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   BVerfG, 06.08.2009 - 1 BvR 319/09   

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https://dejure.org/2009,8972
BVerfG, 06.08.2009 - 1 BvR 319/09 (https://dejure.org/2009,8972)
BVerfG, Entscheidung vom 06.08.2009 - 1 BvR 319/09 (https://dejure.org/2009,8972)
BVerfG, Entscheidung vom 06. August 2009 - 1 BvR 319/09 (https://dejure.org/2009,8972)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verweigerung von Beratungshilfe unter Verweisung auf Beratung durch dieselbe Behörde, deren Entscheidung der Betroffene anfechten will, verletzt dessen Anspruch auf Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1, Abs 3 GG)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Bürgers mit geringem Einkommen auf Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz unter dem Gesichtspunkt der Rechtswahrnehmungsgleichheit

  • Judicialis

    BerHG § 1 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Beratungshilfe für die Einlegung eines Widerspruchs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 11.05.2009 - 1 BvR 1517/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Beratungshilfe erfolgreich

    Auszug aus BVerfG, 06.08.2009 - 1 BvR 319/09
    Es wird insoweit auf den Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Mai 2009 - 1 BvR 1517/08, [...] - verwiesen, wonach die vom Amtsgericht befürwortete Auslegung des Beratungshilfegesetzes, dass es einem Rechtsuchenden zumutbar sei, selbst kostenlos Widerspruch einzulegen und dabei die Beratung derjenigen Behörde in Anspruch zu nehmen, die zuvor den Ausgangsverwaltungsakt erlassen hat, den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht gerecht wird.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2009 - L 19 B 180/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Die Entschädigung eines Rechtsanwalts für die Gewährung von Beratungshilfe, die auch die Vertretung eines unbemittelten Rechtsuchenden in einem Widerspruchsverfahren umfassen kann (vgl. hierzu BVerfG Beschlüsse vom 11.05.2009 - 1 BvR 1517/08= AnwBI. 2009, 645 und vom 06.08.2009 -1 BvR 319/09 u.a. - m.w.N), erfolgt nach § 44 RVG.
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