Rechtsprechung
BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88 |
8. Rundfunkentscheidung - Rundfunkgebühren
Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, Gebührenfestsetzung durch Gesetz;
Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG, Umsetzung von Staatsverträgen, Reichweite der Homogenitätsklausel;
Sonderabgaben
Volltextveröffentlichungen (10)
- DFR
8. Rundfunkentscheidung
- openjur.de
8. Rundfunkentscheidung
- Bundesverfassungsgericht
Zustimmungsbeschluß des Bayerischen Landtags zu dem Staatsvertrag über die Höhe der Rundfunkgebühr von 1982 mit Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG unvereinbar
- Telemedicus
8. Rundfunkentscheidung / Kabelgroschen
- Telemedicus
8. Rundfunkentscheidung / Kabelgroschen
- Wolters Kluwer
Rundfunkfreiheit - Gebührenfestsetzung - Rundfunkanstalten - Staatsvertrag der Länder - Duales System - Einflußnahme auf das Programm - Gebührenfinanzierung - Grundsatz der Programmneutralität - Programmlenkung - Medienpolitik - Überprüfung des Finanzbedarfs - ...
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur verfassungsmäßigen Festsetzung der Rundfunkgebühr
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkgebühren und ihrer Festsetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
»Rundfunkgebühren verfassungswidrig festgesetzt«
- spiegel.de (Pressebericht, 28.02.1994)
Rundfunk - Viel Fett
- kommunikationsseminare.eu , S. 18 (Ausführliche Zusammenfassung)
Rundfunk - "Gebühren"
- zeit.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Suche nach dem gerechten Preis
Besprechungen u.ä.
- nomos.de (Entscheidungsbesprechung)
Erzeugung von "Politikfreiheit" durch die politische Entscheidung von Parlamenten? - Das 8. Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts (Götz Frank)
Sonstiges
- nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)
Stellungnahme des Bayerischen Senats
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerfGE 90, 60
- NJW 1994, 1942
- MDR 1994, 630
- NVwZ 1994, 892 (Ls.)
- DVBl 1994, 465
- DÖV 1994, 420
- DÖV 1994, 429
- ZUM 1994, 173
- afp 1994, 32
Wird zitiert von ... (540) Neu Zitiert selbst (26)
- BVerfG, 06.10.1992 - 1 BvR 1586/89
7. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88
Diese dient der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 83, 238 ; zuletzt BVerfGE 87, 181 - HR 3-Beschluß).Rundfunkfreiheit ist daher vor allem Programmfreiheit (vgl. BVerfGE 59, 231 ; 87, 181 ).
Eine Indienstnahme des Rundfunks für außerpublizistische Zwecke ist damit unvereinbar (vgl. BVerfGE 87, 181 ).
Die dem öffentlichrechtlichen Rundfunk gemäße Art der Finanzierung ist danach die Gebührenfinanzierung (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 87, 181 ).
Da die derzeitigen Defizite es privaten Rundfunks an gegenständliche Breite und thematischer Vielfalt nur hingenommen werden können, soweit und solange der öffentlichrechtliche Rundfunk in vollem Umfang funktionstüchtig bleibt, ist es auch weiterhin gerechtfertigt, die Gebührenpflicht ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten der Empfänger allein an den Teilnehmerstatus zu knüpfen, der durch die Bereithaltung eines Empfangsgeräts begründet wird (vgl. BVerfGE 87, 181 ).
Doch dürfen sie wegen der mit ihnen verbundenen programm- und vielfaltverengenden Tendenzen die Gebührenfinanzierung nicht in den Hintergrund drängen (vgl. BVerfGE 87, 181 ).
Ihr entspricht ein ebenfalls aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG folgendes Recht der Anstalten, die zur Erfüllung ihrer Funktion nötigen Mittel zu erhalten (vgl. BVerfGE 87, 181 ).
Diese Entscheidung wird daher ebenfalls grundsätzlich vom Schutz der Rundfunkfreiheit umfaßt und ist folglich primär Sache der Rundfunkanstalten (vgl. BVerfGE 87, 181 ).
Vielmehr ist die Heranziehung der Rundfunkteilnehmer, die die Mittel für den öffentlichrechtlichen Rundfunk vor allem aufbringen müssen, nur in dem Maß gerechtfertigt, das zur Funktionserfüllung geboten ist (vgl. BVerfGE 87, 181 ).
Ebensowenig können jedoch die Rundfunkanstalten selber über ihren Finanzrahmen bestimmen, weil sie keine Gewähr dafür bieten, daß sie sich stets im Rahmen des Funktionsnotwendigen halten und die finanziellen Belange der Rundfunkteilnehmer hinreichend berücksichtigen (vgl. BVerfGE 87, 181 ).
Das Bundesverfassungsgericht hat daraus den Schluß gezogen, daß der Gesetzgeber den Rundfunkanstalten die Finanzierung derjenigen Programme ermöglichen muß, deren Veranstaltung ihrer spezifischen Funktion nicht nur entspricht, sondern auch zur Wahrung dieser Funktion erforderlich ist (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 87, 181 ).
Denn was die Funktionserfüllung im einzelnen erfordert, hängt von wechselnden Umständen ab, namentlich von der technischen Entwicklung und dem Verhalten der privaten Anbieter, denen gegenüber der öffentlichrechtliche Rundfunk im dualen System konkurrenzfähig bleiben muß, wenn dieses nicht insgesamt die Anforderungen von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verfehlen soll (vgl. BVerfGE 87, 181 ).
Die Gebührenentscheidung ist zwar keine freie, sondern eine gebundene Entscheidung, die den Rundfunkanstalten die Finanzierung der zur Wahrnehmung ihrer Funktion erforderlichen Programme zu ermöglichen hat (vgl. BVerfGE 87, 181 ).
Dasselbe gilt für die Frage, ob die Rundfunkanstalten alle Rationalisierungsmöglichkeiten ausgeschöpft haben, die die Erfüllung ihrer Funktion noch nicht beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 87, 181 ).
Zwar bestimmt der Rundfunkstaatsvertrag (RdfStV) in § 10 Abs. 1, daß die Finanzausstattung den öffentlichrechtlichen Rundfunk in die Lage zu versetzen hat, seine verfassungsmäßige und gesetzliche Aufgabe zu erfüllen, und Bestand und Entwicklung gewährleisten muß, und nimmt damit die Grundsätze auf, die unter den Bedingungen einer dualen Rundfunkordnung für die Position des öffentlichrechtlichen Rundfunks aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG folgen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 87, 181 ).
Doch halten sich auch die Berücksichtigungsgebote des § 12 Abs. 2 und das Objektivierungsziel des § 12 Abs. 3 RdfStV zwangsläufig im Rahmen des Grundsätzlichen, können aber das für die Finanzierung maßgebliche Kriterium der Erforderlichkeit (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 87, 181 ) nicht so weit objektivieren und konkretisieren, daß sich die Gebührenentscheidung daraus ergibt.
Daraus folgt zwar nicht - wie das vorlegende Gericht meint -, daß sich die Rundfunkfreiheit nur dann sichern läßt, wenn die Rundfunkanstalten das Recht haben, die Höhe der Rundfunkgebühr selber zu bestimmen (vgl. BVerfGE 87, 181 ).
- BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84
4. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88
Das gilt nicht nur für unmittelbare Einflußnahmen Dritter auf das Programm, sondern auch für Einflüsse, welche die Programmfreiheit mittelbar beeinträchtigen können (vgl. BVerfGE 73, 118 ).Er umfaßt vielmehr auch die subtileren Mittel indirekter Einwirkung, mit denen sich staatliche Organe Einfluß auf das Programm verschaffen oder Druck auf die im Rundfunk Tätigen ausüben können (vgl. BVerfGE 73, 118 ).
Daher sind Ermessenstatbestände oder Beurteilungsspielräume, die eine inhaltliche Bewertung des Programms notwendig machen oder deren Ausfüllung mittelbar Auswirkungen auf den Programminhalt hat, mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG unvereinbar (vgl. BVerfGE 73, 118 ).
Da diese wesentlich von der Freiheit der Medien abhängt, darf dem Parlament über die funktionssichernden gesetzlichen Programmvorgaben hinaus ebenfalls kein Einfluß auf Inhalt und Form der Programme der Rundfunkveranstalter eingeräumt werden (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 83, 238 ).
Im Zeichen der Erweiterung des Rundfunkangebots um privat veranstaltete Programme hat er zu gewährleisten, daß der klassische Auftrag des Rundfunks erfüllt wird, der neben seiner Rolle für die Meinungs- und Willensbildung, neben Unterhaltung und Information seine kulturelle Verantwortung umfaßt (vgl. BVerfGE 73, 118 ).
Nur wenn ihm dies gelingt und er im Wettbewerb mit den privaten Veranstaltern bestehen kann, ist das duale System in seiner gegenwärtigen Form, in der die werbefinanzierten privaten Programme weniger strengen Anforderungen unterliegen als die öffentlichrechtlichen, mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ).
Die dem öffentlichrechtlichen Rundfunk gemäße Art der Finanzierung ist danach die Gebührenfinanzierung (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 87, 181 ).
In der ungeschmälerten Erfüllung dieser Funktion und in der Sicherstellung der Grundversorgung der Bevölkerung mit Rundfunkprogrammen im dualen System findet die Gebührenfinanzierung ihre Rechtfertigung (vgl BVerfGE 73, 118 ).
Daraus hat das Bundesverfassungsgericht für die Dauer der medienpolitischen Grundentscheidung des Gesetzgebers zugunsten einer dualen Rundfunkordnung eine Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlichrechtlichen Rundfunk abgeleitet (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ).
(1) Die Finanzausstattung gehört ähnlich wie die Erteilung der Zulassung und die Zuteilung von Übertragungskapazitäten (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 83, 238 ) zu den Grundvoraussetzungen des Gebrauchs der Rundfunkfreiheit.
Zwar bestimmt der Rundfunkstaatsvertrag (RdfStV) in § 10 Abs. 1, daß die Finanzausstattung den öffentlichrechtlichen Rundfunk in die Lage zu versetzen hat, seine verfassungsmäßige und gesetzliche Aufgabe zu erfüllen, und Bestand und Entwicklung gewährleisten muß, und nimmt damit die Grundsätze auf, die unter den Bedingungen einer dualen Rundfunkordnung für die Position des öffentlichrechtlichen Rundfunks aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG folgen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 87, 181 ).
- BVerfG, 05.02.1991 - 1 BvF 1/85
6. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88
Diese dient der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 83, 238 ; zuletzt BVerfGE 87, 181 - HR 3-Beschluß).Zu diesem Zweck sind materielle,organisatorische und prozedurale Regelungen notwendig, die an der Aufgabe des Rundfunks orientiert sind und erreichen können, was Art. 5 Abs. 1 GG in seiner Gesamtheit bewirken will (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 83, 238 ).
Aus demselben Grund hat das Bundesverfassungsgericht die nordrhein-westfälische Regelung über die Frequenzvergabe beanstandet, weil sie der Landesregierung bei der mit der Frequenzzuteilung verbundenen Auswahl zwischen konkreten Bewerbern und deren Programmangebot freie Hand ließ (vgl. BVerfGE 83, 238 ).
Da diese wesentlich von der Freiheit der Medien abhängt, darf dem Parlament über die funktionssichernden gesetzlichen Programmvorgaben hinaus ebenfalls kein Einfluß auf Inhalt und Form der Programme der Rundfunkveranstalter eingeräumt werden (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 83, 238 ).
Nur wenn ihm dies gelingt und er im Wettbewerb mit den privaten Veranstaltern bestehen kann, ist das duale System in seiner gegenwärtigen Form, in der die werbefinanzierten privaten Programme weniger strengen Anforderungen unterliegen als die öffentlichrechtlichen, mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ).
Daraus hat das Bundesverfassungsgericht für die Dauer der medienpolitischen Grundentscheidung des Gesetzgebers zugunsten einer dualen Rundfunkordnung eine Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlichrechtlichen Rundfunk abgeleitet (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ).
(1) Die Finanzausstattung gehört ähnlich wie die Erteilung der Zulassung und die Zuteilung von Übertragungskapazitäten (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 83, 238 ) zu den Grundvoraussetzungen des Gebrauchs der Rundfunkfreiheit.
Das hat das Bundesverfassungsgericht stets hervorgehoben (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 57, 295 ; 83, 238 ).
Ebenso kann er auch in dem Rahmen, den ihm Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vorgibt, unterschiedliche Anforderungen an die Programme der Rundfunkveranstalter formulieren (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 57, 295 ; 83, 238 ).
Zwar bestimmt der Rundfunkstaatsvertrag (RdfStV) in § 10 Abs. 1, daß die Finanzausstattung den öffentlichrechtlichen Rundfunk in die Lage zu versetzen hat, seine verfassungsmäßige und gesetzliche Aufgabe zu erfüllen, und Bestand und Entwicklung gewährleisten muß, und nimmt damit die Grundsätze auf, die unter den Bedingungen einer dualen Rundfunkordnung für die Position des öffentlichrechtlichen Rundfunks aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG folgen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 87, 181 ).
- BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78
3. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88
Diese dient der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 83, 238 ; zuletzt BVerfGE 87, 181 - HR 3-Beschluß).Zu diesem Zweck sind materielle,organisatorische und prozedurale Regelungen notwendig, die an der Aufgabe des Rundfunks orientiert sind und erreichen können, was Art. 5 Abs. 1 GG in seiner Gesamtheit bewirken will (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 83, 238 ).
Gegen die Gängelung der Kommunikationsmedien durch den Staat haben sich die Kommunikationsgrundrechte ursprünglich gerichtet, und in der Abwehr staatlicher Kontrolle der Berichterstattung finden sie auch heute ihr wichtigstes Anwendungsfeld (vgl. BVerfGE 57, 295 ).
Das hat das Bundesverfassungsgericht stets hervorgehoben (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 57, 295 ; 83, 238 ).
Ebenso kann er auch in dem Rahmen, den ihm Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vorgibt, unterschiedliche Anforderungen an die Programme der Rundfunkveranstalter formulieren (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 57, 295 ; 83, 238 ).
Der vom Bundesverfassungsgericht stets betonte Palamentsvorbehalt für alle medienpolitischen Grunentscheidungen (vgl. BVerfGE 57, 295 ) beibt davon unberührt.
- BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86
5. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88
Nur wenn ihm dies gelingt und er im Wettbewerb mit den privaten Veranstaltern bestehen kann, ist das duale System in seiner gegenwärtigen Form, in der die werbefinanzierten privaten Programme weniger strengen Anforderungen unterliegen als die öffentlichrechtlichen, mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ).Daraus hat das Bundesverfassungsgericht für die Dauer der medienpolitischen Grundentscheidung des Gesetzgebers zugunsten einer dualen Rundfunkordnung eine Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlichrechtlichen Rundfunk abgeleitet (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ).
Er könnte sonst Einflußnahmen auf das Programm, die ihm verfassungsrechtlich untersagt sind, im Wege finanzieller Beschränkungen erreichen (vgl. BVerfGE 74, 297 ).
Das Bundesverfassungsgericht hat daraus den Schluß gezogen, daß der Gesetzgeber den Rundfunkanstalten die Finanzierung derjenigen Programme ermöglichen muß, deren Veranstaltung ihrer spezifischen Funktion nicht nur entspricht, sondern auch zur Wahrung dieser Funktion erforderlich ist (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 87, 181 ).
Zwar bestimmt der Rundfunkstaatsvertrag (RdfStV) in § 10 Abs. 1, daß die Finanzausstattung den öffentlichrechtlichen Rundfunk in die Lage zu versetzen hat, seine verfassungsmäßige und gesetzliche Aufgabe zu erfüllen, und Bestand und Entwicklung gewährleisten muß, und nimmt damit die Grundsätze auf, die unter den Bedingungen einer dualen Rundfunkordnung für die Position des öffentlichrechtlichen Rundfunks aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG folgen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 87, 181 ).
Doch halten sich auch die Berücksichtigungsgebote des § 12 Abs. 2 und das Objektivierungsziel des § 12 Abs. 3 RdfStV zwangsläufig im Rahmen des Grundsätzlichen, können aber das für die Finanzierung maßgebliche Kriterium der Erforderlichkeit (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 87, 181 ) nicht so weit objektivieren und konkretisieren, daß sich die Gebührenentscheidung daraus ergibt.
- BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60
1. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88
Der Rundfunk darf weder dem Staat noch einer gesellschaftlichen Gruppe ausgeliefert werden (vgl. BVerfGE 12, 205 ).Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG schließt es aus, daß der Staat unmittelbar oder mittelbar eine Anstalt oder Gesellschaft beherrscht, die Rundfunksendungen veranstaltet (vgl. BVerfGE 12, 205 ).
Das hat das Bundesverfassungsgericht stets hervorgehoben (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 57, 295 ; 83, 238 ).
Ebenso kann er auch in dem Rahmen, den ihm Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vorgibt, unterschiedliche Anforderungen an die Programme der Rundfunkveranstalter formulieren (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 57, 295 ; 83, 238 ).
- BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87
Josephine Mutzenbacher
Auszug aus BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88
Knüpft der Gesetzgeber daran an, so ist er im Interesse der Rundfunkfreiheit allerdings verpflichtet, Aufgabe, Zusammensetzung und Verfahren des Gremiums gesetzlich zu regeln und auch die Unabhängigkeit seiner Mitglieder gesetzlich zu sichern (vgl. BVerfGE 83, 130 ).Die Regelfolge der Verfassungswidrigkeit tritt dann nicht ein, wenn der durch die Nichtigkeit der Norm herbeigeführte Zustand dem Grundgesetz noch ferner stünde als der bisherige (vgl. BVerfGE 83, 130 ; 85, 386 m.w.N.).
- BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81
Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG
Auszug aus BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88
Es obliegt vielmehr dem zuständigen Normgeber, das Verkündungsverfahren so auszugestalten, daß es seinen rechtsstaatlichen Zweck erfüllt, der Öffentlichkeit die verläßliche Kenntnisnahme von geltendem Recht zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 65, 283 ).Angesichts der Weite und Unbestimmtheit des Rechtsstaatsprinzips ist bei der Ableitung konkreter Bindungen des Gesetzgebers mit Behutsamkeit vorzugehen (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 65, 283 ).
- BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86
Arbeitsförderungsgesetz 1981
Auszug aus BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88
Dabei kann offen bleiben, ob der "Kabelgroschen" die Merkmale einer Sonderabgabe (vgl. BVerfGE 67, 256 ; 81, 156 ) erfüllte. - BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 19/83
Investitionshilfegesetz
Auszug aus BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88
Dabei kann offen bleiben, ob der "Kabelgroschen" die Merkmale einer Sonderabgabe (vgl. BVerfGE 67, 256 ; 81, 156 ) erfüllte. - BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51
Haftentschädigung
- BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77
Mülheim-Kärlich
- BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88
Fangschaltungen
- BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81
V-Mann
- BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77
Berufsausbildungsabgabe
- BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52
7,5%-Sperrklausel
- BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77
Freie Mitarbeiter
- BVerwG, 15.03.1968 - VII C 189.66
Erhebung von Anstaltnutzungsgebühren durch den Bayerischen Rundfunk - Wirksamkeit …
- BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58
Bremer Personalvertretung
- BVerfG, 29.01.1974 - 2 BvN 1/69
Niedersächsisches Landesbesoldungsgesetz
- BVerwG, 11.04.1986 - 7 C 67.85
Zustimmung des Landtags - Staatsvertrag der Länder - …
- BVerwG, 05.11.1965 - VII C 119.64
Anspruch auf Zahlung von Rundfunkgebührenanteilen - Verteilung der Einnahmen aus …
- VG München, 04.12.1986 - M 15 K 84.1563
- BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvF 1/68
2. Rundfunkentscheidung
- BVerfG, 29.06.1983 - 2 BvR 1546/79
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Anfechtung der Regelung zur …
- VGH Bayern, 06.07.1988 - 25 B 87.00860
Rundfunkgebühren; Kabelgroschen
- BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16
Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht …
Auch wenn die mediale Grundversorgung durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 87, 181 ; 90, 60 ) als "eine Art informationeller Daseinsvorsorge für die Gesamtbevölkerung" verstanden wird (…vgl. Waldhoff, AfP 2011, S. 1 ), steht dies der Erhebung von Beiträgen nicht entgegen.Schließlich handelte es sich bereits bei der früheren Rundfunkgebühr um eine gegenleistungsbezogene Abgabe und nicht um eine Steuer (vgl. BVerfGE 90, 60 ; BVerfGK 20, 37 ).
Auf die tatsächliche Nutzung und die Nutzungsgewohnheiten der Empfänger kommt es dabei ebenso wenig an (vgl. BVerfGE 90, 60 ) wie darauf, ob die Abgabenschuldner von der Nutzungsmöglichkeit nahezu geschlossen Gebrauch machen (vgl. aber BVerwGE 154, 275 ).
Er hat so zu inhaltlicher Vielfalt beizutragen, wie sie allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 90, 60 ; 114, 371 ; 119, 181 ; 136, 9 ).
Auf dieser Basis kann und soll er durch eigene Impulse und Perspektiven zur Angebotsvielfalt beitragen und unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen ein Programm anbieten, das den verfassungsrechtlichen Anforderungen gegenständlicher und meinungsmäßiger Vielfalt entspricht (vgl. BVerfGE 90, 60 ; 119, 181 ; 136, 9 ).
(2) In der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dieser Funktion zu nutzen, liegt der die Erhebung des Rundfunkbeitrags rechtfertigende individuelle Vorteil (vgl. zur Rundfunkgebühr BVerfGE 90, 60 ; BVerfGK 20, 37 ).
Die in der Förderung der technischen Infrastruktur und neuer Übertragungstechniken (§ 40 Abs. 1 Satz 2, 3 RStV) liegende Verbesserung des Rundfunkwesens kommt gleichfalls allen Teilnehmern zugute (vgl. auch BVerfGE 90, 60 ).
Zwar verschafft sich der Beitragsschuldner erst durch das Bereithalten eines Empfangsgeräts eine konkrete Nutzungsmöglichkeit (vgl. BVerfGE 90, 60 ; BVerfGK 20, 37 ).
Denn die Beitragspflicht besteht ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten der Empfänger (vgl. BVerfGE 90, 60 zur Rundfunkgebühr und oben Rn. 76).
- BVerfG, 11.09.2007 - 1 BvR 2270/05
Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
Das Verfahren zur Festsetzung der Rundfunkgebühr wurde aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 1994 (BVerfGE 90, 60; im Folgenden: Gebührenurteil) neu geregelt und auf eine gesetzliche Grundlage gestellt (zur Entwicklung bis zum Gebührenurteil vgl. BVerfGE 90, 60 ).Zulässiger Beschwerdegegenstand sind die jeweiligen Regelungen der Zustimmungsgesetze und Zustimmungsbeschlüsse der Länder (vgl. BVerfGE 87, 181 ); denn erst das jeweilige Zustimmungsgesetz oder der parlamentarische Zustimmungsbeschluss verleihen dem Norminhalt des Staatsvertrags innerstaatliche Verbindlichkeit (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Der daran anschließende Prüfbericht mit seiner Feststellung über den Finanzbedarf und dem Gebührenvorschlag ist im Übrigen die Grundlage der Entscheidung der Staatsvertragsgeber über die Höhe der Gebühr; von dieser Feststellung können sie nur unter bestimmten Voraussetzungen abweichen (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit in der dualen Rundfunkordnung gehört die Sicherung der Funktionsfähigkeit des öffentlichrechtlichen Rundfunks unter Einschluss seiner bedarfsgerechten Finanzierung (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 78, 101 ; 83, 238 ; 87, 181 ; 89, 144 ; 90, 60 ; stRspr).
Der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG enthaltene Auftrag zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit zielt auf eine Ordnung, die sicherstellt, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in möglichster Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 90, 60 ; 114, 371 ).
Die Ausgestaltung dieser Ordnung ist Aufgabe des Gesetzgebers, der dabei einen weiten Gestaltungsspielraum, auch für Differenzierungen insbesondere nach der Regelungsart und Regelungsdichte, vorfindet (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 57, 295 ; 83, 238 ; 90, 60 ; 114, 371 ).
a) Anlass der gesetzlichen Ausgestaltung der Rundfunkordnung ist die herausgehobene Bedeutung, die dem Rundfunk unter den Medien wegen seiner Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft zukommt (vgl. BVerfGE 31, 314 ; 90, 60 ; 97, 228 ; 103, 44 ; 114, 371 ; vgl. auch EGMR…, Urteil vom 5. November 2002 - Beschwerde-Nr. 38743/97 - Demuth gegen Schweiz, EuGRZ 2003, S. 488 , § 43; Urteil vom 10. Juli 2003 - Beschwerde-Nr. 44179/98 - Murphy gegen Irland, § 69; stRspr).
a) Die gesetzlichen Regelungen sollen es dem öffentlichrechtlichen Rundfunk ermöglichen, seinen klassischen Funktionsauftrag zu erfüllen, der neben seiner Rolle für die Meinungs- und Willensbildung, neben Unterhaltung und Information seine kulturelle Verantwortung umfasst (vgl. BVerfGE 73, 108 ; 74, 297 ; 87, 181 ; 90, 60 ).
Nur wenn ihm dies gelingt und er im publizistischen Wettbewerb mit den privaten Veranstaltern bestehen kann, ist das duale System in seiner gegenwärtigen Form, in der die privatwirtschaftlich finanzierten Programme weniger strengen Anforderungen unterliegen als die öffentlichrechtlichen, mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 90, 60 ).
Um der Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlichrechtlichen Rundfunk im Rahmen eines solchen Systems (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 90, 60 ; stRspr) gerecht zu werden und die Erfüllung seines Funktionsauftrags zu ermöglichen, muss der Gesetzgeber vorsorgen, dass die dafür erforderlichen technischen, organisatorischen, personellen und finanziellen Vorbedingungen bestehen (vgl. BVerfGE 73, 118 ).
Die Finanzierung muss entwicklungsoffen und entsprechend bedarfsgerecht gestaltet werden (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Die Mittelausstattung muss nach Art und Umfang den jeweiligen Aufgaben des öffentlichrechtlichen Rundfunks gerecht werden (vgl. BVerfGE 78, 101 ; 87, 181 ; 90, 60 ).
Eingeschlossen ist grundsätzlich auch die Entscheidung über die benötigte Zeit und damit auch über Anzahl und Umfang der erforderlichen Programme (vgl. BVerfGE 87, 181 ; 90, 60 ).
Das bedeutet aber weder, dass gesetzliche Programmbegrenzungen von vornherein unzulässig wären, noch, dass jede Programmentscheidung einer Rundfunkanstalt finanziell zu honorieren wäre (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Der Funktionsfähigkeit öffentlichrechtlichen Rundfunks dient die vorrangige Finanzierung über öffentlichrechtliche Gebühren (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 87, 181 ; 90, 60 ).
Die Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks auf der Grundlage des Gebührenaufkommens soll eine weitgehende Abkoppelung vom ökonomischen Markt bewirken und dadurch sichern, dass sich das Programm an publizistischen Zielen, insbesondere an dem der Vielfalt, orientiert, und zwar unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Doch dürfen sie wegen der mit ihnen verbundenen vielfaltverengenden Wirkung die Gebührenfinanzierung nicht in den Hintergrund drängen (vgl. BVerfGE 83, 238 ; 87, 181 ; 90, 60 ).
Auch bedarf der fortwährenden Überprüfung, wie weit die mit der teilweisen Finanzierung über Werbung und Sponsoring verbundene Erwartung, sie könne die Unabhängigkeit des öffentlichrechtlichen Rundfunks gegenüber dem Staat stärken (vgl. BVerfGE 83, 238 ; 90, 60 ), die Nutzung dieser Finanzierungsarten angesichts der mit ihr verbundenen Risiken einer Rücksichtnahme auf die Interessen der Werbewirtschaft, einer zunehmenden Ausrichtung des Programms auf Massenattraktivität sowie einer Erosion der Identifizierbarkeit öffentlichrechtlicher Programme weiterhin rechtfertigen kann.
Der Gesetzgeber hat Vorsorge dafür zu treffen, dass der öffentlichrechtliche Rundfunk seine Funktion unbeeinflusst von jeglicher Indienstnahme für außerpublizistische Zwecke, seien sie politischer oder ökonomischer Natur, erfüllen kann (vgl. BVerfGE 90, 60 ; 97, 228 ).
Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 22. Februar 1994 (BVerfGE 90, 60 ) Grundsätze aufgestellt, die weiter Bestand haben.
a) Der Grundsatz der Trennung zwischen der allgemeinen Rundfunkgesetzgebung und der Festsetzung der Rundfunkgebühr (vgl. BVerfGE 90, 60 ) soll Risiken einer mittelbaren Einflussnahme auf die Wahrnehmung des Programmauftrags ausschließen und damit die Programmfreiheit der Rundfunkanstalten sichern.
Da Programmentscheidungen finanzielle Voraussetzungen und Finanzentscheidungen programmliche Konsequenzen haben (vgl. BVerfGE 90, 60 ), kann über Entscheidungen zur Finanzausstattung auf indirekte Weise Einfluss auf die Erfüllung des Rundfunkauftrags genommen werden.
Insbesondere darf eine Entscheidung über Zeitpunkt, Umfang oder Geltungsdauer der Gebührenfestsetzung nicht zu Zwecken der Programmlenkung oder der Medienpolitik, namentlich im dualen System, benutzt werden (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
c) Der Gesetzgeber kann die Funktion des öffentlichrechtlichen Rundfunks in abstrakter Weise festlegen und damit auch den Finanzbedarf umgrenzen (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Die Bestimmung dessen, was die verfassungsrechtlich vorgegebene und gesetzlich näher umschriebene Funktion aus publizistischer Sicht erfordert, steht ihnen aufgrund der Gewährleistung des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG zu (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Dies stünde im Widerspruch zu der Freiheitsgarantie des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Es bedarf insbesondere der prozeduralen Absicherung (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Um sie zu verhindern, ist an den Gefahrenquellen anzusetzen und bereits im Vorfeld die Möglichkeit rechtswidriger Kompetenzwahrnehmungen so weit wie möglich auszuschließen (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
b) Dem wird ein gestuftes und kooperatives Verfahren der Bedarfsfeststellung am ehesten gerecht, das der Eigenart der jeweiligen Teilschritte entspricht und die Möglichkeiten politischer Einflussnahme begrenzt (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Es muss vielmehr gesichert sein, dass die auf ihren Programmentscheidungen basierenden Bedarfskonkretisierungen die Grundlage der Bedarfsermittlung und der ihr folgenden Gebührenfestsetzung bilden (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Bei dieser Kontrolle handelt es sich nicht um eine politische, sondern um eine fachliche Aufgabe (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Die Abweichungsgründe werden sich daher im Wesentlichen in Gesichtspunkten des Informationszugangs und der angemessenen Belastung der Rundfunkteilnehmer erschöpfen (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Andernfalls wäre eine Kontrolle, ob der Staat seine Finanzgewährleistungspflicht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG erfüllt hat, nicht möglich und es könnte nicht gelingen, in Gebührenentscheidungen versteckte Eingriffe in die Programmautonomie abzuwehren (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
c) Wie das Verfahren der Gebührenfestsetzung im Rahmen dieser grundrechtlichen Vorgaben im Einzelnen ausgestaltet wird, ist Sache gesetzgeberischer Entscheidung (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
So spricht etwa aus verfassungsrechtlicher Sicht nichts gegen die Verwendung indexgestützter Berechnungsmethoden zur Berücksichtigung der allgemeinen und der rundfunkspezifischen Kostenentwicklung (vgl. BVerfGE 90, 60 ; vgl. zu dem so genannten indexgesteuerten integrierten Verfahren der KEF : KEF, 14. Bericht, Anlage 1).
§ 4 RFinStV genügt den Maßgaben der rundfunk- und politikfreien Zusammensetzung des Gremiums (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Die Orientierung an diesen Interessen hat das Bundesverfassungsgericht verfassungsrechtlich nicht beanstandet und ausgeführt, dass sich die zulässigen Gründe zur Abweichung des Gesetzgebers von dem Gebührenvorschlag der KEF im Wesentlichen in den beiden Gesichtspunkten des Informationszugangs und der angemessenen Belastung für die Gebührenzahler erschöpfen werden (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Die Aussage des Gebührenurteils, bei der Gebührenentscheidung handele es sich um eine "gebundene" Entscheidung (vgl. BVerfGE 90, 60 ), steht dem nicht entgegen.
Durch die Korrekturmöglichkeit darf die Gebührenentscheidung allerdings nicht zu einer rein politischen Entscheidung der Regierungschefs und der Parlamente der Länder - gewissermaßen zu einer nach Zeitpunkt und Umfang freien Gebührenfestsetzung - werden (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Der Bedarfsfeststellung ist ein entsprechendes Gewicht beizumessen, das über das einer bloßen Entscheidungshilfe hinausreicht (vgl. - zur Verfassungswidrigkeit der andersartigen früheren Rechtslage - BVerfGE 90, 60 ).
Für eine Abweichung vom Gebührenvorschlag der KEF müssen nachprüfbare Gründe angegeben werden (§ 7 Abs. 2 Satz 3 RFinStV; vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Den Landesgesetzgebern steht es verfassungsrechtlich frei, die Gebührenentscheidung durch Rechtsverordnung treffen zu lassen oder eine Mehrheitsentscheidung zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Diese Begründung lässt nicht erkennen, in welcher Hinsicht die Berücksichtigung der aktuellen Gesamtentwicklung der Aufgaben im dualen Rundfunksystem und im Wettbewerb der Medien zu Abweichungen von der Bedarfsfeststellung berechtigen soll, insbesondere ob Erwägungen der Medienpolitik, namentlich im dualen System (dazu vgl. BVerfGE 90, 60 ) leitend geworden sind.
Die verfassungsrechtlichen Mängel der angegriffenen Gebührenfestsetzung führen vorliegend nicht zur Nichtigkeit der Gesamtregelung, weil der dadurch herbeigeführte Zustand dem Grundgesetz noch ferner stünde als der bisherige (vgl. BVerfGE 83, 130 ; 85, 386 ; 90, 60 ).
Durch das - ebenfalls in wörtlicher Anknüpfung an das Gebührenurteil (vgl. BVerfGE 90, 60 ) - weiter angefügte Merkmal "und im Einklang mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit" wird dieser Prüfungsgegenstand - also die Frage, ob der Finanzbedarf von den Rundfunkanstalten zutreffend ermittelt worden ist - näher bestimmt.
Danach darf sich die auf der zweiten Verfahrensstufe vorzunehmende Kontrolle "allein darauf" beziehen, ob sich die Programmentscheidungen der Rundfunkanstalten im Rahmen des rechtlich umgrenzten Rundfunkauftrags halten und ob der aus den Programmentscheidungen abgeleitete Finanzbedarf zutreffend und im Einklang mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ermittelt worden ist (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
- BVerfG, 02.05.2007 - 1 BvR 809/06 Das Verfahren zur Festsetzung der Rundfunkgebühr wurde aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 1994 (BVerfGE 90, 60; im Folgenden: Gebührenurteil) neu geregelt und auf eine gesetzliche Grundlage gestellt (zur Entwicklung bis zum Gebührenurteil vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Zulässiger Beschwerdegegenstand sind die jeweiligen Regelungen der Zustimmungsgesetze und Zustimmungsbeschlüsse der Länder (vgl. BVerfGE 87, 181 ); denn erst das jeweilige Zustimmungsgesetz oder der parlamentarische Zustimmungsbeschluss verleihen dem Norminhalt des Staatsvertrags innerstaatliche Verbindlichkeit (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Der daran anschließende Prüfbericht mit seiner Feststellung über den Finanzbedarf und dem Gebührenvorschlag ist im Übrigen die Grundlage der Entscheidung der Staatsvertragsgeber über die Höhe der Gebühr; von dieser Feststellung können sie nur unter bestimmten Voraussetzungen abweichen (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit in der dualen Rundfunkordnung gehört die Sicherung der Funktionsfähigkeit des öffentlichrechtlichen Rundfunks unter Einschluss seiner bedarfsgerechten Finanzierung (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 78, 101 ; 83, 238 ; 87, 181 ; 89, 144 ; 90, 60 ; stRspr).
Der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG enthaltene Auftrag zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit zielt auf eine Ordnung, die sicherstellt, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in möglichster Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 90, 60 ; 114, 371 ).
Die Ausgestaltung dieser Ordnung ist Aufgabe des Gesetzgebers, der dabei einen weiten Gestaltungsspielraum, auch für Differenzierungen insbesondere nach der Regelungsart und Regelungsdichte, vorfindet (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 57, 295 ; 83, 238 ; 90, 60 ; 114, 371 ).
a) Anlass der gesetzlichen Ausgestaltung der Rundfunkordnung ist die herausgehobene Bedeutung, die dem Rundfunk unter den Medien wegen seiner Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft zukommt (vgl. BVerfGE 31, 314 ; 90, 60 ; 97, 228 ; 103, 44 ; 114, 371 ; vgl. auch EGMR…, Urteil vom 5. November 2002 - Beschwerde-Nr. 38743/97 - Demuth gegen Schweiz, EuGRZ 2003, S. 488 , § 43; Urteil vom 10. Juli 2003 - Beschwerde-Nr. 44179/98 - Murphy gegen Irland, § 69; stRspr).
a) Die gesetzlichen Regelungen sollen es dem öffentlichrechtlichen Rundfunk ermöglichen, seinen klassischen Funktionsauftrag zu erfüllen, der neben seiner Rolle für die Meinungs- und Willensbildung, neben Unterhaltung und Information seine kulturelle Verantwortung umfasst (vgl. BVerfGE 73, 108 ; 74, 297 ; 87, 181 ; 90, 60 ).
Nur wenn ihm dies gelingt und er im publizistischen Wettbewerb mit den privaten Veranstaltern bestehen kann, ist das duale System in seiner gegenwärtigen Form, in der die privatwirtschaftlich finanzierten Programme weniger strengen Anforderungen unterliegen als die öffentlichrechtlichen, mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 90, 60 ).
Um der Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlichrechtlichen Rundfunk im Rahmen eines solchen Systems (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 90, 60 ; stRspr) gerecht zu werden und die Erfüllung seines Funktionsauftrags zu ermöglichen, muss der Gesetzgeber vorsorgen, dass die dafür erforderlichen technischen, organisatorischen, personellen und finanziellen Vorbedingungen bestehen (vgl. BVerfGE 73, 118 ).
Die Finanzierung muss entwicklungsoffen und entsprechend bedarfsgerecht gestaltet werden (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Die Mittelausstattung muss nach Art und Umfang den jeweiligen Aufgaben des öffentlichrechtlichen Rundfunks gerecht werden (vgl. BVerfGE 78, 101 ; 87, 181 ; 90, 60 ).
Eingeschlossen ist grundsätzlich auch die Entscheidung über die benötigte Zeit und damit auch über Anzahl und Umfang der erforderlichen Programme (vgl. BVerfGE 87, 181 ; 90, 60 ).
Das bedeutet aber weder, dass gesetzliche Programmbegrenzungen von vornherein unzulässig wären, noch, dass jede Programmentscheidung einer Rundfunkanstalt finanziell zu honorieren wäre (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Der Funktionsfähigkeit öffentlichrechtlichen Rundfunks dient die vorrangige Finanzierung über öffentlichrechtliche Gebühren (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 87, 181 ; 90, 60 ).
Die Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks auf der Grundlage des Gebührenaufkommens soll eine weitgehende Abkoppelung vom ökonomischen Markt bewirken und dadurch sichern, dass sich das Programm an publizistischen Zielen, insbesondere an dem der Vielfalt, orientiert, und zwar unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Doch dürfen sie wegen der mit ihnen verbundenen vielfaltverengenden Wirkung die Gebührenfinanzierung nicht in den Hintergrund drängen (vgl. BVerfGE 83, 238 ; 87, 181 ; 90, 60 ).
Auch bedarf der fortwährenden Überprüfung, wie weit die mit der teilweisen Finanzierung über Werbung und Sponsoring verbundene Erwartung, sie könne die Unabhängigkeit des öffentlichrechtlichen Rundfunks gegenüber dem Staat stärken (vgl. BVerfGE 83, 238 ; 90, 60 ), die Nutzung dieser Finanzierungsarten angesichts der mit ihr verbundenen Risiken einer Rücksichtnahme auf die Interessen der Werbewirtschaft, einer zunehmenden Ausrichtung des Programms auf Massenattraktivität sowie einer Erosion der Identifizierbarkeit öffentlichrechtlicher Programme weiterhin rechtfertigen kann.
Der Gesetzgeber hat Vorsorge dafür zu treffen, dass der öffentlichrechtliche Rundfunk seine Funktion unbeeinflusst von jeglicher Indienstnahme für außerpublizistische Zwecke, seien sie politischer oder ökonomischer Natur, erfüllen kann (vgl. BVerfGE 90, 60 ; 97, 228 ).
Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 22. Februar 1994 (BVerfGE 90, 60 ) Grundsätze aufgestellt, die weiter Bestand haben.
a) Der Grundsatz der Trennung zwischen der allgemeinen Rundfunkgesetzgebung und der Festsetzung der Rundfunkgebühr (vgl. BVerfGE 90, 60 ) soll Risiken einer mittelbaren Einflussnahme auf die Wahrnehmung des Programmauftrags ausschließen und damit die Programmfreiheit der Rundfunkanstalten sichern.
Da Programmentscheidungen finanzielle Voraussetzungen und Finanzentscheidungen programmliche Konsequenzen haben (vgl. BVerfGE 90, 60 ), kann über Entscheidungen zur Finanzausstattung auf indirekte Weise Einfluss auf die Erfüllung des Rundfunkauftrags genommen werden.
Insbesondere darf eine Entscheidung über Zeitpunkt, Umfang oder Geltungsdauer der Gebührenfestsetzung nicht zu Zwecken der Programmlenkung oder der Medienpolitik, namentlich im dualen System, benutzt werden (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
c) Der Gesetzgeber kann die Funktion des öffentlichrechtlichen Rundfunks in abstrakter Weise festlegen und damit auch den Finanzbedarf umgrenzen (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Die Bestimmung dessen, was die verfassungsrechtlich vorgegebene und gesetzlich näher umschriebene Funktion aus publizistischer Sicht erfordert, steht ihnen aufgrund der Gewährleistung des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG zu (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Dies stünde im Widerspruch zu der Freiheitsgarantie des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Es bedarf insbesondere der prozeduralen Absicherung (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Um sie zu verhindern, ist an den Gefahrenquellen anzusetzen und bereits im Vorfeld die Möglichkeit rechtswidriger Kompetenzwahrnehmungen so weit wie möglich auszuschließen (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
b) Dem wird ein gestuftes und kooperatives Verfahren der Bedarfsfeststellung am ehesten gerecht, das der Eigenart der jeweiligen Teilschritte entspricht und die Möglichkeiten politischer Einflussnahme begrenzt (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Es muss vielmehr gesichert sein, dass die auf ihren Programmentscheidungen basierenden Bedarfskonkretisierungen die Grundlage der Bedarfsermittlung und der ihr folgenden Gebührenfestsetzung bilden (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Bei dieser Kontrolle handelt es sich nicht um eine politische, sondern um eine fachliche Aufgabe (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Die Abweichungsgründe werden sich daher im Wesentlichen in Gesichtspunkten des Informationszugangs und der angemessenen Belastung der Rundfunkteilnehmer erschöpfen (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Andernfalls wäre eine Kontrolle, ob der Staat seine Finanzgewährleistungspflicht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG erfüllt hat, nicht möglich und es könnte nicht gelingen, in Gebührenentscheidungen versteckte Eingriffe in die Programmautonomie abzuwehren (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
c) Wie das Verfahren der Gebührenfestsetzung im Rahmen dieser grundrechtlichen Vorgaben im Einzelnen ausgestaltet wird, ist Sache gesetzgeberischer Entscheidung (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
So spricht etwa aus verfassungsrechtlicher Sicht nichts gegen die Verwendung indexgestützter Berechnungsmethoden zur Berücksichtigung der allgemeinen und der rundfunkspezifischen Kostenentwicklung (vgl. BVerfGE 90, 60 ; vgl. zu dem so genannten indexgesteuerten integrierten Verfahren der KEF : KEF, 14. Bericht, Anlage 1).
§ 4 RFinStV genügt den Maßgaben der rundfunk- und politikfreien Zusammensetzung des Gremiums (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Die Orientierung an diesen Interessen hat das Bundesverfassungsgericht verfassungsrechtlich nicht beanstandet und ausgeführt, dass sich die zulässigen Gründe zur Abweichung des Gesetzgebers von dem Gebührenvorschlag der KEF im Wesentlichen in den beiden Gesichtspunkten des Informationszugangs und der angemessenen Belastung für die Gebührenzahler erschöpfen werden (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Die Aussage des Gebührenurteils, bei der Gebührenentscheidung handele es sich um eine "gebundene" Entscheidung (vgl. BVerfGE 90, 60 ), steht dem nicht entgegen.
Durch die Korrekturmöglichkeit darf die Gebührenentscheidung allerdings nicht zu einer rein politischen Entscheidung der Regierungschefs und der Parlamente der Länder - gewissermaßen zu einer nach Zeitpunkt und Umfang freien Gebührenfestsetzung - werden (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Der Bedarfsfeststellung ist ein entsprechendes Gewicht beizumessen, das über das einer bloßen Entscheidungshilfe hinausreicht (vgl. - zur Verfassungswidrigkeit der andersartigen früheren Rechtslage - BVerfGE 90, 60 ).
Für eine Abweichung vom Gebührenvorschlag der KEF müssen nachprüfbare Gründe angegeben werden (§ 7 Abs. 2 Satz 3 RFinStV; vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Den Landesgesetzgebern steht es verfassungsrechtlich frei, die Gebührenentscheidung durch Rechtsverordnung treffen zu lassen oder eine Mehrheitsentscheidung zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Diese Begründung lässt nicht erkennen, in welcher Hinsicht die Berücksichtigung der aktuellen Gesamtentwicklung der Aufgaben im dualen Rundfunksystem und im Wettbewerb der Medien zu Abweichungen von der Bedarfsfeststellung berechtigen soll, insbesondere ob Erwägungen der Medienpolitik, namentlich im dualen System (dazu vgl. BVerfGE 90, 60 ) leitend geworden sind.
Die verfassungsrechtlichen Mängel der angegriffenen Gebührenfestsetzung führen vorliegend nicht zur Nichtigkeit der Gesamtregelung, weil der dadurch herbeigeführte Zustand dem Grundgesetz noch ferner stünde als der bisherige (vgl. BVerfGE 83, 130 ; 85, 386 ; 90, 60 ).
Durch das - ebenfalls in wörtlicher Anknüpfung an das Gebührenurteil (vgl. BVerfGE 90, 60 ) - weiter angefügte Merkmal "und im Einklang mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit" wird dieser Prüfungsgegenstand - also die Frage, ob der Finanzbedarf von den Rundfunkanstalten zutreffend ermittelt worden ist - näher bestimmt.
Danach darf sich die auf der zweiten Verfahrensstufe vorzunehmende Kontrolle "allein darauf" beziehen, ob sich die Programmentscheidungen der Rundfunkanstalten im Rahmen des rechtlich umgrenzten Rundfunkauftrags halten und ob der aus den Programmentscheidungen abgeleitete Finanzbedarf zutreffend und im Einklang mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ermittelt worden ist (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
- BVerfG, 02.05.2007 - 1 BvR 830/06 Das Verfahren zur Festsetzung der Rundfunkgebühr wurde aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 1994 (BVerfGE 90, 60; im Folgenden: Gebührenurteil) neu geregelt und auf eine gesetzliche Grundlage gestellt (zur Entwicklung bis zum Gebührenurteil vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Zulässiger Beschwerdegegenstand sind die jeweiligen Regelungen der Zustimmungsgesetze und Zustimmungsbeschlüsse der Länder (vgl. BVerfGE 87, 181 ); denn erst das jeweilige Zustimmungsgesetz oder der parlamentarische Zustimmungsbeschluss verleihen dem Norminhalt des Staatsvertrags innerstaatliche Verbindlichkeit (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Der daran anschließende Prüfbericht mit seiner Feststellung über den Finanzbedarf und dem Gebührenvorschlag ist im Übrigen die Grundlage der Entscheidung der Staatsvertragsgeber über die Höhe der Gebühr; von dieser Feststellung können sie nur unter bestimmten Voraussetzungen abweichen (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit in der dualen Rundfunkordnung gehört die Sicherung der Funktionsfähigkeit des öffentlichrechtlichen Rundfunks unter Einschluss seiner bedarfsgerechten Finanzierung (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 78, 101 ; 83, 238 ; 87, 181 ; 89, 144 ; 90, 60 ; stRspr).
Der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG enthaltene Auftrag zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit zielt auf eine Ordnung, die sicherstellt, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in möglichster Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 90, 60 ; 114, 371 ).
Die Ausgestaltung dieser Ordnung ist Aufgabe des Gesetzgebers, der dabei einen weiten Gestaltungsspielraum, auch für Differenzierungen insbesondere nach der Regelungsart und Regelungsdichte, vorfindet (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 57, 295 ; 83, 238 ; 90, 60 ; 114, 371 ).
a) Anlass der gesetzlichen Ausgestaltung der Rundfunkordnung ist die herausgehobene Bedeutung, die dem Rundfunk unter den Medien wegen seiner Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft zukommt (vgl. BVerfGE 31, 314 ; 90, 60 ; 97, 228 ; 103, 44 ; 114, 371 ; vgl. auch EGMR…, Urteil vom 5. November 2002 - Beschwerde-Nr. 38743/97 - Demuth gegen Schweiz, EuGRZ 2003, S. 488 , § 43; Urteil vom 10. Juli 2003 - Beschwerde-Nr. 44179/98 - Murphy gegen Irland, § 69; stRspr).
a) Die gesetzlichen Regelungen sollen es dem öffentlichrechtlichen Rundfunk ermöglichen, seinen klassischen Funktionsauftrag zu erfüllen, der neben seiner Rolle für die Meinungs- und Willensbildung, neben Unterhaltung und Information seine kulturelle Verantwortung umfasst (vgl. BVerfGE 73, 108 ; 74, 297 ; 87, 181 ; 90, 60 ).
Nur wenn ihm dies gelingt und er im publizistischen Wettbewerb mit den privaten Veranstaltern bestehen kann, ist das duale System in seiner gegenwärtigen Form, in der die privatwirtschaftlich finanzierten Programme weniger strengen Anforderungen unterliegen als die öffentlichrechtlichen, mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 90, 60 ).
Um der Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlichrechtlichen Rundfunk im Rahmen eines solchen Systems (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 90, 60 ; stRspr) gerecht zu werden und die Erfüllung seines Funktionsauftrags zu ermöglichen, muss der Gesetzgeber vorsorgen, dass die dafür erforderlichen technischen, organisatorischen, personellen und finanziellen Vorbedingungen bestehen (vgl. BVerfGE 73, 118 ).
Die Finanzierung muss entwicklungsoffen und entsprechend bedarfsgerecht gestaltet werden (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Die Mittelausstattung muss nach Art und Umfang den jeweiligen Aufgaben des öffentlichrechtlichen Rundfunks gerecht werden (vgl. BVerfGE 78, 101 ; 87, 181 ; 90, 60 ).
Eingeschlossen ist grundsätzlich auch die Entscheidung über die benötigte Zeit und damit auch über Anzahl und Umfang der erforderlichen Programme (vgl. BVerfGE 87, 181 ; 90, 60 ).
Das bedeutet aber weder, dass gesetzliche Programmbegrenzungen von vornherein unzulässig wären, noch, dass jede Programmentscheidung einer Rundfunkanstalt finanziell zu honorieren wäre (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Der Funktionsfähigkeit öffentlichrechtlichen Rundfunks dient die vorrangige Finanzierung über öffentlichrechtliche Gebühren (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 87, 181 ; 90, 60 ).
Die Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks auf der Grundlage des Gebührenaufkommens soll eine weitgehende Abkoppelung vom ökonomischen Markt bewirken und dadurch sichern, dass sich das Programm an publizistischen Zielen, insbesondere an dem der Vielfalt, orientiert, und zwar unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Doch dürfen sie wegen der mit ihnen verbundenen vielfaltverengenden Wirkung die Gebührenfinanzierung nicht in den Hintergrund drängen (vgl. BVerfGE 83, 238 ; 87, 181 ; 90, 60 ).
Auch bedarf der fortwährenden Überprüfung, wie weit die mit der teilweisen Finanzierung über Werbung und Sponsoring verbundene Erwartung, sie könne die Unabhängigkeit des öffentlichrechtlichen Rundfunks gegenüber dem Staat stärken (vgl. BVerfGE 83, 238 ; 90, 60 ), die Nutzung dieser Finanzierungsarten angesichts der mit ihr verbundenen Risiken einer Rücksichtnahme auf die Interessen der Werbewirtschaft, einer zunehmenden Ausrichtung des Programms auf Massenattraktivität sowie einer Erosion der Identifizierbarkeit öffentlichrechtlicher Programme weiterhin rechtfertigen kann.
Der Gesetzgeber hat Vorsorge dafür zu treffen, dass der öffentlichrechtliche Rundfunk seine Funktion unbeeinflusst von jeglicher Indienstnahme für außerpublizistische Zwecke, seien sie politischer oder ökonomischer Natur, erfüllen kann (vgl. BVerfGE 90, 60 ; 97, 228 ).
Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 22. Februar 1994 (BVerfGE 90, 60 ) Grundsätze aufgestellt, die weiter Bestand haben.
a) Der Grundsatz der Trennung zwischen der allgemeinen Rundfunkgesetzgebung und der Festsetzung der Rundfunkgebühr (vgl. BVerfGE 90, 60 ) soll Risiken einer mittelbaren Einflussnahme auf die Wahrnehmung des Programmauftrags ausschließen und damit die Programmfreiheit der Rundfunkanstalten sichern.
Da Programmentscheidungen finanzielle Voraussetzungen und Finanzentscheidungen programmliche Konsequenzen haben (vgl. BVerfGE 90, 60 ), kann über Entscheidungen zur Finanzausstattung auf indirekte Weise Einfluss auf die Erfüllung des Rundfunkauftrags genommen werden.
Insbesondere darf eine Entscheidung über Zeitpunkt, Umfang oder Geltungsdauer der Gebührenfestsetzung nicht zu Zwecken der Programmlenkung oder der Medienpolitik, namentlich im dualen System, benutzt werden (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
c) Der Gesetzgeber kann die Funktion des öffentlichrechtlichen Rundfunks in abstrakter Weise festlegen und damit auch den Finanzbedarf umgrenzen (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Die Bestimmung dessen, was die verfassungsrechtlich vorgegebene und gesetzlich näher umschriebene Funktion aus publizistischer Sicht erfordert, steht ihnen aufgrund der Gewährleistung des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG zu (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Dies stünde im Widerspruch zu der Freiheitsgarantie des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Es bedarf insbesondere der prozeduralen Absicherung (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Um sie zu verhindern, ist an den Gefahrenquellen anzusetzen und bereits im Vorfeld die Möglichkeit rechtswidriger Kompetenzwahrnehmungen so weit wie möglich auszuschließen (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
b) Dem wird ein gestuftes und kooperatives Verfahren der Bedarfsfeststellung am ehesten gerecht, das der Eigenart der jeweiligen Teilschritte entspricht und die Möglichkeiten politischer Einflussnahme begrenzt (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Es muss vielmehr gesichert sein, dass die auf ihren Programmentscheidungen basierenden Bedarfskonkretisierungen die Grundlage der Bedarfsermittlung und der ihr folgenden Gebührenfestsetzung bilden (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Bei dieser Kontrolle handelt es sich nicht um eine politische, sondern um eine fachliche Aufgabe (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Die Abweichungsgründe werden sich daher im Wesentlichen in Gesichtspunkten des Informationszugangs und der angemessenen Belastung der Rundfunkteilnehmer erschöpfen (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Andernfalls wäre eine Kontrolle, ob der Staat seine Finanzgewährleistungspflicht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG erfüllt hat, nicht möglich und es könnte nicht gelingen, in Gebührenentscheidungen versteckte Eingriffe in die Programmautonomie abzuwehren (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
c) Wie das Verfahren der Gebührenfestsetzung im Rahmen dieser grundrechtlichen Vorgaben im Einzelnen ausgestaltet wird, ist Sache gesetzgeberischer Entscheidung (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
So spricht etwa aus verfassungsrechtlicher Sicht nichts gegen die Verwendung indexgestützter Berechnungsmethoden zur Berücksichtigung der allgemeinen und der rundfunkspezifischen Kostenentwicklung (vgl. BVerfGE 90, 60 ; vgl. zu dem so genannten indexgesteuerten integrierten Verfahren der KEF : KEF, 14. Bericht, Anlage 1).
§ 4 RFinStV genügt den Maßgaben der rundfunk- und politikfreien Zusammensetzung des Gremiums (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Die Orientierung an diesen Interessen hat das Bundesverfassungsgericht verfassungsrechtlich nicht beanstandet und ausgeführt, dass sich die zulässigen Gründe zur Abweichung des Gesetzgebers von dem Gebührenvorschlag der KEF im Wesentlichen in den beiden Gesichtspunkten des Informationszugangs und der angemessenen Belastung für die Gebührenzahler erschöpfen werden (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Die Aussage des Gebührenurteils, bei der Gebührenentscheidung handele es sich um eine "gebundene" Entscheidung (vgl. BVerfGE 90, 60 ), steht dem nicht entgegen.
Durch die Korrekturmöglichkeit darf die Gebührenentscheidung allerdings nicht zu einer rein politischen Entscheidung der Regierungschefs und der Parlamente der Länder - gewissermaßen zu einer nach Zeitpunkt und Umfang freien Gebührenfestsetzung - werden (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Der Bedarfsfeststellung ist ein entsprechendes Gewicht beizumessen, das über das einer bloßen Entscheidungshilfe hinausreicht (vgl. - zur Verfassungswidrigkeit der andersartigen früheren Rechtslage - BVerfGE 90, 60 ).
Für eine Abweichung vom Gebührenvorschlag der KEF müssen nachprüfbare Gründe angegeben werden (§ 7 Abs. 2 Satz 3 RFinStV; vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Den Landesgesetzgebern steht es verfassungsrechtlich frei, die Gebührenentscheidung durch Rechtsverordnung treffen zu lassen oder eine Mehrheitsentscheidung zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Diese Begründung lässt nicht erkennen, in welcher Hinsicht die Berücksichtigung der aktuellen Gesamtentwicklung der Aufgaben im dualen Rundfunksystem und im Wettbewerb der Medien zu Abweichungen von der Bedarfsfeststellung berechtigen soll, insbesondere ob Erwägungen der Medienpolitik, namentlich im dualen System (dazu vgl. BVerfGE 90, 60 ) leitend geworden sind.
Die verfassungsrechtlichen Mängel der angegriffenen Gebührenfestsetzung führen vorliegend nicht zur Nichtigkeit der Gesamtregelung, weil der dadurch herbeigeführte Zustand dem Grundgesetz noch ferner stünde als der bisherige (vgl. BVerfGE 83, 130 ; 85, 386 ; 90, 60 ).
Durch das - ebenfalls in wörtlicher Anknüpfung an das Gebührenurteil (vgl. BVerfGE 90, 60 ) - weiter angefügte Merkmal "und im Einklang mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit" wird dieser Prüfungsgegenstand - also die Frage, ob der Finanzbedarf von den Rundfunkanstalten zutreffend ermittelt worden ist - näher bestimmt.
Danach darf sich die auf der zweiten Verfahrensstufe vorzunehmende Kontrolle "allein darauf" beziehen, ob sich die Programmentscheidungen der Rundfunkanstalten im Rahmen des rechtlich umgrenzten Rundfunkauftrags halten und ob der aus den Programmentscheidungen abgeleitete Finanzbedarf zutreffend und im Einklang mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ermittelt worden ist (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
- BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12
Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz …
Angesichts dieser Weite und Unbestimmtheit des Rechtsstaatsprinzips ist bei der Ableitung konkreter Bindungen mit Behutsamkeit vorzugehen (vgl. BVerfGE 90, 60 ; vgl. auch BVerfGE 57, 250 ; 65, 283 ; 111, 54 ). - BVerfG, 25.03.2014 - 1 BvF 1/11
ZDF-StV verstößt gegen Gebot der Staatsferne
Er hat so zu inhaltlicher Vielfalt beizutragen, wie sie allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 90, 60 ; 114, 371 ; 119, 181 ).Auf dieser Basis kann und soll er durch eigene Impulse und Perspektiven zur Angebotsvielfalt beitragen und unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen ein Programm anbieten, das den verfassungsrechtlichen Anforderungen gegenständlicher und meinungsmäßiger Vielfalt entspricht (vgl. BVerfGE 90, 60 ; 119, 181 ).
Entsprechend regeln die gesetzgebenden Körperschaften der Länder die Organisation für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, bestimmen, nach welchen Grundsätzen welche Personen zusammenwirken, und legen fest, wer das Programm wie inhaltlich gestalten kann, welche Programmgrundsätze gelten und wie hierbei Pluralität zu sichern ist (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 57, 295 ; 83, 238 ; 90, 60 ).
Organisiert wird Rundfunkberichterstattung dabei in Form einer öffentlich-rechtlichen Anstalt, die zu einem maßgeblichen Teil staatlich finanziert wird (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 90, 60 ).
Es bringt eine spezifische Form der Verantwortung zum Ausdruck: Der Staat hat den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zwar zu organisieren und dessen Auftrag durch eigene Anstalten zu erfüllen, muss dabei aber Sorge tragen, dass die Gestaltung des Programms und dessen konkrete Inhalte nicht in die allgemeine staatliche Aufgabenwahrnehmung eingebunden und als deren Teil ausgestaltet sind (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 73, 118 ; 83, 238 ; 90, 60 ).
Ziel ist es, einen Rundfunk zu schaffen, der dem Prinzip gesellschaftlicher Freiheit und Vielfalt verpflichtet ist, nicht aber inhaltlich von den Repräsentanten und Amtsträgern des Staatsapparats geformt ist (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 90, 60 ).
c) Das Gebot der staatsfernen Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks soll damit zugleich und zuvörderst eine politische Instrumentalisierung des Rundfunks verhindern (vgl. BVerfGE 90, 60 ; 121, 30 ).
Einseitigen politischen Einflussnahmen im Einzugsbereich staatlicher Machtausübung ist durch geeignete institutionelle und verfahrensrechtliche Vorkehrungen entgegenzuwirken (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 83, 238 ; 90, 60 ).
In einem solchen Instrumentalisierungsverbot liegt seit jeher ein Kern der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Rundfunkfreiheit (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 31, 314 ; 90, 60 ; 121, 30 ).
- BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10
Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen …
a) Das Grundgesetz geht von der grundsätzlichen Verfassungsautonomie der Länder aus (vgl. BVerfGE 36, 342 ; 64, 301 ; 90, 60 ); die Verfassungsbereiche des Bundes und der Länder stehen im föderativ gestalteten Staatswesen der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich selbständig nebeneinander (vgl. BVerfGE 103, 332 ; 107, 1 ). - BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 6.15
Rundfunkbeitrag; Rundfunkgebühr; Rundfunkstaatsvertrag; …
Zu diesem Zweck kann die Beitragspflicht ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten auf alle Rundfunkteilnehmer, d.h. auf Personen mit einer Rundfunkempfangsmöglichkeit, erstreckt werden (BVerfG, Beschluss vom 6. Oktober 1992 - 1 BvR 1586/89, 487/92 - BVerfGE 87, 181 ; Urteil vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60 ).Das Gebot der Vielfaltsicherung prägt die Sendetätigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Oktober 1992 - 1 BvR 1586/89, 487/92 - BVerfGE 87, 181 ; Urteile vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60 und vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809, 830/06 - BVerfGE 119, 181 ).
Dementsprechend müssen die für das Rundfunkrecht zuständigen Landesgesetzgeber Vorkehrungen treffen, die Gewähr bieten, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht unter den Einfluss Außenstehender gerät (stRspr, vgl. BVerfG, Urteile vom 4. November 1986 - 1 BvF 1/84 - BVerfGE 73, 118 , vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60 , vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809, 830/06 - BVerfGE 119, 181 und vom 12. März 2008 - 2 BvF 4/03 - BVerfGE 121, 30 ).
Sie können eine Finanzausstattung verlangen, die sie unter den Bedingungen der dualen Rundfunkordnung dauerhaft in die Lage versetzt, ihr Programm eigenverantwortlich weiterzuentwickeln und neue Verbreitungsmöglichkeiten zu entwickeln und zu nutzen (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Oktober 1992 - 1 BvR 1586/89, 487/92 - BVerfGE 87, 181 ; Urteile vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60 , vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809, 830/06 - BVerfGE 119, 181 …und vom 25. März 2014 - 1 BvF 1, 4/11 - BVerfGE 136, 9 Rn. 39).
Von einer Finanzierung durch Werbeeinnahmen gehen "programm- und vielfaltverengende Zwänge" aus, wie sie im werbefinanzierten privaten Rundfunk zu beobachten sind (stRspr, vgl. BVerfG, Urteil vom 5. Februar 1991 - 1 BvF 1/85, 1/88 - BVerfGE 83, 238 ; Beschluss vom 6. Oktober 1992 - 1 BvR 1586/89, 487/92 - BVerfGE 87, 181 ; Urteile vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60 und vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809, 830/06 - BVerfGE 119, 181 ).
Die Landesgesetzgeber dürfen von dem Vorschlag der KEF nur aus medienpolitisch neutralen Gründen abweichen, die offenzulegen sind (§ 7 Abs. 2 RFinStV; vgl. zum Ganzen: BVerfG, Urteile vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60 und vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809, 830/06 - BVerfGE 119, 181 ).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dürfen sie die Finanzierung als deren verfassungsrechtlich angemessene Art dadurch sicherstellen, dass sie denjenigen Personen eine rundfunkspezifische nichtsteuerliche Abgabe auferlegen, die die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme nutzen können (BVerfG, Urteile vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60 und vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809, 830/06 - BVerfGE 119, 181 ).
Im Zusammenhang mit dem Rundfunkauftrag stehen auch die Kosten für Maßnahmen, die der Erprobung neuartiger Übertragungstechniken und Programmformen dienen (BVerfG, Urteil vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60 ).
- BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95
Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II
Dem Rundfunk kommt dabei wegen seiner Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft besondere Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 90, 60 ). - VerfGH Thüringen, 15.07.2020 - VerfGH 2/20
Paritätsgesetz in Thüringen gekippt: Quotenregel ungültig
Jenseits des Organisationsmodells der demokratischen Repräsentation (vgl. dazu oben Abschnitt B., II., 5., b)) sind die konkreten Ausgestaltungen, die die in Art. 28 Abs. 1 GG genannten Grundsätze im Grundgesetz gefunden haben, für die Landesverfassungen nicht verbindlich (BVerfG, Urteil vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 -, BVerfGE 90, 60 [85] = juris Rn. 133). - BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvF 4/03
Parteibeteiligung an Rundunkunternehmen
- BVerfG, 20.07.2021 - 1 BvR 2756/20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2015 - 2 A 2311/14
Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß
- VerfGH Bayern, 15.05.2014 - 8-VII-12
Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags
- BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91
Kurzberichterstattung
- BVerwG, 07.12.2016 - 6 C 49.15
Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge …
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 15.16
"Pro-Kopf-Beitrag"; Beihilfe im unionsrechtlichen Sinne; Beitragsbefreiung bei …
- StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13
Spielhallen
- BVerfG, 25.01.2023 - 2 BvR 2189/22
Grundsatz der Unantastbarkeit landesverfassungsgerichtlicher …
- VGH Baden-Württemberg, 04.11.2016 - 2 S 548/16
Hoheitliche Tätigkeit der Landesrundfunkanstalt; Festsetzung von …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.05.2014 - VGH B 35/12
Neuregelung der Rundfunkfinanzierung verfassungsgemäß
- BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 12.09
Rundfunkgebührenstaatsvertrag; revisibles Recht; internetfähiger PC; …
- VerfGH Thüringen, 19.06.1998 - VerfGH 10/96
abstrakte Normenkontrolle; Rundfunkstaatsvertrag-MDR; Außenwirkung; …
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 7.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- VerfGH Thüringen, 19.05.2021 - VerfGH 110/20
Divergenzvorlage an das Bundesverfassungsgericht im Verfahren der abstrakten …
- BVerfG, 07.10.2014 - 2 BvR 1641/11
Verfassungsbeschwerden in Sachen Optionskommunen nur zu geringem Teil erfolgreich
- BVerwG, 09.12.1998 - 6 C 13.97
Fernsehgebühren einschließlich "Aufsichtsgroschen" rechtmäßig
- BGH, 27.04.2017 - I ZB 91/16
Zwangsvollstreckung in Baden-Württemberg wegen rückständiger Rundfunkbeiträge: …
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.03.2009 - 7 A 10959/08
Rundfunkgebührenpflicht für Rechtsanwalts-PC
- BVerwG, 07.12.2016 - 6 C 12.15
Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für …
- BVerfG, 31.03.2016 - 2 BvR 1576/13
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Berechtigung von Unionsbürgern …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2015 - 2 A 2423/14
Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 11.16
Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegen den Inhaber einer Wohnung; …
- BVerwG, 27.04.2022 - 6 C 2.21
Barzahlungsausschluss in der Rundfunkbeitragssatzung des Hessischen Rundfunks mit …
- BVerfG, 22.08.2012 - 1 BvR 199/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung von Rundfunkgebühren für …
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 35.15
Rundfunkbeitrag - Klageabweisung: Anknüpfung an Wohnung als Kriterium zulässig
- VerfGH Bayern, 25.09.2015 - 9-VII-13
Teilweise erfolgreiche Popularklage vor allem gegen Bestimmungen des …
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 7.16
Rechtmäßige Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegenüber dem Inhaber …
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 8.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00
Wahlprüfung Hessen
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 23.16
Verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Rundfunkbeitragspflicht; Erhebung des …
- VGH Baden-Württemberg, 30.08.1994 - 10 S 3152/93
Normenkontrolle einer Nutzungsplanverordnung - Frequenzzuweisungen, insbesondere …
- BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03
Rechenschaftsbericht
- BVerwG, 27.04.2022 - 6 C 3.21
Barzahlungsausschluss in der Rundfunkbeitragssatzung des Hessischen Rundfunks mit …
- BVerwG, 17.03.2016 - 6 C 16.15
Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge im privaten Bereich; Anknüpfung der …
- BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 21.09
Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 18.16
Festsetzung von Rundfunkbeiträgen gegen den Inhaber einer Wohnung hinsichtlich …
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 29.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 41.15
- BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 17.09
Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 C 19.16
Rechtmäßigkeit der Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegenüber einem …
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 14.16
Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegen den Inhaber einer Wohnung; …
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 12.16
Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegen den Inhaber einer Wohnung; …
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 31.16
Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich; Verfassungsrechtliche …
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 C 6.16
Festsetzung von Rundfunkbeiträgen gegen den Inhaber einer Wohnung hinsichtlich …
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 33.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 47.15
Rundfunkbeitrag - Klageabweisung: Anknüpfung an Wohnung als Kriterium zulässig
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 22.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 21.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98
Landesmediengesetz Bayern
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 28.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 17.03.2016 - 6 C 15.15
Entrichten eines Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung durch den …
- BVerwG, 19.07.1995 - 6 NB 1.95
Nutzungsplanverordnung (BVerwG) - Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, 'Grundversorgung', § 7 …
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 32.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 27.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 25.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 17.03.2016 - 6 C 20.15
Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge im privaten Bereich; …
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 37.15
Rundfunkbeitrag - Klageabweisung: Anknüpfung an Wohnung als Kriterium zulässig
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 48.15
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 26.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 31.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- StGH Niedersachsen, 24.11.2020 - StGH 6/19
Ministerpräsident; Landesregierung; Äußerung; Äußerungsbefugnis; politische …
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 23.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2017 - VerfGH 21/16
2,5 %-Sperrklausel für die Wahlen der Gemeinderäte und Kreistage …
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 34.15
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 40.15
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 C 21.16
Rechtmäßigkeit der Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegenüber einem …
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 C 20.16
Rechtmäßigkeit der Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträgen gegen einen …
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 51.15
- BVerwG, 17.03.2016 - 6 C 30.15
Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge im privaten Bereich; …
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 C 8.16
Rechtmäßigkeit der Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegen einen …
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 C 22.16
Rechtmäßigkeit der Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegenüber einem …
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 C 13.16
Rechtmäßigkeit der Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträgen gegen einen …
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 C 17.16
Rechtmäßigkeit der Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträgen gegen einen …
- VG Berlin, 26.09.2019 - 27 K 365.18
Live-Streams der BILD-Zeitung sind zulassungspflichtiger Rundfunk
- BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94
'extra-radio'
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.07.1999 - LVG 20/97
Verstoß des Art. 1 § 1 Nr. 4 Haushaltsbegleitgesetz (HBeglG) 1997 gegen Art. 87 …
- BVerwG, 26.09.2012 - 2 C 74.10
Verwendungsaufstieg; mittlerer Dienst; gehobener Dienst; Steuerbeamter; …
- VGH Bayern, 19.06.2015 - 7 BV 14.1707
Geräteunabhängiger Rundfunkbeitrag im privaten Bereich ist rechtmäßig
- BVerfG, 09.11.2005 - 2 BvR 1198/03
Bertelsmann AG nimmt Verfassungsbeschwerde gegen Zustellung einer …
- BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91
Funktionszulagen
- BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 2172/96
Aufzeichnungspflicht
- VGH Bayern, 19.05.2009 - 7 B 08.2922
Internetfähiger PC ist rundfunkgebührenpflichtig
- StGH Baden-Württemberg, 10.05.1999 - GR 2/97
Kommunaler Finanzausgleich durch Regelung der FinAusglG BW 1978 §§ 1, 2 u 21 …
- VGH Baden-Württemberg, 06.09.2016 - 2 S 2168/14
Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen bei Schwerbehinderung mit Merkmal "RF"
- OLG Köln, 26.11.2020 - 15 U 39/20
- VerfGH Bayern, 12.06.2013 - 11-VII-11
Teilnahmemöglichkeit ausländischer Unionsbürger an kommunalen Bürgerbegehren und …
- BVerwG, 30.11.2022 - 6 C 12.20
MDR darf Kommentare ohne Sendungsbezug auf seiner Facebook-Seite löschen
- OVG Schleswig-Holstein, 29.11.2018 - 3 LB 19/14
Von der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein für das bundesweite SAT1 …
- VGH Baden-Württemberg, 13.02.2017 - 2 S 1610/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen
- VG Düsseldorf, 03.03.2015 - 27 K 9590/13
Zulässigkeit von Beitreibungsmaßnahmen bezüglich der Rundfunkgebühr
- VGH Baden-Württemberg, 14.07.2010 - 9 S 2207/09
Umfang und Berechnung der staatlichen Förderung für private Ersatzschulen - hier: …
- BVerfG, 07.05.2001 - 2 BvK 1/00
Naturschutzgesetz Schleswig-Holstein
- BGH, 27.11.2009 - 2 StR 104/09
Verurteilung eines Redaktionsleiters des Hessischen Rundfunks wegen …
- VGH Bayern, 30.10.2015 - 7 BV 15.344
Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich ist rechtmäßig
- BVerfG, 28.10.1998 - 1 BvR 341/93
Erfolglose Verfassungsbeschwerde des ZDF zum "Titel-Merchandising"
- VerfGH Bayern, 28.11.2007 - 15-VII-05
Kommunaler Finanzausgleich
- BVerfG, 06.09.1999 - 1 BvR 1013/99
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gebührenpflicht gegenüber …
- BVerwG, 15.12.2016 - 2 C 31.15
Absenkung der Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare in Nordrhein-Westfalen …
- VG Düsseldorf, 10.11.2015 - 27 K 7686/14
- BVerfG, 18.02.2000 - 1 BvR 491/93
Arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zur Festanstellung ständiger freier …
- VG Düsseldorf, 10.11.2015 - 27 K 5895/14
Nichtbestehende Verletzung der Informationsfreiheit durch die Erhebung des …
- VGH Baden-Württemberg, 03.03.2016 - 2 S 896/15
Zur Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags, hier: Beiträge im privaten …
- StGH Baden-Württemberg, 24.01.2005 - GR 2/04
Wahl des Vorstands der Landesanstalt für Kommunikation durch den Landtag nach dem …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 16.12.2020 - VGH N 12/19
Reform des kommunalen Finanzausgleichs 2014 in Rheinland-Pfalz verfassungswidrig …
- VG Düsseldorf, 04.08.2015 - 27 K 4537/14
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 49.07
Beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale; Gesetzesvorbehalt für pauschale …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 84/03 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für …
- VG Ansbach, 29.10.2015 - AN 6 K 15.00732
Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeitragserhebung und Verhältnis von …
- VG Düsseldorf, 10.03.2015 - 27 K 6965/13
- VGH Baden-Württemberg, 27.02.2024 - 2 S 518/23
P. gegen Stadt Breisach wegen Gültigkeit der 3. Änderung der Satzung über die …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - 8 A 2690/08
Internet-PC unterliegt der Rundfunkgebühr
- BVerfG, 10.09.2008 - 1 BvR 1914/02
Keine Verletzung von Art 14 Abs 1 GG durch Enteignungen nach dem …
- VG Koblenz, 15.07.2008 - 1 K 496/08
Keine Rundfunkgebühren für internetfähige PCs
- StGH Bremen, 31.01.2014 - St 1/13
Verfassungsrechtlichen Prüfung des Gesetzentwurfs zur Ausweitung des Wahlrechts
- BVerwG, 28.02.2018 - 6 C 48.16
Auftrag der Behindertenförderung; Befreiung der Empfänger existenzsichernder …
- BVerfG, 22.12.2020 - 1 BvR 2756/20
Erfolglose Eilanträge betreffend das Unterlassen der Zustimmung zum Ersten …
- VerfGH Sachsen, 14.05.1996 - 44-II-94
Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen …
- VerfGH Bayern, 07.03.2019 - 15-VII-18
Keine einstweilige Anordnung auf Popularklage gegen Verschärfung des bayrischen …
- VGH Bayern, 28.10.2009 - 7 N 09.1377
Rechtskonformität rundfunkrechtlicher Gewinnspielregelungen
- OVG Bremen, 14.09.1999 - 1 HB 433/98
Vereinbarkeit des Kabelbelegungsmonopols der Landesmedienanstalt mit …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2015 - 2 A 2422/14
Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - 8 A 732/09
Internet-PC unterliegt der Rundfunkgebühr
- OLG Stuttgart, 03.05.2017 - 4 U 160/16
Wettbewerbsverstoß: Kostenlose Verteilung eines kommunalen "Stadtblatts"
- VGH Bayern, 10.03.2008 - 7 BV 07.765
Rundfunkgebühr; Empfangsgerät im Leasingfahrzeug; Vollzugs- und Erhebungsdefizit
- BVerwG, 21.09.2005 - 6 C 16.04
Rundfunkgebühren; "Ladenfunk"; Prüfung irrevisiblen Landesrechts; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - 2 A 95/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen für das betriebene Zentrallager/Logistikzentrum …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 40/03 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für …
- StGH Bremen, 23.12.1996 - St 5/96
Wahlwerbung und Chancengleichheit
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2015 - 7 A 10455/15
Erhebung des Rundfunkbeitrags als Verstoß gegen Glaubens- und Gewissensfreiheit; …
- VG Freiburg, 02.04.2014 - 2 K 1446/13
Bestehen eines Rundfunkbeitragsverhältnisses
- VerfGH Sachsen, 10.07.1997 - 13-II-96
Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Zweiten Gesetzes …
- VG Regensburg, 23.11.2016 - RO 3 K 16.485
Rechtmäßigkeit der Rundfunkbeiträge
- OVG Rheinland-Pfalz, 01.03.2018 - 7 A 11938/17
Rundfunkbeitrag europarechtlich unbedenklich
- BVerwG, 07.12.2016 - 6 C 14.15
Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2016 - 5 A 987/14
Auskunftspflicht des Landesrechnungshofs über Prüfung des WDR
- BVerwG, 08.10.1997 - 6 C 10.96
Rundfunkgebühr, Befreiung von der -;; revisibles Recht, …
- BVerwG, 07.12.2016 - 6 C 13.15
Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2002 - 8 A 195/02
Gewährung von Zuschüssen für gesendete Programmbeiträge in einer Radiowerkstatt; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2001 - 8 A 3395/99
Gewährung von Zuschüssen für Programmbeiträge des lokalen Rundfunks; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2002 - 8 A 3762/01
Einflussnahme des Staates auf den privaten Rundfunk zwecks Gewährung einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2001 - 8 A 538/01
Gewährung von Zuschüssen für gesendete Programmbeiträge in einer Radiowerkstatt; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2001 - 8 A 3397/99
Gewährung von Zuschüssen für Programmbeiträge des lokalen Rundfunks; …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 36/03 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2002 - 8 A 3761/01
Gewährung von Zuschüssen für Programmbeiträge des lokalen Rundfunks; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2002 - 8 A 3763/01
Gewährung von Zuschüssen für Programmbeiträge des lokalen Rundfunks; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2002 - 8 A 3764/01
Einflussnahme des Staates auf den privaten Rundfunk zwecks Gewährung einer …
- VG Trier, 28.05.2020 - 10 K 488/20
Rundfunkbeitrag
- VG Arnsberg, 20.10.2014 - 8 K 3353/13
Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich als verfassungsgemäß i.R.e. …
- VG Hamburg, 17.07.2014 - 3 K 5371/13
Der seit dem 1. Januar 2013 geltende Rundfunkbeitrag im privaten Bereich, der für …
- VG Saarlouis, 25.03.2011 - 3 K 501/10
Zulassung von Filmaufnahmen bei öffentlichen Stadtratssitzungen
- BVerwG, 11.10.2006 - 10 CN 2.05
Zweckverband; Gründung; Verkündung; Bekanntmachung; kumulative Bekanntmachung; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2005 - 12 A 10203/05
Zur Rundfunkgebührenpflicht von Lebensmitteldiscountern: ALDI muss keine …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 30/04 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BGH, 06.12.2001 - I ZR 316/98
Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - Bürgeranwalt
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2001 - 8 A 539/01
Gewährung von Zuschüssen für gesendete Programmbeiträge in einer Radiowerkstatt; …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - VerfGH 19/08
Verfassungsbeschwerden gegen die Kommunalisierung von Versorgungs- und …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.02.2009 - VerfGH 24/08
Kommunalwahlen 2009 dürfen nicht am Tag der Europawahl stattfinden
- VerfGH Berlin, 13.05.2013 - VerfGH 155/11
Wahlprüfungsverfahren: Drei-Prozent-Sperrklausel für Wahlen zu …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 50/02 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.03.1994 - 12 A 11840/93
Rundfunkgerät; Bereithalten zum Empfang; Beherbergungsgewerbes ; Betriebsinhaber; …
- OVG Saarland, 07.11.2016 - 1 A 26/15
Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeitragspflicht
- BGH, 06.12.2001 - I ZR 101/99
Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - Wie bitte?!
- OVG Saarland, 07.11.2016 - 1 A 25/15
Rundfunkbeitrag; Gesetzgebungszuständigkeit; verfassungsrechtliche …
- BVerwG, 19.07.2012 - 5 C 1.12
Beihilfeausschluss; Ausschluss der Beihilfe; Ausschluss von Beihilfeansprüchen; …
- BGH, 06.12.2001 - I ZR 214/99
Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - WISO
- BGH, 06.12.2001 - I ZR 14/99
Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - Wir Schuldenmacher
- VGH Bayern, 29.07.2015 - 7 B 15.379
Rundfunkfreiheit; Öffentlich-rechtlicher Rundfunk; Rundfunkbeitrag
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 42/03 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 29/04 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2004 - 12 A 11402/04
ALDI muss keine Rundfunkgebühren zahlen
- VerfGH Bayern, 08.11.2002 - 3-V-00
Rundfunkgebührenpflicht für private Behinderteneinrichtungen verfassungsgemäß
- BVerwG, 22.01.1997 - 11 C 12.95
Luftverkehrsrecht - Erhebung von Flugsicherungs-An- und Abflug-Gebühren
- VerfGH Bayern, 04.04.2017 - 3-VII-16
Erfolglose Popularklage gegen Rechtsverordnung zur Festlegung der Gebiete, in …
- VGH Baden-Württemberg, 03.03.2016 - 2 S 639/15
Zor Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags, hier: Beiträge für …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 28/03 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 4/04 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 13/04 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 9/04 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- VerfGH Bayern, 27.09.2023 - 62-VII-20
Erfolglose Popularklage gegen die Maskenpflicht in der 4. BayIfSMV
- StGH Baden-Württemberg, 19.08.2013 - 1 VB 65/13
Zurückweisung einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde gegen geräteunabhängigen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 12/04 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.2000 - LVerfG 5/98
Akustische Wohnraumüberwachung - sog. Großer Lauschangriff
- VG Freiburg, 01.03.2019 - 9 K 8671/17
Rundfunkbeitragspflicht und Gewissensfreiheit
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2017 - 2 B 86/17
Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen hinsichtlich Verjährung
- VG Minden, 10.11.2009 - 12 K 1750/08
Eröffnung des Gebührentatbestandes i.R.d. Rundfunkgebührenstaatsvertrages …
- VGH Bayern, 30.07.2015 - 7 B 15.614
Rundfunkfreiheit; Öffentlich-rechtlicher Rundfunk; Rundfunkbeitrag
- VGH Bayern, 07.07.2015 - 7 B 15.846
Rundfunkfreiheit; Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ; Rundfunkbeitrag
- BAG, 04.12.2013 - 7 AZR 457/12
Befristeter Arbeitsvertrag - Eigenart der Arbeitsleistung - Deutsche Welle
- VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 25-II-12
Mehrere Regelungen zur Ersatzschulfinanzierung sind verfassungswidrig und müssen …
- BVerwG, 27.05.2013 - 7 B 30.12
Informationszugang; öffentlich-rechtlicher Rundfunk; Ausgestaltung der …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 38/03 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 39/03 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- VG Ansbach, 10.07.2008 - AN 5 K 08.00348
Rundfunkgebühren auch für internetfähige PCs
- VerfGH Bayern, 28.01.2003 - 10-VII-02
- VG Bayreuth, 10.10.2017 - B 5 K 15.701
Kreisumlagebescheid aufgehoben
- BGH, 27.04.2017 - I ZB 92/16
Richterlicher Beschluss unter Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen …
- OVG Niedersachsen, 19.12.2006 - 10 LC 73/05
Rundfunkgebührenbefreiung für Radios in Autohaus-Vorführwagen; Gebührenbefreiung …
- VGH Baden-Württemberg, 10.10.2006 - 1 S 1742/04
Vergabe von Hörfunkfrequenzen an Rundfunkveranstalter.
- BVerwG, 31.05.2017 - 6 C 42.16
Neuverteilung der UKW-Frequenzen für den lokalen Hörfunk in der kreisfreien Stadt …
- VGH Bayern, 15.07.2015 - 7 B 15.246
Rundfunkfreiheit; Öffentlich-rechtlicher Rundfunk; Rundfunkbeitrag
- VG Gießen, 10.12.2014 - 5 K 237/14
Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Gebührenbefreiung
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 40/04 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 729/92
Keine Verletzung der Rundfunkfreiheit durch Mitbestimmung des Betriebsrats bei …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2017 - 2 A 2286/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich für jede Wohnung von deren …
- BFH, 26.01.2006 - V R 70/03
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Umsätzen des Bezahlfernsehens (sog. …
- BVerwG, 05.04.2007 - 6 B 15.07
Revisibilität des § 5 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV); …
- VerfGH Bayern, 17.09.1999 - 12-VIII-98
Abschaffung des Bayerischen Senats
- VGH Bayern, 29.06.2015 - 7 B 15.253
Rundfunkfreiheit; Öffentlich-rechtlicher Rundfunk; Rundfunkbeitrag
- VG Potsdam, 19.08.2014 - 11 K 4160/13
Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Gebührenbefreiung
- VGH Bayern, 07.07.2015 - 7 B 15.809
Rundfunkfreiheit; Öffentlich-rechtlicher Rundfunk; Rundfunkbeitrag
- VG München, 24.09.2014 - M 6b K 14.1933
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2015 - 15 A 2062/12
Informationsanspruch; Regierungsbehörde; Gesetzgebungsverfahren; …
- VG Düsseldorf, 18.05.2009 - 27 L 190/09
Glücksspiel Werbung Internet
- OLG Düsseldorf, 21.07.2006 - Verg 13/06
Vorlage an den EuGH: Vergabe von Reinigungsdienstleistungen durch …
- OVG Saarland, 06.10.2016 - 1 A 408/14
Rundfunkbeitrag; verfassungsrechtliche Rechtfertigung, Innehaben einer Wohnung …
- VGH Bayern, 08.04.2016 - 7 BV 15.1779
Rechtmäßigkeit der Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich
- VG Regensburg, 11.02.2015 - RO 3 K 13.1642
Rundfunkbeitrag für Betriebsstätte und KfZ
- VG Düsseldorf, 18.05.2009 - 27 L 1607/08
Verbot des Glücksspiels im Internet vorläufig bestätigt
- VerfG Hamburg, 08.12.2015 - HVerfG 4/15
Drei-Prozent-Sperrklausel
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - VerfGH 21/08
Verfassungsbeschwerden gegen die Kommunalisierung des Umweltrechts zurückgewiesen
- VG Köln, 19.11.2009 - 6 K 2032/08
Auskunftsanspruch gegen den WDR
- VG Leipzig, 20.04.2018 - 1 K 366/17
- VG Hamburg, 25.04.2013 - 7 K 2974/09
Ausfertigung von landesrechtlichen Rechtsnormen
- VerfGH Berlin, 06.10.2009 - VerfGH 143/08
Versagung der Zulassung des Volksbegehrens "Kitakinder + Bildung von Anfang an = …
- VG Regensburg, 24.03.2009 - RO 3 K 08.01829
Rundfunkgebührenpflicht; internetfähiger PC; Zweitgerätefreiheit
- BVerfG, 31.07.2007 - 1 BvR 946/07
Keine Verletzung von Art 5 Abs 1 S 2 GG durch Zulassung von staatlichen …
- BVerfG, 15.01.1999 - 1 BvR 1946/98
Erfolglose Verfassungsbeschwerde von "Radio Bremen"
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 18.04.1994 - VGH N 1/93
Verfassungsmäßigkeit des Personalvertretungsgesetzes Rheinland-Pfalz vom 8. …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2017 - VerfGH 15/16
2,5 %-Sperrklausel für die Wahlen der Gemeinderäte und Kreistage …
- VG Regensburg, 11.02.2015 - RO 3 K 13.1886
Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich
- BVerfG, 30.10.2002 - 1 BvR 1932/02
Zugang von Journalisten in überfüllten Gerichtssaal
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2016 - 2 A 1005/15
Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung von deren …
- VG Karlsruhe, 28.09.2006 - 1 K 559/06
Rundfunkgebühr für ein Hotel
- VG Regensburg, 11.02.2015 - RO 3 K 15.60
Rundfunkbeitrag für Betriebsstätte
- OVG Bremen, 20.03.2018 - 1 LB 55/17
Verletzung des Grundsatzes der Selbstorganschaft durch Mandatierung eines anderen …
- VG Karlsruhe, 14.09.2015 - 8 K 2196/14
Wirksamkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags; Rechtsnatur des Rundfunkbeitrags; …
- VG Regensburg, 11.02.2015 - RO 3 K 14.908
Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und KfZ
- VG Düsseldorf, 17.07.2009 - 27 L 990/09
Datenschutz: IP-Adressen als personenbezogene Daten
- VG Freiburg, 20.06.2002 - 2 K 656/01
Mündliche Verhandlung; Videokonferenz; Fernbleiben; Zustimmung
- VerfG Brandenburg, 30.06.1999 - VfGBbg 3/98
Polizeirecht; Recht auf informationelle Selbstbestimmung; Datenschutz; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - 2 A 188/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen für ein Logistikzentrum als Betriebsstätte i.R.d. …
- VGH Hessen, 10.05.2010 - 10 A 1808/09
Rundfunkgebührenpflicht für einen internetfähigen PC
- BVerwG, 25.02.2005 - 6 B 4.05
Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache …
- VGH Bayern, 21.03.2016 - 7 B 15.1483
Rundfunkbeitrag
- VG Düsseldorf, 24.06.2009 - 27 L 1131/08
Veranstaltung Mutterunternehmen Tochterunternehmen
- VG Düsseldorf, 18.05.2009 - 27 L 1139/08
Glücksspiel Geolokalisation
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 42/03
- BVerwG, 04.12.2017 - 6 B 70.17
Anspruch der Rundfunkanstalten auf Ausstattung mit den zur Erfüllung ihres …
- VG Düsseldorf, 26.05.2009 - 27 L 1147/08
Glücksspiel Veranstaltung Ausland Bekanntgabe
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.12.2018 - 7 A 10740/18
Rundfunkbeitragserhebung; Weltanschauung, die die Meinungsvielfalt im …
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2017 - 11 A 25.13
(Kein) Normenkontrollverfahren gegen eine außer Kraft getretene Satzung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2016 - 2 A 3058/15
Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung von deren …
- VG Düsseldorf, 18.05.2009 - 27 L 40/09
Glücksspiel Veranstaltung Werbung Internet Ausland Wirkungsprinzip
- VerfGH Berlin, 08.10.2001 - VerfGH 137 A/01
Beschluss des Abgeordnetenhauses zur vorzeitigen Beendigung der 14. Wahlperiode …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2021 - 2 B 1276/21
Gesetzlicher Richter; Einzelrichterübertragung; Rundfunkbeitrag; Vollstreckung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2016 - 2 A 1840/15
Erhebung des Rundfunkbeitrags durch das Innehaben einer Wohnung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2015 - 2 A 355/15
Befreiung eines schwerbehinderten Wohnungsinhabers von der Verpflichtung zur …
- VG Düsseldorf, 18.05.2009 - 27 L 138/09
Glücksspiel Werbung Internet
- VG Würzburg, 15.11.2004 - W 8 K 04.555
Teilnehmerentgelt im Rahmen eines Vertrages über die Weiterverbreitung von …
- BVerwG, 04.04.2002 - 6 B 1.02
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache für ein Revisionsverfahren - …
- BSG, 22.09.1999 - B 5 RJ 36/98 R
Versicherungszeiten griechischer Staatsangehöriger im Beitrittsgebiet
- VG München, 16.07.2014 - M 6b K 13.5573
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VerfGH Sachsen, 21.03.1997 - 10-IV-96
Beschränkung der Weiterverbreitung von Rundfunkprogrammen in Kabelanlagen ; …
- BVerwG, 08.08.2019 - 6 B 44.19
Vereinbarkeit der Rundfunkbeitragspflicht für Wohnungen mit dem Grundgesetz ; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - 2 A 96/15
Erhebung des Rundfunkbeitrags im nicht privaten Bereich; Vereinbarkeit des …
- VG München, 16.07.2014 - M 6b K 13.3581
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2002 - 19 A 2637/00
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; Rundfunkempfangsgeräte; Dialysezentren …
- BayObLG, 26.10.1994 - 3 ObOWi 73/94
- VG Aachen, 28.11.2007 - 8 K 627/05
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkgebühren für ein Autoradio; …
- StGH Niedersachsen, 06.09.2005 - StGH 4/04
Normenkontrollverfahren: Weitgehender Ausschluss mittelbarer Beteiligung von …
- BVerwG, 10.10.1997 - 6 B 32.97
Verfassungsrecht - Grundrechtsschutz nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG für den Sponsor …
- VG Neustadt, 13.05.2019 - 3 K 147/16
Kommunaler Finanzausgleich
- VG Freiburg, 24.05.2018 - 9 K 8560/17
Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Rundfunkbeiträgen
- VG München, 21.01.2015 - M 6b K 14.1283
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- BGH, 06.12.2001 - I ZR 11/99
Grundsatzentscheidungen zur Vereinbarkeit von Verbraucher- und Ratgebersendungen …
- BVerwG, 25.02.1997 - 8 B 24.97
Vorrang des Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden gegenüber dem aus Art. 6 Abs. 2 …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2017 - 2 A 2885/15
Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich; Festsetzung eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2016 - 2 A 2886/15
- VGH Bayern, 14.04.2016 - 7 BV 15.1188
Rundfunkbeitragspflicht ist weder willkürlich noch hat sie "erdrosselnde" Wirkung
- VG Düsseldorf, 15.07.2009 - 27 L 1919/08
- StGH Bremen, 05.11.2004 - St 3/04
Zum Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit der Parteien im Wahlkampf und zum …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - VerfGH 29/08
Verfassungsbeschwerden gegen die Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung …
- BVerwG, 24.07.2008 - 2 C 46.07
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erstattung von beihilfefähigen Aufwendungen …
- VG Frankfurt/Main, 25.04.2005 - 10 E 3894/03
Rundfunkgebühr; Gesetzgebungskompetenz; Einordnung der Abgabe; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2003 - 8 A 90/03
Musikerin kann nicht verlangen, dass ihre Titel im Rundfunk gespielt werden
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2016 - 2 A 2556/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen einer Sozietät als Betriebsstätte; Festsetzung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2016 - 2 A 2258/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen im gewerblichen Bereich als Betriebsstättenbeitrag …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2016 - 2 A 2243/15
Beantragung der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht; Vereinbarkeit des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2016 - 2 A 791/15
Erhebung von Rundfunkgebühren im privaten Bereich; Funktionsgerechte …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2016 - 2 A 760/16
Festsetzung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich; Vereinbarkeit des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2015 - 2 A 892/15
Vereinbarkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags höherrangigem Recht; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2015 - 2 A 2583/14
Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkstaatsvertrages sowie Qualifizierung als …
- VG Hamburg, 12.11.2014 - 3 K 5250/13
Rundfunkbeitrag; Gesetzgebungskompetenz; Gleichbehandlungsgrundsatz; …
- VG Hamburg, 12.11.2014 - 3 K 3941/13
Rundfunkbeitrag; Gesetzgebungskompetenz; Gleichbehandlungsgrundsatz; …
- BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 16.02
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegungs- …
- BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 33.02
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegungs- …
- BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 34.02
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegungs- …
- BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 35.02
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegungs- …
- BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 36.02
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegungs- …
- BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 19.02
Autonomie der Landesmedienanstalten im Hinblick auf die verfassungsrechtlich …
- BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 38.02
Autonomie der Landesmedienanstalten im Hinblick auf die verfassungsrechtlich …
- BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 17.02
Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …
- BVerwG, 22.04.1998 - 6 C 4.98
Unterhaltssicherung; Verdienstausfallentschädigung für Rundfunkmoderator; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2016 - 2 A 3059/15
Erhebung von Rundfunkgebühren im privaten Bereich; Funktionsgerechte …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2016 - 2 A 2259/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen im gewerblichen Bereich als Betriebsstättenbeitrag …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2015 - 2 A 808/15
Verfassungsmäßgikeit des Rundfunkbeitrags im Hinblick auf einen Verstoß gegen …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 63.07
Pauschale Kürzung der Beihilfe durch Kostendämpfungspauschale
- VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 2 S 395/04
Keine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für ein in ein …
- VG Köln, 13.03.2003 - 6 K 1915/00
Anspruch eines Sendezentrums auf rückwirkende Befreiung von der Verpflichtung zur …
- BVerwG, 29.05.2002 - 6 B 15.02
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegungs- …
- BVerwG, 23.05.1996 - 5 B 185.95
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung …
- VG Würzburg, 21.09.2023 - W 3 K 23.95
Rundfunkbeitrag, Säumniszuschläge, Beitragspflicht, kein …
- BVerfG, 21.01.2022 - 1 BvR 1296/21
Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die automatisierte …
- VG Freiburg, 06.06.2018 - 9 K 2599/18
Verfassungsmäßigkeit der Heranziehung zur Zahlung von Rundfunkbeiträgen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2016 - 2 A 1777/15
Rundfunkbeitrag als unzulässige Beihilfe; Zweckgebundenheit des Rundfunkbeitrags; …
- BVerwG, 17.08.2004 - 6 B 49.04
Erforderlichkeit einer mündlichen Verhandlung im verwaltungsgerichtlichen …
- VGH Baden-Württemberg, 25.10.2001 - 2 S 88/01
Autoradio: Gebührenpflicht des Leasinggebers
- BVerfG, 15.01.1999 - 1 BvR 1946/95
Politische Einflußnahme auf die publizistische Tätigkeit einer Rundfunkanstalt; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2015 - 2 A 324/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich für jede Wohnung als …
- VGH Bayern, 24.06.2015 - 7 B 15.252
Rundfunkfreiheit; Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ; Rundfunkbeitrag
- VG Berlin, 22.04.2015 - 27 K 310.14
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich
- VG München, 24.09.2014 - M 6b K 13.4030
Rundfunkbeitrag; Verfassungsmäßigkeit; Bindung an Entscheidung BayVerfGH; …
- BVerwG, 11.10.2006 - 10 CN 3.05
Rechtsstaatliche Anforderungen an die Bekanntmachung kommunaler Satzungen
- VGH Bayern, 11.03.2004 - 2 BV 02.3044
Stellplatzablöse: Keine Rückzahlungspflicht der Landeshauptstadt München
- VerfGH Berlin, 08.10.2001 - VerfGH 137/01
- VG Gelsenkirchen, 02.10.2015 - 14 K 6078/13
Büroraum Freiberufler Rechtsanwaltskanzlei Rundfunkbeitrag Verfassungswidrigkeit
- BVerwG, 26.09.2012 - 2 C 75.10
Rechtmäßigkeit der Nichtberücksichtigung eines Steuerhauptsekretärs (BesGr A 8 …
- OVG Hamburg, 26.06.2009 - 1 Bf 190/07
Beamtenrechtliche Beihilfe; Kostendämpfungspauschale; Gleichbehandlung; …
- OVG Hamburg, 18.12.2008 - 4 Bf 337/07
Verpackte Rundfunkempfänger zum Verkauf; Rundfunkgebührenpflicht
- BVerwG, 11.12.2003 - 6 B 69.03
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- VGH Baden-Württemberg, 20.05.1997 - 10 S 880/97
Konkurrentenstreit wegen Rangfolge für die Programmeinspeisung in …
- VG Neustadt, 13.05.2019 - 3 K 415/16
Kommunaler Finanzausgleich
- VGH Bayern, 21.07.2015 - 7 BV 14.1772
Rundfunkfreiheit; öffentlich-rechtlicher Rundfunk; Rundfunkbeitrag
- BVerwG, 20.04.2011 - 6 C 31.10
Rundfunkgebührenpflicht für internetfähigen Computer ohne Internetanschluss
- VG Saarlouis, 08.06.2010 - 11 L 502/10
Rundfunkfreiheit und Kommunalrecht
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 52.07
Pauschale Kürzung der Beihilfe durch Kostendämpfungspauschale
- VerfGH Bayern, 28.10.2019 - 74-III-18
Verfassungsmäßigkeit von Überhang- und Ausgleichsmandate bei der Landtagswahl
- VG Neustadt, 13.05.2019 - 3 K 602/16
Kommunaler Finanzausgleich
- VGH Bayern, 18.04.2016 - 7 BV 15.960
Erhebung des Rundfunkbeitrages im gewerblichen Bereich
- VG Saarlouis, 27.11.2014 - 6 K 2134/13
Erhebung des Rundfunkbeitrages im Saarland verfassungsgemäß
- BVerwG, 04.04.2007 - 6 BN 1.07
Verfassungsmäßigkeit des Rangverhältnisses zwischen kommerziellen und …
- BVerwG, 27.08.2003 - 6 B 53.03
Vereinbarkeit der Rundfunkgebührenpflicht mit dem Gebot der Gleichheit aller …
- VG Düsseldorf, 04.06.2003 - 27 K 3851/02
Rechtmäßigkeit eines Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für …
- VerfGH Thüringen, 16.12.1998 - VerfGH 20/95
Abstrakte Normenkontrolle; PDS-Fraktion; Thüringer Abgeordnetengesetz; …
- VGH Baden-Württemberg, 30.09.1994 - 10 S 2725/94
Normenkontrolle einer Nutzungsplanverordnung - Antragsbefugnis/Nachteil eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2015 - 2 A 812/15
Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2015 - 2 A 1667/15
Vereinbarkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags höherrangigem Recht; …
- VG Minden, 31.08.2015 - 11 K 2439/14
- VG Düsseldorf, 12.07.2011 - 27 K 5009/08
Untersagungsverfügung hinsichtlich der Veranstaltung und Vermittlung unerlaubten …
- VG Augsburg, 16.03.2009 - Au 7 K 08.1306
Neuartige Rundfunkempfangsgeräte; Grundgebühr für internetfähigen PC im nicht …
- BVerwG, 13.06.2008 - 2 C 75.07
Kürzung der Beihilfe eines Lehrers um die Kostendämpfungspauschale - …
- VK Hamburg, 25.07.2007 - VK BSU-8/07
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt kein öffentlicher Auftraggeber!
- VG Koblenz, 17.04.2007 - 1 K 487/06
Rundfunkgebühren für Zweitgeräte in Beherbergungsbetrieben
- VGH Bayern, 23.02.2006 - 7 BV 05.1826
Verpflichtung zum unentgeltlichen Zur-Verfügung-Stellen eines Kabelfernsehkanals, …
- VG Düsseldorf, 04.06.2003 - 27 K 3853/02
Anforderungen für eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht einer sozialen …
- BayObLG, 11.03.2003 - 4St RR 7/03
Zur Strafbarkeit von Steuerhinteziehungen durch Nichtangabe von Einkünften aus …
- VGH Baden-Württemberg, 13.12.2002 - 1 S 2480/02
Zuweisung von Übertragungskapazität - Beurteilungsspielraum
- LG Frankfurt/Main, 08.04.1999 - 3 O 97/99
Vertrieb der "Fernsehfee" zulässig
- VG Kassel, 29.09.2021 - 1 K 677/20
Zulassung zur Veranstaltung von privatem Rundfunk
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2015 - 2 A 499/15
Vereinbarkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) mit höherrangigem Recht; …
- VG Koblenz, 17.04.2007 - 1 K 457/06
Rundfunkgebühren für Zweitgeräte in Betrieben des Beherbergungsgewerbes; Verstoß …
- VG Freiburg, 17.05.2023 - 9 K 385/23
Rundfunkbeitragserhebung; Beitrags-Zurückbehaltungsrecht aufgrund fehlerhafter …
- VG Würzburg, 06.04.2017 - W 3 K 16.579
Rechtmäßige Erhebung des Rundfunkbeitrags für eine Wohnung
- VG Minden, 05.10.2015 - 11 K 2603/14
Erhebung eines Rundfunkbeitrags nur für die Benutzung eines Radiogerätes; Zahlung …
- VG Düsseldorf, 14.03.2014 - 1 K 3924/13
Anspruch eines Journalisten auf Erteilung der Ergebnisse der Prüfmitteilung zum …
- VG Neustadt, 05.09.2012 - 5 K 417/12
Drittsendezeiten bei Sat. 1: Alle Klagen haben Erfolg
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 67.07
Beachtung der verfassungsrechtlich verankerte Fürsorgepflicht des Dienstherrn bei …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 119.07
Gelten des Vorbehalts des Gesetzes für das Beihilferecht - Verstoß der in § 12a …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 96.07
Anspruch eines Studienrates auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen bei …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 114.07
Zulässigkeit einer Kürzung der Beihilfe für Krankheitskosten eines Beamten in …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 70.07
Anspruch eines Lehrers auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen bei …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2007 - 19 A 377/06
Keine Rundfunkgebührenpflicht für Fernseher und Radios, die in …
- VG Potsdam, 17.08.2004 - 11 K 6462/00
- StGH Baden-Württemberg, 08.02.2000 - GR 1/98
Kommunalrechtliches Normenkontrollverfahren
- VG Düsseldorf, 18.05.1999 - 15 K 7725/97
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Erhebung von Rundfunkgebühren in der …
- VerfG Brandenburg, 21.03.1996 - VfGBbg 18/95
Neugliederungsvertragsgesetz zur Vereinigung der Länder Brandenburg und Berlin zu …
- BVerwG, 24.10.2022 - 6 B 15.22
Zuweisung von Rundfunkübertragungskapazitäten; Ausschlussfrist für …
- VG Freiburg, 24.05.2018 - 9 K 2889/16
Verfassungsmäßigkeit und Unionsrechtskonformität des Rundfunkbeitrags; Umdeutung …
- BVerwG, 22.01.2018 - 6 C 51.16
Befreiung; Betriebsstätte in beitragspflichtiger Wohnung; Gebot der …
- BVerwG, 22.01.2013 - 6 B 48.12
Rundfunkempfangsgerät; internetfähiger PC; Anschaffung; Nutzung; Arbeitszwecke; …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - VerfGH 28/08
Verfassungsbeschwerden gegen die Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung und …
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2008 - 11 B 2.08
Befreiung von den Rundfunkgebühren aus sozialen Gründen; ALG II-Empfänger mit …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 99.07
Erstattung beihilfefähige Aufwendungen eines Sonderschullehrers - Kürzung der …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 60.07
Erstattungsfähigkeit von beihilfefähigen Aufwendungen in voller Höhe wegen …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 98.07
Zulässigkeit der Beihilfekürzung für die Krankheitskosten eines Beamten um die …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 50.07
Vereinbarkeit einer durch eine landesrechtliche Beihilfeverordnung normierten …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 53.07
Erstattungsfähigkeit von beihilfefähigen Aufwendungen in voller Höhe wegen …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 74.07
Gesetzesbindung der Besoldung als ein hergebrachter Grundsatz des …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 118.07
Anspruch eines Sonderschullehrers auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen …
- SG München, 24.10.2007 - S 38 KA 1231/06
Wirksamkeit einer Richtgrößenvereinbarung für die Verordnung von Arzneimitteln im …
- VG Köln, 13.11.2003 - 6 K 3739/01
Keine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für Tochtergesellschaften …
- VG Düsseldorf, 04.06.2003 - 27 K 3856/02
Ausgestaltung der Rundfunkgebührenpflicht eines Trägers der freien Jugendhilfe; …
- VG Düsseldorf, 16.06.2011 - 27 K 437/09
Behördliche Untersagung der Veranstaltung und Werbung von unerlaubten …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 86.07
Gelten des Vorbehalts des Gesetzes für das Beihilferecht - Verstoß der in § 12a …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 97.07
Alimentationspflicht in Krankheitsfällen durch ein Mischsystem aus Eigenvorsorge …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 100.07
Erstattungsfähigkeit von beihilfefähigen Aufwendungen in voller Höhe wegen …
- BVerfG, 25.05.1999 - 1 BvR 1402/92
Teilweise wegen Subsidiarität unzulässige, teilweise unbegründete …
- VG Düsseldorf, 12.07.2011 - 27 K 8790/08
Glücksspiel Werbung Datenschutz Geolokalisation
- VG Berlin, 17.12.2008 - 27 A 245.08
Keine Rundfunkgebühr für internetfähige Computer in Büroräumen bei ausschließlich …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 83.07
Anspruch einer Lehrerin auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen bei …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 117.07
Zulässigkeit einer Kürzung der Beihilfe für die Krankheitskosten eines Beamten um …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 115.07
Erstattungsfähigkeit von beihilfefähigen Aufwendungen in voller Höhe wegen …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 95.07
Vereinbarkeit einer pauschalen Selbstbeteiligung an den Krankheitskosten mit der …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 62.07
Gelten des Vorbehalts des Gesetzes für das Beihilferecht - Verstoß der in § 12a …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 116.07
Umfang der Geltung des Vorbehaltes des Gesetzes im Beihilferecht - Notwendigkeit …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 94.07
Zulässigkeit der Beihilfekürzung für die Krankheitskosten eines Beamten um die …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 106.07
Umfang der Geltung des Vorbehaltes des Gesetzes im Beihilferecht - Notwendigkeit …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 72.07
Anspruch einer Studienrätin auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen bei …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 87.07
Anspruch einer Studienrätin auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen bei …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 73.07
Umfang der Geltung des Vorbehaltes des Gesetzes im Beihilferecht - Notwendigkeit …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 65.07
Erstattungsfähigkeit von beihilfefähigen Aufwendungen in voller Höhe wegen …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 102.07
Erstattungsfähigkeit von beihilfefähigen Aufwendungen in voller Höhe wegen …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 81.07
Zulässigkeit der Beihilfekürzung für die Krankheitskosten eines Beamten um die …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 68.07
Anspruch eines Lehrers auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen bei …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 69.07
Anspruch einer Lehrerin auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen bei …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 101.07
Erstattungsfähigkeit von beihilfefähigen Aufwendungen in voller Höhe wegen …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 64.07
Kürzung einer Beihilfe um eine Kostendämpfungspauschale - Geltung des Vorbehalts …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 92.07
Anspruch eines Studienrates auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen bei …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 61.07
Gelten des Vorbehalts des Gesetzes für das Beihilferecht - Verstoß der in § 12a …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 82.07
Anspruch einer Lehrerin auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen bei …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 89.07
Anspruch einer Oberstudienrätin auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 85.07
Alimentationspflicht in Krankheitsfällen aufgrund eines Mischsystems aus …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 77.07
Erstattungsfähigkeit von beihilfefähigen Aufwendungen in voller Höhe wegen …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 120.07
Kürzung der Beihilfe um die Kostendämpfungspauschale - Regelung von …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 110.07
Zulässigkeit einer Kürzung der Beihilfe für die Krankheitskosten eines Beamten in …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 88.07
Gelten des Vorbehalts des Gesetzes für das Beihilferecht - Verstoß der in § 12a …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 109.07
Verstoß der in § 12a Abs. 1 Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 80.07
Erstattungsfähigkeit von beihilfefähigen Aufwendungen in voller Höhe wegen …
- BVerfG, 25.05.1999 - 1 BvR 987/92
Teilweise mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässige, teilweise unbegründete …
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2021 - 11 N 95.19
(kein) Widerstandsrecht aus Art. 20 Abs. 4 GG - Antrag auf Beiordnung eines …
- OLG Köln, 16.11.2017 - 15 U 71/17
Schadensersatzanspruch wegen einer Persönlichkeitsverletzung
- VG Düsseldorf, 03.11.2015 - 27 L 888/15
Zuweisung von UKW-Frequenzen durch die Landesanstalt für Medien wegen Verstoßes …
- VG Würzburg, 27.01.2009 - W 1 K 08.1886
Rundfunkgebühr auch für PCs
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.08.2008 - 11 B 20.08
Rundfunkgebühr: Befreiung eines Arbeitslosengeldempfängers mit einem monatlichen …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 104.07
Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Verpflichtungsurteils hinsichtlich der …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 78.07
Umfang der Geltung des Vorbehaltes des Gesetzes im Beihilferecht - Notwendigkeit …
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2008 - 11 B 11.07
Befreiung von den Rundfunkgebühren aus sozialen Gründen; ALG II-Empfänger mit …
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2008 - 11 B 12.07
Keine Rundfunkgebührenbefreiung für ALG II-Empfänger mit geringen Zuschlägen
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 66.07
Erstattungsfähigkeit von beihilfefähigen Aufwendungen in voller Höhe wegen …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 84.07
Anspruch einer Lehrerin auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen bei …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 79.07
Erstattungsfähigkeit von beihilfefähigen Aufwendungen in voller Höhe wegen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2007 - 19 A 378/06
Festsetzung von Rundfunkgebühren für zum Verkauf angebotene Rundfunkgeräte eines …
- VG Frankfurt/Main, 25.08.2005 - 10 E 4208/04
Verkaufsaktionen von Rundfunk- und Fernsehgeräten in ALDI-Märkten lösen …
- VG Düsseldorf, 19.07.2016 - 27 K 2032/15
Sitzungsöffentlichkeit bei Zuweisungsverfahren der Medienkommission
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2016 - 4 L 215/15
Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß
- VGH Bayern, 28.07.2015 - 7 B 15.128
Rundfunkfreiheit; Öffentlich-rechtlicher Rundfunk; Rundfunkbeitrag
- VGH Bayern, 23.07.2015 - 7 B 15.125
Rundfunkfreiheit; Öffentlich-rechtlicher Rundfunk; Rundfunkbeitrag
- VGH Bayern, 22.07.2015 - 7 BV 14.1980
Rundfunkfreiheit; Öffentlich-rechtlicher Rundfunk; Rundfunkbeitrag
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2005 - 19 A 2051/03
Voraussetzungen für eine Rundfunkgebührenbefreiung; Voraussetzungen für die …
- OVG Brandenburg, 29.09.2004 - 2 A 349/04
Antrag auf Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit …
- VGH Bayern, 26.09.2002 - 22 ZB 02.2084
Verfassungsmäßigkeit der Sperrzeitvorschriften; Sperrzeitaufhebung für eine …
- VGH Baden-Württemberg, 27.04.1999 - 1 S 165/99
Kein Anspruch eines privaten Rundfunkveranstalters auf Einschreiten gegen …
- VG Berlin, 12.02.2021 - 1 L 304.20
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Heranziehung zur Erteilung statistischer …
- OVG Saarland, 07.11.2016 - 1 A 28/15
Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeitragspflicht
- VG Düsseldorf, 12.07.2011 - 27 K 5538/09
Glücksspiel Pokerschlule kostenlos Werbung
- VG Düsseldorf, 21.06.2011 - 27 K 6586/08
Glücksspiel Poker Internet Veranstaltung Handlungspflichten Kohärenz
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2008 - 11 B 4.08
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für einen bestimmten Zeitraum bei …
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2008 - 11 B 11.08
Anspruch eines Empfängers von Arbeitslosengeld II mit einem unter der Höhe der …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 103.07
Zulässigkeit einer Kürzung der Beihilfe für Krankheitskosten eines Beamten in …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2007 - C-161/06
Skoma-Lux - Art. 2 und Art. 58 der Beitrittsakte - Wirksamkeit von Bestimmungen, …
- VG Gelsenkirchen, 19.10.2020 - 14 K 2784/18
Fälligkeit Rundfunkbeitrag Dreimonatszeitraum
- VG Berlin, 09.02.2017 - 8 K 388.16
Erhebung von Rundfunkbeiträgen
- VG Greifswald, 12.08.2014 - 2 A 621/13
Rundfunkbeitragsrecht (hier: Verfassungsmäßigkeit der Beitragserhebung)
- BVerwG, 28.09.2004 - 6 B 56.04
Darlegungserfordernis im Rahmen einer Revisionszulassung wegen grundsätzlicher …
- FG Baden-Württemberg, 02.10.2003 - 10 K 309/98
Besteuerung der Tätigkeit einer in Frankreich wohnenden, für eine deutsche …
- VGH Baden-Württemberg, 15.11.1994 - 1 S 310/94
Übermittlung von Meldedaten an eine Rundfunkanstalt zwecks Feststellung der …
- VGH Baden-Württemberg, 17.05.2018 - 2 S 622/18
Keine Ungleichbehandlung rundfunkbeitragspflichtiger Wohnungsinhaber im …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2007 - 19 A 379/06
Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu Rundfunkgebühren für ein in Geschäftsräumen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2006 - 5 N 9.05
Verzinsung der öffentlichen Baudarlehen und Berechnung der neuen Jahresleistung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2002 - 19 A 24/00
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Rundfunkgebührenbescheids gegenüber einem …
- VGH Bayern, 17.10.2006 - 7 BV 05.2898
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, Einkommensbegriff (hier: …
- BVerwG, 28.09.2004 - 6 B 58.04
Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die Darlegung des …
- VG Augsburg, 09.02.2015 - Au 7 K 14.1701
Rundfunkbeitragsrecht
- VG Düsseldorf, 16.06.2011 - 27 K 947/09
Internetverbot Köhärenz Geolokalisation Pferdewetten
- VG Hamburg, 28.05.2010 - 7 K 2132/09
Gebührenbefreiung für einen internetfähigen PC
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2009 - 8 E 1377/08
Anspruch auf Aufhebung eines Gebührenbescheids hinsichtlich Zahlung von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2006 - 19 A 3253/04
Rundfunkgebührenpflicht bei einem objektiv zum Empfang von Rundfunkdarbietungen …
- BVerwG, 28.09.2004 - 6 B 57.04
Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung des Zulassungsgrundes der …
- VG München, 21.09.2022 - M 6 K 22.3507
Erfolglose Klage gegen die Erhebung von Rundfunkbeiträgen
- VG Köln, 14.12.2021 - 6 K 6831/20
- VG Minden, 14.12.2021 - 10 Nc 9/21
- VG Berlin, 10.11.2015 - 27 K 501.14
Wohnung oder Betriebsstätte im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages - RBStV …
- VG Hamburg, 21.10.2010 - 3 K 2796/09
Zur Rechtmäßigkeit der Rundfunkgebührenpflicht in Hamburg
- VG Gelsenkirchen, 17.06.2008 - 14 K 2250/06
Befreiung, Betreuung, Einrichtung, Rundfunkgebühr, Schule, Unterricht, …
- VerfGH Sachsen, 10.05.1996 - 11-IV-96
- VG Köln, 14.12.2021 - 6 K 3156/18
- LG München I, 19.05.2020 - 33 O 11963/19
Zulässiger Verweis auf Social-Media-Plattformen durch öffentlich-rechtlichen …
- VG München, 30.07.2015 - M 17 E 15.126
Einstweiliger Rechtsschutz: Programmeinspeisung von Must-carry-Programmen
- LSG Sachsen, 24.10.2013 - L 3 AS 830/13
Erstattung von Kosten des Vorverfahrens; Prozesskostenhilfe; Voranwendung einer …
- VG Berlin, 19.01.2010 - 27 K 200.09
Rundfunkgebühr auch nach Diebstahl des DVBT-Empfängers
- VG Berlin, 15.02.2019 - 8 K 1.18
Festsetzung von rückständigen Rundfunkbeiträgen
- VG München, 05.11.2014 - M 6b K 13.5564
§ 5 Abs. 6 Nr. 1 RBStV ist nach dem Wortlaut, nach der Entstehungsgeschichte …
- VG Stuttgart, 04.05.2006 - 1 K 1365/06
Ausweisung, Ausschreibung und Zuweisung von Übertragungskapazitäten an einen …
- VGH Baden-Württemberg, 07.10.1994 - 10 S 489/94
Zum Auskunftsanspruch der Landesrundfunkanstalt über das Bereithalten von …
- VG Weimar, 29.04.2015 - 3 K 208/14
Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich
- VG Augsburg, 19.03.2010 - Au 7 K 09.1642
Rundfunkgebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte; Grundgebühr für …
- VGH Baden-Württemberg, 13.12.2002 - 1 S 2587/02
Richtigkeit der Auswahl eines Bewerbers bei Übertragungskapazitäten im …
- OVG Niedersachsen, 23.09.1997 - 10 L 4709/96
Gebührenpflicht; Rundfunkgebühr; Arte; Finanzierung des Europäischen …
- VG München, 25.11.2015 - M 6b K 15.489
Keine Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitwohnung beim Rundfunkbeitrag
- VG Berlin, 22.04.2015 - 27 K 357.14
Erhebung von Rundfunkbeiträgen und Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
- VG Kassel, 06.02.2012 - 1 K 1135/10
Rundfunkgebühren für PC in Rechenzentrum
- VG Minden, 10.11.2009 - 12 K 1230/09
Rundfunkgebühr für gewerblich genutzten PC
- VG Minden, 10.11.2009 - 12 K 1475/09
Erhebung von Rundfunkgebühren für die Nutzung eines Computers mit Internetzugang …
- VG Augsburg, 07.09.2009 - Au 7 K 08.971
Höhe der Rundfunkgebühr
- VG Hamburg, 11.05.2023 - 3 K 4240/22
Rundfunkbeitragspflicht; Leistungsverweigerungsrecht wegen der Programmgestaltung
- VG Regensburg, 12.09.2019 - RN 3 K 19.555
Kein Recht auf Zurückbehaltung des Rundfunkbeitrags wegen unliebsamer …
- VG Köln, 01.12.2016 - 13 K 4127/14
Gewährung von Informationszugang zum Notenarchiv des Westdeutschen Rundfunks …
- VG Köln, 27.10.2016 - 6 K 6497/15
- VG Gelsenkirchen, 22.11.2011 - 14 K 5764/10
BGB-Gesellschaft, Gesellschaft; Grundstück; Internet; Internet-PC; Limited; Ltd.; …
- VG Hamburg, 02.11.2009 - 20 E 2406/09
Zugangsvoraussetzungen für Konsekutiven Master - Erfordernis einer gesetzlichen …
- VG Köln, 13.11.2003 - 6 K 7394/02
Versagung der Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht wegen Bereithaltung von …
- VG Gießen, 28.10.2021 - 9 K 1089/19
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
- VG München, 21.11.2014 - M 6a K 13.5944
Kläger war bis zum ... Dezember 2012 kein privater Rundfunkteilnehmer nach dem …
- VG Augsburg, 15.09.2014 - Au 7 K 14.217
Gerichtsbescheid; Rundfunkbeitrag; Inhaber einer Wohnung; Verfassungsmäßigkeit …
- VG Augsburg, 05.02.2010 - Au 7 K 09.1382
Rundfunkgebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte
- VG Gelsenkirchen, 20.03.2006 - 15 K 4931/04
Auskunftsanspruch, Rundfunkgebühren, Bereithalten, Rundfunkempfangsgerät
- OLG Stuttgart, 12.01.1996 - 2 U 104/95
Umfang des Werbeverbots nach dem MedienG BW
- VG München, 28.09.2022 - M 6 K 21.2734
Rundfunkbeitrag für eine Wohnung, Verfassungsmäßigkeit des RBStV, …
- VG München, 12.08.2004 - M 17 K 02.1633
Rechtmäßigkeit der Anforderung von Teilnehmerentgelten für Kabelanschlüsse; …
- VG Dessau, 17.03.2004 - 1 A 1068/03
Gebührenpflicht von Rundfunkgeräten am Arbeitsplatz
- VG Köln, 13.11.2003 - 6 K 7790/00
Voraussetzungen des Anspruchs auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; …
- VG München, 28.09.2022 - M 6 K 21.49
Rundfunkbeitrag für eine Wohnung, Programmkritik
- VG München, 21.09.2022 - M 6 K 22.4162
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich, Nicht- oder Schlechterfüllung der dem …
- VG Augsburg, 23.10.2014 - Au 7 K 14.905
Gerichtsbescheid; Rundfunkbeitrag; Inhaber einer Wohnung; Verfassungsmäßigkeit …
- VG Düsseldorf, 01.08.2006 - 27 K 855/06
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkgebühren für einen nicht privat genutzten …
- VG Hannover, 17.07.2003 - 6 B 2458/03
Abhängigkeit; Drittsendezeit; Fensterprogramm; Fensterprogrammanbieter; …
- VG Schwerin, 14.04.2000 - 8 A 2652/97
Klage eines Tierschützers gegen die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb …
- VK Bund, 20.06.2005 - VK 7-22/05
Überprüfung des Verfahrens zum Erwerb der Kontrolle über die Ish HoldCo; …