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   BVerfG, 20.05.2021 - 1 BvR 900/21   

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https://dejure.org/2021,13723
BVerfG, 20.05.2021 - 1 BvR 900/21 (https://dejure.org/2021,13723)
BVerfG, Entscheidung vom 20.05.2021 - 1 BvR 900/21 (https://dejure.org/2021,13723)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Mai 2021 - 1 BvR 900/21 (https://dejure.org/2021,13723)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mehrere Eilanträge und eine Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes erfolglos

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 28b Abs 1 S 1 Nr 1 IfSG vom 22.04.2021, SchAusnahmV
    Erfolgloser Eilantrag gegen inzidenzabhängige Kontaktbeschränkungen gem § 28b Abs 1 S 1 Nr 1 IfGS idF vom 22.04.2021 - Folgenabwägung

  • rewis.io

    Erfolgloser Eilantrag gegen inzidenzabhängige Kontaktbeschränkungen bzgl privater Zusammenkünfte gem § 28b Abs 1 S 1 Nr 1 IfSG idF vom 22.04.2021 - Folgenabwägung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfolgloser Eilantrag gegen inzidenzabhängige Kontaktbeschränkungen gem § 28b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 IfGS idF vom 22.04.2021; Folgenabwägung

  • rechtsportal.de

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die sog. Bundesnotbremse zur Bekämpfung der Corona-Pandemie; Willkürlicher Eingriff in die Grundrechte durch Beschränkung von Zusammenkünften der Angehörigen eines Haushalts nur mit einer weiteren Person

  • datenbank.nwb.de

    Erfolgloser Eilantrag gegen inzidenzabhängige Kontaktbeschränkungen bzgl privater Zusammenkünfte gem § 28b Abs 1 S 1 Nr 1 IfSG idF vom 22.04.2021 - Folgenabwägung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Mehrere Eilanträge und eine Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes erfolglos

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Karlsruhe - und der Bundes-Lockdown

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen § 28b InfSG erfolglos - Corona-Virus

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 2724
  • NVwZ 2021, 980
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.08.2015 - 2 BvF 1/15

    Einstweilige Anordnung gegen die Löschung von Daten aus dem Zensus 2011

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2021 - 1 BvR 900/21
    Bei der Entscheidung über die einstweilige Anordnung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Maßnahmen vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache zu entscheidende Verfassungsbeschwerde erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 140, 99 ; 143, 65 ; stRspr).

    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 140, 99 ; 143, 65 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. April 2021 - 2 BvR 547/21 -, Rn. 73 jeweils m.w.N.; stRspr).

    Wird die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt, gelten dafür besonders hohe Hürden (vgl. BVerfGE 140, 99 ; stRspr).

    Denn das Bundesverfassungsgericht darf von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen oder bereits das Inkrafttreten eines Gesetzes vorläufig zu unterbinden, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen, weil dies einen erheblichen Eingriff in die originäre Zuständigkeit des Gesetzgebers darstellt (vgl. BVerfGE 140, 99 ).

  • BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvR 1368/16

    Eilanträge in Sachen CETA erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2021 - 1 BvR 900/21
    Bei der Entscheidung über die einstweilige Anordnung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Maßnahmen vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache zu entscheidende Verfassungsbeschwerde erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 140, 99 ; 143, 65 ; stRspr).

    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 140, 99 ; 143, 65 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. April 2021 - 2 BvR 547/21 -, Rn. 73 jeweils m.w.N.; stRspr).

  • BVerfG, 05.05.2021 - 1 BvR 781/21

    Eilanträge gegen bundesrechtliche nächtliche Ausgangsbeschränkungen abgelehnt

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2021 - 1 BvR 900/21
    Das Bundesverfassungsgericht setzt ein Gesetz nur dann nach § 32 Abs. 1 BVerfGG vorläufig außer Vollzug, wenn die Gründe für den Erlass der einstweiligen Anordnung überwiegen (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 5. Mai 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 20 m.w.N.).

    Seine Einschätzungen stützt der Gesetzgeber auch auf Erfahrungen in früheren Phasen der Pandemie; sie haben eine nachvollziehbare Grundlage (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 5. Mai 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 41).

  • BVerfG, 15.04.2021 - 2 BvR 547/21

    Eilantrag zur Ausfertigung des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2021 - 1 BvR 900/21
    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 140, 99 ; 143, 65 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. April 2021 - 2 BvR 547/21 -, Rn. 73 jeweils m.w.N.; stRspr).
  • BVerfG, 22.12.2020 - 1 BvR 2756/20

    Erfolglose Eilanträge betreffend das Unterlassen der Zustimmung zum Ersten

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2021 - 1 BvR 900/21
    Es kann dahinstehen, ob der Antrag den insoweit geltenden Zulässigkeitsanforderungen genügt (vgl. dazu BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. Dezember 2020 - 1 BvR 2756/20 u.a. -, Rn. 4; stRspr) und ob die hier gleichzeitig erhobene Verfassungsbeschwerde überhaupt zulässig oder begründet sein könnte.
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   BVerfG, 20.05.2021 - 1 BvQ 64/21   

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https://dejure.org/2021,13720
BVerfG, 20.05.2021 - 1 BvQ 64/21 (https://dejure.org/2021,13720)
BVerfG, Entscheidung vom 20.05.2021 - 1 BvQ 64/21 (https://dejure.org/2021,13720)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Mai 2021 - 1 BvQ 64/21 (https://dejure.org/2021,13720)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mehrere Eilanträge und eine Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes erfolglos

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 7 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, Art 14 EUGrdRCh
    Erfolgloser Eilantrag gegen Möglichkeit der inzidenzabhängigen Untersagung von Präsenzunterricht in allgemeinbildenden Schulen (§ 28b Abs 3 S 3 IfSG idF vom 22.04.2021) - kein dringender Regelungsbedarf, da Verbot von Präsenzunterricht nicht unmittelbar bevorsteht

  • rewis.io

    Erfolgloser Eilantrag gegen inzidenzabhängige Untersagung von Präsenzunterricht in allgemeinbildenden Schulen (§ 28b Abs 3 S 3 IfSG idF vom 22.04.2021) - kein dringender Regelungsbedarf, da Verbot von Präsenzunterricht nicht unmittelbar bevorsteht

  • rechtsportal.de

    Erfolgloser Eilantrag gegen Möglichkeit der inzidenzabhängigen Untersagung von Präsenzunterricht in allgemeinbildenden Schulen (§ 28b Abs. 3 S. 3 IfSG idF vom 22.04.2021) - kein dringender Regelungsbedarf, da Verbot von Präsenzunterricht nicht unmittelbar bevorsteht

  • rechtsportal.de

    Eilantrag gegen Möglichkeit der inzidenzabhängigen Untersagung von Präsenzunterricht in allgemeinbildenden Schulen

  • datenbank.nwb.de

    Erfolgloser Eilantrag gegen inzidenzabhängige Untersagung von Präsenzunterricht in allgemeinbildenden Schulen (§ 28b Abs 3 S 3 IfSG idF vom 22.04.2021) - kein dringender Regelungsbedarf, da Verbot von Präsenzunterricht nicht unmittelbar bevorsteht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Mehrere Eilanträge und eine Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes erfolglos

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Durchführung von Präsenzunterricht an allgemeinbildenden Schulen - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 05.05.2021 - 1 BvR 781/21

    Eilanträge gegen bundesrechtliche nächtliche Ausgangsbeschränkungen abgelehnt

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2021 - 1 BvQ 64/21
    Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsrechtlichen Verfahren auslöst, gilt für die Beurteilung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab, der sich noch erhöht, wenn - wie hier - der Vollzug eines Gesetzes ausgesetzt werden soll (vgl. BVerfGE 140, 99 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 5. Mai 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 20).
  • BVerfG, 26.08.2015 - 2 BvF 1/15

    Einstweilige Anordnung gegen die Löschung von Daten aus dem Zensus 2011

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2021 - 1 BvQ 64/21
    Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsrechtlichen Verfahren auslöst, gilt für die Beurteilung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab, der sich noch erhöht, wenn - wie hier - der Vollzug eines Gesetzes ausgesetzt werden soll (vgl. BVerfGE 140, 99 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 5. Mai 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 20).
  • BVerfG, 20.12.2017 - 1 BvR 2754/17

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Bestellung

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2021 - 1 BvQ 64/21
    Sollte sich während der Geltungsdauer des § 28b Abs. 3 Satz 3 IfSG ein Anstieg der Sieben-Tage-Inzidenz auf über 165 abzeichnen, kann erneut ein Antrag auf vorläufige Außerkraftsetzung dieser Vorschrift gestellt werden (vgl. BVerfGE 91, 83 ; BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Ersten Senats vom 20. Dezember 2017 - 1 BvR 2754/17 -, Rn. 24).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 2 BvE 1/97

    Keine einstweilige Anordnung im Zusammenhang mit "Plutonium-Ausschuß"

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2021 - 1 BvQ 64/21
    Es ist weder dargelegt noch ersichtlich, dass ohne Erlass der begehrten vorläufigen Außerkraftsetzung von § 28b Abs. 3 Satz 3 IfSG eine Untersagung der Durchführung von Präsenzunterricht unmittelbar bevorsteht (vgl. BVerfGE 96, 223 ).
  • BVerfG, 10.05.1994 - 1 BvR 1534/92

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2021 - 1 BvQ 64/21
    Sollte sich während der Geltungsdauer des § 28b Abs. 3 Satz 3 IfSG ein Anstieg der Sieben-Tage-Inzidenz auf über 165 abzeichnen, kann erneut ein Antrag auf vorläufige Außerkraftsetzung dieser Vorschrift gestellt werden (vgl. BVerfGE 91, 83 ; BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Ersten Senats vom 20. Dezember 2017 - 1 BvR 2754/17 -, Rn. 24).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 21.06.2021 - VGH A 39/21

    Erfolgloser Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren auf einstweilige

    c) Stellt der drohende Vollzug des Fahrverbots für den Antragsteller nach alledem keinen schweren Nachteil im Sinne von § 19a Abs. 1 VerfGHG dar, bedarf es einer Folgenabwägung nicht mehr (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 20. Mai 2021 - 1 BvQ 64/21 -, juris Rn. 9; vom 31. Mai 2021 - 1 BvR 794/21 -, juris Rn. 5; Lenz/Hansel, BVerfGG, 3. Aufl. 2020, § 32 Rn. 42; Graßhof, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge [Hrsg.], BVerfGG, § 32 Rn. 57 [Juli 2002]).
  • BVerfG, 31.05.2021 - 1 BvR 794/21

    Mehrere Eilanträge und Verfassungsbeschwerden gegen Vorschriften des Vierten

    Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsrechtlichen Verfahren auslöst, gilt für die Beurteilung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab, der sich noch erhöht, wenn - wie hier - der Vollzug eines Gesetzes ausgesetzt werden soll (vgl. BVerfGE 140, 99 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 5. Mai 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 20; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Mai 2021 - 1 BvR 968/21 u.a. - Rn. 7 f.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Mai 2021 - 1 BvQ 64/21 -, Rn. 6).
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