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   BGH, 05.09.2012 - 1 StR 324/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,28509
BGH, 05.09.2012 - 1 StR 324/12 (https://dejure.org/2012,28509)
BGH, Entscheidung vom 05.09.2012 - 1 StR 324/12 (https://dejure.org/2012,28509)
BGH, Entscheidung vom 05. September 2012 - 1 StR 324/12 (https://dejure.org/2012,28509)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 32 StGB, § 224 StGB
    Freie Beweiswürdigung im Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Berufung des Angeklagten auf Notwehr nach zunächst pauschalem Bestreiten der Tatbeteiligung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Aufhebung eines landgerichtlichen Urteils nach Erhebung der Sachrüge i.R. eines Körperverletzungsdelikts unter Alkoholeinfluss

  • rewis.io

    Freie Beweiswürdigung im Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Berufung des Angeklagten auf Notwehr nach zunächst pauschalem Bestreiten der Tatbeteiligung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 344 Abs. 2
    Voraussetzungen für die Aufhebung eines landgerichtlichen Urteils nach Erhebung der Sachrüge i.R. eines Körperverletzungsdelikts unter Alkoholeinfluss

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 57
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.05.1992 - 5 StR 122/92

    Nachteilige Schlüsse gegen den Angeklagten, wenn dieser in einem anderen

    Auszug aus BGH, 05.09.2012 - 1 StR 324/12
    Solches wäre unzulässig ( BGHSt 38, 302, 305, 307; BGH StV 1994, 413, vgl. auch Eschelbach in Graf, StPO, 2. Aufl. 2012, § 261 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 18.01.1994 - 5 StR 735/93

    Zulässigkeit der Bewertung eines anfänglichen Schweigens des Angeklagten zu

    Auszug aus BGH, 05.09.2012 - 1 StR 324/12
    Solches wäre unzulässig ( BGHSt 38, 302, 305, 307; BGH StV 1994, 413, vgl. auch Eschelbach in Graf, StPO, 2. Aufl. 2012, § 261 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 01.06.2022 - 1 StR 139/22

    Strafverurteilung wegen Sexualdelikten: Beweiswürdigung bei Schweigen und/oder

    Das pauschale Bestreiten des Tatvorwurfs durch den Angeklagten im Ermittlungsverfahren ist einem Schweigen gleichzusetzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. September 2012 - 1 StR 324/12 Rn. 7 und vom 17. Juni 1992 - 1 StR 196/92 Rn. 30; Urteil vom 26. Mai 1992 - 5 StR 122/92, BGHSt 38, 302, 307).
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