73a Abs 1 S 1 SGG
    Versagung von PKH aufgrund eigener, von höchstrichterlicher Rspr abweichender Rechtsauffassung des Instanzgerichts verstößt gg Gleichbehandlungsgrundsatz (Art 10 Abs 1 VvB ) iVm dem Rechtssaatsprinzip

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 212
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2016 - L 29 AS 20/16

    Leistungsausschluss - EU Ausländer

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.09.2017 - VerfGH 62/16
    Der Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. Januar 2016 - L 29 AS 20/16 B ER und L 29 AS 21/16 B ER PKH - verletzt die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht auf Gleichbehandlung (Art. 10 Abs. 1 VvB) in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip.

    Der Beschluss des Landessozialgerichts vom 22. Januar 2016 - L 29 AS 20/16 B ER und L 29 AS 21/16 B ER PKH - verletzt die Beschwerdeführer in ihrem Recht auf Gleichbehandlung aus Art. 10 Abs. 1 der Verfassung von Berlin - VvB - in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, soweit die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Ausgangs- und das Beschwerdeverfahren verneint wurden.

    Soweit die Beschwerdeführer den Beschluss des Landessozialgerichts vom 22. Januar 2016 - L 29 AS 20/16 B ER und L 29 AS 21/16 B ER PKH - auch insoweit angegriffen haben, als mit ihm die Beschwerde gegen die Ablehnung des Eilantrags zurückgewiesen wurde, machen sie keine Verletzung ihrer verfassungsmäßigen Rechte geltend.Eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ist daher insoweit nicht veranlasst.

    Der angegriffene Beschluss des Landessozialgerichts vom 22. Januar 2016 - L 29 AS 20/16 B ER und L 29 AS 21/16 B ER PKH - wird nach § 54 Abs. 3 VerfGHG aufgehoben, soweit darin die Beschwerde der Beschwerdeführer gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe im Ausgangsverfahren zurückgewiesen und die Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren abgelehnt wird.

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.09.2017 - VerfGH 62/16
    Das Urteil des Bundessozialgerichts vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 44/15 R - führe zu keiner anderen Einschätzung.

    Denn aus der im Terminbericht der Pressestelle des Bundessozialgerichts veröffentlichten Mitteilung zum Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 44/15 R - kam die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur o. g. entscheidungserheblichen Frage vertretene Position, die von der Ansicht des Landessozialgerichts hierzu abweicht, hinreichend klar zum Ausdruck.

    Im Hinblick auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 44/15 R - erscheint die Bewilligung von Prozesskoste-hilfe vorliegend nicht ausgeschlossen.

  • VerfGH Berlin, 15.01.2014 - VerfGH 179/12

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch unterbliebene Beweisaufnahme

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.09.2017 - VerfGH 62/16
    Der Antrag der Beschwerdeführer auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist erledigt (vgl. Beschluss vom 15. Januar 2014 - VerfGH 179/12 -, Rn. 19; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 789/13 -, juris Rn. 28), nachdem ihnen in der Hauptsache insgesamt ein Anspruch auf Erstattung ihrer notwendigen Auslagen zuerkannt wurde.
  • BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 789/13

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.09.2017 - VerfGH 62/16
    Der Antrag der Beschwerdeführer auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist erledigt (vgl. Beschluss vom 15. Januar 2014 - VerfGH 179/12 -, Rn. 19; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 789/13 -, juris Rn. 28), nachdem ihnen in der Hauptsache insgesamt ein Anspruch auf Erstattung ihrer notwendigen Auslagen zuerkannt wurde.
  • VerfGH Berlin, 11.11.2015 - VerfGH 86/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Klärung einer strittigen Rechtsfrage im

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.09.2017 - VerfGH 62/16
    a) Art. 10 Abs. 1 VvB gebietet - ebenso wie Art. 3 Abs. 1 GG - in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip eine weitgehende - jedoch keine völlige - Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes, wobei der Rechtsschutzgleichheit und -effektivität das Institut der Prozesskostenhilfe dient (vgl. Beschluss vom 11. November 2015 - VerfGH 86/15 - Rn. 8 m. w. N.).
  • EuGH, 15.09.2015 - C-67/14

    Ein Mitgliedstaat kann Unionsbürger, die in diesen Staat zur Arbeitsuche

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.09.2017 - VerfGH 62/16
    Die Wirksamkeit dieses Leistungsausschlusses unterliege seit dem Urteil des EuGH vom 15. September 2015 - C-67/14 - keinen vernünftigen Zweifeln mehr.
  • VerfGH Berlin, 01.07.2015 - VerfGH 153/14

    Keine entscheidungserhebliche Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör im

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.09.2017 - VerfGH 62/16
    Insoweit rügen die Beschwerdeführer nur eine im Beschwerdeverfahren vor dem Landessozialgericht korrigierbare Verletzung von Grundrechten (vgl. Beschluss vom 1. Juli 2015 - VerfGH 153/14 - abrufbar unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-branden-burg.de, Rn. 15; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 30.09.2014 - VerfGH 97/13

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art. 10 Abs. 1 Verf BE i.V.m. dem

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.09.2017 - VerfGH 62/16
    Eine fachgerichtliche Entscheidung über die Gewährung von Prozesskostenhilfe verletzt diese Vorschriften, wenn sie einen Auslegungsmaßstab verwendet, durch den die Rechtswahrnehmung für unbemittelte Rechtsuchende im Vergleich zu bemittelten Rechtsuchenden unverhältnismäßig eingeschränkt wird oder sie bei Anwendung eines verfassungskonformen Auslegungsmaßstabs das Willkürverbot verletzt (vgl. Beschluss vom 30. September 2014 - VerfGH 97/13 - Rn. 13).
  • BVerfG, 26.12.2013 - 1 BvR 2531/12

    Prozesskostenhilfe bei Amtshaftungsklagen wegen Menschenwürdeverletzungen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.09.2017 - VerfGH 62/16
    Es verkennt, dass das Prozesskostenhilfeverfahren den verfassungsrechtlich gebotenen Rechtsschutz nicht selbst bietet, sondern erst zugänglich macht und daher insbesondere nicht dazu dient, strittige Rechtsfragen zu klären (vgl. Beschluss vom 30. September 2014, a. a. O., Rn. 13; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 26. Dezember 2013 - 1 BvR 2531/12 -, juris Rn. 13).
  • VerfGH Berlin, 05.03.2004 - VerfGH 111/99
    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.09.2017 - VerfGH 62/16
    Dies gilt erst recht, wenn ein Fachgericht - wie vorliegend - von der Auffassung der höchstrichterlichen Rechtsprechung abweicht (vgl. Beschluss vom 5. März 2004 - VerfGH 111/99 - Rn. 24; BVerfG, Beschluss vom 14. Februar 2017, a. a. O., Rn. 15 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 20.11.2019 - VerfGH 107/19

    Verfassungsbeschwerde erfolgreich - unzureichende Berücksichtigung des

    Insoweit rügt die Beschwerdeführerin nur eine im Beschwerdeverfahren vor dem Landgericht korrigierbare Verletzung von Grundrechten (vgl. Beschluss vom 6. September 2017 - VerfGH 62/16 - Rn. 12, abrufbar unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, st. Rspr.).

    Dieser Anforderung genügt das Institut der Prozesskostenhilfe (vgl. Beschluss vom 6. September 2017, a. a. O., Rn. 14).

    Eine solche Verkennung kommt insbesondere in Betracht, wenn das Fachgericht einen Auslegungsmaßstab verwendet, durch den die Rechtswahrnehmung für den unbemittelten Rechtsuchenden im Vergleich zum bemittelten Rechtsuchenden unverhältnismäßig eingeschränkt wird (vgl. Beschluss vom 6. September 2017, a. a. O.).

    Der Antrag der Beschwerdeführerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist erledigt (vgl. Beschluss vom 6. September 2017, a. a. O., Rn. 23), nachdem ihr ein Anspruch auf Erstattung ihrer notwendigen Auslagen zuerkannt wurde.

  • VerfGH Berlin, 22.02.2024 - VerfGH 105/23
    Die Fachgerichte überschreiten jedoch den ihnen zustehenden Entscheidungsspielraum, wenn die Entscheidung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz in seiner Ausprägung als Willkürverbot verstößt oder wenn sie einen Auslegungsmaßstab verwenden, durch den die Rechtswahrnehmung für unbemittelte Rechtsuchende im Vergleich zu bemittelten Rechtsuchenden unverhältnismäßig eingeschränkt wird (Beschlüsse vom 11. November 2015 - VerfGH 86/15 - Rn. 9 und vom 6. September 2017 - VerfGH 62/16 - Rn. 14; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG,.
  • VerfGH Berlin, 13.12.2023 - VerfGH 25/21

    Teilweise unzulässige, im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde betr

    a) Die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 25. September 2015 - VG 7 K 59/14 - ist unzulässig, weil nur eine im Berufungsverfahren korrigierbare Verletzung von Grundrechten gerügt wird (vgl. Beschlüsse vom 14. Dezember 2022 - VerfGH 84/21 - Rn. 11 und vom 6. September 2017 - VerfGH 62/16 - Rn. 12; wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes abrufbar unter gesetze.berlin.de).
  • VerfGH Berlin, 12.05.2021 - VerfGH 16/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

    Für die Beurteilung der Erfolgschance kommt es nicht auf die Auffassung des Richters oder der Richterin, sondern auf jene des oder der verständigen, unbemittelten Rechtssuchenden an (Beschluss vom 12. Juli 2017 - VerfGH 51/16 - Rn. 12 und vom 6. September 2017 - VerfGH 62/16 - Rn. 17; die hier zitierten Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofes sind abrufbar unter www.gesetze.berlin.de; Driehaus/Quabeck, in: Driehaus, Verfassung von Berlin, 2020, Art. 10 Rn. 8 m. w. N.; vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2. Mai 2016 - 2 BvR 1267/15 -, juris Rn. 10; vom 8. Juli 2016 - 2 BvR 2231/13 -, juris Rn. 15 und vom 26. Dezember 2013 - 1 BvR 2531/12 -, juris Rn. 13).

    Der Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist erledigt, nachdem ihm ein Anspruch auf Erstattung seiner notwendigen Auslagen zuerkannt wurde (vgl. Beschluss vom 6. September 2017 - VerfGH 62/16 - Rn. 23).

  • VerfGH Berlin, 20.02.2019 - VerfGH 155/17

    Zu den Anforderungen des Grundsatzes der Rechtsschutzgleichheit an die Handhabung

    Der Rechtsschutzgleichheit und -effektivität dient das Institut der Prozesskostenhilfe (Beschluss vom 6. September 2017 - VerfGH 62/16 - Rn. 14).

    Die Fachgerichte überschreiten den ihnen insofern zustehenden Entscheidungsspielraum erst dann, wenn die Entscheidung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz in seiner Ausprägung als Willkürverbot verstößt oder wenn sie einen Auslegungsmaßstab verwendet, durch den die Rechtswahrnehmung für unbemittelte Rechtsuchende im Vergleich zu bemittelten Rechtsuchenden unverhältnismäßig eingeschränkt wird (Beschlüsse vom 11. November 2015 - VerfGH 86/15 - Rn. 9 und vom 6. September 2017 - VerfGH 62/16 - Rn. 14; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - 1 BvR 2144/11 -, juris Rn. 2).

    Letzteres ist namentlich dann der Fall, wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussichten gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO oder an die Darstellung des Streitverhältnisses gemäß § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO überspannt und verkennt, dass das Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfeverfahren den verfassungsrechtlich gebotenen Rechtsschutz nicht selbst bietet, sondern erst zugänglich macht und daher insbesondere nicht dazu dient, strittige Rechts- oder Tatsachenfragen zu klären (Beschlüsse vom 11. November 2015 - VerfGH 86/15 - Rn. 9 und vom 6. September 2017 - VerfGH 62/16 - Rn. 17).

  • VerfGH Berlin, 17.03.2021 - VerfGH 142/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

    Für die Beurteilung der Erfolgschance kommt es nicht auf die Auffassung des Richters, sondern auf jene des verständigen, unbemittelten Rechtssuchenden an (Beschluss vom 12. Juli 2017 - VerfGH 51/16 - Rn. 12 und vom 6. September 2017 - VerfGH 62/16 - Rn. 17; Driehaus/Quabeck, in: Driehaus, Verfassung von Berlin, 2020, Art. 10 Rn. 8 m. w. N.; vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2. Mai 2016 - 2 BvR 1267/15 -, juris Rn. 10; vom 8. Juli 2016 - 2 BvR 2231/13 -, juris Rn. 15 und vom 26. Dezember 2013 - 1 BvR 2531/12 -, juris Rn. 13).
  • VerfGH Berlin, 04.07.2018 - VerfGH 61/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen sorgerechtliche Entscheidung - keine

    Insoweit rügt der Beschwerdeführer nur eine Verletzung von Grundrechten, die im Beschwerdeverfahren vor dem Kammergericht korrigierbar war (vgl. Beschluss vom 6. September 2017 - VerfGH 62/16 -, wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes abrufbar unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 12; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 27.04.2022 - VerfGH 39/20

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

    Für die Beurteilung der Erfolgschance kommt es nicht auf die Auffassung des Richters, sondern auf jene des verständigen, unbemittelten Rechtssuchenden an (Beschlüsse vom 15. Dezember 2021 - VerfGH 4/19 - Rn. 14, vom 12. Mai 2021 - VerfGH 16/20 - Rn. 18, vom 17. März 2021 - VerfGH 142/20 - Rn. 9, vom 6. September 2017 - VerfGH 62/16 - Rn. 17 und vom 12. Juli 2017 - VerfGH 51/16 - Rn. 12; die hier zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes sind abrufbar unter gesetze.berlin.de; Driehaus/Quabeck, in: Driehaus, Verfassung von Berlin, 2020, Art. 10 Rn. 8 m. w. N.; vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2. Mai 2016 - 2 BvR 1267/15 -, juris Rn. 10, vom 8. Juli 2016 - 2 BvR 2231/13 -, juris Rn. 15 und vom 26. Dezember 2013 - 1 BvR 2531/12 -, juris Rn. 13).
  • VerfGH Berlin, 18.10.2023 - VerfGH 13 A/23

    Erfolgloser Eilantrag wegen offensichtlicher Unzulässigkeit der bereits erhobenen

    Eine gegen eine solche Entscheidung gerichtete Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, soweit nur eine im Beschwerdeverfahren korrigierbare Verletzung von Grundrechten gerügt wird (vgl. Beschlüsse vom 14. Dezember 2022 - VerfGH 84/21 - Rn. 11 und vom 6. September 2017 - VerfGH 62/16 - Rn. 12; st. Rspr.).
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