Rechtsprechung
   BGH, Ermittlungsrichter, 23.09.2014 - 1 BGs 210/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,53110
BGH, Ermittlungsrichter, 23.09.2014 - 1 BGs 210/14 (https://dejure.org/2014,53110)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 23.09.2014 - 1 BGs 210/14 (https://dejure.org/2014,53110)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 23. September 2014 - 1 BGs 210/14 (https://dejure.org/2014,53110)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,53110) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 100a Abs 2 Nr 1 Buchst a StPO, § 100g Abs 1 StPO, § 162 Abs 1 S 1 StPO, § 169 Abs 1 S 2 StPO, § 96 Abs 1 S 1 TKG
    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Erhebung der IP-Adresse im Wege des "IP-Tracking"

  • rewis.io

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Erhebung der IP-Adresse im Wege des "IP-Tracking"

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Erhebung der IP-Adresse im Wege des "IP-Tracking"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Erhebung der IP-Adresse im Wege des "IP-Tracking"

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 23.09.2014 - 1 BGs 210/14
    Zwar ist eine Erhebung von Verkehrsdaten im Wege des "IP-Tracking" nicht vom Schutzbereich des Art. 10 Abs. 1 GG umfasst, da hier die Ermittlungsbehörde selbst als Telekommunikationspartner auftritt und von daher keine Telekommunikation von außen überwacht wird (vgl. BVerfG, NJW 2008, 822, 835).
  • VG Köln, 25.01.2017 - 9 L 1009/16

    Keine Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung

    18/5088, S. 40 f.; BGH, Beschluss vom 23. September 2014 - 1 BGs 210/14 -, juris, Rn. 7.
  • LG Köln, 15.07.2020 - 118 Qs 7/20
    Denn auch wenn die Erhebung von Verkehrsdaten in der Regel allein bei dem Telekommunikationsdienstleister erfolgt und dementsprechend die nachfolgende Abfrage durch die Ermittlungsbehörden den Regelfall darstellt, ist eine Erhebung auf anderem Weg durch den Wortlaut der Vorschrift mit umfasst (BGH, Beschl. v. 23.09.2014 - 1 BGs 210/14, juris, dort Tz. 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht