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Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 11.06.2012 - 1 S 11/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,52912
LG Karlsruhe, 11.06.2012 - 1 S 11/12 (https://dejure.org/2012,52912)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.06.2012 - 1 S 11/12 (https://dejure.org/2012,52912)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Juni 2012 - 1 S 11/12 (https://dejure.org/2012,52912)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anspruch des Mandanten auf Rückzahlung nicht verbrauchter Vorschüsse: Treuwidrigkeit der Verjährungseinrede des Rechtsanwalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlung eines von einer Rechtsschutzversicherung gezahlten Vorschusses an einen Rechtsanwalt bzgl. einer Verkehrsunfallsache

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 667; BGB § 675 Abs. 1; BRAGO § 17
    Rückzahlung eines von einer Rechtsschutzversicherung gezahlten Vorschusses an einen Rechtsanwalt bzgl. einer Verkehrsunfallsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nicht verbrauchte Vorschüsse der Rechtsschutzversicherung - und Treuwidrigkeit der Verjährungseinrede

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.11.2009 - VI ZR 247/08

    Verjährung von Schadensersatzsansprüchen wegen eines ärztlichen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 11.06.2012 - 1 S 11/12
    Selbst wenn man zu Gunsten des Beklagten unter Zugrundelegung der dreijährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB von grob fahrlässiger Unkenntnis der Klägerin gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB (vgl. hierzu: BGH NJW-RR 2009, 544 und speziell für den Fall des Unterlassens einer Nachfrage: BGH NJW-RR 2010, 681) im Jahr 2005 ausgeht und demzufolge Verjährung der aufgezeigten Ansprüche eingetreten wäre, könnte sich der Beklagte hierauf nicht berufen.
  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 253/07

    Anforderungen an die Bezeichnung des Anspruchs im Mahnbescheid; Darlegungs- und

    Auszug aus LG Karlsruhe, 11.06.2012 - 1 S 11/12
    Selbst wenn man zu Gunsten des Beklagten unter Zugrundelegung der dreijährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB von grob fahrlässiger Unkenntnis der Klägerin gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB (vgl. hierzu: BGH NJW-RR 2009, 544 und speziell für den Fall des Unterlassens einer Nachfrage: BGH NJW-RR 2010, 681) im Jahr 2005 ausgeht und demzufolge Verjährung der aufgezeigten Ansprüche eingetreten wäre, könnte sich der Beklagte hierauf nicht berufen.
  • OLG Düsseldorf, 15.01.1980 - 4 U 48/79
    Auszug aus LG Karlsruhe, 11.06.2012 - 1 S 11/12
    Dem entspricht es, dass der Rechtsschutzversicherer in diesem Fall vom Rechtsanwalt die erforderlichen Auskünfte verlangen kann (vgl. Feuerich/Weyland, aaO, § 44 Rn. 29; OLG Düsseldorf VersR 1980, 231).
  • OLG Frankfurt, 29.11.1989 - 7 U 225/88
    Auszug aus LG Karlsruhe, 11.06.2012 - 1 S 11/12
    Dieser hat es - trotz ausdrücklicher Aufforderung - pflichtwidrig und schuldhaft unterlassen, über das Mandat und insbesondere den erhaltenen Vorschuss abzurechnen, so dass er die Forderung als unverjährt gelten zu lassen hat (so auch: OLG Frankfurt RuS 1990, 341; AG Hamburg RuS 1996, 316; AG Eschweiler RuS 2000, 246; LG Hannover, Urteil vom 29.08.2003, Az.: 12 S 42/03).
  • AG Eschweiler, 05.05.1999 - 19 C 325/98
    Auszug aus LG Karlsruhe, 11.06.2012 - 1 S 11/12
    Dieser hat es - trotz ausdrücklicher Aufforderung - pflichtwidrig und schuldhaft unterlassen, über das Mandat und insbesondere den erhaltenen Vorschuss abzurechnen, so dass er die Forderung als unverjährt gelten zu lassen hat (so auch: OLG Frankfurt RuS 1990, 341; AG Hamburg RuS 1996, 316; AG Eschweiler RuS 2000, 246; LG Hannover, Urteil vom 29.08.2003, Az.: 12 S 42/03).
  • AG Brandenburg, 07.09.2020 - 31 C 232/19

    Wann sind Forderungen des Rechtsschutzversicherers gegenüber Rechtsanwalt

    Obwohl er zu diesem Zeitpunkt bereits ca. ein halbes Jahr über die von der Staatskasse endgültig regulierten Rechtsanwaltsgebühren verfügt hatte, unterließ er dies in der Folge pflichtwidrig, schuldhaft (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB) und ohne erkennbar nachvollziehbare Gründe ( OLG Düsseldorf , Beschluss vom 15.05.2019, Az.: I-24 U 171/18, u.a. in: VersR 2019, Seiten 1218 ff.; OLG Frankfurt/Main , Urteil vom 13.03.2013, Az.: 2 U 250/12, u.a. in: JurBüro 2013, Seiten 654 f.; OLG Frankfurt/Main , Urteil vom 29.11.1989, Az.: 7 U 225/88, u.a. in: r + s 1990, Seiten 341 f.; LG Frankfurt/Main , Urteil vom 14.09.2012, Az.: 2-27 O 138/12, u.a. in: BeckRS 2014, Nr. 12241 = "juris"; LG Karlsruhe , Urteil vom 11.06.2012, Az.: 1 S 11/12, u.a. in: JurBüro 2012, Seiten 484 f.; AG Eschweiler , Urteil vom 05.05.1999, Az.: 19 C 325/98, u.a. in: ZfSch 2000, Seiten 123 f.; AG Hamburg , Urteil vom 16.01.1996, Az.: 9 C 600/95, u.a. in: r + s 1996, Seiten 316 f. ).
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Rechtsprechung
   LG Gießen, 04.07.2012 - 1 S 11/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,39288
LG Gießen, 04.07.2012 - 1 S 11/12 (https://dejure.org/2012,39288)
LG Gießen, Entscheidung vom 04.07.2012 - 1 S 11/12 (https://dejure.org/2012,39288)
LG Gießen, Entscheidung vom 04. Juli 2012 - 1 S 11/12 (https://dejure.org/2012,39288)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • RA Kotz

    Einvernehmliche Aufhebung des mit den Erben fortgesetzten Mietvertrages

  • rechtsportal.de

    BGB § 307 Abs. 1 S. 1
    Wirksamkeit einer formularmäßigen Mietvertragsklausel über Schönheitsreparaturen nach Fristenplan

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schönheitsreparaturklausel light: Starre Fristenpläne unwirksam!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Fristenplan für Schönheitsreparaturen - Für den Mieter muss erkennbar sein, dass der Plan nur eine "Richtlinie" ist

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Unwirksame Schönheitsreparaturklausel

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    AGB-mäßiger starrer Fristenplan für Schönheitsreparaturen ist unwirksam

Besprechungen u.ä. (2)

  • haus-und-grund-leipzig.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schönheitsreparaturen nach "angemessenen Zeitabständen" und "Grad der Abnutzung"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schönheitsreparaturklausel light: Starre Fristenpläne unwirksam! (IMR 2013, 1037)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 207
  • NZM 2013, 122
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.04.2004 - VIII ZR 230/03

    Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter

    Auszug aus LG Gießen, 04.07.2012 - 1 S 11/12
    Vorformulierte Fristenpläne für die Ausführung von Schönheitsreparaturen müssen, um einer Inhaltskontrolle am Maßstab des § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB standzuhalten nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes so abgefasst sein, dass der Fristenplan nur den Charakter einer Richtlinie hat, von der im Einzelfall bei gutem Erhaltungszustand der Mieträume auch nach oben abgewichen werden kann; dies muss für einen verständigen Mieter erkennbar sein (BGH, NJW 2004, 2087, 2586; NJW 2005, 3416; NJW 2006, 2113; KG Berlin ZMR 2008, 789).

    Es handelt sich daher um einen starren Fristenplan, der die Unwirksamkeit der Klausel auch bezüglich der Schönheitsreparaturverpflichtung insgesamt zur Folge hat (BGH NJW 2004, 2087).

  • BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 48/09

    Wohnraummiete: Inhaltskontrolle einer Schönheitsreparaturklausel;

    Auszug aus LG Gießen, 04.07.2012 - 1 S 11/12
    Im Übrigen sind das in § 8 Ziffer 1 aufgeführte Versiegeln der Böden sowie die Erneuerung der Teppichböden keine Schönheitsreparaturen im Sinne von § 28 Abs. 4 S. 3 II.BV, sodass die in der Klausel enthaltene Verpflichtung zur Vornahme dieser Arbeiten wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters gem. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam ist (vgl. BGH NJW 2010, 674, juris Rz. 11).
  • BGH, 05.04.2006 - VIII ZR 106/05

    Formularmäßige Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter nach einem

    Auszug aus LG Gießen, 04.07.2012 - 1 S 11/12
    Vorformulierte Fristenpläne für die Ausführung von Schönheitsreparaturen müssen, um einer Inhaltskontrolle am Maßstab des § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB standzuhalten nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes so abgefasst sein, dass der Fristenplan nur den Charakter einer Richtlinie hat, von der im Einzelfall bei gutem Erhaltungszustand der Mieträume auch nach oben abgewichen werden kann; dies muss für einen verständigen Mieter erkennbar sein (BGH, NJW 2004, 2087, 2586; NJW 2005, 3416; NJW 2006, 2113; KG Berlin ZMR 2008, 789).
  • BGH, 13.07.2005 - VIII ZR 351/04

    Formularmäßige Vereinbarung eines Fristenplans für Schönheitsreparaturen in einer

    Auszug aus LG Gießen, 04.07.2012 - 1 S 11/12
    Vorformulierte Fristenpläne für die Ausführung von Schönheitsreparaturen müssen, um einer Inhaltskontrolle am Maßstab des § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB standzuhalten nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes so abgefasst sein, dass der Fristenplan nur den Charakter einer Richtlinie hat, von der im Einzelfall bei gutem Erhaltungszustand der Mieträume auch nach oben abgewichen werden kann; dies muss für einen verständigen Mieter erkennbar sein (BGH, NJW 2004, 2087, 2586; NJW 2005, 3416; NJW 2006, 2113; KG Berlin ZMR 2008, 789).
  • KG, 06.12.2007 - 8 U 135/07

    Formularmäßiger Wohnraummietvertrag: Unwirksamkeit einer

    Auszug aus LG Gießen, 04.07.2012 - 1 S 11/12
    Vorformulierte Fristenpläne für die Ausführung von Schönheitsreparaturen müssen, um einer Inhaltskontrolle am Maßstab des § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB standzuhalten nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes so abgefasst sein, dass der Fristenplan nur den Charakter einer Richtlinie hat, von der im Einzelfall bei gutem Erhaltungszustand der Mieträume auch nach oben abgewichen werden kann; dies muss für einen verständigen Mieter erkennbar sein (BGH, NJW 2004, 2087, 2586; NJW 2005, 3416; NJW 2006, 2113; KG Berlin ZMR 2008, 789).
  • BGH, 13.01.1999 - 2 StB 14/98

    Presserechtliches Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmeschutz für freie

    Als Grund für die in § 98 Abs. 1 Satz 2 StPO festgelegte Ausnahme von der sogar für schwerwiegendere strafprozessuale Eingriffsmaßnahmen wie vorläufige Festnahme und Telefonüberwachung geltende Notfallkompetenz der Staatsanwaltschaft ist im Gesetzgebungsverfahren zum Gesetz über das Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen von Presse und Rundfunk vom 25. Juli 1975 (BGBl. 1 S. 1973) im wesentlichen die erhöhte Störanfälligkeit eines Pressebetriebs genannt (vgl. BT-Drucks. 7/2539 Anlage 1 S 11/12) und die "besondere Empfindlichkeit der Fragen" erwogen worden (Protokoll der 51. Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages - 7. Wahlperiode - S. 51).
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Rechtsprechung
   LG Gießen, 18.04.2012 - 1 S 11/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,39510
LG Gießen, 18.04.2012 - 1 S 11/12 (https://dejure.org/2012,39510)
LG Gießen, Entscheidung vom 18.04.2012 - 1 S 11/12 (https://dejure.org/2012,39510)
LG Gießen, Entscheidung vom 18. April 2012 - 1 S 11/12 (https://dejure.org/2012,39510)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.09.1980 - VIII ZR 299/79

    Abschluss eines Mietvertrages über ein Ladenlokal - Vorliegen von Baumängeln und

    Auszug aus LG Gießen, 18.04.2012 - 1 S 11/12
    Die Annahme eines solchen Ausnahmetatbestandes bedarf einer sorgfältigen Prüfung der gesamten Umstände und der beiderseitigen Interessenlage (BGH NJW 1981, 43; Palandt-Grüneberg, BGB, 71. Aufl., § 311, 7).
  • AG Hamburg-Barmbek, 17.03.2005 - 822 C 564/04
    Auszug aus LG Gießen, 18.04.2012 - 1 S 11/12
    Im Gegensatz zu anderen in der Praxis entschiedenen Fällen ist nicht etwa eine Kündigung des Mietvertrags, die das Mietverhältnis erst zu einem späteren Zeitpunkt beendet hätte, erfolgt (vgl. AG Hamburg-Barmbek, WuM 2006, 90), sodass bei einer vorzeitigen Wohnungsrückgabe in der Entgegennahme der Wohnungsschlüssel kein Abschluss eines Mietaufhebungsvertrages gesehen werden kann.
  • AG Berlin-Mitte, 05.01.2018 - 124 C 45/17

    Vorzeitige Schlüsselrückgabe lässt Mietzahlungen nicht entfallen!

    Allein durch die Abnahme der Wohnung bringt der Vermieter nicht zum Ausdruck, dass das Mietverhältnis beendet sein soll (vgl. LG Gießen, Beschluss vom 18.04.2012 - 1 S 11/12.
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