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   BVerfG, 27.12.2019 - 1 BvR 1327/19   

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https://dejure.org/2019,48472
BVerfG, 27.12.2019 - 1 BvR 1327/19 (https://dejure.org/2019,48472)
BVerfG, Entscheidung vom 27.12.2019 - 1 BvR 1327/19 (https://dejure.org/2019,48472)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Dezember 2019 - 1 BvR 1327/19 (https://dejure.org/2019,48472)
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Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 1 Abs 1 Nr 1 S 1, UStG § 10 Abs 1, UrhG § 97a
    Abmahnung, Umsatzsteuer, Urheberrechtsverletzung, Urheberrecht, Steuerbarkeit, Sonstige Leistung

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 1 Abs 1 Nr 1 S 1 ; UStG § 10 Abs 1 ; UrhG § 97 ; UrhG § 97a ; UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 21.01.2021 - I ZR 87/20

    Erstattungsfähigkeit der Umsatzsteuer i.R.d. Anspruchs auf Ersatz der

    aa) Nach der nunmehr gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind Zahlungen, die an einen Unternehmer als Aufwendungsersatz aufgrund von urheberrechtlichen oder wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen zur Durchsetzung eines Unterlassungsanspruch geleistet werden, umsatzsteuerrechtlich als Entgelt im Rahmen eines umsatzsteuerbaren Leistungsaustauschs zwischen dem Unternehmer und dem von ihm abgemahnten Rechtsverletzer zu qualifizieren (vgl. BFH, GRUR 2003, 718; GRUR 2017, 826; GRUR 2019, 825; die gegen die letzte Entscheidung gerichtete Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 27. Dezember 2019 - 1 BvR 1327/19 - nicht zur Entscheidung angenommen).
  • OLG Karlsruhe, 14.12.2022 - 6 U 255/21

    Verbindungsstücke für Wellrohre - Umfang der Auskunftspflicht bei einer

    Allerdings geht der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 21. Januar 2021 - I ZR 87/20, HFR 2021, 943 Rn. 10) von einer nunmehr gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFHE 201, 339; 257, 154; 263, 560; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 27. Dezember 2019 - 1 BvR 1327/19) aus, wonach Zahlungen, die an einen Unternehmer als Aufwendungsersatz aufgrund von urheberrechtlichen oder wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen zur Durchsetzung eines Unterlassungsanspruch geleistet werden, umsatzsteuerrechtlich als Entgelt im Rahmen eines umsatzsteuerbaren Leistungsaustauschs zwischen dem Unternehmer und dem von ihm abgemahnten Rechtsverletzer zu qualifizieren seien.
  • FG Berlin-Brandenburg, 29.08.2023 - 5 K 7144/20

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Zahlungen im Rahmen eines außergerichtlichen

    Nach diesen Grundsätzen sind nach der nunmehr gefestigten Rechtsprechung des BFH Zahlungen, die an einen Unternehmer aufgrund von urheberrechtlichen oder wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen zur Durchsetzung eines Unterlassungsanspruch geleistet werden, umsatzsteuerrechtlich als Entgelt im Rahmen eines umsatzsteuerbaren Leistungsaustauschs zwischen dem Unternehmer und dem von ihm abgemahnten Rechtsverletzer zu qualifizieren (vgl. BFH, Urteil vom 16. Januar 2003 - V R 92/01, BStBl. II 2003, 732; BFH, Urteil vom 21. Dezember 2016 - XI R 27/14, BStBl. II 2021, 779; BFH, Urteil vom 13. Februar 2019 - XI R 1/17, BStBl. II 2021, 785; die gegen die letzte Entscheidung gerichtete Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 27. Dezember 2019 - 1 BvR 1327/19 - nicht zur Entscheidung angenommen; der BFH-Rechtsprechung folgend: BGH, Beschluss vom 21. Januar 2021 - I ZR 87/20, HFR 2021, 943).
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