Rechtsprechung
   BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 1393/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2305
BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 1393/10 (https://dejure.org/2011,2305)
BVerfG, Entscheidung vom 08.12.2011 - 1 BvR 1393/10 (https://dejure.org/2011,2305)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Dezember 2011 - 1 BvR 1393/10 (https://dejure.org/2011,2305)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,2305) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) einer Urteilsverfassungsbeschwerde - hier: Festsetzung des Streitwerts in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Bereich der Telekommunikationsregulierung - Maßgeblichkeit der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) einer Urteilsverfassungsbeschwerde - hier: Festsetzung des Streitwerts in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Bereich der Telekommunikationsregulierung - Maßgeblichkeit der ...

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Anpassung, Pauschalierung oder Begrenzung der Streitwerte in regulierungsrechtlichen Streitigkeiten nach dem TKG; Erforderlichkeit eines hinreichenden Aufzeigens der Möglichkeit der Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten in der ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) einer Urteilsverfassungsbeschwerde - hier: Festsetzung des Streitwerts in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Bereich der Telekommunikationsregulierung - Maßgeblichkeit der ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) einer Urteilsverfassungsbeschwerde - hier: Festsetzung des Streitwerts in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Bereich der Telekommunikationsregulierung - Maßgeblichkeit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit der Anpassung, Pauschalierung oder Begrenzung der Streitwerte in regulierungsrechtlichen Streitigkeiten nach dem TKG; Erforderlichkeit eines hinreichenden Aufzeigens der Möglichkeit der Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten in der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 26.03.1999 - 1 BvR 1431/90

    Vertretbare verwaltungsgerichtliche Streitwertfestsetzung für Anfechtung des

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 1393/10
    Grundsätzlich begegnet es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn der Gesetzgeber den für die Bemessung der Gebühren maßgebenden Streitwert anhand eines unbestimmten Rechtsbegriffs wie in § 52 Abs. 1 GKG an der Bedeutung der Streitsache und damit am Wert des geltend gemachten prozessualen Anspruchs orientiert (vgl. BVerfGE 11, 139 ; 85, 337 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. März 1999 - 1 BvR 1431/90 -, NVwZ 1999, S. 1104; BVerfGK 10, 148 ) und die Gerichte den Streitwert dementsprechend bestimmen.

    bb) Mangels hinreichenden Vorbringens der Beschwerdeführerin kann auch nicht festgestellt werden, dass die in Ansehung des § 52 Abs. 1 GKG mindestens vertretbare Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts von dessen bisheriger oder einer allgemeinen Praxis der Verwaltungsgerichte abweicht und aus diesem Grund für die Beschwerdeführerin in einer möglicherweise den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG oder den Anspruch der Beschwerdeführerin auf effektiven Rechtsschutz beeinträchtigenden Weise (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. März 1999 - 1 BvR 1431/90 -, NVwZ 1999, S. 1104) nicht vorhersehbar gewesen ist.

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 1393/10
    Dabei hat die Beschwerdeführerin auch darzulegen, inwieweit das bezeichnete Grundrecht durch die angegriffene Maßnahme verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 99, 84 ) und mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die Maßnahme kollidiert (vgl. BVerfGE 108, 370 ).
  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 1393/10
    Eine substantiierte Begründung im Sinne der § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG erfordert, dass die Beschwerdeführerin die Möglichkeit einer Verletzung ihrer Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte hinreichend deutlich aufzeigt (vgl. BVerfGE 6, 132 ; 20, 323 ; 28, 17 ; 89, 155 ; 98, 169 ).
  • VG Köln, 06.01.2010 - 1 L 1576/09

    Genehmigung von Anschlussbereich (ASB) überschreitenden Entgelten durch die

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 1393/10
    Insbesondere hat die Beschwerdeführerin sich nicht damit auseinandergesetzt, dass sowohl das über die angegriffene Streitwertfestsetzung entscheidende Verwaltungsgericht als auch andere Verwaltungsgerichte den Streitwert bei Anträgen auf Erhöhung reziproker Entgelte sowie auf Genehmigung nicht reziproker Entgelte ebenfalls ausschließlich nach dem wirtschaftlichen Interesse des jeweiligen Antragstellers bemessen haben (vgl. VG Köln, Beschluss vom 28. Januar 2004 - 1 L 3169/03 -, juris; OVG NRW, Beschlüsse vom 3. Juni 2004 - 13 B 351/04, 13 B 337/04 -, juris; ferner VG Köln, Beschluss vom 6. Januar 2010 - 1 L 1576/09 -, juris).
  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52

    Gestapo

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 1393/10
    Eine substantiierte Begründung im Sinne der § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG erfordert, dass die Beschwerdeführerin die Möglichkeit einer Verletzung ihrer Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte hinreichend deutlich aufzeigt (vgl. BVerfGE 6, 132 ; 20, 323 ; 28, 17 ; 89, 155 ; 98, 169 ).
  • BVerfG, 03.01.2007 - 1 BvR 737/04

    Gerichtskostenfestsetzung und Streitwertfestsetzung im zivilprozessrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 1393/10
    Grundsätzlich begegnet es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn der Gesetzgeber den für die Bemessung der Gebühren maßgebenden Streitwert anhand eines unbestimmten Rechtsbegriffs wie in § 52 Abs. 1 GKG an der Bedeutung der Streitsache und damit am Wert des geltend gemachten prozessualen Anspruchs orientiert (vgl. BVerfGE 11, 139 ; 85, 337 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. März 1999 - 1 BvR 1431/90 -, NVwZ 1999, S. 1104; BVerfGK 10, 148 ) und die Gerichte den Streitwert dementsprechend bestimmen.
  • VG Köln, 28.01.2004 - 1 L 3169/03

    Ausgestaltung der Bemessung der Verbindungsentgelten von

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 1393/10
    Insbesondere hat die Beschwerdeführerin sich nicht damit auseinandergesetzt, dass sowohl das über die angegriffene Streitwertfestsetzung entscheidende Verwaltungsgericht als auch andere Verwaltungsgerichte den Streitwert bei Anträgen auf Erhöhung reziproker Entgelte sowie auf Genehmigung nicht reziproker Entgelte ebenfalls ausschließlich nach dem wirtschaftlichen Interesse des jeweiligen Antragstellers bemessen haben (vgl. VG Köln, Beschluss vom 28. Januar 2004 - 1 L 3169/03 -, juris; OVG NRW, Beschlüsse vom 3. Juni 2004 - 13 B 351/04, 13 B 337/04 -, juris; ferner VG Köln, Beschluss vom 6. Januar 2010 - 1 L 1576/09 -, juris).
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 1393/10
    Eine substantiierte Begründung im Sinne der § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG erfordert, dass die Beschwerdeführerin die Möglichkeit einer Verletzung ihrer Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte hinreichend deutlich aufzeigt (vgl. BVerfGE 6, 132 ; 20, 323 ; 28, 17 ; 89, 155 ; 98, 169 ).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 1393/10
    Dabei hat die Beschwerdeführerin auch darzulegen, inwieweit das bezeichnete Grundrecht durch die angegriffene Maßnahme verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 99, 84 ) und mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die Maßnahme kollidiert (vgl. BVerfGE 108, 370 ).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 1393/10
    Grundsätzlich begegnet es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn der Gesetzgeber den für die Bemessung der Gebühren maßgebenden Streitwert anhand eines unbestimmten Rechtsbegriffs wie in § 52 Abs. 1 GKG an der Bedeutung der Streitsache und damit am Wert des geltend gemachten prozessualen Anspruchs orientiert (vgl. BVerfGE 11, 139 ; 85, 337 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. März 1999 - 1 BvR 1431/90 -, NVwZ 1999, S. 1104; BVerfGK 10, 148 ) und die Gerichte den Streitwert dementsprechend bestimmen.
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63

    'nulla poena sine culpa'

  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2004 - 13 B 337/04

    Durchführung eines Einstufungsverfahren nach Marktanalyse im Bereich der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2004 - 13 B 351/04

    Begründetheit des vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine Anordnung auf

  • BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90

    Arbeitspflicht

  • BVerfG, 23.05.2016 - 1 BvR 2230/15

    Partielle Nichtanwendung von § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a. F. im Bereich der

    Dabei hat die Beschwerdeführerin auch darzulegen, inwieweit das bezeichnete Grundrecht durch die angegriffene Maßnahme verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 99, 84 ) und mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die Maßnahme kollidiert (vgl. BVerfGE 108, 370 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2011 - 1 BvR 1393/10 -, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 19.03.2014 - 1 BvR 2169/13

    Gerichtskosten im sozialgerichtlichen Verfahren (§ 197a Abs 1 SGG) nach

    a) In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass der Gesetzgeber für die Inanspruchnahme der Gerichte Gebühren erheben darf und es grundsätzlich verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, dass der Gesetzgeber die Höhe der Gerichtsgebühren überwiegend an den Streit- oder Geschäftswert knüpft (vgl. BVerfGE 85, 337 m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. März 1999 - 1 BvR 1431/90 - BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2011 - 1 BvR 1393/10 -).
  • BVerfG, 09.12.2020 - 1 BvR 2734/20

    Nichtannahmebeschluss: Zum Merkmal der öffentlichen Zugänglichkeit des Ortes

    Zur Begründung der Verfassungsbeschwerde gehört, dass der Beschwerdeführer die Möglichkeit einer Verletzung seiner Grundrechte substantiiert darlegt (vgl. BVerfGE 123, 267 ; BVerfGK 20, 327 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2011 - 1 BvR 1393/10 -, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15. Januar 2015 - 1 BvR 2796/13 -, Rn. 12 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht