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   LAG Hamburg, 31.05.2012 - 1 Sa 55/11   

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https://dejure.org/2012,60084
LAG Hamburg, 31.05.2012 - 1 Sa 55/11 (https://dejure.org/2012,60084)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 31.05.2012 - 1 Sa 55/11 (https://dejure.org/2012,60084)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11 (https://dejure.org/2012,60084)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    § 153 SGB 5, § 155 Abs 4 S 9 SGB 5, § 164 Abs 4 SGB 5, § 164 Abs 3 S 3 SGB 5, § 626 Abs 1 BGB
    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers zum Schließungszeitpunkt - außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

  • hensche.de

    Betriebsstilllegung, Kündigung: Betriebsbedingt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • ArbG Hamburg, 12.10.2011 - 20 Ca 116/11

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung der Arbeitsverhältnisse zum

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.05.2012 - 1 Sa 55/11
    Die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 12. Oktober 2011 (20 Ca 116/11) werden zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 12. Oktober 2011, Aktenzeichen 20 Ca 116/11, abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 12.05.2005 - 2 AZR 426/04

    Kündigungsschutzklage - allgemeine Feststellungsklage - Streitgegenstand

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.05.2012 - 1 Sa 55/11
    Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts soll es eine Feststellungsklage eigener Art nach § 4 KSchG geben (BAG, Urteil vom 12. Mai 2005, 2 AZR 426/04, Juris).
  • ArbG Berlin, 25.11.2011 - 33 Ca 7824/11

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.05.2012 - 1 Sa 55/11
    Die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Falle einer Schließung sei eine schwere Belastung der Beschäftigten, die in ihr Grundrecht nach Art. 12 GG eingreife und deshalb an ein vorheriges zumutbares Arbeitsplatzangebot gekoppelt sein müsse (ArbG Berlin, 33 Ca 7824/11).
  • BAG, 04.06.2003 - 7 AZR 523/02

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung - Vorbehalt

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.05.2012 - 1 Sa 55/11
    Außerdem kann der Abschluss eines befristeten Arbeitsverhältnisses ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zwischen denselben Parteien aufgehoben werden (BAG, Urteil vom 4. Juni 2003, 7 AZR 523/02).
  • LAG Hamburg, 04.07.2012 - H 6 Sa 25/12

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung der Arbeitsverhältnisse der

    Ob dieses geschehen ist, ist eine Frage der Begründetheit der Kündigungsschutzklage, nicht ihrer Zulässigkeit ( LAG Hamburg 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11 ).

    Hinsichtlich der Begründung dieser Rechtsauffassung folgt die Berufungskammer nach eigener Prüfung den überzeugenden Ausführungen der Kammer 1 des Landesarbeitsgerichts Hamburg ( vgl. Urteil vom 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11 ), deren Ausführungen nachfolgend weitgehend übernommen und teilweise ergänzt sind:.

    Diese umfasst die Abwicklung eventuell noch bestehende Rechts- und damit auch Arbeitsverhältnisse ( LAG Hamburg 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11 ).

    Es kann mithin schon nicht davon ausgegangen werden, dass der Arbeitsplatz der Klägerin allein durch die Schließung der Kasse entfallen ist ( ebenso LAG Hamburg 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11 ).

    Der Zweck der Abwicklung erfordert die Bereinigung insoweit bestehender Unklarheiten ( LAG Hamburg 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11 ).

    Da dieselbe Person nicht zugleich zweimal unter verschiedenen Namen verklagt werden kann, ist eine Klage unzulässig, wenn dieses geschieht ( LAG Hamburg 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11 ).

    Ihr ausdrücklich genannter Wille kann nicht durch Auslegung in sein Gegenteil verkehrt werden ( LAG Hamburg 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11 ).

  • LAG Hamburg, 19.09.2012 - 5 Sa 11/12

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines

    Ob dieses geschehen ist, ist eine Frage der Begründetheit der Kündigungsschutzklage, nicht ihrer Zulässigkeit (LAG Hamburg 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11).

    Hinsichtlich der Begründung dieser Rechtsauffassung folgt die Berufungskammer nach eigener Prüfung den überzeugenden Ausführungen der Kammer 1 des Landesarbeitsgerichts Hamburg im Urteil vom 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11 und in der Entscheidung 1 Sa 20/12 -, deren Ausführungen nachfolgend weitgehend übernommen und teilweise ergänzt sind:.

    Diese umfasst die Abwicklung eventuell noch bestehender Rechts- und damit auch Arbeitsverhältnisse (LAG Hamburg 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11).

    Zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 164 Abs. 4 SGB V kommt es nur dann, wenn dem Beschäftigten ein im Sinne des § 164 Abs. 3 Satz 3 zumutbares Angebot gemacht worden ist (LAG Hamburg 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11).

    Erklärbar ist der Zusammenhang vielmehr nur, wenn eine Beendigung nur für solche Beschäftigten eintreten soll, die zumindest ein zumutbares Angebot erhalten haben (zu allem LAG Hamburg 1 Sa 20/12; vgl. auch LAG Hamburg 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11).

    Der Zweck der Abwicklung erfordert die Bereinigung insoweit bestehender Unklarheiten (LAG Hamburg 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11).

  • LAG Hamburg, 04.07.2012 - H 6 Sa 135/11

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses einer

    Ob dieses geschehen ist, ist eine Frage der Begründetheit der Kündigungsschutzklage, nicht ihrer Zulässigkeit ( LAG Hamburg 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11 ).

    Hinsichtlich der Begründung dieser Rechtsauffassung folgt die Berufungskammer nach eigener Prüfung den überzeugenden Ausführungen der Kammer 1 des Landesarbeitsgerichts Hamburg im Urteil vom 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11 und in der Entscheidung 1 Sa 20/12, deren Ausführungen nachfolgend weitgehend übernommen und teilweise ergänzt sind:.

    Diese umfasst die Abwicklung eventuell noch bestehende Rechts- und damit auch Arbeitsverhältnisse ( LAG Hamburg 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11 ).

    Zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 164 Abs. 4 SGB V kommt es nur dann, wenn dem Beschäftigten ein im Sinne des § 164 Abs. 3 Satz 3 zumutbares Angebot gemacht worden ist ( LAG Hamburg 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11 ).

    Erklärbar ist der Zusammenhang vielmehr nur, wenn eine Beendigung nur für solche Beschäftigten eintreten soll, die zumindest kein zumutbares Angebot erhalten haben ( zu allem LAG Hamburg 1 Sa 20/12; vgl. auch LAG Hamburg 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11 ).

    Der Zweck der Abwicklung erfordert die Bereinigung insoweit bestehender Unklarheiten ( LAG Hamburg 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11 ).

  • LAG Hamburg, 04.07.2012 - H 6 Sa 140/11

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses einer

    Ob dieses geschehen ist, ist eine Frage der Begründetheit der Kündigungsschutzklage, nicht ihrer Zulässigkeit ( LAG Hamburg 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11 ).

    Hinsichtlich der Begründung dieser Rechtsauffassung folgt die Berufungskammer nach eigener Prüfung den überzeugenden Ausführungen der Kammer 1 des Landesarbeitsgerichts Hamburg im Urteil vom 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11 und in der Entscheidung 1 Sa 20/12, deren Ausführungen nachfolgend weitgehend übernommen und teilweise ergänzt sind:.

    Diese umfasst die Abwicklung eventuell noch bestehende Rechts- und damit auch Arbeitsverhältnisse ( LAG Hamburg 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11 ).

    Zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 164 Abs. 4 SGB V kommt es nur dann, wenn dem Beschäftigten ein im Sinne des § 164 Abs. 3 Satz 3 zumutbares Angebot gemacht worden ist ( LAG Hamburg 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11 ).

    Erklärbar ist der Zusammenhang vielmehr nur, wenn eine Beendigung nur für solche Beschäftigten eintreten soll, die zumindest kein zumutbares Angebot erhalten haben ( zu allem LAG Hamburg 1 Sa 20/12; vgl. auch LAG Hamburg 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11 ).

    Der Zweck der Abwicklung erfordert die Bereinigung insoweit bestehender Unklarheiten ( LAG Hamburg 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11 ).

  • LAG Hamburg, 04.07.2012 - H 6 Sa 10/12

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses kraft

    Ob dieses geschehen ist, ist eine Frage der Begründetheit der Kündigungsschutzklage, nicht ihrer Zulässigkeit ( LAG Hamburg 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11 ).

    Hinsichtlich der Begründung dieser Rechtsauffassung folgt die Berufungskammer nach eigener Prüfung den überzeugenden Ausführungen der Kammer 1 des Landesarbeitsgerichts Hamburg im Urteil vom 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11 und in der Entscheidung 1 Sa 20/12, deren Ausführungen nachfolgend weitgehend übernommen und teilweise ergänzt sind:.

    Diese umfasst die Abwicklung eventuell noch bestehende Rechts- und damit auch Arbeitsverhältnisse ( LAG Hamburg 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11 ).

    Zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 164 Abs. 4 SGB V kommt es nur dann, wenn dem Beschäftigten ein im Sinne des § 164 Abs. 3 Satz 3 zumutbares Angebot gemacht worden ist ( LAG Hamburg 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11 ).

    Erklärbar ist der Zusammenhang vielmehr nur, wenn eine Beendigung nur für solche Beschäftigten eintreten soll, die zumindest kein zumutbares Angebot erhalten haben ( zu allem LAG Hamburg 1 Sa 20/12; vgl. auch LAG Hamburg 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11 ).

    Der Zweck der Abwicklung erfordert die Bereinigung insoweit bestehender Unklarheiten ( LAG Hamburg 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11 ).

  • LAG Hamburg, 19.09.2012 - 5 Sa 16/12

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines

    Ob dieses geschehen ist, ist eine Frage der Begründetheit der Kündigungsschutzklage, nicht ihrer Zulässigkeit (LAG Hamburg 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11).

    Hinsichtlich der Begründung dieser Rechtsauffassung folgt die Berufungskammer nach eigener Prüfung den überzeugenden Ausführungen der Kammer 1 des Landesarbeitsgerichts Hamburg im Urteil vom 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11 und in der Entscheidung 1 Sa 20/12 -, deren Ausführungen nachfolgend weitgehend übernommen und teilweise ergänzt sind:.

    Diese umfasst die Abwicklung eventuell noch bestehender Rechts- und damit auch Arbeitsverhältnisse (LAG Hamburg 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11).

    Zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 164 Abs. 4 SGB V kommt es nur dann, wenn dem Beschäftigten ein im Sinne des § 164 Abs. 3 Satz 3 zumutbares Angebot gemacht worden ist (LAG Hamburg 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11).

    Erklärbar ist der Zusammenhang vielmehr nur, wenn eine Beendigung nur für solche Beschäftigten eintreten soll, die zumindest ein zumutbares Angebot erhalten haben (zu allem LAG Hamburg 1 Sa 20/12; vgl. auch LAG Hamburg 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11).

    Der Zweck der Abwicklung erfordert die Bereinigung insoweit bestehender Unklarheiten (LAG Hamburg 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11).

  • LAG Hamburg, 19.09.2012 - 5 Sa 17/12

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines

    Ob dieses geschehen ist, ist eine Frage der Begründetheit der Kündigungsschutzklage, nicht ihrer Zulässigkeit (LAG Hamburg 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11).

    Hinsichtlich der Begründung dieser Rechtsauffassung folgt die Berufungskammer nach eigener Prüfung den überzeugenden Ausführungen der Kammer 1 des Landesarbeitsgerichts Hamburg im Urteil vom 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11 und in der Entscheidung 1 Sa 20/12 -, deren Ausführungen nachfolgend weitgehend übernommen und teilweise ergänzt sind:.

    Diese umfasst die Abwicklung eventuell noch bestehender Rechts- und damit auch Arbeitsverhältnisse (LAG Hamburg 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11).

    Zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 164 Abs. 4 SGB V kommt es nur dann, wenn dem Beschäftigten ein im Sinne des § 164 Abs. 3 Satz 3 SGB V zumutbares Angebot gemacht worden ist (LAG Hamburg 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11).

    Erklärbar ist der Zusammenhang vielmehr nur, wenn eine Beendigung nur für solche Beschäftigten eintreten soll, die zumindest ein zumutbares Angebot erhalten haben (zu allem LAG Hamburg 1 Sa 20/12; vgl. auch LAG Hamburg 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11).

    Der Zweck der Abwicklung erfordert die Bereinigung insoweit bestehender Unklarheiten (LAG Hamburg 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11).

  • LAG Hamburg, 23.08.2012 - 7 Sa 108/11

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines

    Ob dieses geschehen ist, ist eine Frage der Begründetheit der Kündigungsschutzklage, nicht ihrer Zulässigkeit (LAG Hamburg, Urteil vom 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11).

    Hinsichtlich der Begründung dieser Rechtsauffassung folgt die Berufungskammer nach eigener Prüfung den überzeugenden Ausführungen der ersten Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamburg in den Urteilen vom 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11 und vom 21. Juni 2012 - 1 Sa 20/12 -, deren Ausführungen nachfolgend weitgehend übernommen und teilweise ergänzt sind:.

    Diese umfasst die Abwicklung evtl. noch bestehender Rechts- und damit auch Arbeitsverhältnisse (LAG Hamburg vom 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11; vom 21. Juni 2012 - 1 Sa 20/12).

    Zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 164 Abs. 4 SGB V kommt es nur dann, wenn dem Beschäftigten ein im Sinne des § 164 Abs. 3 Satz 3 zumutbares Angebot gemacht worden ist (LAG Hamburg vom 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11-; vom 21. Juni 2012 - 1 Sa 20/12).

    Erklärbar ist der Zusammenhang vielmehr nur, wenn eine Beendigung nur für solche Beschäftigten eintreten soll, die zumindest kein zumutbares Angebot erhalten haben (zu allem LAG Hamburg - 1 Sa 20/12; vgl. LAG Hamburg vom 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11).

  • LAG Hamburg, 29.08.2012 - 5 Sa 124/11

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines

    Ob dieses geschehen ist, ist eine Frage der Begründetheit der Kündigungsschutzklage, nicht ihrer Zulässigkeit (LAG Hamburg 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11).

    Hinsichtlich der Begründung dieser Rechtsauffassung folgt die Berufungskammer nach eigener Prüfung den überzeugenden Ausführungen der Kammern 1 und H 6 des Landesarbeitsgerichts Hamburg (vgl. Urteil vom 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11 vom 4. Juli 2012 - H 6 Sa 25/12), deren Ausführungen nachfolgend weitgehend übernommen und teilweise ergänzt sind:.

    Diese umfasst die Abwicklung eventuell noch bestehende Rechts- und damit auch Arbeitsverhältnisse (LAG Hamburg 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11).

    Es kann mithin schon nicht davon ausgegangen werden, dass der Arbeitsplatz der Klägerin allein durch die Schließung der Kasse entfallen ist (ebenso LAG Hamburg 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11).

    Der Zweck der Abwicklung erfordert die Bereinigung insoweit bestehender Unklarheiten (LAG Hamburg 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11).

  • LAG Hamburg, 22.08.2012 - 5 Sa 117/11

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines

    Ob dieses geschehen ist, ist eine Frage der Begründetheit der Kündigungsschutzklage, nicht ihrer Zulässigkeit (LAG Hamburg 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11).

    Hinsichtlich der Begründung dieser Rechtsauffassung folgt die Berufungskammer nach eigener Prüfung den überzeugenden Ausführungen der Kammern 1 und H 6 des Landesarbeitsgerichts Hamburg (vgl. Urteil vom 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11 -, vom 4. Juli 2012 - H 6 Sa 25/12), deren Ausführungen nachfolgend weitgehend übernommen und teilweise ergänzt sind:.

    Diese umfasst die Abwicklung eventuell noch bestehende Rechts- und damit auch Arbeitsverhältnisse (LAG Hamburg 31. Mai 2012-1 Sa 55/11).

    Es kann mithin schon nicht davon ausgegangen werden, dass der Arbeitsplatz der Klägerin allein durch die Schließung der Kasse entfallen ist (ebenso LAG Hamburg 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11).

    Der Zweck der Abwicklung erfordert die Bereinigung insoweit bestehender Unklarheiten (LAG Hamburg 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11).

  • LAG Hamburg, 22.08.2012 - 5 Sa 3/12

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines

  • LAG Hamburg, 23.08.2012 - 7 Sa 15/12

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines

  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 495/12

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes

  • LAG Hamburg, 22.01.2013 - 2 Sa 77/12

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - ordentlich unkündbarer Arbeitnehmer -

  • LAG Hamburg, 13.11.2012 - 2 Sa 8/12

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - ordentlich kündbarer Arbeitnehmer -

  • LAG Hamburg, 13.11.2012 - 2 Sa 21/12

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - ordentlich kündbarer Arbeitnehmer -

  • LAG Hamburg, 30.10.2012 - 2 Sa 35/12

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - ordentlich kündbarer Arbeitnehmer -

  • LAG Hamburg, 08.08.2012 - 3 Sa 23/12

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - befristeter Anschlussvertrag mit einer

  • LAG Hamburg, 10.01.2013 - 8 Sa 2/12

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - ordentlich kündbarer Arbeitnehmer -

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