Rechtsprechung
FG Bremen, 06.10.2005 - 1 K 55/03 (3) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einordnung der Übernahme eines Bußgelds durch den Arbeitgeber für den Arbeitnehmer als Arbeitslohn; Beurteilung der Übernahme aus eigenbetrieblichem Interesse des Arbeitgebers; Sittenwidrigkeit der Übernahme eines Bußgelds
- Judicialis
EStG 1997 § 19 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG 1997 § 8 Abs. 1; ; OWiG § 17; ; OWiG § 30; ; StPO § 153a Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Übernahme von gegen den Arbeitnehmer festgesetztem Bußgeld und Geldauflage durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Übernahme von gegen den Arbeitnehmer festgesetztem Bußgeld und Geldauflage durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Geldwerter Vorteil - Übernahme von hohen Geldbußen durch den Arbeitgeber
Verfahrensgang
- FG Bremen, 06.10.2005 - 1 K 55/03 (3)
- BFH, 22.07.2008 - VI R 47/06
Papierfundstellen
- EFG 2006, 202
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 07.07.2004 - VI R 29/00
Arbeitslohn: Übernahme von Verwarnungsgeldern
Auszug aus FG Bremen, 06.10.2005 - 1 K 55/03
Die Beteiligten haben sich am ... im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat mit einer Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des BFH im Revisionsverfahren VI R 29/00 einverstanden erklärt und das Gericht gebeten, nach Vorliegen des BFH-Urteils und nach dazu erfolgter Stellungnahme der Beteiligten über den vorliegenden Rechtsstreit zu entscheiden.In diesem Zusammenhang sind äußere Umstände wie Anlass, Zuwendungsgegenstand und Begleitumstände eingehend zu würdigen (BFH-Urteile vom 7. Juli 2004 VI R 29/00, BFHE 208, 104, BStBl. II 2005, 367, m.w.N.; vom 20. September 1985 VI R 120/82, BFHE 144, 435, BStBl. II 1985, 718).
- BFH, 10.09.1957 - I 322/56 S
Absetzbarkeit von Geldstrafen und von wegen Zuwiderhandlungen gegen das …
Auszug aus FG Bremen, 06.10.2005 - 1 K 55/03
Mit Einspruchsentscheidung vom ... begründete der Beklagte die Zurückweisung des Einspruchs wie folgt: Zu Recht sei die Übernahme der dem Kläger auferlegten Geldbußen durch die GmbH als Arbeitslohn beurteilt und der Lohnsteuer unterworfen worden (BFH-Urteil BStBl. III 1957, 415).Das von dem Beklagten angeführte Urteil vom 10.09.1957 (BStBl. III 1957, 415) sei nicht einschlägig, weil dort die Frage der Versteuerung einer Geldbuße als Arbeitslohn nicht behandelt werde.
- BFH, 02.02.1990 - VI R 15/86
Weitergabe eines Preisnachlasses kann Arbeitslohn sein
Auszug aus FG Bremen, 06.10.2005 - 1 K 55/03
Zwischen dem eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers und dem Ausmaß der Bereicherung des Arbeitnehmers besteht eine Wechselwirkung dergestalt, dass das aus der Sicht des Arbeitgebers vorhandene eigenbetriebliche Interesse um so geringer zählt, je höher aus der Sicht des Arbeitnehmers die Bereicherung anzusetzen ist (vgl. BFH-Urteile vom 2. Februar 1990 VI R 15/86, BFHE 159, 513, BStBl. II 1990, 472; vom 9. August 1996 VI R 88/93, BFHE 181, 76, BStBl. II 1997, 97).
- BFH, 11.03.1988 - VI R 106/84
1. Im Rahmen eines Sicherheitswettbewerbs an Arbeitnehmer gezahlte Prämien sind …
Auszug aus FG Bremen, 06.10.2005 - 1 K 55/03
Steuerpflichtiger Arbeitslohn liegt demnach nicht vor, wenn die Zuwendung wegen anderer Rechtsbeziehungen oder sonstiger, nicht auf dem Dienstverhältnis beruhender Veranlassung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gewährt wird oder der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Vorteil in ganz überwiegendem eigenbetrieblichen Interesse zuwendet (vgl. BFH-Urteil vom 11. März 1988 VI R 106/84, BFHE 153, 324, BStBl. II 1988, 726). - BFH, 09.08.1996 - VI R 88/93
Eine Aufteilung von Sachzuwendungen an Arbeitnehmer in Arbeitslohn und …
Auszug aus FG Bremen, 06.10.2005 - 1 K 55/03
Zwischen dem eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers und dem Ausmaß der Bereicherung des Arbeitnehmers besteht eine Wechselwirkung dergestalt, dass das aus der Sicht des Arbeitgebers vorhandene eigenbetriebliche Interesse um so geringer zählt, je höher aus der Sicht des Arbeitnehmers die Bereicherung anzusetzen ist (vgl. BFH-Urteile vom 2. Februar 1990 VI R 15/86, BFHE 159, 513, BStBl. II 1990, 472; vom 9. August 1996 VI R 88/93, BFHE 181, 76, BStBl. II 1997, 97). - BFH, 20.03.1987 - III R 172/82
Objektive Beweislast - Feststellungslast - Veräußerung eines Gewerbebetriebs - …
Auszug aus FG Bremen, 06.10.2005 - 1 K 55/03
Dies folgt aus den allgemeinen Regeln des Steuerprozesses, nach denen der Steuerpflichtige die objektive Beweislast für diejenigen Tatsachen trägt, die die Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung begründen (vgl. BFH-Urteil vom 20. März 1987 III R 172/82, BFHE 149, 536, BStBl.1987 II S. 679, 680 m.w.N.). - BFH, 20.09.1985 - VI R 120/82
Arbeitslohn - GmbH - Geschäftsführer - Industrieclub - Erstattung von …
Auszug aus FG Bremen, 06.10.2005 - 1 K 55/03
In diesem Zusammenhang sind äußere Umstände wie Anlass, Zuwendungsgegenstand und Begleitumstände eingehend zu würdigen (BFH-Urteile vom 7. Juli 2004 VI R 29/00, BFHE 208, 104, BStBl. II 2005, 367, m.w.N.; vom 20. September 1985 VI R 120/82, BFHE 144, 435, BStBl. II 1985, 718).
- BFH, 22.07.2008 - VI R 47/06
Vom Arbeitgeber übernommene Zahlung einer gegen den Arbeitnehmer verhängten …
Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 202 veröffentlichten Gründen ab.
Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 15.12.2003 - 1 K 55/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Hemmung der Verjährung wegen Ermittlung der Steuerfahndung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 15 Abs. 3 VStG; § 170 Abs. 1 Nr. 2 AO; § 169 Abs. 2 S. 2 AO; § 170 Abs. 4 AO; § 171 Abs. 5 AO
Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Vermögensteuer für künftige Zeiträume bei Eintritt der Festsetzungsverjährung für den zurückliegenden Hauptveranlagungszeitpunkt; Berechnung der Festsetzungsverjährung bei Vermögenssteuerhinterziehung - IWW
- rechtsportal.de
Vermögensteuerhinterziehung; Festsetzungsverjährung; Ablaufhemmung; Steuerfahndung; Dauersachverhalt - Ermittlung der Steuerfahndung bei Dauersachverhalten und Festsetzungsverjährung
- datenbank.nwb.de
Ermittlung der Steuerfahndung bei Dauersachverhalten und Festsetzungsverjährung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Vermögensteuer für künftige Zeiträume bei Eintritt der Festsetzungsverjährung für den zurückliegenden Hauptveranlagungszeitpunkt; Berechnung der Festsetzungsverjährung bei Vermögenssteuerhinterziehung
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Verjährung - Ablaufhemmung der Steuerverjährung bei unbeschränktem Steuerstrafverfahren
Papierfundstellen
- EFG 2004, 701
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 02.07.1998 - IV R 39/97
Endgerichtsbescheid nach Antrag auf mündliche Verhandlung gegen …
Auszug aus FG Niedersachsen, 15.12.2003 - 1 K 55/03
Entscheidend für den Umfang der Ablaufhemmung ist, auf welche Steueransprüche sich die Prüfung während ihres Verlaufs tatsächlich erstreckt hat (BFH Urteil vom 2. Juli 1998 IV R 39/97, BFHE 186, 299, BStBl. II 1999, 28).Dass sich nicht alle der genannten Maßnahmen auf die Streitjahre 1987 und 1988 bezogen, ist nicht erheblich, weil es nicht darauf ankommt, zu welchem Zeitpunkt innerhalb der Prüfung Ermittlungshandlungen in bezug auf einzelne Veranlagungszeiträume durchgeführt worden sind (BFH Urteil vom 2. Juli 1998 IV R 39/97, BFHE 186, 299, BStBl. II 1999, 28).
- BFH, 24.04.2002 - I R 25/01
Ablaufhemmung bei Fahndungsprüfung
Auszug aus FG Niedersachsen, 15.12.2003 - 1 K 55/03
Allerdings schränkt die Rechtsprechung die verjährungshemmenden Wirkung der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen durch die Steuerfahndung ein, indem sie fordert, dass es für den Steuerpflichtigen erkennbar ist, dass in seinen Steuerangelegenheiten ermittelt wird (BFH-Beschluss vom 20. Dezember 2000 III B 43/00, NV 2001, 744; Urteil vom 24. April 2002 I R 25/01, BFHE 198, 303, BStBl. II 2002, 586). - BFH, 09.03.1999 - VIII R 19/97
Steufa; Ablaufhemmung der Festsetzungsverjährung
Auszug aus FG Niedersachsen, 15.12.2003 - 1 K 55/03
Deckt die Steuerfahndung einen steuerlich relevanten Sachverhalt auf, so kann im Regelfall ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass die Fahndungsprüfung sich auch auf diese Sachverhalte erstrecken soll (BFH Urteil vom 9. März VIII R 19/97, NV 1999, 1186). - BFH, 20.12.2000 - III B 43/00
Änderungsbescheide nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 und § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO
Auszug aus FG Niedersachsen, 15.12.2003 - 1 K 55/03
Allerdings schränkt die Rechtsprechung die verjährungshemmenden Wirkung der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen durch die Steuerfahndung ein, indem sie fordert, dass es für den Steuerpflichtigen erkennbar ist, dass in seinen Steuerangelegenheiten ermittelt wird (BFH-Beschluss vom 20. Dezember 2000 III B 43/00, NV 2001, 744; Urteil vom 24. April 2002 I R 25/01, BFHE 198, 303, BStBl. II 2002, 586).
- FG München, 31.05.2006 - 1 K 3948/05
Keine Beschränkung des Ausschlusses der Strafbefreiung gemäß § 7 S. 1 Nr. 1 …
Sofern nicht ausdrücklich angeordnet, werden von einer Steuerfahndungsprüfung grundsätzlich sämtliche noch nicht festsetzungsverjährten Veranlagungszeiträume erfasst, in denen sich der entsprechende Sachverhalt auswirkt (vgl. Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 15. Dezember 2003 1 K 55/03, Entscheidungen der Finanzgerichte 2004, 701 ).