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   BAG, 19.11.2019 - 1 ABR 2/18   

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https://dejure.org/2019,39177
BAG, 19.11.2019 - 1 ABR 2/18 (https://dejure.org/2019,39177)
BAG, Entscheidung vom 19.11.2019 - 1 ABR 2/18 (https://dejure.org/2019,39177)
BAG, Entscheidung vom 19. November 2019 - 1 ABR 2/18 (https://dejure.org/2019,39177)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 2 Nr. 1 MTV, § 2 Nr. 10 MTV, § 50 (2) BetrVG, § 2 Nr. 10 Satz 3 MTV, § 256 Abs. 1 ZPO, § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, § 50 Abs. 2 BetrVG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Feststellungsinteresse als notwendige Voraussetzung einer Feststellungsklage; Feststellungsantrag und Bestimmtheitsgrundsatz; Konkretes Rechtsverhältnis als Gegenstand einer Feststellungsklage

  • bag-urteil.com
  • Betriebs-Berater

    Feststellungsinteresse des Betriebsrats bei Mitbestimmungsangelegenheiten

  • rewis.io

    Zulässigkeit von Feststellungsanträgen - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - konkrete Angelegenheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit von Feststellungsanträgen

  • rechtsportal.de

    ZPO § 256 Abs. 1
    Feststellungsinteresse als notwendige Voraussetzung einer Feststellungsklage

  • datenbank.nwb.de

    Zulässigkeit von Feststellungsanträgen - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - konkrete Angelegenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Feststellungsanträge im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren - und das Feststellungsinteresse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - Zulässigkeit von Feststellungsanträgen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2020, 404
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 10.11.2009 - 1 ABR 54/08

    Mitbestimmung bei der Arbeitszeit - Umkleidezeit

    Auszug aus BAG, 19.11.2019 - 1 ABR 2/18
    Dies unterscheidet den vorliegenden Sachverhalt von den Konstellationen in den vom Betriebsrat herangezogenen Entscheidungen, in denen der Senat erkannt hat, dass Zeiten des Umkleidevorgangs im Betrieb ebenso wie innerbetriebliche Wege zwischen Umkleide- und Arbeitsstellen zur Arbeitszeit iSv. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG gehören (BAG 17. November 2015 - 1 ABR 76/13 - BAGE 153, 225; 12. November 2013 - 1 ABR 59/12 - BAGE 146, 271; 12. November 2013 - 1 ABR 34/12 -; 10. November 2009 - 1 ABR 54/08 -) .

    Diesen Entscheidungen lagen entweder konkrete Anlassfälle eines Streits der Betriebsparteien über eine noch nicht mitbestimmt ausgestaltete Angelegenheit ("konkrete Dienstplangestaltung", vgl. BAG 17. November 2015 - 1 ABR 76/13 - aaO und 12. November 2013 - 1 ABR 34/12 -) , die Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs (BAG 12. November 2013 - 1 ABR 59/12 - aaO) oder eine betriebliche Maßnahme des Arbeitgebers (BAG 10. November 2009 - 1 ABR 54/08 -) zugrunde.

  • BAG, 17.11.2015 - 1 ABR 76/13

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Umkleidezeiten

    Auszug aus BAG, 19.11.2019 - 1 ABR 2/18
    Dies unterscheidet den vorliegenden Sachverhalt von den Konstellationen in den vom Betriebsrat herangezogenen Entscheidungen, in denen der Senat erkannt hat, dass Zeiten des Umkleidevorgangs im Betrieb ebenso wie innerbetriebliche Wege zwischen Umkleide- und Arbeitsstellen zur Arbeitszeit iSv. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG gehören (BAG 17. November 2015 - 1 ABR 76/13 - BAGE 153, 225; 12. November 2013 - 1 ABR 59/12 - BAGE 146, 271; 12. November 2013 - 1 ABR 34/12 -; 10. November 2009 - 1 ABR 54/08 -) .

    Diesen Entscheidungen lagen entweder konkrete Anlassfälle eines Streits der Betriebsparteien über eine noch nicht mitbestimmt ausgestaltete Angelegenheit ("konkrete Dienstplangestaltung", vgl. BAG 17. November 2015 - 1 ABR 76/13 - aaO und 12. November 2013 - 1 ABR 34/12 -) , die Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs (BAG 12. November 2013 - 1 ABR 59/12 - aaO) oder eine betriebliche Maßnahme des Arbeitgebers (BAG 10. November 2009 - 1 ABR 54/08 -) zugrunde.

  • BAG, 12.11.2013 - 1 ABR 59/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umkleidezeiten

    Auszug aus BAG, 19.11.2019 - 1 ABR 2/18
    Dies unterscheidet den vorliegenden Sachverhalt von den Konstellationen in den vom Betriebsrat herangezogenen Entscheidungen, in denen der Senat erkannt hat, dass Zeiten des Umkleidevorgangs im Betrieb ebenso wie innerbetriebliche Wege zwischen Umkleide- und Arbeitsstellen zur Arbeitszeit iSv. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG gehören (BAG 17. November 2015 - 1 ABR 76/13 - BAGE 153, 225; 12. November 2013 - 1 ABR 59/12 - BAGE 146, 271; 12. November 2013 - 1 ABR 34/12 -; 10. November 2009 - 1 ABR 54/08 -) .

    Diesen Entscheidungen lagen entweder konkrete Anlassfälle eines Streits der Betriebsparteien über eine noch nicht mitbestimmt ausgestaltete Angelegenheit ("konkrete Dienstplangestaltung", vgl. BAG 17. November 2015 - 1 ABR 76/13 - aaO und 12. November 2013 - 1 ABR 34/12 -) , die Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs (BAG 12. November 2013 - 1 ABR 59/12 - aaO) oder eine betriebliche Maßnahme des Arbeitgebers (BAG 10. November 2009 - 1 ABR 54/08 -) zugrunde.

  • BAG, 22.10.2019 - 1 ABR 11/18

    Wegezeiten - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 19.11.2019 - 1 ABR 2/18
    Das gilt auch für den im Zeitpunkt der vorliegenden Entscheidung noch nicht veröffentlichten Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2019 (- 1 ABR 11/18 -) , wonach Zeiten, die das Fahrpersonal für das Zurücklegen der Strecke zwischen Wohnung bzw. jeweiligem Aufenthaltsort zum Einsetz-/Ablöseort und vom Aussetz-/Ablöseort zur Wohnung oder jeweiligem Aufenthaltsort braucht, nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen.

    Nach dem dortigen Verfahrensgegenstand haben die Betriebsparteien nicht - wie vorliegend - darüber gestritten, wie bereits mitbestimmte betriebliche Arbeitszeitfestlegungen zu verstehen sind (vgl. BAG 22.  Oktober 2019 - 1 ABR 11/18 - Rn. 20) .

  • BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 96/12

    Mitbestimmung bei Fälligkeit - Gesetzesvorbehalt

    Auszug aus BAG, 19.11.2019 - 1 ABR 2/18
    Zwar kann sich eine verlangte Feststellung auf die Unwirksamkeit einzelner Vorschriften einer (Gesamt-)Betriebsvereinbarung beschränken (vgl. etwa BAG 9. Juli 2013 - 1 ABR 2/13 (A) - Rn. 17; vgl. zum Einigungsstellenspruch BAG 22. Juli 2014 - 1 ABR 96/12 - Rn. 10, BAGE 148, 341) .

    Voraussetzung ist aber, dass sie sich auf eine eigenständige Teilregelung - und in diesem Sinn auf ein (Teil-)Rechtsverhältnis - bezieht (vgl. BAG 22. Juli 2014 - 1 ABR 96/12 - Rn. 10, aaO) .

  • BAG, 12.11.2013 - 1 ABR 34/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umkleidezeiten

    Auszug aus BAG, 19.11.2019 - 1 ABR 2/18
    Dies unterscheidet den vorliegenden Sachverhalt von den Konstellationen in den vom Betriebsrat herangezogenen Entscheidungen, in denen der Senat erkannt hat, dass Zeiten des Umkleidevorgangs im Betrieb ebenso wie innerbetriebliche Wege zwischen Umkleide- und Arbeitsstellen zur Arbeitszeit iSv. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG gehören (BAG 17. November 2015 - 1 ABR 76/13 - BAGE 153, 225; 12. November 2013 - 1 ABR 59/12 - BAGE 146, 271; 12. November 2013 - 1 ABR 34/12 -; 10. November 2009 - 1 ABR 54/08 -) .

    Diesen Entscheidungen lagen entweder konkrete Anlassfälle eines Streits der Betriebsparteien über eine noch nicht mitbestimmt ausgestaltete Angelegenheit ("konkrete Dienstplangestaltung", vgl. BAG 17. November 2015 - 1 ABR 76/13 - aaO und 12. November 2013 - 1 ABR 34/12 -) , die Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs (BAG 12. November 2013 - 1 ABR 59/12 - aaO) oder eine betriebliche Maßnahme des Arbeitgebers (BAG 10. November 2009 - 1 ABR 54/08 -) zugrunde.

  • BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 53/86

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Regelung der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 19.11.2019 - 1 ABR 2/18
    Das kann auch den Umfang des Mitbestimmungsrechts - nicht jedoch dessen konkrete Ausgestaltung - betreffen (vgl. bereits BAG 13. Oktober 1987 - 1 ABR 53/86 - zu B II 2 a und b der Gründe) .

    Der jeweilige Antragsteller ist darlegungspflichtig für diejenigen Tatsachen, aus denen sich das Feststellungsinteresse ergeben soll (vgl. BAG 13. Oktober 1987 - 1 ABR 53/86 - zu B II 3 der Gründe) .

  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 13/03

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

    Auszug aus BAG, 19.11.2019 - 1 ABR 2/18
    Nur bei hinreichend konkreter Umschreibung kann die Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Betriebsparteien entschieden werden (vgl. BAG 8. Juni 2004 - 1 ABR 13/03 - zu B I 2 a aa der Gründe, BAGE 111, 36) .
  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 2/13

    Ladung zu einer Betriebsratssitzung - Rechtsfolgen der unterbliebenen Mitteilung

    Auszug aus BAG, 19.11.2019 - 1 ABR 2/18
    Zwar kann sich eine verlangte Feststellung auf die Unwirksamkeit einzelner Vorschriften einer (Gesamt-)Betriebsvereinbarung beschränken (vgl. etwa BAG 9. Juli 2013 - 1 ABR 2/13 (A) - Rn. 17; vgl. zum Einigungsstellenspruch BAG 22. Juli 2014 - 1 ABR 96/12 - Rn. 10, BAGE 148, 341) .
  • BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 73/10

    Schulung für Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus BAG, 19.11.2019 - 1 ABR 2/18
    Das ist den Gerichten verwehrt (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 7 ABR 73/10 - Rn. 35, BAGE 140, 277) .
  • BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 22/12

    Zeiterfassung - freigestellte Betriebsratsmitglieder

  • BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98

    Unterrichtung des Betriebsrats über Beschäftigung freier Mitarbeiter

  • BAG, 25.10.2017 - 7 AZR 731/15

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Arbeitszeit - Benachteiligungsverbot

  • BAG, 08.12.2015 - 1 ABR 2/14

    Feststellungsausspruch - Verbot der reformatio in peius

  • BAG, 20.01.2015 - 1 ABR 1/14

    Feststellungsanträge im Beschlussverfahren - Feststellungsinteresse -

  • BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 5/03

    Feststellungsinteresse im Beschlussverfahren

  • BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 27/06

    Feststellung der Tarifgebundenheit

  • BAG, 17.09.2013 - 1 ABR 24/12

    Einigungsstelle - Anfechtung - Feststellungsantrag

  • LAG Köln, 06.10.2017 - 4 TaBV 82/16

    Umkleide- und Wegezeiten; Mitbestimmungsrecht; Arbeitszeit; Papierindustrie

  • ArbG Aachen, 28.06.2016 - 5 BV 36/15

    Umkleide- und Wegezeiten, Mitbestimmungsrecht, Arbeitszeit, Papierindustrie

  • LAG Hamm, 27.07.2021 - 7 TaBV 79/20

    Initiativrecht des Betriebsrats bei Einführung einer elektronischen

    § 256 Abs. 1 ZPO findet im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren Anwendung (zuletzt BAG v. 19.11.2019, 1 ABR 2/18 Rn. 14 m.w.Nachw.).

    Dabei geht es nicht nur um die Frage des Mitbestimmungsrechtes insgesamt, sondern auch um dessen Umfang (BAG, Beschl. v. 19.11.2019 aaO. Rn. 15 m.w.Nachw.).

    Damit ist der Umfang des Mitbestimmungsrechtes des Betriebsrates aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG betroffen; es handelt sich nicht um die Erstellung eines Rechtsgutachtens zu abstrakten Rechtsfragen (zur Abgrenzung BAG v. 15.01.2002, 1 ABR 13/01 Rn. 49 aE, Beschl. v. 17.09.2013, 1 ABR 24/12 Rn. 21 sowie Beschl. v. 19.11.2019, 1 ABR 2/18 aaO Rn. 15).

  • BAG, 18.02.2021 - 6 AZR 92/19

    Anfechtung - Rechtskraft der Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung

    Die Erstattung eines solchen Rechtsgutachtens entspricht nicht der im Arbeitsgerichtsgesetz vorgesehenen Funktion der Gerichte (BAG 14. Mai 2020 - 6 AZR 674/19 - Rn. 27; 19. November 2019 - 1 ABR 2/18 - Rn. 31) .
  • BAG, 28.07.2021 - 10 AZR 397/20

    Aussetzung - anhängiges Vorabentscheidungsverfahren

    Ein Rechtsverhältnis ist die aus einem konkreten Lebenssachverhalt folgende Beziehung einer Person zu einer anderen Person oder Sache, die ein subjektives Recht enthält oder aus der ein solches Recht entspringen kann (BAG 19. November 2019 - 1 ABR 2/18 - Rn. 30; Zöller/Greger 33. Aufl. § 148 Rn. 5, § 256 Rn. 3) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.02.2020 - 3 TaBV 7/19

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 99 BetrVG - Tendenzträgereigenschaft

    Der jeweilige Antragsteller ist darlegungspflichtig für diejenigen Tatsachen, aus denen sich das Feststellungsinteresse ergeben soll (BAG vom 19.11.2019 - 1 ABR 2/18 - juris Randnummer 15, m. w. N.).

    Es gehört nicht zu den Aufgaben der Gerichte, eine von einem konkreten Streit losgelöschte Klärung von Rechts- oder Tatsachenfragen vorzunehmen oder Rechtsgutachten über Fragen zu erstellen (BAG vom 19.11.2019, a. a. O., juris Randnummer 14).

    Wie bereits unter II., 2., a.) erörtert, ist das notwendige Feststellungsinteresse i. S. d. § 256 ZPO für eine vom Arbeitgeber losgelöst vom Einzelfall begehrte Feststellung, dass für eine konkret bestimmbare Arbeitnehmergruppe ein bestimmtes Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nicht besteht, ausnahmsweise dann zu bejahen, wenn ein Konflikt um das bestimmbare Mitbestimmungsrecht aufgrund der konkreten Verhältnisse im Betrieb auf Grundlage der Erfahrungen aus der Vergangenheit jederzeit entstehen kann und zu erwarten ist (BAG vom 07.02.2012 - 1 ABR 58/10 - juris Randnummer 13; BAG vom 19.11.2019 - 1 ABR 2/18 - juris Randnummer 15).

  • BAG, 26.05.2021 - 7 ABR 17/20

    Zuständigkeit des Betriebsrats - Betriebszugehörigkeit

    Ein Konflikt über die Wahrnehmung der Beteiligungsrechte aus §§ 99, 102, 87 Abs. 1 Nr. 2, 3, 7 und Nr. 10 BetrVG für die vom Antrag erfassten Arbeitnehmer kann jederzeit entstehen (vgl. zu diesem Erfordernis BAG 19. November 2019 - 1 ABR 2/18 - Rn. 15) .
  • BAG, 22.09.2021 - 7 ABR 13/20

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Versetzung - Feststellungsinteresse

    Das liefe auf die Erstellung eines Rechtsgutachtens hinaus, was den Gerichten verwehrt ist (BAG 19. November 2019 - 1 ABR 2/18 - Rn. 30; 18. Mai 2016 - 7 ABR 41/14 - Rn. 13; 22. Juli 2014 - 1 ABR 9/13 - Rn. 19; 17. September 2013 - 1 ABR 24/12 - Rn. 16) .
  • BAG, 23.03.2023 - 1 ABR 43/18

    Unternehmensmitbestimmung in der Societas Europaea (SE)

    Zielt der Antrag allerdings - wie hier - auf die Feststellung einer teilweisen Unwirksamkeit von Kollektivnormen ab, setzt seine Zulässigkeit voraus, dass es sich hierbei um eine eigenständige Teilregelung handelt, weil nur dann ein gesondert feststellungsfähiges Teilrechtsverhältnis gegeben ist (vgl. BAG 19. November 2019 - 1 ABR 2/18 - Rn. 39 mwN) .
  • BAG, 08.03.2022 - 1 ABR 19/21

    Gemeinschaftsbetrieb - Auflösung einer Betriebsführungsgemeinschaft -

    Das ist den Gerichten verwehrt (BAG 19. November 2019 - 1 ABR 2/18 - Rn. 30 mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 15.11.2023 - 12 TaBV 35/23

    Flugbetrieb; betriebsratsfähige Einheit; Unzulässigkeit eines einseitigen Antrags

    Es gehört nicht zu den Aufgaben der Gerichte, eine von einem konkreten Streit losgelöste Klärung von Rechts- oder Tatsachenfragen vorzunehmen oder Rechtsgutachten über Fragen zu erstellen (BAG 19.11.2019 - 1 ABR 2/18, juris Rn. 14).
  • BAG, 22.09.2021 - 7 ABR 23/20

    Beteiligung der Hauptschwerbehindertenvertretung - Globalantrag

    Ob das der Fall ist, lässt sich nur ausgehend vom Verfahrensgegenstand und anhand aller Umstände des Einzelfalls entscheiden (BAG 19. November 2019 - 1 ABR 2/18 - Rn. 15).
  • LAG Köln, 12.06.2020 - 7 TaBV 69/19

    Auslegung eines Interessenausgleichs und Sozialplans bei einer Fluggesellschaft;

  • ArbG Heilbronn, 18.03.2021 - 7 BV 2/20

    Kostenübernahme - Fortbildungsveranstaltung - Schwerbehindertenvertretung -

  • ArbG Düsseldorf, 29.07.2020 - 8 Ca 3032/19
  • ArbG Kiel, 10.02.2022 - 3 BV 41a/21

    Fehlendes Feststellungsinteresse an der Zulässigkeit der Errichtung eines

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