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   BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 50/16   

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https://dejure.org/2018,6031
BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 50/16 (https://dejure.org/2018,6031)
BAG, Entscheidung vom 20.03.2018 - 1 ABR 50/16 (https://dejure.org/2018,6031)
BAG, Entscheidung vom 20. März 2018 - 1 ABR 50/16 (https://dejure.org/2018,6031)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 89 Abs. 2 Satz 2 ArbGG, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 80 Abs. 2 BetrVG, § 75 Abs. 1 BetrVG

  • Wolters Kluwer
  • bag-urteil.com

    Unzulässige Beschwerde - Anforderungen an die Beschwerdebegründung

  • rewis.io

    Unzulässige Beschwerde - Anforderungen an die Beschwerdebegründung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Beschwerdebegründung im Beschlussverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Unzulässige Beschwerde - Anforderungen an die Beschwerdebegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anforderungen an die Beschwerdebegründung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Beschwerdebegründung muss sich mit den rechtlichen oder tatsächlichen Argumenten des Beschlusses auseinandersetzen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Bremen, 27.07.2016 - 3 TaBV 2/16

    Beteiligungs- und Informationsrechte des Betriebsrats im Zusammenhang mit der

    Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 50/16
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 27. Juli 2016 - 3 TaBV 2/16 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 27. Juli 2016 - 3 TaBV 2/16 - aufgehoben und die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven vom 8. Oktober 2015 - 9 BV 910/14 - als unzulässig verworfen.

  • BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 62/12

    DRK-Schwestern sind als Leiharbeitnehmerinnen zu qualifizieren

    Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 50/16
    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin ist begründet und die des Betriebsrats unbegründet, weil bereits die Beschwerde des Betriebsrats gegen den erstinstanzlichen Beschluss des Arbeitsgerichts, deren Zulässigkeit als Prozessfortführungsvoraussetzung vom Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu prüfen ist (BAG 21. Februar 2017 - 1 ABR 62/12 - Rn. 63 mwN, BAGE 158, 121) , unzulässig war.

    Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Beschwerdeführer die angefochtene Entscheidung im Hinblick auf das Rechtsmittel überprüft und mit Blickrichtung auf die Rechtslage durchdenkt (BAG 21. Februar 2017 - 1 ABR 62/12 - Rn. 64, BAGE 158, 121) .

  • BAG, 23.03.2021 - 1 ABR 31/19

    Mitbestimmung - Beseitigungsanspruch des Betriebsrats

    Die Zulässigkeit der von der Arbeitgeberin gegen den antragstattgebenden Beschluss des Arbeitsgerichts erhobenen Beschwerde - die vom Senat als Verfahrensfortführungsvoraussetzung von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. BAG 20. März 2018 - 1 ABR 50/16 - Rn. 8) - begegnet keinen Bedenken.
  • BAG, 19.11.2019 - 1 ABR 36/18

    Einigungsstellenspruch zum betrieblichen Eingliederungsmanagement

    Insbesondere genügte die Beschwerde den gesetzlichen Begründungsanforderungen nach § 89 Abs. 2 Satz 2 ArbGG iVm. § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO (vgl. dazu BAG 20. März 2018 - 1 ABR 50/16 - Rn. 9 mwN) .
  • BAG, 24.03.2021 - 7 ABR 16/20

    Unternehmenseinheitlicher Betriebsrat - Belegschaftsbeschluss

    Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 18. ist nicht deshalb unbegründet, weil seine Beschwerde gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts, deren Zulässigkeit als Prozessfortführungsvoraussetzung vom Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu prüfen ist (BAG 20. März 2018 - 1 ABR 50/16 - Rn. 8; 21. Februar 2017 - 1 ABR 62/12 - Rn. 63 mwN, BAGE 158, 121) , aufgrund einer unklaren Angriffsreichweite unzulässig gewesen wäre.
  • BAG, 23.02.2021 - 1 ABR 33/19

    Unzulässige Beschwerde

    Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Beschwerdeführer die angefochtene Entscheidung im Hinblick auf das Rechtsmittel überprüft und mit Blickrichtung auf die Rechtslage durchdenkt (vgl. etwa BAG 20. März 2018 - 1 ABR 50/16 - Rn. 9; 21. Februar 2017 - 1 ABR 62/12 - Rn. 64, BAGE 158, 121) .
  • LAG Düsseldorf, 10.02.2022 - 11 Sa 431/21

    Auslegung und Bestimmtheit einer Kündigungserklärung hinsichtlich des

    Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Berufungsführer die angefochtene Entscheidung im Hinblick auf das Rechtsmittel überprüft und mit Blickrichtung auf die Rechtslage durchdenkt (vgl. zur Beschwerde BAG 23.02.2021 - 1 ABR 33/19, Rn. 11; BAG 20.03.2018 - 1 ABR 50/16, Rn. 9).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2021 - 21 TaBV 504/21

    Tendenzunternehmen - Unternehmenszweck - Wirtschaftsausschuss

    Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Beschwerdeführer die angefochtene Entscheidung im Hinblick auf das Rechtsmittel überprüft und mit Blickrichtung auf die Rechtslage durchdenkt (vergleiche etwa BAG 23. Februar 2021 - 1 ABR 33/19 - Rn. 11; BAG 20. März 2018 - 1 ABR 50/16 - Rn. 9; BAG 21. Februar 2017 - 1 ABR 62/12 - Rn. 64).
  • LAG Köln, 20.05.2022 - 9 TaBV 19/22

    Anrufung der Einigungsstelle durch den Arbeitgeber bei nicht offensichtlicher

    Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Beschwerdeführer die angefochtene Entscheidung im Hinblick auf das Rechtsmittel überprüft und mit Blickrichtung auf die Rechtslage durchdenkt (BAG, Beschluss vom 20. März 2018 - 1 ABR 50/16 -, Rn. 9, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2020 - 6 TaBV 21/19

    Einsichtsrecht des Betriebsrats in Bruttolohn- und Gehaltslisten - Zuteilung

    Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Beschwerdeführer die angefochtene Entscheidung im Hinblick auf das Rechtsmittel überprüft und mit Blickrichtung auf die Rechtslage durchdenkt (vgl. BAG 20. März 2018 - 1 ABR 50/16 - Rn. 9; 21. Februar 2017 - 1 ABR 62/12 - Rn. 64; jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Düsseldorf, 29.06.2021 - 3 TaBV 40/20

    Unterlassungsanspruch einer Gewerkschaft; gegen die Durchführung von

    Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Beschwerdeführer die angefochtene Entscheidung im Hinblick auf das Rechtsmittel überprüft und mit Blickrichtung auf die Rechtslage durchdenkt (BAG vom 23.02.2021 - 1 ABR 33/19, juris, Rz. 11; BAG vom 20.03.2018 - 1 ABR 50/16, juris, Rz. 9; BAG vom 21.02.2017 - 1 ABR 62/12, juris, Rz. 64).
  • LAG Düsseldorf, 02.09.2021 - 11 Sa 145/21

    Notwendigkeit der Auseinandersetzung mit dem erstinstanzlichen Urteil in der

    Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Berufungsführer die angefochtene Entscheidung im Hinblick auf das Rechtsmittel überprüft und mit Blickrichtung auf die Rechtslage durchdenkt (vgl. zur Beschwerde BAG, Beschluss vom 23.02.2021 - 1 ABR 33/19 - Juris, Rn. 11; BAG, Beschluss vom 20.03.2018 - 1 ABR 50/16 - Juris, Rn. 9).
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