Rechtsprechung
BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 21/03 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
- Telemedicus
Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
- Telemedicus
Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs zur Einführung einer Videoüberwachung; Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einführung einer Videoüberwachung am Arbeitsplatz ; Notwendigkeit der Beachtung von höherrangigen Recht durch die Betriebsparteien und durch die ...
- bag-urteil.com
Videoüberwachung am Arbeitsplatz - allgemeines Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer
- Judicialis
BetrVG § 75 Abs. 2 Satz 1; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 6; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 10 Abs. 1
- Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Videoüberwachung am Arbeitsplatz: Bindung der Betriebsparteien an Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer ? Verhältnismäßigkeitsprüfung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsverfassungsrecht; Grundrechtsschutz - Videoüberwachung am Arbeitsplatz; allgemeines Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Videoüberwachung am Arbeitsplatz
- heise.de (Pressebericht, 01.07.2004)
Keine verdachtsunabhängige Videoüberwachung am Arbeitsplatz
- rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)
Videoüberwachung im Betrieb - Wie viel Kontrolle ist erlaubt?
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Videoüberwachung am Arbeitsplatz
- arbeitsrechtsiegen.de (Kurzinformation)
Rechtliche Grundlagen der Mitarbeiterkontrolle
- law-blog.de (Kurzinformation)
Videoüberwachung am Arbeitsplatz
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Videoüberwachung am Arbeitsplatz
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Videoüberwachung am Arbeitsplatz
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Permanente Videoüberwachung am Arbeitsplatz unzulässig - Das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer ist zu beachten
- 123recht.net (Pressemeldung, 29.6.2004)
Keine Videoüberwachung bei der Post // Schiedsspruch in Berlin gekippt
Besprechungen u.ä.
- stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)
§§ 75 Abs. 2 Satz 1, 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
Videoüberwachung am Arbeitsplatz
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 15.08.2002 - 41 BV 4690/02
- LAG Berlin, 05.03.2003 - 10 TaBV 2089/02
- BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 21/03
Papierfundstellen
- BAGE 111, 173
- NJW 2005, 313
- MDR 2005, 152
- NZA 2004, 1278
- NJ 2005, 96
- BB 2004, 2472
- BB 2005, 102
- DB 2004, 2377
Wird zitiert von ... (49)
- BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 681/16
Überwachung mittels Keylogger - Verwertungsverbot
Dieser verlangt, dass der Eingriff geeignet, erforderlich und unter Berücksichtigung der gewährleisteten Freiheitsrechte angemessen ist, um den erstrebten Zweck zu erreichen (…BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - aaO;… 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - aaO; 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - Rn. 41 , BAGE 148, 26 ; 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - zu B I 2 d der Gründe, BAGE 111, 173 ) . - BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 7/15
Mitbestimmung bei Einrichtung und Betrieb einer Facebookseite
Das Mitbestimmungsrecht ist darauf gerichtet, Arbeitnehmer vor Beeinträchtigungen ihres Persönlichkeitsrechts durch den Einsatz technischer Überwachungseinrichtungen zu bewahren, die nicht durch schutzwerte Belange des Arbeitgebers gerechtfertigt und unverhältnismäßig sind (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - zu B I 2 d der Gründe mwN, BAGE 111, 173) . - BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13
Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung
Dieser verlangt eine Regelung, die geeignet, erforderlich und unter Berücksichtigung der gewährleisteten Freiheitsrechte angemessen ist, um den erstrebten Zweck zu erreichen (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - zu B I 2 d der Gründe, BAGE 111, 173) .
- BAG, 26.08.2008 - 1 ABR 16/07
Videoüberwachung im Betrieb
Arbeitgeber und Betriebsrat sind grundsätzlich befugt, eine Videoüberwachung im Betrieb einzuführen (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - BAGE 111, 173, zu B I 1 der Gründe).Eine Videoüberwachungsanlage ist eine technische Einrichtung, die dazu bestimmt ist, das Verhalten und die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - aaO, zu B I 1 der Gründe mwN).
Das gilt auch für den Spruch einer Einigungsstelle (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 -BAGE 111, 173, zu B I 2 a der Gründe mwN).
Auch unterfällt nicht erst die Verwertung, sondern bereits die Herstellung von Abbildungen dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - BAGE 111, 173, zu B I 2 b der Gründe mwN).
Das als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gewährleistete Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedarf dabei unter den Bedingungen der automatischen Datenverarbeitung in besonderem Maße des Schutzes (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - aaO, zu B I2 d cc der Gründe; BVerfG 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 ua. - BVerfGE 65, 1, 42, zu C II 1 a der Gründe).
Die mit der elektronischen Datenverarbeitung grundsätzlich verbundenen technischen Möglichkeiten, Einzelangaben über eine Person unbegrenzt zu speichern sowie jederzeit abzurufen, sind geeignet, bei den betroffenen Personen einen psychischen Anpassungsdruck zu erzeugen, durch den sie in ihrer Freiheit, ihr Handeln aus eigener Selbstbestimmung zu planen und zu gestalten, wesentlich gehemmt werden (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - aaO, zu B I 2 d cc der Gründe;… BVerfG 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 ua. - aaO, zu C II 1 a der Gründe;… vgl. auch BVerfG 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05 - und - 1 BvR 1254/07 - Rn. 64, NJW 2008, 1505).
Zu den Normen, die das Persönlichkeitsrecht einschränken können, gehören auch die von den Betriebsparteien im Rahmen ihrer Regelungskompetenz geschlossenen Betriebsvereinbarungen (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - BAGE 111, 173, zu B I 2 c der Gründe mwN).
Dieser Grundsatz konkretisiert die den Betriebsparteien nach § 75 Abs. 2 BetrVG auferlegte Verpflichtung (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - BAGE 111, 173, zu B 12 d der Gründe mwN).
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist entgegen einer im Schrifttum an der Rechtsprechung des Senats geäußerten Kritik (vgl. Ehmann Anm. BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 41) dogmatisch geboten.
Indem § 75 Abs. 2 Satz 1 BetrVG Arbeitgeber und Betriebsrat verpflichtet, die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen, "implantiert" die Bestimmung die sich aus Art. 2 Abs. 1 GG ergebenden Bindungen der staatlichen Gewalt in das Betriebsverfassungsrecht (Bender Anm. BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - EzA BGB 2002 § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 2).
Der Gesetzgeber genügt seiner Pflicht, die einzelnen Grundrechtsträger vor einer unverhältnismäßigen Beschränkung ihrer Grundrechte durch privatautonome Regelungen zu bewahren, indem er den Betriebsparteien eine Schutzpflicht hinsichtlich der freien Entfaltung der Persönlichkeit auferlegt (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - aaO, zu B I 2 a der Gründe).
d) Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass die von den Betriebsparteien bzw. der Einigungsstelle getroffene Regelung geeignet, erforderlich und unter Berücksichtigung der gewährleisteten Freiheitsrechte angemessen ist, um den erstrebten Zweck zu erreichen (BAG 29. Juni 2004 -1 ABR 21/03 - BAGE 111, 173, zu B I 2 d der Gründe;… vgl. auch BVerfG 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05 - und - 1 BvR 1254/07 - Rn. 163, NJW 2008, 1505).
Dabei steht den Betriebsparteien und der Einigungsstelle - ebenso wie in einer vergleichbaren Situation dem Gesetzgeber - ein gewisser Beurteilungsspielraum zu (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 -BAGE 111, 173, zu B I 2 d aa der Gründe).
Auch insoweit haben Betriebsparteien und Einigungsstelle einen gewissen Beurteilungsspielraum (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - BAGE 111, 173, zu B I 2 d bb der Gründe).
Um das festzustellen, bedarf es einer Gesamtabwägung der Intensität des Eingriffs und des Gewichts der ihn rechtfertigenden Gründe (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - BAGE 111, 173, zu B I 2 dcc der Gründe mwN;… vgl. auch BVerfG 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05 -und - 1 BvR 1254/07 - Rn. 168, NJW 2008, 1505).
Maßgeblich sind vielmehr die Gesamtumstände (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - aaO).
Das Gewicht der Beeinträchtigung hängt ua. davon ab, ob die Betroffenen als Personen anonym bleiben, welche Umstände und Inhalte der Kommunikation erfasst werden und welche Nachteile den Grundrechtsträgern aus der Überwachungsmaßnahme drohen oder von ihnen nicht ohne Grund befürchtet werden (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - aaO; BVerfG 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98 - und - 1 BvR 1084/99 - BVerfGE 109, 279, 353, zu C II 3 b ee (4) (a) der Gründe;… vgl. auch BVerfG 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05 - und - 1 BvR 1254/07 - Rn. 80, NJW 2008, 1505).
Die Intensität der Beeinträchtigung hängt ferner maßgeblich von der Dauer und Art der Überwachungsmaßnahme ab (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - aaO).
Das berechtigte Interesse der Arbeitgeberin daran, dass die von ihr beförderten Briefsendungen möglichst nicht abhanden kommen, beschädigt werden oder Inhaltsverluste erleiden, ergibt sich schon aus § 39 Abs. 2 Satz 1 PostG, der die Arbeitgeberin zur Wahrung des durch Art. 10 Abs. 1 GG gewährleisteten Postgeheimnisses verpflichtet (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - BAGE 111, 173, zu B II 2 g aa der Gründe).
Die Arbeitgeberin ist dabei gleichsam Treuhänder für die Wahrung der Grundrechte ihrer Kunden aus Art. 10 Abs. 1 GG und aus Art. 14 Abs. 1 GG (Bender Anm. BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - EzA BGB 2002 § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 2).
Sie kann die Feststellung der Täter erleichtern und dazu beitragen, sie von weiteren Übergriffen abzuhalten (vgl. BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - BAGE 111, 173, zu B II 2 g bb der Gründe).
Der Senat hat dessen mögliche Auswirkungen im Beschluss vom 29. Juni 2004 (- 1 ABR 21/03 -BAGE 111, 173, zu B II 1 der Gründe) beschrieben.
"Überwachungs- und Anpassungsdruck" sind keine "abgegriffenen Schlagworte" (so aber Ehmann Anm. BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 41), sondern beschreiben die möglichen, keineswegs unwahrscheinlichen Folgen von Überwachungsmaßnahmen.
(aa) Anders als in den Einigungsstellensprüchen, die den Entscheidungen des Senats vom 29. Juni 2004 (- 1 ABR 21/03 - BAGE 111, 173) und vom 14. Dezember 2004 (- 1 ABR 34/03 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 42 = EzA BetrVG 2001 § 87 Überwachung Nr. 1) zugrunde lagen, lässt § 6 Abs. 3 BV die Videoüberwachung im Innenbereich nur bei Vorliegen eines auf konkrete Personen bezogenen Verdachts einer strafbaren Handlung zu.
Damit hat die Einigungsstelle berücksichtigt, dass Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eher zulässig sind, wenn sie für den Fall eines konkreten Verdachts oder einer konkreten Gefahr vorgesehen sind (vgl. BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - aaO, zu B II 2 g dd (2) (b) (cc) der Gründe;… vgl. auch BVerfG 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05 - und - 1 BvR 1254/07- Rn. 78, 82, 168, NJW 2008, 1505).
- BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 597/16
Außerordentliche Kündigung - Überwachung durch Detektiv
Dieser verlangt, dass der Eingriff geeignet, erforderlich und unter Berücksichtigung der gewährleisteten Freiheitsrechte angemessen ist, um den erstrebten Zweck zu erreichen (…BAG 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - aaO; 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - Rn. 41 , BAGE 148, 26 ; 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - zu B I 2 d der Gründe, BAGE 111, 173 ) . - BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 546/12
Kündigungsschutzprozess - Verwertungsverbot
Betroffen ist nicht der absolut geschützte Kernbereich privater Lebensgestaltung, sondern der nur relativ geschützte Bereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (zur Abgrenzung vgl. BVerfG 14. September 1989 - 2 BvR 1062/87 - BVerfGE 80, 367; vgl. auch BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - zu B I 2 c der Gründe, BAGE 111, 173) . - BAG, 18.07.2006 - 1 AZR 578/05
Kostenlast bei Lohnpfändungen
Das Bundesarbeitsgericht hat die Grenze der allgemeinen Regelungsbefugnis der Betriebsparteien jedenfalls in den Grundsätzen von Recht und Billigkeit gem. § 75 Abs. 1 BetrVG (…vgl. 7. November 1989 - GS 3/85 - aaO, zu C I 3 der Gründe) und in der Verpflichtung zum Schutz und zur Förderung der freien Entfaltung der Persönlichkeit der Arbeitnehmer aus § 75 Abs. 2 BetrVG (vgl. 11. Juli 2000 - 1 AZR 551/99 - BAGE 95, 221, zu II 2 der Gründe; 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - BAGE 111, 173, zu B I 2 der Gründe mwN) erblickt.bb) Über § 75 Abs. 1, Abs. 2 BetrVG sind die Betriebsparteien mittelbar an die Grundrechte gebunden (BAG 12. November 2002 - 1 AZR 58/02 - BAGE 103, 321, zu III 3 b aa der Gründe; 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - BAGE 111, 173, zu B I 2 a der Gründe;… Fitting § 77 Rn. 55;… Kreutz GK-BetrVG § 77 Rn. 294).
Zugleich sind jedoch die einzelnen Grundrechtsträger vor unverhältnismäßigen Beschränkungen ihrer Grundrechte durch privatautonome Regelungen zzu schützen (BAG 11. Juli 200 - 1 AZR 551/99 - BAGE 95, 221, zu II 2 a der Gründe; 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 -BAGE 111, 173, zu B I 2 a der Gründe mwN).
- BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 537/06
Außerordentliche Kündigung - betriebsverfassungswidrig erlangte Information
Ob und wann etwas anderes gelten muss, wenn keine Einwilligung der Betroffenen vorliegt, kann hier dahingestellt bleiben (vgl. zu möglichen Anforderungen: BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - BAGE 111, 173). - BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 34/03
Videoüberwachung am Arbeitsplatz
Hinweis des Senats: Nahezu gleicher Sachverhalt wie in BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 -.Der Senat hat dies in seinem Beschluss vom 29. Juni 2004 (- 1 ABR 21/03 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 41 = NZA 2004, 1278, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen ) für einen vergleichbaren, ebenfalls die Arbeitgeberin betreffenden Fall bereits entschieden.
Diese Pflicht begrenzt ihre Regelungsbefugnis und den zulässigen Inhalt der von ihnen getroffenen Regelungen (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - aaO, zu B I 2 der Gründe mwN).
Auch Betriebsvereinbarungen, die von den Betriebsparteien im Rahmen ihrer Regelungskompetenz geschlossen wurden, können Einschränkungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts rechtfertigen (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 41 = NZA 2004, 1278, zVv., zu B I 2 c der Gründe mwN).
Um dies festzustellen, bedarf es einer Gesamtabwägung der Intensität des Eingriffs gegen das Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe, bei der die Grenze der Zumutbarkeit nicht überschritten werden darf (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - aaO, zu B I 2 d mwN).
Durch die Videoaufzeichnungen würden jedoch auch die ganz überwiegend "unschuldigen" Teile der Belegschaft betroffen (vgl. BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 41 = NZA 2004, 1278, zVv., zu B II 2 e der Gründe mwN).
Dieses Interesse hat der Senat, anders als die Arbeitgeberin gemeint hat, auch in seinem Beschluss vom 29. Juni 2004 (- 1 ABR 21/03 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 41 = NZA 2004, 1278, zVv., zu B II 2 g aa der Gründe) nicht unberücksichtigt gelassen.
Dabei geht der Senat wie in seiner Entscheidung vom 29. Juni 2004 (- 1 ABR 21/04 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 41 = NZA 2004, 1278, zVv., zu B II 2 g dd (1) der Gründe) davon aus, dass das Gewicht der Gründe für einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer sehr beachtlich ist.
Die Ausführungen der Rechtsbeschwerde zu den vom Senat im Beschluss vom 29. Juni 2004 (- 1 ABR 21/03 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 41 = NZA 2004, 1278, zVv., zu B II 2 g dd (2) (a) der Gründe) in dieser Hinsicht aufgeführten Möglichkeiten sind nicht geeignet, deren Bestehen zu widerlegen.
Der vom Senat im Beschluss vom 29. Juni 2004 (- 1 ABR 21/03 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 41 = NZA 2004, 1278, zVv., zu B II 2 g dd (2) (b) (bb) der Gründe) dargelegte Widerspruch zu den gesetzlichen Grenzen der Dauer einer staatlichen Überwachung ohne richterliche Erlaubnis nach § 163f StPO und der verdeckter Aufzeichnungen nach § 23 Abs. 2 Nr. 2a BKAG besteht auch im Streitfall.
Wie der Senat im Beschluss vom 29. Juni 2004 (- 1 ABR 21/03 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 41 = NZA 2004, 1278, zVv., zu B II 2 g dd (2) (b) (bb) der Gründe) ausgeführt hat, gehen damit die Überwachungsmöglichkeiten der Arbeitgeberin deutlich über die Befugnisse hinaus, die staatliche Organe zur Verhütung selbst schwerer Straftaten haben.
Zwar hat der Senat im Beschluss vom 29. Juni 2004 (- 1 ABR 21/03 - aaO, zu B II 2 g dd (2) (b) (dd) der Gründe) eine Gefahr besonders intensiver Persönlichkeitsverletzungen für den dort entschiedenen Fall in der Möglichkeit gesehen, dass eine digitale Aufzeichnungsanlage zur Anwendung kommen könnte.
- LAG Köln, 18.08.2010 - 3 TaBV 15/10
Vorschriften über Fingernägel, Haare und Unterwäsche
Es bedarf hier einer Gesamtabwägung zwischen der Intensität des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe; die Grenze der Zumutbarkeit darf nicht überschritten werden (vgl. BAG, Beschluss vom 29.06.2004 - 1 ABR 21/03 - BAGE 111, 173 = AP Nr. 41 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, BAG, Beschluss vom 12.12.2006 - 1 AZR 96/06, NZA 2007, 453; BAG, Beschluss vom 13.02.2007 - 1 ABR 18/06, NZA 2007, 640). - LAG Hessen, 25.10.2010 - 7 Sa 1586/09
Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung - Verletzung des …
- BAG, 17.11.2016 - 2 AZR 730/15
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Pflicht zur Teilnahme an einem …
- BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 2/13
Ladung zu einer Betriebsratssitzung - Rechtsfolgen der unterbliebenen Mitteilung …
- BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 4/06
Mitbestimmung bei elektronischem Datenverarbeitungssystem
- ArbG Hamburg, 01.09.2006 - 27 Ca 136/06
Verdachtsunabhängige Suchtmittelkontrollen
- AG Nienburg, 20.01.2015 - 4 Ds 155/14
Strafverfahren: Verwertbarkeit von Dashcam-Aufzeichnungen
- ArbG Bochum, 27.05.2015 - 5 Ca 24/15
Verweigerung der Teilnahme am RIBAS - System, Busfahrer, Kündigung, Abmahnung.
- BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 18/06
Kosten für einheitliche Personalkleidung
- BAG, 12.12.2006 - 1 AZR 96/06
Regelungskompetenz der Betriebsparteien
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.07.2013 - 10 SaGa 3/13
Einstweilige Verfügung - Untersagung von Fotoaufnahmen mit der Handykamera
- OLG Köln, 05.07.2005 - 24 U 12/05
Heimliche Videoüberwachung der gemeinschaftlichen Waschküche eines …
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017 - 5 Sa 449/16
Geldentschädigung wegen Observation durch einen Detektiv
- EGMR, 05.10.2010 - 420/07
Vereinbarkeit einer vom Arbeitgeber angeordneten und durch eine Detektei …
- LAG Köln, 19.01.2005 - 7 TaBV 53/04
Videoüberwachung, Einigungsstellenspruch, Anfechtung, allgemeines …
- LAG Berlin-Brandenburg, 04.03.2011 - 10 TaBV 1984/10
Konfiguration des Betriebsrats-PC
- ArbG Hamm, 09.03.2021 - 1 BV 10/20
Anfechtung Spruch einer Einigungsstelle Installation Videoüberwachungskameras
- ArbG Frankfurt/Main, 08.11.2013 - 22 Ca 9428/12
Videoüberwachung am Arbeitsplatz
- LAG Hamm, 16.10.2015 - 17 Sa 1222/15
Fristlose Kündigung des ordentlich nicht kündbaren Arbeitsverhältnisses eines …
- LAG Hamm, 03.09.2021 - 13 TaBV 16/21
- LAG Hamm, 02.02.2016 - 7 TaBV 83/15
Anfechtung; Einigungsstellenspruch; Telefonie-Modell; abschließende Regelung; …
- LAG Schleswig-Holstein, 14.12.2006 - 4 TaBV 21/06
Rechtmäßigkeit der Einführung einer Videoüberwachung im Innenbereich eines …
- LAG Hessen, 18.04.2012 - 18 Sa 1474/11
Beweiserhebungsverbot - Spinddurchsuchung
- ArbG Bocholt, 23.12.2011 - 1 Ca 1646/11
Geldentschädigung wegen einer Videoüberwachung am Arbeitsplatz.
- LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2014 - 6 Sa 99/14
Betriebsvereinbarung, Ablösung, Verhältnismäßigkeit, Vertrauensschutz, …
- ArbG Augsburg, 04.10.2012 - 1 BV 36/12
Prozessuales Verwertungsverbot bzgl. der durch ein heimlich installiertes …
- ArbG Bremen-Bremerhaven, 30.03.2010 - 4 Ca 4165/09
- LAG Hamm, 14.04.2011 - 15 Sa 125/11
Zulässigkeit und Grenzen der Videoüberwachung im Betrieb
- ArbG Göttingen, 13.12.2005 - 4 Ga 6/05
Videoüberwachung als Schutz OK?
- ArbG Hamburg, 06.12.2017 - 28 BV 6/17
- LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2014 - 6 Sa 93/14
Betriebsvereinbarung, Ablösung, Verhältnismäßigkeit, Vertrauensschutz, …
- LAG Köln, 02.11.2009 - 5 Sa 625/09
Unwirksame Kündigung wegen Privatnutzung eines Firmenfahrzeugs; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2005 - 2 TaBV 25/05
Sachbeschädigung als außerordentlicher Kündigungsgrund
- LAG Berlin-Brandenburg, 15.12.2009 - 19 TaBV 1109/09
Mitbestimmung bei Videoüberwachung; unwirksamer Einigungsstellenspruch zur …
- LG Frankfurt/Main, 07.10.2022 - 28 O 238/21
Diebstahl von Koffern am Flughafen
- LAG Niedersachsen, 20.01.2005 - 7 TaBV 40/04
Einführung einer Videoüberwachung am Arbeitsplatz ; Berücksichtigung der Belange …
- ArbG München, 15.10.2019 - 26 BV 510/18
Ermessensfehler, Beschlussverfahren, Gesamtbetriebsvereinbarung, Gefahrenabwehr
- SchlSt der Evangelischen Landeskirche in Baden, 22.06.2012 - 1 Sch 7/12
- Kirchengerichtliche Schlichtungsstelle der Evangelischen Landeskirche in Baden, 22.06.2012 - 1 Sch 7/12
- LAG Nürnberg, 20.11.2013 - 4 Sa 156/13
Kündigungsrecht