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   VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 77-IV-13 (HS), 78-IV-13 (e.A.)   

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VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 77-IV-13 (HS), 78-IV-13 (e.A.) (https://dejure.org/2013,45135)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 15.11.2013 - 77-IV-13 (HS), 78-IV-13 (e.A.) (https://dejure.org/2013,45135)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 15. November 2013 - 77-IV-13 (HS), 78-IV-13 (e.A.) (https://dejure.org/2013,45135)
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07

    Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 77-IV-13
    Das Oberlandesgericht war insbesondere nicht verfassungsrechtlich verpflichtet, vor Erlass des Verwerfungsbeschlusses einen Antrag des Beschwerdeführers auf Anberaumung einer Verhandlung zu bescheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07).

    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Gehörsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).

  • VerfGH Sachsen, 31.01.2008 - 93-IV-07
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 77-IV-13
    Denn eine Verfassungsbeschwerde kann nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG nur mit der Behauptung erhoben werden, durch die öffentliche Gewalt in einem in der Verfassung des Freistaates Sachsen niedergelegten Grundrecht verletzt zu sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Januar 2008 - Vf. 93-IV-07; st. Rspr.).
  • BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05

    Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör bei gerichtlicher Entscheidung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 77-IV-13
    Zum Recht auf rechtliches Gehör gehört daher auch die Möglichkeit der Akteneinsicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. April 2010, NVwZ 2010, 954 [955] m.w.N.; Beschluss vom 19. Januar 2006, BVerfGK 7, 205 [212]).
  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 3515/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweigerung von

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 77-IV-13
    Zum Recht auf rechtliches Gehör gehört daher auch die Möglichkeit der Akteneinsicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. April 2010, NVwZ 2010, 954 [955] m.w.N.; Beschluss vom 19. Januar 2006, BVerfGK 7, 205 [212]).
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 77-IV-13
    Im Hinblick darauf muss der Begründung der Verfassungsbeschwerde entnommen werden können, was der Beschwerdeführer bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. November 2007 - 1 BvR 1655/05; Beschluss vom 17. Februar 1970, BVerfGE 28, 17 [20]).
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 77-IV-13
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf gewährleistet darüber hinaus auch keine bestimmte Verfahrensart oder Form des gebotenen Gehörs; insbesondere begründet Art. 78 Abs. 2 SächsVerf keinen Anspruch auf eine mündliche Verhandlung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005, BVerfGE 112, 185 [206] m.w.N.).
  • BVerfG, 28.11.2007 - 1 BvR 1655/05

    Rechtliches Gehör bei Abweisung einer Klage auf Erstattung von überhöhten

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 77-IV-13
    Im Hinblick darauf muss der Begründung der Verfassungsbeschwerde entnommen werden können, was der Beschwerdeführer bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. November 2007 - 1 BvR 1655/05; Beschluss vom 17. Februar 1970, BVerfGE 28, 17 [20]).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 124-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 77-IV-13
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 10.12.2012 - 83-IV-12
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 77-IV-13
    b) Im Übrigen genügt die Verfassungsbeschwerde auch hinsichtlich dieses Angriffsgegenstands schon nicht den Begründungsanforderungen, weil der Beschwerdeführer entgegen § 10 Abs. 1 SächsVerfGHG i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG insoweit die Sachentscheidungsvoraussetzungen nicht darlegt, obwohl ihr Vorliegen nicht aus sich heraus erkennbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 18-IV-10; Beschluss vom 10. Dezember 2012 - Vf. 83-IV-12 [HS]/Vf. 84-IV-12 [e.A.]).
  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 2162/07

    Anforderungen an die Substantiierung einer gegen die Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 77-IV-13
    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Gehörsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).
  • VerfGH Sachsen, 16.10.2008 - 125-IV-08
  • VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 18-IV-10
  • VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 110-IV-15
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14; st. Rspr.).

    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Gehörsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).

    Denn da die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann Erfolg haben kann, wenn die angefochtene gerichtliche Entscheidung auf einer Verletzung des Art. 78 Abs. 2 SächsVerf beruht, muss der Begründung der Verfassungsbeschwerde entnommen werden können, was der Beschwerdeführer bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs erhebliches vorgetragen hätte (vgl. SächsVerfG, Beschluss vom 28. Oktober 2015 - Vf. 33-IV-15; Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/ Vf. 78-IV-13 [e.A]).

  • VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 159-IV-15
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14).

    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Grundrechtsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).

  • VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 33-IV-15
    Zum Recht auf rechtliches Gehör gehört daher auch die Möglichkeit der Akteneinsicht (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 13. April 2010, NVwZ 2010, 954 [955] m.w.N.; Beschluss vom 19. Januar 2006, BVerfGK 7, 205 [212]).

    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14).

    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Gehörsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).

  • VerfGH Sachsen, 19.01.2017 - 96-IV-16
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/ Vf. 78-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14; st. Rspr.).

    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Gehörsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).

  • VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 162-IV-16
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14).

    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Grundrechtsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 25. August 2016 - Vf. 159-IV-15; st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 137-IV-15
    3. Da die Beschwerdeführerin die fachgerichtliche Rechtsschutzmöglichkeit gegen den Beschluss vom 8. Juli 2014 über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuches nicht ausgeschöpft hat, kann sie nach § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG mit der Behauptung nicht mehr gehört werden, die fehlerhafte Behandlung ihres Ablehnungsgesuchs führe hinsichtlich der Beschlüsse vom 28. Januar 2014 und 11. September 2015 zu einer Verletzung ihres Anspruchs auf den gesetzlichen Richter aus Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf. 4. Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung der Gehörsrüge durch Beschluss 11. September 2015 richtet, fehlt ihr schon das Rechtsschutzbedürfnis Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14).

    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Grundrechtsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).

  • VerfGH Sachsen, 12.12.2019 - 110-IV-19

    Teilweise begründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidungen

    1. Soweit sich der Beschwerdeführer auch gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts vom 18. September 2019 über die Zurückweisung seiner Anhörungsrüge wendet, folgt die Unzulässigkeit schon daraus, dass derartige Beschlüsse mit einer Verfassungsbeschwerde nicht angreifbar sind, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 19.01.2017 - 166-IV-16
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/ Vf. 78-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14; st. Rspr.).

    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Gehörsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).

  • VerfGH Sachsen, 27.10.2016 - 125-IV-16
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14).

    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Grundrechtsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 25. August 2016 - Vf. 159-IV-15; st. Rspr.) 2. Soweit die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts vom 17. März 2016 sowie gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 23. August 2016 gerichtet ist, genügt sie nicht den Begründungsanforderungen der § 27 Abs. 1, § 28 SächsVerfGHG.

  • VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 90-IV-15
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13.

    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Gehörsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/ Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).

  • VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 114-IV-15
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 115-IV-18
  • VerfGH Sachsen, 19.01.2017 - 107-IV-16
  • VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 96-IV-19
  • VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 73-IV-15
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 82-IV-15
  • VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 89-IV-14

    Grundhonorar und Nebenkosten des Sachverständigen können getrennt geprüft werden

  • VerfGH Sachsen, 15.06.2017 - 72-IV-17
  • VerfGH Sachsen, 24.11.2016 - 121-IV-16
  • VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 69-IV-15
  • VerfGH Sachsen, 25.10.2018 - 79-IV-18
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 77-IV-18

    Unangreifbarkeit gerichtlicher Entscheidungen über die Zurückweisung von

  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 101-IV-18

    Unangreifbarkeit von Anhörungsrügen zurückweisenden gerichtlichen Entscheidungen

  • VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 84-IV-18

    Fürunwirksamerklären eines Beschlusses der Eigentümerversammlung über die

  • VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 5-IV-18
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 45-IV-15
  • VerfGH Sachsen, 30.09.2016 - 95-IV-16
  • VerfGH Sachsen, 02.07.2015 - 114-IV-14
  • VerfGH Sachsen, 19.01.2017 - 119-IV-16
  • VerfGH Sachsen, 30.09.2016 - 44-IV-16
  • VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 65-IV-15
  • VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 19-IV-14
  • VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 198-IV-20
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 121-IV-19
  • VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 165-IV-16
  • VerfGH Sachsen, 12.12.2019 - 109-IV-19
  • VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 31-IV-17
  • VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 135-IV-15

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

  • VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 120-IV-19

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Begründung und

  • VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 126-IV-19
  • VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 68-IV-18
  • VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 192-IV-20
  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 32-IV-16
  • VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 45-IV-14
  • VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 117-IV-19
  • VerfGH Sachsen, 23.01.2014 - 92-IV-13
  • VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 72-IV-13
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