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   OVG Niedersachsen, 30.08.2001 - 1 MN 2456/01   

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https://dejure.org/2001,2704
OVG Niedersachsen, 30.08.2001 - 1 MN 2456/01 (https://dejure.org/2001,2704)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.08.2001 - 1 MN 2456/01 (https://dejure.org/2001,2704)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. August 2001 - 1 MN 2456/01 (https://dejure.org/2001,2704)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Keine Subsidiarität der einstweiligen Anordnung im Normenkontrollverfahren gegenüber Baunachbarklage; Kein Sondergebiet "Altenwohnen"

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 47 Abs 6 VwGO; § 11 Abs 1 BauNVO; § 80 VwGO
    Altenwohnen; Baunachbarklage; Bebauungsplan; einstweilige Anordnung; Nachbarklage; Normenkontrollantrag; Normenkontrolle; Normenkontrollverfahren; Sondergebiet; Subsidiarität; Wohngebiet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht: Verhältnis der einstweiligen Anordnung im Normenkontrollverfahren zu den Rechtsschutzmöglichkeiten des Nachbarn nach §§ 80 f. VwGO; Bauleitplanung: Sondergebiet eines Baugebiets "Altenwohnen"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 109
  • DVBl 2001, 1779 (Ls.)
  • BauR 2002, 447
  • ZfBR 2002, 508 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.08.2001 - 1 MN 2456/01
    Da das Abwägungsgebot des § 1 Abs. 6 BauGB drittschützenden Charakter hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.9.1998 - 4 CN 2.98 - DVBl 1999, 100) genügt es für die Geltendmachung einer Rechtsverletzung auch, dass der Nachbar ein Interesse am Fortbestehen des Bebauungsplanes in seiner früheren Fassung hat (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 20.8.1992 - 4 NB 3.92 - DVBl 1992, 1441).
  • BVerwG, 07.07.1997 - 4 BN 11.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO n.F.;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.08.2001 - 1 MN 2456/01
    Ob sich ein Sondergebiet wesentlich von anderen Baugebieten unterscheidet, ist anhand eines Vergleichs der konkreten Zweckbestimmung des Sondergebietes mit den abstrakten allgemeinen Zweckbestimmungen der normierten Baugebiete der §§ 2 bis 10 BauNVO zu ermitteln (BVerwG, Beschl. v. 7.7.1997 - 4 BN 11.97 - BRS 59 Nr. 36).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 3.92

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren:

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.08.2001 - 1 MN 2456/01
    Da das Abwägungsgebot des § 1 Abs. 6 BauGB drittschützenden Charakter hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.9.1998 - 4 CN 2.98 - DVBl 1999, 100) genügt es für die Geltendmachung einer Rechtsverletzung auch, dass der Nachbar ein Interesse am Fortbestehen des Bebauungsplanes in seiner früheren Fassung hat (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 20.8.1992 - 4 NB 3.92 - DVBl 1992, 1441).
  • BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89

    Entbehrlichkeit der Festsetzung baulicher bzw. technischer Maßnahmen; Reichweite

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.08.2001 - 1 MN 2456/01
    Die Ungültigkeit der Festsetzung des Baugebiets führt zur Gesamtnichtigkeit, weil die restlichen Festsetzungen ohne die nichtige Festsetzung Sondergebiet nicht sinnvoll bleiben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.8.1989 - 4 NB 2.89 - DVBl 1989, 1103).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 19.90

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren - Rechtsfolgen der Teilnichtigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.08.2001 - 1 MN 2456/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 18.12.1990 - 4 NB 19.90 - BRS 50 Nr. 19) liegt ein wesentlicher Unterschied im Sinne des § 11 Abs. 1 BauNVO vor, wenn ein Festsetzungsgehalt gewollt ist, der sich keinem der in den §§ 2 ff BauNVO geregelten Gebietstypen zuordnen und der sich deshalb sachgerecht mit einer auf sie gestützten Festsetzung nicht erreichen lässt.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.1994 - 5 S 3142/93

    Zuordnung von Lageplan zu Satzungsbeschluss bei Ausfertigung eines Bebauungsplans

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.08.2001 - 1 MN 2456/01
    Im Hinblick auf die Begriffsbestimmung der Wohngebäude nach § 3 Abs. 4 BauNVO lässt sich ein wesentlicher Unterschied zwischen der Zweckbestimmung "Altenwohnen" und "Wohnen" nach §§ 3 f. BauNVO nicht erkennen (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.10.1994 - 5 S 3142/93 - NVwZ-RR 95, 155 für "betreute Seniorenwohnungen").
  • OVG Niedersachsen, 20.06.2000 - 1 M 2011/00

    Bebauungsplan; Bebauungsplanfestsetzung; Drittschutz; Festsetzung; Nachbarklage;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.08.2001 - 1 MN 2456/01
    Mit Beschluss vom 20. Juni 2000 - 1 M 2011/00 - (BauR 2000, 1844) ordnete der Senat die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die Baugenehmigung an, weil die Festsetzung der überbaubaren Fläche auch dem Schutz der Nachbarn diene und die von der überbaubaren Fläche abweichende Baugenehmigung daher Rechte der Antragstellerin verletze.
  • BVerwG, 17.02.1987 - 1 B 6.87

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis - Belastung der deutsch-indischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.08.2001 - 1 MN 2456/01
    Dementsprechend gewährt der Senat in ständiger Rechtsprechung (Beschl. v. 21.3.1988 - 1 B 6/87 - BRS 48 Nr. 30) vorläufigen Rechtsschutz aus "anderen wichtigen Gründen", wenn der Normenkontrollantrag mit großer Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2021 - 8 C 10362/20

    Bebauungsplan "Quartier Alte Brauerei" der Stadt Zweibrücken unwirksam

    Im Einklang damit hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Festsetzung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung "Altenheim, Tagescafé, Pension, Wohnen" als mit § 11 Abs. 1 BauNVO unvereinbar angesehen, weil es sich nicht wesentlich von den Baugebieten nach den §§ 2 bis 10 BauNVO unterscheide; denn die festgesetzte Kombination von Nutzungsarten sei auch in einem Mischgebiet zulässig (vgl. HessVGH, Beschluss vom 27. August 1992 - 3 N 109/87 -, BRS 54 Nr. 11 und juris, Rn. 28; s.a. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30. August 2001 - 1 MN 2456/01 -, juris, Rn. 10, zur Unzulässigkeit der Festsetzung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung "Altenwohnen").
  • OVG Niedersachsen, 20.03.2014 - 1 MN 7/14

    Anforderungen an die Bekanntmachung der Arten vorliegender umweltbezogener

    Aus "anderen wichtigen Gründen" ist der Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung erst dann geboten, wenn der Normenkontrollantrag mit großer Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird (vgl. dazu Senat, Beschl. v. 21.3.1988 - 1 D 6/87 -, juris = BRS 48 Nr. 30; siehe auch Beschl. v. 30.8.2001 - 1 MN 2456/01 -, juris = NVwZ 2002, 109 = BRS 64 Nr. 62).
  • OVG Niedersachsen, 28.09.2015 - 1 MN 144/15

    Außenbereich; Beeinträchtigungsverbot; beschleunigtes Verfahren;

    Eine Subsidiarität des Antrags nach § 47 Abs. 6 VwGO gegenüber dem Verfahren nach §§ 80, 80a VwGO kennt das geltende Recht nicht (vgl. Senat, Beschl. v. 30.8.2001 - 1 MN 2456/01 -, juris Rn. 8 = NVwZ 2002, 109 = BRS 64 Nr. 62).

    Aus "anderen wichtigen Gründen" ist der Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung erst dann geboten, wenn der Normenkontrollantrag mit großer Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird (vgl. dazu Senat, Beschl. v. 21.3.1988 - 1 D 6/87 -, juris = BRS 48 Nr. 30; siehe auch Beschl. v. 30.8.2001, a. a. O.).

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