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   BVerfG, 29.10.2004 - 1 BvR 2323/04   

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https://dejure.org/2004,9721
BVerfG, 29.10.2004 - 1 BvR 2323/04 (https://dejure.org/2004,9721)
BVerfG, Entscheidung vom 29.10.2004 - 1 BvR 2323/04 (https://dejure.org/2004,9721)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Oktober 2004 - 1 BvR 2323/04 (https://dejure.org/2004,9721)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unmittelbar gegen "Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" ("Hartz IV") erhobene Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität unzulässig - keine Vorabentscheidung (§ 90 Abs 2 S 2 BVerfGG) geboten

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV); Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Entgegenstehen des Grundsatzes der Subsidiarität

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; SGB III § 428 Abs. 1 Satz 1; ; SGB III § 198 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2004 - 1 BvR 2323/04
    Die in diesem Zusammenhang erforderliche Abwägung der für und gegen eine vorzeitige Entscheidung sprechenden Umstände (vgl. BVerfGE 86, 15 m.w.N.; stRspr) ergibt, dass auf eine Befassung der Fachgerichte vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde im vorliegenden Fall nicht verzichtet werden kann.
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 1341/82

    Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2004 - 1 BvR 2323/04
    Darauf ist er zu verweisen (vgl. BVerfGE 69, 122 ; stRspr).
  • BVerfG, 18.03.2005 - 1 BvR 143/05

    Unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Regelungen des SGB II, insb §

    Darauf sind sie auch im Anwendungsbereich des SGB II zu verweisen (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 29. Oktober 2004, 1 BvR 2323/04; Beschluss vom 14. Februar 2005, 1 BvR 199/05; http://www.bverfg.de).

    Aus diesen Gründen ist es auch bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende unabdingbar, dass die fachnahen Sozialgerichte die relevanten tatsächlichen und rechtlichen Fragen klären und die einzelnen Regelungen des SGB II verfassungsrechtlich überprüfen (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 29. Oktober 2004, 1 BvR 2323/04; Beschluss vom 14. Februar 2005, 1 BvR 199/05; http://www.bverfg.de).

  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 30/06 R

    Abschaffung der Arbeitslosenhilfe - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erklärung

    Das BVerfG hat in den Entscheidungsgründen lediglich darauf hingewiesen, dass vor einer dortigen Entscheidung die fachnahen Sozialgerichte die relevanten tatsächlichen und rechtlichen Fragen zu klären und die einzelnen Regelungen des SGB II verfassungsrechtlich zu überprüfen hätten (vgl BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 29. Oktober 2004, - 1 BvR 2323/04; Beschluss vom 14. Februar 2005, - 1 BvR 199/05).
  • BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 199/05

    Unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen verschiedene Vorschriften des

    a) Der Beschwerdeführer ist darauf zu verweisen, die Entscheidung über den bereits eingelegten Widerspruch gegen den ersten Leistungsbescheid abzuwarten und bei einer Ablehnung die Sozialgerichte anzurufen, wenn er sich hiervon Erfolg verspricht (vgl. BVerfGE 69, 122 ; BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, 1 BvR 2323/04 vom 29. Oktober 2004, http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20041029_1bvr232304.html).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2006 - L 25 B 1008/05

    Verfassungsmäßigkeit des in Ost und West unterschiedlichen Regelsatzes des § 20

    Aus diesen Gründen sei es auch bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende unabdingbar, dass die fachnahen Sozialgerichte die relevanten tatsächlichen und rechtlichen Fragen klären und die einzelnen Regelungen des SGB II verfassungsrechtlich überprüfen (vgl. BVerfG, 3. Kammer des 1. Senates, Beschluss vom 29. Oktober 2004, 1 BvR 2323/04; Beschluss vom 14. Februar 2005, 1 BvR 199/05; http://www.bverfg.de).
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