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   BVerfG, 04.05.2015 - 1 BvR 2096/2013   

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https://dejure.org/2015,11210
BVerfG, 04.05.2015 - 1 BvR 2096/2013 (https://dejure.org/2015,11210)
BVerfG, Entscheidung vom 04.05.2015 - 1 BvR 2096/2013 (https://dejure.org/2015,11210)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Mai 2015 - 1 BvR 2096/2013 (https://dejure.org/2015,11210)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 142 Abs 1 FGO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Versagung von PKH trotz Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache - Gegenstandswertfestsetzung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Berechtigung des Finanzamts zur Geltendmachung der ohne Rechtsgrund auf das Gemeinschaftskonto von Eheleuten erstatteten Beträge durch Rückforderungsbescheid

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Versagung von PKH trotz Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache - Gegenstandswertfestsetzung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 20 Abs. 3
    Berechtigung des Finanzamts zur Geltendmachung der ohne Rechtsgrund auf das Gemeinschaftskonto von Eheleuten erstatteten Beträge durch Rückforderungsbescheid

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung schließt gleichzeitige Versagung von Prozesskostenhilfe in der Regel aus

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grundsätzliche Bedeutung - und trotzdem keine PKH?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Prozesskostenhilfe - Zulassung der Revision begründet Anspruch

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung schließt gleichzeitige Versagung von PKH in der Regel aus

  • zip-online.de (Leitsatz)

    PKH bei Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung schließt gleichzeitige Versagung von Prozesskostenhilfe in der Regel aus

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Revision zugelassen, Prozesskostenhilfe abgelehnt - Bundesverfassungsgericht findet das widersprüchlich und rüffelt ein Finanzgericht

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung schließt gleichzeitige Versagung von Prozesskostenhilfe in der Regel aus

  • anwaltverein.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Bei grundlegender Bedeutung einer Sache muss auch Prozesskostenhilfe bewilligt werden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Bei Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung besteht PKH-Anspruch

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 106 (Kurzinformation)

    Prozesskostenhilfe und Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Prozesskostenhilfe für sozial schwache Bürger bis zur höchsten Instanz

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung schließt gleichzeitige Versagung von Prozesskostenhilfe in der Regel aus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 2173
  • ZIP 2015, 1260 (Ls.)
  • ZIP 2015, 45
  • MDR 2015, 723
  • FamRZ 2015, 1170
  • DVBl 2015, 1115
  • DÖV 2015, 710
 
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Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2015 - 1 BvR 2096/13
    Die Prüfung der Erfolgsaussichten soll nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das summarische Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe vorzuverlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Das ist namentlich dann der Fall, wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung überspannt und dadurch der Zweck der Prozesskostenhilfe, unbemittelten Personen den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, deutlich verfehlt wird (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit läuft es daher zuwider, wenn ein Fachgericht § 114 Satz 1 ZPO dahin auslegt, dass es eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage als einfach oder geklärt ansieht, obwohl dies erheblichen Zweifeln begegnet, und sie bereits im Verfahren der Prozesskostenhilfe zum Nachteil unbemittelter Personen beantwortet (vgl. BVerfGE 81, 347 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Dezember 2013 - 1 BvR 2531/12 -, juris).

  • BFH, 22.07.2014 - VII R 38/13

    Rückforderung von durch einen verheirateten Finanzamts-Sachbearbeiter

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2015 - 1 BvR 2096/13
    Mit ebenfalls nicht angegriffenem Beschluss vom 22. Juli 2014 - VII R 38/13 - (BFH/NV 2014, S. 1721) wies er die Revision als unbegründet zurück.

    Der Kammer liegen die Akten des Finanzgerichts und die Akte VII R 38/13 des Bundesfinanzhofs vor.

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2015 - 1 BvR 2096/13
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BFH, 27.09.2012 - VII B 190/11

    Keine Rückforderung insolvenzrechtlich angefochtener Steuerzahlungen durch

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2015 - 1 BvR 2096/13
    Die Beschwerdeführerin könne sich auch nicht mit Erfolg auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 27. September 2012 - VII B 190/11 - (BFHE 238, 526) zur Rückzahlung gezahlter Steuern aufgrund einer Insolvenzanfechtung berufen.
  • BVerfG, 26.12.2013 - 1 BvR 2531/12

    Prozesskostenhilfe bei Amtshaftungsklagen wegen Menschenwürdeverletzungen

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2015 - 1 BvR 2096/13
    Dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit läuft es daher zuwider, wenn ein Fachgericht § 114 Satz 1 ZPO dahin auslegt, dass es eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage als einfach oder geklärt ansieht, obwohl dies erheblichen Zweifeln begegnet, und sie bereits im Verfahren der Prozesskostenhilfe zum Nachteil unbemittelter Personen beantwortet (vgl. BVerfGE 81, 347 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Dezember 2013 - 1 BvR 2531/12 -, juris).
  • FG Baden-Württemberg, 16.01.2018 - 2 V 3389/16

    Aussetzung der Vollziehung: Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes für die

    Wenn das BVerfG entschieden habe (Stattgebender Kammerbeschluss vom 4. Mai 2015 1 BvR 2096/13, HFR 2015, 697), dass ein Gericht sich widersprüchlich verhalte, wenn es von der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache ausgehe, aber gleichwohl Prozesskostenhilfe versage, müsse dies auch dann gelten, wenn es um die Aussetzung der Vollziehung gehe.

    (2) Entgegen der Auffassung des Prozessbevollmächtigten der Antragsteller lässt sich aus dem im stattgebenden Kammerbeschluss des BVerfG vom 4. Mai 2015 1 BvR 2096/13, HFR 2015, 697, aufgestellten Rechtsgrundsatz, dass sich ein Gericht widersprüchlich verhält, wenn es einerseits die Revision zulässt und andererseits Prozesskostenhilfe verwehrt, nicht darauf schließen, dass wegen einer Revisionszulassung auch eine Aussetzung der Vollziehung geboten wäre.

    Schwierige Rechtsfragen dürfen im Verfahren der Bewilligung von Prozesskostenhilfe deshalb nicht entschieden werden, weil die Prozesskostenhilfe zur Durchsetzung der von Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG gewährleisteten Rechtsschutzgleichheit dient (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 4. Mai 2015 1 BvR 2096/13, HFR 2015, 697).

  • BVerfG, 14.02.2017 - 1 BvR 2507/16

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung eines Antrags auf Gewährung von

    Zudem kann eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage, die in Rechtsprechung und Fachliteratur umstritten ist, nicht als einfach oder geklärt angesehen und bereits im Verfahren der Prozesskostenhilfe zum Nachteil einer unbemittelten Person beantwortet werden (vgl. BVerfGE 81, 347 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Mai 2015 - 1 BvR 2096/13 -, www.bverfg.de).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2021 - L 7 AS 1801/20

    Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren

    Prozesskostenhilfe ist auch zu bewilligen, wenn in der Hauptsache eine Beweisaufnahme erforderlich ist und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen wird (BVerfG Beschlüsse vom 04.05.2015 - 1 BvR 2096/13; vom 09.10.2014 - 1 BvR 83/12 und vom 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur Beschlüsse vom 22.12.2020 - L 7 AS 692/20 B, vom 16.01.2019 - L 7 AS 1085/18 B, vom 20.04.2016 - L 7 AS 1645/15 B und vom 15.02.2016 - L 7 AS 1681/15 B).
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