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   BAG, 14.12.1999 - 1 ABR 74/98   

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BAG, 14.12.1999 - 1 ABR 74/98 (https://dejure.org/1999,1464)
BAG, Entscheidung vom 14.12.1999 - 1 ABR 74/98 (https://dejure.org/1999,1464)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 1999 - 1 ABR 74/98 (https://dejure.org/1999,1464)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifzuständigkeit der IG Metall

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zuständigkeitsbereich der IG Metall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zuständigkeitsbereich der IG Metall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 93, 83
  • NZA 2000, 949
  • BB 2000, 1632
  • BB 2000, 46
  • DB 1999, 2654
  • DB 2000, 1669
 
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Wird zitiert von ... (109)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 25.09.1996 - 1 ABR 4/96

    Schiedsspruch der DGB-Schiedsstelle über Zuständigkeitsstreit

    Auszug aus BAG, 14.12.1999 - 1 ABR 74/98
    Sie ist daher nicht nur für die beteiligten Gewerkschaften, sondern auch für den Arbeitgeber verbindlich (dazu BAG 25. September 1996 - 1 ABR 4/96 - BAGE 84, 166).

    Beteiligte am Verfahren nach § 97 ArbGG über die Tarifzuständigkeit einer Vereinigung sind neben dem Antragsteller alle diejenigen, deren materielle Rechtsstellung im Hinblick auf die Tarifzuständigkeit unmittelbar betroffen ist (BAG 25. September 1996 - 1 ABR 4/96 - BAGE 84, 166, zu B I 1 der Gründe; Germelmann/Matthes/Prütting ArbGG 3. Aufl. § 97 Rn. 21; GK-ArbGG/Leinemann, § 97 Rn. 33).

    Auch Arbeitgeberverbände waren nicht zu beteiligen, denn kein tariffähiger Verband oder Arbeitgeber hat Anspruch auf einen bestimmten Tarifpartner (BAG 26. September 1996 - 1 ABR 4/96 - aaO, zu B III 3 d der Gründe).

    Die oberste Arbeitsbehörde des Landes NRW war ebensowenig zu beteiligen, wie die Spitzenorganisationen der Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite (BAG 25. September 1996 - 1 ABR 4/96 - aaO, zu B I 2 und 3 der Gründe, mwN).

    Die Arbeitgeberin hat an der begehrten Feststellung ein rechtliches Interesse, da die IG Metall (durch die Verwaltungsstelle H.) ihre Tarifzuständigkeit (weiterhin) geltend macht, mit der Antragstellerin einen Anerkennungs- oder Haustarifvertrag verhandeln und vereinbaren möchte und hierzu Arbeitskampfmaßnahmen ankündigt (BAG 25. September 1996 - 1 ABR 4/96 - aaO, zu B II der Gründe).

    a) Die Tarifzuständigkeit einer Arbeitgeber- oder Arbeitnehmervereinigung bestimmt den Geschäftsbereich, innerhalb dessen der Verband Tarifverträge abschließen kann (BAG 25. September 1996 - 1 ABR 4/96 - aaO, zu B III 1 der Gründe).

    Diese Autonomie schließt auch das Recht ein, den Zuständigkeitsbereich des Verbandes zu ändern, wenn das zweckmäßig erscheint (BAG 12. Dezember 1995 - 1 ABR 27/95 - AP TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 8 = EzA TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 3, mwN; 25. September 1996 - 1 ABR 4/96 - aaO).

    Ein solcher Schiedsspruch klärt die Frage der Tarifzuständigkeit der DGB-Gewerkschaften auch für den tariflichen Gegenspieler (BAG 25. September 1996 - 1 ABR 4/96 - aaO, zu B III 3 a der Gründe; die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen, Beschluß 26. Februar 1999 - 1 BvR 522/97 -).

    Nach der ständigen Rechtsprechung kann in der Schieds- bzw. Vermittlungsstelle die Zuständigkeit einer Gewerkschaft nicht erweitert werden (BAG 25. September 1996 - 1 ABR 4/96 - aaO, mwN); die im Rahmen des Schieds-/Vermittlungsverfahrens gefundene Lösung muß sich noch im Bereich einer möglichen Satzungsauslegung halten.

    Ist das Ergebnis insoweit vertretbar, handelt es sich um eine interpretatorische Klarstellung, die ihre Satzungsgrundlage wahrt (BAG 25. September 1996 - 1 ABR 4/96 - aaO, zu B III 3 c der Gründe).

    Der Organisationsbereich der IG Metall ist betriebsbezogen ausgestaltet (BAG 25. September 1996 - 1 ABR 4/96 - aaO); zu ihren Aufgaben und Zielen gehört der Zusammenschluß aller in der Metallindustrie, im Metallhandwerk und in sonstigen Metallbetrieben Beschäftigten.

  • BAG, 12.11.1996 - 1 ABR 33/96

    Keine Doppelzuständigkeit von DGB-Gewerkschaften

    Auszug aus BAG, 14.12.1999 - 1 ABR 74/98
    Zwar sind Untergliederungen von Gewerkschaften selbst beteiligtenfähig im Sinne von § 10 ArbGG, wenn sie körperschaftlich organisiert und gegenüber der Gesamtorganisation weitgehend selbständig sind (BAG 19. November 1985 - 1 ABR 37/83 - BAGE 50, 179, zu B III 3 a der Gründe; vom 12. November 1996 - 1 ABR 33/96 - BAGE 84, 314, zu B der Gründe).

    Zutreffend hat das Landesarbeitsgericht angenommen, daß sich die Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft grundsätzlich nach dem in der Satzung festgelegten Organisationsbereich richtet, dessen Ausgestaltung dem jeweiligen Verband freisteht (BAG 12. November 1996 - 1 ABR 33/96 - zu D 1 a der Gründe).

    Aufgrund der von Art. 9 Abs. 3 GG gewährleisteten Freiheit, sich als Koalition zu betätigen, kann jede Gewerkschaft für sich entscheiden, für welche Arbeitnehmer und in welchem Wirtschaftsbereich sie tätig werden will (st. Rspr., BAG zuletzt 12. November 1996 - 1 ABR 33/96 - aaO, zu D 1 a der Gründe, mwN).

    Aufgrund dieser verfassungsrechtlich geschützten Organisations- und Satzungsautonomie (Oetker in Anm. zu BAG 12. November 1996 - 1 ABR 33/96 - AP TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 11) kann die Gewerkschaft ihren Organisationsbereich betriebsbezogen, unternehmensbezogen oder nach sonstigen Kriterien abgrenzen.

  • BAG, 22.11.1988 - 1 ABR 6/87

    Tarifzuständigkeit für gemischtes Unternehmen

    Auszug aus BAG, 14.12.1999 - 1 ABR 74/98
    Zwar hat der Senat (Beschluß 22. November 1988 - 1 ABR 6/87 - AP TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 5 = EzA TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 1) der bloßen Erklärung einer für die Tarifzuständigkeit in Frage kommenden DGB-Gewerkschaft, sie sei nicht zuständig, nicht die rechtliche Wirkung beigelegt, daß damit - auch für den tariflichen Gegenspieler - die Tarifzuständigkeit geklärt ist.

    Die Einigung zwischen den beteiligten Gewerkschaften über die Tarifzuständigkeit in einem Vermittlungsverfahren nach § 16 der DGB-Satzung ist aber nicht der bloßen Äußerung einer Gewerkschaft, nicht tarifzuständig zu sein (BAG 22. November 1988 - 1 ABR 6/87 - aaO), gleichzustellen.

    Im Verhältnis der Einigung im Vermittlungsverfahren zu einem Schiedsspruch nach § 16 der DGB-Satzung treffen die vom Bundesarbeitsgericht in seinem Beschluß vom 22. November 1988 (- 1 ABR 6/87 - aaO) angeführten Argumente gegen die Bindungswirkung einer Unzuständigkeitserklärung nicht zu.

  • BAG, 19.11.1985 - 1 ABR 37/83

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

    Auszug aus BAG, 14.12.1999 - 1 ABR 74/98
    Zwar sind Untergliederungen von Gewerkschaften selbst beteiligtenfähig im Sinne von § 10 ArbGG, wenn sie körperschaftlich organisiert und gegenüber der Gesamtorganisation weitgehend selbständig sind (BAG 19. November 1985 - 1 ABR 37/83 - BAGE 50, 179, zu B III 3 a der Gründe; vom 12. November 1996 - 1 ABR 33/96 - BAGE 84, 314, zu B der Gründe).

    Diese ist nicht tariffähig und somit nicht beteiligungsbefugt im vorliegenden Verfahren (BAG 19. November 1985 - 1 ABR 37/83 - aaO, zu B III 3 a der Gründe).

    Entgegen der Auffassung der Arbeitgeberin sind Fragen der Tarifkonkurrenz insoweit nicht maßgebend (BAG 27. November 1964 - 1 ABR 13/63 - BAGE 16, 329); selbst wenn im Einzelfall eine Tarifkonkurrenz entstehen sollte, ist dies für die Frage der Tarifzuständigkeit ohne Bedeutung (BAG 19. November 1985 - 1 ABR 37/83 - aaO).

  • LAG Hamm, 29.07.1998 - 3 TaBV 9/98

    Streit über die Zuständigkeit der IG Metal oder der HBV für ein

    Auszug aus BAG, 14.12.1999 - 1 ABR 74/98
    Landesarbeitsgericht Hamm - 3 TaBV 9/98 - Beschluß vom 29. Juli 1998.

    1 ABR 74/98 3 TaBV 9/98.

    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 29. Juli 1998 - 3 TaBV 9/98 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 12.12.1995 - 1 ABR 27/95

    Tarifzuständigkeit im Bereich der Entsorgungswirtschaft

    Auszug aus BAG, 14.12.1999 - 1 ABR 74/98
    Diese Autonomie schließt auch das Recht ein, den Zuständigkeitsbereich des Verbandes zu ändern, wenn das zweckmäßig erscheint (BAG 12. Dezember 1995 - 1 ABR 27/95 - AP TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 8 = EzA TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 3, mwN; 25. September 1996 - 1 ABR 4/96 - aaO).

    Bei der Auslegung der Satzung ist auf den objektivierten Willen des Satzungsgebers abzustellen (BAG 12. Dezember 1995 - 1 ABR 27/95 - aaO).

  • BAG, 27.11.1964 - 1 ABR 13/63

    Tariffähiger Verband - Abschluß von Tarifverträgen - Tarifzuständigkeit -

    Auszug aus BAG, 14.12.1999 - 1 ABR 74/98
    Entgegen der Auffassung der Arbeitgeberin sind Fragen der Tarifkonkurrenz insoweit nicht maßgebend (BAG 27. November 1964 - 1 ABR 13/63 - BAGE 16, 329); selbst wenn im Einzelfall eine Tarifkonkurrenz entstehen sollte, ist dies für die Frage der Tarifzuständigkeit ohne Bedeutung (BAG 19. November 1985 - 1 ABR 37/83 - aaO).

    Die Auslegung der Satzung ist uneingeschränkt revisibel, sie kann auch in der Rechtsbeschwerdeinstanz in vollem Umfang nachgeprüft werden (BAG 27. November 1964 - 1 ABR 13/63 - aaO).

  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 58/04

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Dies widerspräche dem durch Art. 9 Abs. 3 GG gewährleisteten Recht, den Zuständigkeitsbereich eigenverantwortlich festzulegen (vgl. BAG 14. Dezember 1999 - 1 ABR 74/98 - BAGE 93, 380, zu B III 2 a der Gründe; 14. Dezember 2004 - 1 ABR 51/03 - aaO, zu B III 2 e der Gründe; 27. September 2005 - 1 ABR 41/04 - aaO, zu B II 1 a aa der Gründe).
  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 51/03

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Vielmehr ist auf Grund der durch Art. 9 Abs. 3 gewährleisteten Koalitionsfreiheit jede Gewerkschaft berechtigt, für sich zu entscheiden, für welche Arbeitnehmer und in welchem Wirtschaftsbereich sie tätig werden will (vgl. etwa BAG 14. Dezember 1999 - 1 ABR 74/98 - BAGE 93, 83, 92 = AP TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 14 = EzA TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 7, zu B III 2 a der Gründe mwN).

    Allerdings kann durch die Doppelmitgliedschaft von Arbeitnehmern in konkurrierenden, nicht beiderseits dem DGB angehörenden Gewerkschaften, die denselben oder einen sich zumindest teilweise überschneidenden tariflichen Zuständigkeitsbereich in Anspruch nehmen, im Falle des Abschlusses unterschiedlicher Tarifverträge ein - nicht über § 16 der Satzung des DGB zu lösender (vgl. dazu BAG 14. Dezember 1999 - 1 ABR 74/98 - BAGE 93, 83, 92 = AP TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 14 = EzA TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 7, zu B III 2 a der Gründe) - Fall der Tarifkonkurrenz eintreten (vgl. Zwanziger in Däubler TVG § 4 Rn. 924; Löwisch/Rieble TVG § 4 Rn. 118).

  • BAG, 18.07.2006 - 1 ABR 36/05

    Tarifzuständigkeit und OT-Mitgliedschaft

    Durch die verfahrensgegenständliche Entscheidung über die Tarifzuständigkeit des Einzelhandelsverbands ist keine weitere Person oder Stelle in ihrer materiellrechtlichen Rechtsstellung betroffen (vgl. BAG 25. September 1996 - 1 ABR 4/96 - BAGE 84, 166, zu B I 2 u. 3 der Gründe; 14. Dezember 1999 - 1 ABR 74/98 - BAGE 93, 83, zu B I der Gründe; 27. September 2005 - 1 ABR 41/04 - AP TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 18 = EzA TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 9, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B I 4 der Gründe).
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