Rechtsprechung
BGH, 09.02.2012 - 1 StR 148/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 370 AO; Art. 14 Abs. 1 Buchst. b, Abs. 2 EuAlÜbk; § 72 IRG; § 199 StPO; § 200 StPO; § 207 StPO
Verfahrenshindernis der Spezialität bei der Steuerhinterziehung (Beseitigung in der Revision; Entfallen der Spezialitätsbindung durch Verbleib in Deutschland oder durch Rückkehr nach Deutschland: Ablauf der Schonfrist; wirksamer Eröffnungsbeschluss trotz anfangs ... - lexetius.com
EuAlÜbk Art. 14 Abs. 1 Buchst. b; IRG § 72
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 14 Abs 1 Buchst b EuAuslfÜbk, § 72 IRG
Revisionsverfahren in Strafsachen: Heilung eines wegen Verstoßes gegen den Spezialitätsgrundsatz des Europäischen Auslieferungsübereinkommens bestehenden Verfahrenshindernisses; Wegfall der Spezialitätsbindung bei Verbleib in Deutschland nach Haftentlassung trotz ... - Wolters Kluwer
Anrechnung einer in der Schweiz erlittenen Auslieferungshaft wegen Steuerhinterziehung i.R.e. Verurteilung in Deutschland
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anrechnung einer in der Schweiz erlittenen Auslieferungshaft wegen Steuerhinterziehung i.R.e. Verurteilung in Deutschland
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Auf freien Fuß gesetzt? Dann aber auch nix wie weg…
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Europäische Auslieferungsübereinkommen und die Spezialitätsbindung
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 28.04.2010 - 26 KLs 9/10
- BGH, 09.02.2012 - 1 StR 148/11
Papierfundstellen
- BGHSt 57, 138
- NJW 2012, 1301
- NStZ 2012, 646
- StV 2013, 294
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 19.12.2012 - 1 StR 165/12
Auslieferung nach dem EuAlÜbk (Spezialitätsgrundsatz als Verfahrenshindernis: …
Ein wegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Spezialität bestehendes Verfahrenshindernis entfällt gemäß Art. 14 Abs. 1 Buchst. b des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 (EuAlÜbk) jedenfalls dann, wenn der Ausgelieferte nach Verlassen der Bundesrepublik Deutschland dorthin zurückkehrt, obwohl er auf die sich aus einer Wiedereinreise ergebenden Rechtsfolgen dieser Vorschrift hingewiesen worden war (Bestätigung und Fortführung von BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - 1 StR 148/11, BGHSt 57, 138).Dieses war aber noch in der Revisionsinstanz behebbar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2012 - 1 StR 148/11, BGHSt 57, 138, und 1 StR 152/11 - und vom 25. Oktober 2012 - 1 StR 165/12, jeweils mwN), da ein Nachtragsersuchen um Zustimmung zur Verfolgung der verfahrensgegenständlichen Taten noch möglich und von den südafrikanischen Behörden sogar angeregt worden war.
a) Nach Art. 14 Abs. 1 Buchst. b EuAlÜbk darf der Ausgelieferte wegen einer anderen vor der Übergabe begangenen Handlung als derjenigen, die der Auslieferung zugrunde liegt, dann verfolgt, abgeurteilt oder einer Beschränkung seiner persönlichen Freiheit unterworfen werden, "wenn der Ausgelieferte, obwohl er dazu die Möglichkeit hatte, das Hoheitsgebiet des Staates, dem er ausgeliefert worden ist, innerhalb von 45 Tagen nach seiner endgültigen Freilassung nicht verlassen hat oder wenn er nach Verlassen dieses Gebiets dorthin zurückgekehrt ist." Wie der Senat in seinem Beschluss vom 25. Oktober 2012 im vorliegenden Verfahren (…dort Rn. 13) klargestellt hat, entfällt die Spezialitätsbindung aus Art. 14 EuAlÜbk gemäß Art. 14 Abs. 1 Buchst. b EuAlÜbk unter den dort genannten Voraussetzungen jedenfalls dann, wenn der Ausgelieferte auf die Folge eines Verbleibs in dem Staat oder einer Wiedereinreise hingewiesen worden war (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2012 - 1 StR 148/11, BGHSt 57, 138 und 1 StR 152/11).
Der Angeklagte war nicht durch Weisungen, Auflagen oder andere Pflichten in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2012 - 1 StR 148/11, BGHSt 57, 138 und 1 StR 152/11; OLG München, Beschluss vom 20. Januar 1993 - 1 Ws 8/93, 1 Ws 9/93, NStZ 1993, 392); vielmehr stand es ihm frei - wie er wusste - das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu verlassen.
Vielmehr hat der Zeitpunkt des Hinweises (wie sich auch aus den im Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2012 in Bezug genommenen Senatsbeschlüssen vom 9. Februar 2012 - 1 StR 148/11 und 1 StR 152/11 ergibt) lediglich für den Lauf der 45-tägigen Schonfrist bei einer Nichtausreise nach endgültiger Freilassung, nicht aber im Falle einer Wiedereinreise Bedeutung.
- BGH, 25.10.2012 - 1 StR 165/12
Vorläufiges Verfahrenshindernis der Spezialität (Spezialitätsgrundsatz; …
Denn ein solcher Verstoß begründet lediglich ein auch noch in der Revisionsinstanz behebbares Verfahrenshindernis, zumal auch der Eröffnungsbeschluss ebenfalls nicht nichtig ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2012 - 1 StR 148/11, BGHSt 57, 138 und 1 StR 152/11 jeweils mwN).bb) Diese Grundsätze gelten auch für Verstöße gegen den Grundsatz der Spezialität (BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2012 - 1 StR 148/11 und 1 StR 152/11, aaO).
In gleicher Weise kann die Spezialitätsbindung aus Art. 14 EuAlÜbk entfallen, wenn der Ausgelieferte noch nachträglich auf die Einhaltung des Grundsatzes der Spezialität verzichtet und sich mit der uneingeschränkten Strafverfolgung einverstanden erklärt oder wenn - was Art. 14 Abs. 1 Buchst. b EuAlÜbk ausdrücklich zulässt - der Ausgelieferte, obwohl er die Möglichkeit hatte, das Hoheitsgebiet des Staates, dem er ausgeliefert worden ist, innerhalb von 45 Tagen nach seiner endgültigen Freilassung nicht verlassen hat oder er nach Verlassen dieses Gebiets dorthin zurückgekehrt ist und er auf die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen bei seiner Freilassung hingewiesen worden war (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2012 - 1 StR 148/11 und 1 StR 152/11, aaO).
- BGH, 21.11.2012 - 1 StR 310/12
Verwertbarkeit mittels Rechtshilfe eines ausländischen Staates erlangter Beweise …
Es entspricht ohnehin dem mittlerweile ganz überwiegenden völkerrechtlichen Verständnis, den Einzelnen als Subjekt des Völkerrechts anzuerkennen und seine Interessen im Rahmen des Rechtshilferechts zu berücksichtigen (…Ambos, aaO, S. 92 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - 1 StR 148/11, BGHSt 57, 138, 147 Rn. 36).
- BGH, 15.03.2017 - 2 StR 294/16
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Strafzumessung …
Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Spezialität (§ 83h Abs. 1 Nr. 1 IRG, Art. 14 Abs. 3 EuAlÜbk), der kein Verfahrens-, sondern lediglich ein Vollstreckungshindernis begründet (vgl. EuGH, Urteil vom 1. Dezember 2008 - C-388/08, NStZ 2010, 35, 39 mit Anm. Heine; BGH, Beschluss vom 27. Juli 2011 - 4 StR 303/11, NStZ 2012, 100 f.; Beschluss vom 9. Februar 2012 - 1 StR 148/11, BGHSt 57, 138, 142; Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 StR 218/14, NStZ 2014, 590; Beschluss vom 20. Oktober 2016 - 3 StR 245/16; Senat, Beschluss vom 16. November 2016 - 2 StR 246/16, NStZ-RR 2017, 116) liegt nicht vor. - BGH, 10.12.2014 - 2 StR 170/13
Spezialitätsgrundsatz (Fortfall der Bindung durch Verweilen im Bundesgebiet; …
Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass nach einem tatrichterlichen Urteil und Einlegung der Revision allein die Tatsache, dass der Angeklagte für den Fall der Rechtskraft des Urteils mit einer Strafverbüßung rechnen muss, keine die Bewegungsfreiheit einschränkende Maßnahme darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - 1 StR 148/11, BGHSt 57, 138, 144 zu Art. 14 EuAlÜbk).Dies aber wäre allein die Folge der Tat, nicht der Auslieferung (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - 1 StR 148/11, BGHSt 57, 138, 144).
Zwar führt die Nichtbeachtung des Spezialitätsgrundsatzes nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union grundsätzlich nur zu einem Verbot freiheitsentziehender Maßnahmen und nicht zu einem Verfahrenshindernis (vgl. EuGH, Urteil vom 1. Dezember 2008 - C-388/08, NStZ 2010, 35, 39 mit Anm. Heine; BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 2014 - 1 StR 218/14, vom 25. September 2012 - 1 StR 442/12, vom 9. Februar 2012 - 1 StR 148/11, BGHSt 57, 138, 142, und vom 27. Juli 2011 - 4 StR 303/11, NStZ 2012, 100 f.).
- BGH, 16.11.2016 - 2 StR 246/16
Mittäterschaft (Täterschaft bei Handlungen allein im Vorbereitungsstadium); …
Doch begründet ein damit vorliegender Verstoß gegen § 83h Abs. 1 Nr. 1 IRG kein Verfahrens-, sondern lediglich ein Vollstreckungshindernis (vgl. EuGH, Urteil vom 1. Dezember 2008 - C-388/08, NStZ 2010, 35, 39 m. Anm. Heine; BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 2014 - 1 StR 218/14, vom 25. September 2012 - 1 StR 442/12, vom 9. Februar 2012 - 1 StR 148/11, BGHSt 57, 138, 142, und vom 27. Juli 2011 - 4 StR 303/11, NStZ 2012, 100 f.). - BGH, 19.03.2013 - 1 StR 318/12
Umsatzsteuerhinterziehung durch den Einsatz eines Missing Traders oder durch die …
Eine Anklage ist nur dann unwirksam mit der Folge, dass das Verfahren wegen Fehlens einer Prozessvoraussetzung einzustellen ist, wenn etwaige Mängel dazu führen, dass die Anklage ihrer Umgrenzungsfunktion nicht genügt (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - 1 StR 148/11, BGHSt 57, 138 Rn. 6, mwN). - OLG Stuttgart, 04.03.2015 - 2 Ws 14/15
Internationale Rechtshilfe: Erlass eines weiteren Haftbefehls gegen eine auf …
Der Bundesgerichtshof ist dieser Auslegung des Spezialitätsgrundsatzes nach Art. 27 Abs. 2 des Rahmenbeschlusses als eines (reinen) Vollstreckungshindernisses gefolgt (zuletzt BGH, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 StR 218/14, zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 27. Juli 2011 - 4 StR 303/11, NStZ 2012, 100; BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - 1 StR 148/11, NJW 2012, 1302). - BGH, 25.09.2012 - 1 StR 442/12
Spezialitätsgrundsatz (Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl; andere …
Deswegen braucht der Senat nicht zu entscheiden, inwieweit ein Verstoß gegen den Spezialitätsgrundsatz bei Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls, wobei es sich nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union um kein Verfahrens-, sondern um ein Vollstreckungshindernis und ein Verbot freiheitsbeschränkender Maßnahmen handelt (…EuGH aaO Rn. 70 ff.; BGH, Beschluss vom 27. Juli 2011, 4 StR 303/11, NStZ 2012, 100; Beschluss vom 9. Februar 2012, 1 StR 148/11, NJW 2012, 1302), grundsätzlich revisionsgerichtlicher Prüfung unterliegt (…dies verneinend Heine aaO S. 40; vgl. aber BGH, Beschluss vom 27. Juli 2011, 4 StR 303/11, NStZ 2012, 100 zu Fallkonstellationen, in denen die revisionsgerichtliche Entscheidung unmittelbar die Vollstreckung beeinflusst) und ob es dazu jedenfalls der Erhebung einer Verfahrensrüge bedarf. - OLG Nürnberg, 22.08.2013 - 1 St OLG Ss 126/13
Strafverfahren: Erforderlichkeit der Ergänzung der Anklage um ein wesentliches …
Zwar neigt der Senat dazu, auch in einem solchen Fall dem Grundsatz zu folgen, dass Mängel allein in der Informationsfunktion einer Anklage sie nicht unwirksam machen können (BGHSt 57, 138 Rn. 6 mit weiteren Nachweisen, ständige Rechtsprechung; ausdrücklich offen lässt diese Frage allerdings BGHSt 40, 390 [392] für Fälle, in denen die Anklageschrift entgegen § 200 Absatz 2 StPO kein wesentliches Ermittlungsergebnis mitteilt und der Angeklagte deshalb - auch unter Berücksichtigung des Akteninhalts - keine Möglichkeit hat zu erkennen, auf welche Beweisgrundlage sich der Anklagevorwurf stützt).