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   BGH, 22.04.2020 - 1 StR 261/19   

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https://dejure.org/2020,11031
BGH, 22.04.2020 - 1 StR 261/19 (https://dejure.org/2020,11031)
BGH, Entscheidung vom 22.04.2020 - 1 StR 261/19 (https://dejure.org/2020,11031)
BGH, Entscheidung vom 22. April 2020 - 1 StR 261/19 (https://dejure.org/2020,11031)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB, § 73d Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 StGB, § 59 Abs. 1 Nr. 7, § 11 Abs. 1 LFGB, § 459g Abs. 5 Satz 1 StPO, § 73c StGB

  • Wolters Kluwer

    Einziehung des Wertes von Taterträgen i.R.d. vorsätzlichen Inverkehrbringens von Lebensmitteln mit irreführender Bezeichnung

  • rewis.io

    Vorsätzliches Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit irreführender Bezeichnung: Abzugsverbot bei der Tatertragseinziehung nach neuem Recht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einziehung des Wertes von Taterträgen i.R.d. vorsätzlichen Inverkehrbringens von Lebensmitteln mit irreführender Bezeichnung

  • rechtsportal.de

    StGB § 73 Abs. 1
    Einziehung des Wertes von Taterträgen i.R.d. vorsätzlichen Inverkehrbringens von Lebensmitteln mit irreführender Bezeichnung

  • datenbank.nwb.de

    Vorsätzliches Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit irreführender Bezeichnung: Abzugsverbot bei der Tatertragseinziehung nach neuem Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einziehung des Wertes von Taterträgen - und der nicht zu berücksichtigende Einkaufspreis

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.03.2018 - 3 StR 577/17

    Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Einziehung im Vollstreckungsverfahren

    Auszug aus BGH, 22.04.2020 - 1 StR 261/19
    Nach neuem Recht findet im Erkenntnisverfahren keine Verhältnismäßigkeitsprüfung entsprechend der Härtevorschrift des § 73c StGB aF mehr statt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2018 - 3 StR 577/17, BGHR StGB § 73 Abs. 1 nF Verhältnismäßigkeit 1; Urteile vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18 Rn. 11 und vom 7. März 2019 - 5 StR 569/18 Rn. 9).
  • BGH, 27.09.2018 - 4 StR 78/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (durch oder für eine

    Auszug aus BGH, 22.04.2020 - 1 StR 261/19
    Nach neuem Recht findet im Erkenntnisverfahren keine Verhältnismäßigkeitsprüfung entsprechend der Härtevorschrift des § 73c StGB aF mehr statt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2018 - 3 StR 577/17, BGHR StGB § 73 Abs. 1 nF Verhältnismäßigkeit 1; Urteile vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18 Rn. 11 und vom 7. März 2019 - 5 StR 569/18 Rn. 9).
  • BGH, 07.03.2019 - 5 StR 569/18

    Einziehung von Taterträgen (Erlangung durch die Tat; faktische Verfügungsgewalt;

    Auszug aus BGH, 22.04.2020 - 1 StR 261/19
    Nach neuem Recht findet im Erkenntnisverfahren keine Verhältnismäßigkeitsprüfung entsprechend der Härtevorschrift des § 73c StGB aF mehr statt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2018 - 3 StR 577/17, BGHR StGB § 73 Abs. 1 nF Verhältnismäßigkeit 1; Urteile vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18 Rn. 11 und vom 7. März 2019 - 5 StR 569/18 Rn. 9).
  • BGH, 08.02.2023 - 2 StR 204/22

    BGH hebt Verurteilung von zwei Frankfurter Investmentbankern wegen verbotenen

    Der Gesetzgeber hat bewusst und verfassungskonform die Prüfung, ob eine - wegen Unverhältnismäßigkeit - durch das Abzugsverbot eingetretene Härte vorliegt, nach § 459g Abs. 5 Satz 1 StPO in das Vollstreckungsverfahren verlagert (vgl. BGH, Urteile vom 8. Mai 2019 - 5 StR 95/19, juris Rn. 6; vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18, juris Rn. 11; vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17, NStZ-RR 2018, 241, 242 f.; Beschlüsse vom 22. April 2020 - 1 StR 261/19, juris Rn. 3; vom 22. März 2018 - 3 StR 577/17, BGHR StGB § 73 Abs. 1 nF Verhältnismäßigkeit 1; vgl. auch BT-Drucks. 19/27654 S. 111 f.; BeckOK StPO/Coen, 45. Ed., § 459g Rn. 20; Köhler, NStZ 2018, 731, 732; vgl. auch BT-Drucks. 18/11640 S. 78 zur Berücksichtigung einer ausländischen Einziehungsentscheidung für denselben Gegenstand).
  • BGH, 31.01.2024 - 4 StR 129/23

    Verbotenes Inverkehrbringen von Lebensmitteln; Anordnung der

    Die hierfür benötigten Mittel wurden also von dem als Täter handelnden Zeugen F.         bewusst für die Begehung der Straftat eingesetzt (vgl. auch zur Umsatzsteuer nach § 14c Abs. 2 Satz 2 UStG BGH, Beschluss vom 19. September 2023 - 1 StR 281/23; s. zudem BGH, Beschluss vom 22. April 2020 - 1 StR 261/19 Rn. 3).
  • BGH, 22.03.2023 - 1 StR 335/22

    Einbeziehung der erweiterten Einziehung von Taterträgen und deren Werts aus

    Denn die Prüfung, ob eine - wegen Unverhältnismäßigkeit - durch das Abzugsverbot eintretende Härte vorliegt, hat der Gesetzgeber mit der Schaffung des § 459g Abs. 5 Satz 1 StPO in das Vollstreckungsverfahren verlagert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 2019 - 2 StR 8/19 und vom 22. April 2020 - 1 StR 261/19 Rn. 3).
  • BGH, 09.08.2023 - 1 StR 125/23

    Vorwurf der Steuerhinterziehung durch Nichtabgabe der

    Sie sind nicht verkehrsfähig; ein Abzug von Aufwendungen kommt gemäß § 73d Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 StGB nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. April 2020 - 1 StR 261/19, BGHR StGB § 73d Abs. 1 Satz 2 Abzugsverbot 2 Rn. 3).
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