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BGH, Ermittlungsrichter, 23.09.2014 - 1 BGs 210/14 |
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BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 23. September 2014 - 1 BGs 210/14 (https://dejure.org/2014,53110)
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 100a Abs 2 Nr 1 Buchst a StPO, § 100g Abs 1 StPO, § 162 Abs 1 S 1 StPO, § 169 Abs 1 S 2 StPO, § 96 Abs 1 S 1 TKG
Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Erhebung der IP-Adresse im Wege des "IP-Tracking" - rewis.io
Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Erhebung der IP-Adresse im Wege des "IP-Tracking"
- ra.de
- datenbank.nwb.de
Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Erhebung der IP-Adresse im Wege des "IP-Tracking"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Erhebung der IP-Adresse im Wege des "IP-Tracking"
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07
Grundrecht auf Computerschutz
Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 23.09.2014 - 1 BGs 210/14
Zwar ist eine Erhebung von Verkehrsdaten im Wege des "IP-Tracking" nicht vom Schutzbereich des Art. 10 Abs. 1 GG umfasst, da hier die Ermittlungsbehörde selbst als Telekommunikationspartner auftritt und von daher keine Telekommunikation von außen überwacht wird (vgl. BVerfG, NJW 2008, 822, 835).
- VG Köln, 25.01.2017 - 9 L 1009/16
Keine Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung
18/5088, S. 40 f.; BGH, Beschluss vom 23. September 2014 - 1 BGs 210/14 -, juris, Rn. 7. - LG Köln, 15.07.2020 - 118 Qs 7/20 Denn auch wenn die Erhebung von Verkehrsdaten in der Regel allein bei dem Telekommunikationsdienstleister erfolgt und dementsprechend die nachfolgende Abfrage durch die Ermittlungsbehörden den Regelfall darstellt, ist eine Erhebung auf anderem Weg durch den Wortlaut der Vorschrift mit umfasst (BGH, Beschl. v. 23.09.2014 - 1 BGs 210/14, juris, dort Tz. 12).