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   BAG, 09.11.2010 - 1 ABR 76/09   

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https://dejure.org/2010,18737
BAG, 09.11.2010 - 1 ABR 76/09 (https://dejure.org/2010,18737)
BAG, Entscheidung vom 09.11.2010 - 1 ABR 76/09 (https://dejure.org/2010,18737)
BAG, Entscheidung vom 09. November 2010 - 1 ABR 76/09 (https://dejure.org/2010,18737)
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 14/06

    Tendenzbetrieb - Einstellung - Recht auf Einblick in Gagenlisten

    Auszug aus BAG, 09.11.2010 - 1 ABR 76/09
    Der Inhalt oder der Umfang von Beteiligungsrechten können im Beschlussverfahren losgelöst von einem konkreten Ausgangsfall geklärt werden, wenn die Maßnahme, für die ein Beteiligungsrecht in Anspruch genommen wird, häufiger im Betrieb auftritt und sich auch künftig jederzeit wiederholen kann (BAG 15. April 2008 - 1 ABR 14/07 - Rn. 17 mwN, AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 54; 13. Februar 2007 - 1 ABR 14/06 - Rn. 10, BAGE 121, 139) .
  • BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 74/07

    Arbeitszeiterhöhung und Einstellung

    Auszug aus BAG, 09.11.2010 - 1 ABR 76/09
    Dabei kann zu Gunsten des Betriebsrats unterstellt werden, dass die im Antrag verwandte Einschränkung "wesentliche Aufstockung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit" entsprechend der Senatsrechtsprechung (9. Dezember 2008 - 1 ABR 74/07 - Rn. 19, BAGE 128, 351) die Erhöhung der Arbeitszeit über die in § 12 Abs. 1 Satz 3 TzBfG genannte Grenze von zehn Wochenstunden hinaus bezeichnet.
  • BAG, 15.04.2008 - 1 ABR 14/07

    Versetzung - Feststellungsinteresse

    Auszug aus BAG, 09.11.2010 - 1 ABR 76/09
    Der Inhalt oder der Umfang von Beteiligungsrechten können im Beschlussverfahren losgelöst von einem konkreten Ausgangsfall geklärt werden, wenn die Maßnahme, für die ein Beteiligungsrecht in Anspruch genommen wird, häufiger im Betrieb auftritt und sich auch künftig jederzeit wiederholen kann (BAG 15. April 2008 - 1 ABR 14/07 - Rn. 17 mwN, AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 54; 13. Februar 2007 - 1 ABR 14/06 - Rn. 10, BAGE 121, 139) .
  • BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 29/09

    Betriebsrat - karitative Unternehmen - Tendenzträger - pädagogische Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 09.11.2010 - 1 ABR 76/09
    Dem Senat ist jedoch aus dem am 14. September 2010 entschiedenen Verfahren - 1 ABR 29/09 -, in dem die Beteiligten gleichermaßen um die Beteiligung des Betriebsrats bei der Einstellung und der Versetzung von pädagogischen Mitarbeitern in Wohnheimen für behinderte Menschen gestritten haben, bekannt, dass sich deren Tätigkeit nicht mehr nach der Stellenbeschreibung vom 5. September 2002, sondern nach einer unter dem 15. Dezember 2006 erstellten Stellenbeschreibung richtet.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2008 - 3 TaBV 1131/08
    Auszug aus BAG, 09.11.2010 - 1 ABR 76/09
    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. Dezember 2008 - 3 TaBV 1131/08 - aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht dem Feststellungsantrag des Betriebsrats entsprochen hat.
  • BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 69/13

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds - Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus

    bb) Die Zulässigkeit der darin liegenden - subjektiven - Antragserweiterung im Beschwerdeverfahren bestimmt sich nach § 81 Abs. 3 ArbGG iVm. § 533 ZPO (vgl. BAG 4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 - Rn. 55; 17. Mai 2011 - 1 ABR 121/09 - Rn. 11; 9. November 2010 - 1 ABR 76/09 - Rn. 16) .
  • BAG, 22.03.2016 - 1 ABR 10/14

    Wirtschaftsausschuss im Gemeinschaftsbetrieb

    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte, einem Beteiligten zu bescheinigen, dass er im Recht war, oder eine die Verfahrensbeteiligten interessierende Rechtsfrage gutachterlich zu klären (BAG 9. November 2010 - 1 ABR 76/09 - Rn. 18 mwN ) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2017 - 6 TaBV 21/16

    Mitbestimmung bei Maßnahmen der betrieblichen Berufsausbildung - Zusatzaufgaben

    Der Inhalt oder der Umfang von Beteiligungsrechten können im Beschlussverfahren losgelöst von einem konkreten Ausgangsfall geklärt werden, wenn die Maßnahme, für die ein Beteiligungsrecht in Anspruch genommen wird, häufiger im Betrieb auftritt und sich auch künftig jederzeit wiederholen kann (BAG 09. November 2010 - 1 ABR 76/09 - Rn. 18; 15. April 2008 - 1 ABR 14/07 - Rn. 17 mwN; 13. Februar 2007 - 1 ABR 14/06 - Rn. 10, jeweils zitiert nach juris).
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