Rechtsprechung
BGH, 04.10.2019 - 1 StR 282/19 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 96 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AufenthG; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO
Einschleusen von Ausländern (Begriff der das Leben gefährdenden Behandlung: erforderliche Feststellungen im Urteil) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 154a Abs. 2 StPO, § 96 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AufenthG, § 354 Abs. 1 StPO, § 97 Abs. 2 AufenthG, § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB, § 473 Abs. 4 StPO
- Wolters Kluwer
Beschränkung einer Strafverfolgung auf den Vorwurf des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern; Voraussetzungen einer das Leben gefährdenden Behandlung im Sinne des § 96 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 AufenthG
- rewis.io
Tatbestandsmerkmal der lebensgefährdenden Behandlung beim Einschleusens von Ausländern
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschränkung einer Strafverfolgung auf den Vorwurf des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern; Voraussetzungen einer das Leben gefährdenden Behandlung im Sinne des § 96 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 AufenthG
- datenbank.nwb.de
Tatbestandsmerkmal der lebensgefährdenden Behandlung beim Einschleusens von Ausländern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Einschleusen von Ausländern - und die lebensgefährdende Behandlung
Verfahrensgang
- LG Weiden/Oberpfalz, 28.01.2019 - 23 Js 2015/18
- BGH, 04.10.2019 - 1 StR 282/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.04.2004 - 4 StR 43/04
Landfriedensbruch (Angriff bestimmter Personen als Repräsentanten eines …
Auszug aus BGH, 04.10.2019 - 1 StR 282/19
Das Merkmal einer das Leben gefährdenden Behandlung im Sinne des § 96 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AufenthG ist erfüllt, wenn die Behandlung, der der Ausländer während der Schleusung ausgesetzt ist, nach den Umständen des Einzelfalls geeignet ist, eine Lebensgefahr herbeizuführen; eine konkrete Gefährdung des Lebens muss dabei noch nicht eingetreten sein (vgl. BGH…, Beschluss vom 7. Mai 2019 - 1 StR 8/19 Rn. 7; Urteil vom 29. April 2004 - 4 StR 43/04 Rn. 16;… MüKo-StGB/Gericke, 3. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 36;… Senge in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, 224. EL März 2019, § 96 AufenthG Rn. 27). - BGH, 07.05.2019 - 1 StR 8/19
Einschleusen von Ausländern (Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung: …
Auszug aus BGH, 04.10.2019 - 1 StR 282/19
Das Merkmal einer das Leben gefährdenden Behandlung im Sinne des § 96 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AufenthG ist erfüllt, wenn die Behandlung, der der Ausländer während der Schleusung ausgesetzt ist, nach den Umständen des Einzelfalls geeignet ist, eine Lebensgefahr herbeizuführen; eine konkrete Gefährdung des Lebens muss dabei noch nicht eingetreten sein (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2019 - 1 StR 8/19 Rn. 7;… Urteil vom 29. April 2004 - 4 StR 43/04 Rn. 16;… MüKo-StGB/Gericke, 3. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 36;… Senge in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, 224. EL März 2019, § 96 AufenthG Rn. 27).
- BGH, 08.03.2022 - 1 StR 483/21
Besonders schwerer Fall des Einschleusens von Ausländern (lebensgefährliche …
Die Umstände, die eine das Leben gefährdende Behandlung des Geschleusten begründen, müssen dabei im Einzelnen festgestellt und belegt sein; insbesondere müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, woraus sich im konkreten Fall die Eignung der Behandlung zur Herbeiführung einer Lebensgefahr für den Geschleusten ergibt (BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2019 - 1 StR 282/19, BGHR AufenthG § 96 Abs. 2 Nr. 5 Lebensgefährdende Behandlung 1 Rn. 2).