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   BGH, 21.08.2014 - 1 StR 209/14   

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https://dejure.org/2014,31740
BGH, 21.08.2014 - 1 StR 209/14 (https://dejure.org/2014,31740)
BGH, Entscheidung vom 21.08.2014 - 1 StR 209/14 (https://dejure.org/2014,31740)
BGH, Entscheidung vom 21. August 2014 - 1 StR 209/14 (https://dejure.org/2014,31740)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO; § 14c Abs. 2 Satz 2 UStG
    Steuerhinterziehung (Berechnung des Steuerschadens: unberechtigter Vorsteuerabzug und unberechtigter Steuerausweis durch Scheingutschriften)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14c Abs 2 UStG, § 370 Abs 1 AO
    Steuerhinterziehung: Strafzumessung bei unrechtmäßiger Umsatzsteuervoranmeldung mittels Scheinrechnungen im Gutschriftverfahren

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO, § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, § 13 Abs. 1 Nr. 4 UStG, § 35 AO, § 14c Abs. 2 Satz 2 UStG, § 14 Abs. 3 UStG, § 14c UStG

  • Wolters Kluwer

    Erstellung und Verwendung von Scheingutschriften i.R.d. Umsatzsteuerberechnung als Steuerhinterziehung

  • rewis.io

    Steuerhinterziehung: Strafzumessung bei unrechtmäßiger Umsatzsteuervoranmeldung mittels Scheinrechnungen im Gutschriftverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstellung und Verwendung von Scheingutschriften i.R.d. Umsatzsteuerberechnung als Steuerhinterziehung

  • rechtsportal.de

    Erstellung und Verwendung von Scheingutschriften i.R.d. Umsatzsteuerberechnung als Steuerhinterziehung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Scheingutschriften - und die Strafzumessung bei der Steuerhinterziehung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Erstellung und Verwendung von Scheingutschriften i.R.d. Umsatzsteuerberechnung als Steuerhinterziehung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Strafzumessung bei Hinterziehung von Umsatzsteuer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 282
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.03.2002 - 5 StR 448/01

    Verurteilung ehemaliger Präsidiumsmitglieder des Fußballvereins Eintracht

    Auszug aus BGH, 21.08.2014 - 1 StR 209/14
    Das Landgericht hat zwar ohne Rechtsfehler den Vorsteuerabzug aus den 158 Gutschriften, die es rechtsfehlerfrei als Scheingutschriften bewertet hat, bei der Bestimmung des Hinterziehungsumfangs berücksichtigt (BGH, Urteil vom 30. April 2009 - 1 StR 342/08, BGHSt 53, 311; Beschluss vom 20. März 2002 - 5 StR 448/01, NJW 2002, 1963).

    Dies führt zur Aufhebung der hiervon betroffenen Einzelstrafen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2002 - 5 StR 212/02, wistra 2003, 140; BGH, Beschluss vom 20. März 2002 - 5 StR 448/01, BGHR AO § 370 Abs. 1 Strafzumessung 14).

  • BGH, 30.04.2009 - 1 StR 342/08

    Steuerhinterziehung durch fingierte Ketten- und Karussellgeschäfte

    Auszug aus BGH, 21.08.2014 - 1 StR 209/14
    Das Landgericht hat zwar ohne Rechtsfehler den Vorsteuerabzug aus den 158 Gutschriften, die es rechtsfehlerfrei als Scheingutschriften bewertet hat, bei der Bestimmung des Hinterziehungsumfangs berücksichtigt (BGH, Urteil vom 30. April 2009 - 1 StR 342/08, BGHSt 53, 311; Beschluss vom 20. März 2002 - 5 StR 448/01, NJW 2002, 1963).

    Letztlich hat sich hier nämlich lediglich die mit der Ausstellung der Scheingutschriften entstehende Gefahr für das Steueraufkommen, der der Gesetzgeber mit Schaffung des § 14 Abs. 3 UStG aF (§ 14c UStG nF) entgegenwirken wollte (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 2002 - 5 StR 516/01, BGHSt 47, 343), mit der tatsächlichen Geltendmachung des Vorsteuerabzuges aus ebendiesen Gutschriften realisiert (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 2009 - 1 StR 342/08, BGHSt 53, 311).

  • BGH, 11.07.2002 - 5 StR 516/01

    Berichtigung von Scheinrechnungen nach den vom Gerichtshof der Europäischen

    Auszug aus BGH, 21.08.2014 - 1 StR 209/14
    Letztlich hat sich hier nämlich lediglich die mit der Ausstellung der Scheingutschriften entstehende Gefahr für das Steueraufkommen, der der Gesetzgeber mit Schaffung des § 14 Abs. 3 UStG aF (§ 14c UStG nF) entgegenwirken wollte (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 2002 - 5 StR 516/01, BGHSt 47, 343), mit der tatsächlichen Geltendmachung des Vorsteuerabzuges aus ebendiesen Gutschriften realisiert (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 2009 - 1 StR 342/08, BGHSt 53, 311).
  • BGH, 11.12.2002 - 5 StR 212/02

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung (Umsatzsteuerkarussell: Schuldumfang bei der

    Auszug aus BGH, 21.08.2014 - 1 StR 209/14
    Dies führt zur Aufhebung der hiervon betroffenen Einzelstrafen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2002 - 5 StR 212/02, wistra 2003, 140; BGH, Beschluss vom 20. März 2002 - 5 StR 448/01, BGHR AO § 370 Abs. 1 Strafzumessung 14).
  • BGH, 10.10.2017 - 1 StR 447/14

    Strafrechtliches Analogieverbot (Reichweite bei Blanketttatbeständen; Grenze des

    Denn mit der Vorschrift des § 14c UStG wollte der Gesetzgeber das Steueraufkommen vor den Folgen eines unberechtigten Vorsteuerabzugs schützen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2014 - 1 StR 209/14, wistra 2015, 33 Rn. 13 und Urteil vom 11. Juli 2002 - 5 StR 516/01, BGHSt 47, 343 zu § 14 Abs. 3 UStG a.F.).

    Hier hat sich die mit der Ausstellung unrichtiger Gutschriften entstandene Gefahr mit der tatsächlichen Geltendmachung des Vorsteuerabzugs aus ebendiesen Gutschriften auch tatsächlich realisiert (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2014 - 1 StR 209/14, wistra 2015, 33 Rn. 13 und Urteil vom 30. April 2009 - 1 StR 342/08, BGHSt 53, 311), weil die C. die Vorsteuer aus den Gutschriften geltend machte.

  • BGH, 20.10.2021 - 1 StR 270/21

    Umsatzsteuerhinterziehung (Strafzumessung: Höhe der verkürzten Steuer: keine

    Insoweit gilt dasselbe wie beim unberechtigten Vorsteuerabzug aus für diesen Zweck hergestellten Scheinrechnungen i.S.v. § 14c Abs. 2 Satz 2 UStG (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 21. August 2014 - 1 StR 209/14 Rn. 13).
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