Rechtsprechung
BGH, 30.03.2007 - 1 StR 349/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK; § 252 StPO; § 52 StPO; § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO
Verwertungsverbot nach Zeugnisverweigerung (Vernehmung; Spontanangaben; Einverständniserklärung des Zeugnisverweigerungsberechtigten: etwaige Belehrungspflicht, eindeutiger Tatbestand, gespaltene Zeugnisverweigerung); revisionsrechtlich angemessene Rechtsfolge ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Einführung der früheren Angaben eines Zeugen bei rechtmäßiger Aussageverweigerung während der Hauptverhandlung; Zulässigkeit der Vernehmung einer nichtrichterlichen Vernehmungsperson bei Einverständniserklärung des schweigenden Zeugen; Begrenzter Beweiswert der Aussage ...
- Judicialis
StPO § 52; ; StPO § ... 52 Abs. 3; ; StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 252; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1a Satz 1; ; StPO § 354 Abs. 1b; ; StPO § 460; ; StPO § 462; ; StPO § 462a Abs. 3; ; StGB § 78b
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 52 Abs. 1 § 252
Zeugnisverweigerung und Gestatten der Verwertung von Angaben gegenüber Drittem - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
(Prof. Dr. Gerhard Fezer; HRRS 7/2007, S. 284 ff.)
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 652
- StV 2007, 401
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (18)
- BGH, 25.03.1998 - 3 StR 686/97
Aussageverweigerung eines Zeugen bzgl. sexuellen Mißbrauchs von Kindern
Auszug aus BGH, 30.03.2007 - 1 StR 349/06
a) Bei einer Aussageverweigerung gemäß § 52 StPO können als Auskunftspersonen zu früheren Angaben, die der die Aussage verweigernde Zeuge in amtlichem Rahmen zum Verfahrensgegenstand gemacht hatte, grundsätzlich nur Richter gehört werden (vgl. zuletzt zusammenfassend BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2006 - 2 StR 334/06 m. zahlr. N.), es sei denn, es hat sich dabei um "spontane" Angaben gehandelt (vgl. zusammenfassend BGH StV 1998, 360, 361 m.w.N.;… vgl. auch Diemer in KK 5. Aufl. § 252 Rdn. 20).Selbst wenn die Initiative zum Kontakt mit einer amtlichen Stelle vom (später die Aussage verweigernden) Zeugen ausgeht, führt dies aber nicht zwingend zur Verwertbarkeit der dabei gemachten Angaben (BGH StV 1998, 360, 361 m.w.N.).
Daher spricht dessen enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang mit der übrigen (amtlichen) Anhörung durch die Sachverständige nicht für die Annahme einer verwertbaren Spontanäußerung (vgl. BGH StV 1998, 360, 361 zu dieser Abgrenzung, die sich "im Einzelfall ... schwierig gestalten" kann ).
- BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99
Verzicht auf Verwertungsverbot nach § 252 StPO
Auszug aus BGH, 30.03.2007 - 1 StR 349/06
a) Grundsätzlich können nichtrichterliche Vernehmungspersonen eines gemäß § 52 StPO die Aussage verweigernden Zeugen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vernommen werden, wenn der die Aussage verweigernde Zeuge damit einverstanden ist (BGHSt 45, 203; BGH NStZ-RR 2006, 181, 183; BGH, Beschluss vom 26. September 2006 - 4 StR 353/06).In einem solchen Fall muss sich das Gericht allerdings schon im Hinblick auf die fehlende Möglichkeit der unmittelbaren Befragung des die Aussage verweigernden Zeugen des begrenzten Beweiswerts der Aussage der Verhörsperson bewusst sein (BGHSt 45, 203, 208).
- BGH, 28.10.2004 - 5 StR 430/04
Entbehrliche Zurückverweisung bei Urteilsaufhebung nach § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO …
Auszug aus BGH, 30.03.2007 - 1 StR 349/06
Die nachträgliche Gesamtstrafenbildung aus den verbleibenden, nunmehr rechtskräftigen Einzelstrafen obliegt somit dem nach § 462a Abs. 3 StPO zuständigen Gericht (vgl. BGH NJW 2004, 3788).
- BGH, 16.11.2004 - 4 StR 392/04
Anwendbarkeit des § 354 Abs. 1 b Satz 1 StPO auch bei Teileinstellung nach § 154 …
Auszug aus BGH, 30.03.2007 - 1 StR 349/06
Eine Verweisung auf das Beschlussverfahren nach §§ 460, 462 StPO kann auch dann erfolgen, wenn - wie hier - im Revisionsverfahren Einzelstrafen durch Verfahrenseinstellung wegfallen und nur deshalb über die Gesamtstrafe neu zu befinden ist (vgl. BGH NStZ 2005, 223). - BGH, 11.01.2005 - 1 StR 498/04
Achtung der menschlichen Würde eines Zeugen im Rahmen der vorrangigen …
Auszug aus BGH, 30.03.2007 - 1 StR 349/06
Sie legte in diesem Zusammenhang ein Schreiben ihrer Psychotherapeutin vor, die näher darlegt, dass dies auf der "aggressiven" Befragung der Zeugin in der ersten Hauptverhandlung beruhe, in der sie "ungeschützt" die "blaming-the-victim-solution" erlebt habe (zur Pflicht des Gerichts, bei einer Zeugenvernehmung auch Zeugenschutzaspekte zu beachten vgl. demgegenüber BGHSt 48, 372; BGH NJW 2005, 1519, 1520 f.; wistra 2007, 33 m.w.N.). - BGH, 11.10.2006 - 2 StR 271/05
Einstellung des Verfahrens (Anspruch auf Freispruch)
Auszug aus BGH, 30.03.2007 - 1 StR 349/06
Eine Fallgestaltung, bei der § 154 Abs. 2 StPO deshalb nicht anwendbar wäre, weil die Unschuld des Angeklagten eindeutig feststeht (vgl. BVerfG NJW 1997, 46; BGH wistra 2007, 31, 32), liegt hier nicht vor. - BGH, 05.11.2003 - 1 StR 368/03
Sachleitungsbefugnis des Vorsitzenden (geordnete Zeugenbefragung; sachfremdes …
Auszug aus BGH, 30.03.2007 - 1 StR 349/06
Sie legte in diesem Zusammenhang ein Schreiben ihrer Psychotherapeutin vor, die näher darlegt, dass dies auf der "aggressiven" Befragung der Zeugin in der ersten Hauptverhandlung beruhe, in der sie "ungeschützt" die "blaming-the-victim-solution" erlebt habe (zur Pflicht des Gerichts, bei einer Zeugenvernehmung auch Zeugenschutzaspekte zu beachten vgl. demgegenüber BGHSt 48, 372; BGH NJW 2005, 1519, 1520 f.; wistra 2007, 33 m.w.N.). - BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 662/95
Erstattung der notwendigen Auslagen bei zurückgenommener Verfassungsbeschwerde
Auszug aus BGH, 30.03.2007 - 1 StR 349/06
Eine Fallgestaltung, bei der § 154 Abs. 2 StPO deshalb nicht anwendbar wäre, weil die Unschuld des Angeklagten eindeutig feststeht (vgl. BVerfG NJW 1997, 46; BGH wistra 2007, 31, 32), liegt hier nicht vor. - BGH, 19.10.2005 - 1 StR 117/05
Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung: fehlende …
Auszug aus BGH, 30.03.2007 - 1 StR 349/06
a) Grundsätzlich können nichtrichterliche Vernehmungspersonen eines gemäß § 52 StPO die Aussage verweigernden Zeugen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vernommen werden, wenn der die Aussage verweigernde Zeuge damit einverstanden ist (BGHSt 45, 203; BGH NStZ-RR 2006, 181, 183; BGH, Beschluss vom 26. September 2006 - 4 StR 353/06). - BGH, 10.11.1999 - 3 StR 361/99
Verschlechterungsverbot; Beschleunigungsgebot
Auszug aus BGH, 30.03.2007 - 1 StR 349/06
Deshalb hat der Gesetzgeber auch die besondere Verjährungsregelung in § 78b StGB getroffen (vgl. BGH NStZ 2006, 393; 2006, 587, 588; NJW 2000, 748, 749;… G. Schäfer, Praxis der Strafzumessung 3. Aufl. Rdn. 437). - BGH, 27.10.2006 - 2 StR 334/06
Zeugnisverweigerungsrecht; umfassendes Verwertungsverbot (Aussage gegenüber …
- BGH, 22.08.2006 - 1 StR 293/06
Anwendbarkeit von § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO bei einer Urteilsabsprache mit einer …
- BGH, 17.03.2006 - 1 StR 577/05
Aufklärungspflicht (Aufklärungsrüge: zulässige Einbeziehung der Akten; Verbot der …
- BGH, 08.02.2006 - 1 StR 7/06
Strafzumessung beim sexuellen Missbrauch von Kindern (langer Zeitablauf); …
- BGH, 08.12.1958 - GSSt 3/58
Geistig unreife Beweispersonen
- BGH, 26.09.2006 - 4 StR 353/06
Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung (unberechtigte Abwesenheit; …
- BGH, 31.08.2006 - 3 StR 237/06
Ziel des Strafprozesses (Wahrheitsfindung in einem prozessordnungsgemäßen …
- BGH, 18.02.2005 - 1 StR 40/05
Aufklärungspflicht hinsichtlich des Schadensumfangs (Aufklärungsrüge)
- BGH, 25.08.2020 - 2 StR 202/20
Mord (niedrige Beweggründe: Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die …
Aus dem Hauptverhandlungsprotokoll ergibt sich, dass die Einverständniserklärung der Zeugin weder auf deren Initiative zurückging (hierzu vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2007 - 1 StR 349/06) noch "nach Belehrung' erfolgte (vgl. Senat…, Beschluss vom 17. Dezember 2019, aaO, Rn. 18 f.), sie sich vielmehr "auf Befragen' erklärte. - BGH, 18.07.2007 - 1 StR 296/07
Verzicht auf das Verwertungsverbot nach § 252 StPO (Belehrungspflicht; Erklärung …
Danach kann auch ausgeschlossen werden, dass es sich bei der "Vernehmung" um eine unaufgeforderte, spontane und damit von den Beschränkungen des § 252 StPO ausgenommene (vgl. BGHSt 36, 384, 389; BGH NStZ 1992, 247; 1998, 629; StV 2007, 401 f.) Äußerung des Angeklagten gehandelt hat.Eine derartige Erklärung ist grundsätzlich möglich (BGHSt 45, 203, 205 ff.; StV 2007, 401, 402 m.w.N.).
Erklärt ein, zumal anwaltlich vertretener, Zeuge etwa schriftlich oder durch seinen Rechtsanwalt im Zusammenhang mit der Berufung auf sein Aussageverweigerungsrecht, er sei mit der Verwertung seiner früheren, z.B. vor der Polizei gemachten Aussagen einverstanden, folgt hieraus in der Regel die Kenntnis des Zeugen, dass ohne seine Einverständniserklärung auf die früheren Aussagen nicht zurückgegriffen werden könnte (BGH StV 2007, 401, 402).
- BayObLG, 25.11.2021 - 202 StRR 132/21
Zur notwendigen Verteidigung bei einem Geständnis des Angeklagten
Ausführungen hierzu sind schon deswegen erforderlich, weil es sich bei Spontanäußerungen, von denen die Berufungskammer ausgegangen ist, nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht um eine Vernehmung handelt, sodass sich die Frage nach einem Verwertungsverbot in einem derartigen Fall gar nicht stellte (vgl. nur BGH, Beschluss vom 23.10.2012 - 1 StR 137/12 = StraFo 2012, 505 = StV 2013, 135 = NStZ 2013, 247;… Urt. vom 14.06.2005 - 1 StR 338/04 = NStZ-RR 2005, 268 = StraFo 2005, 380 = wistra 2005, 351 = StV 2005, 536; Beschluss vom 30.03.2007 - 1 StR 349/06 = StV 2007, 401 = StRR 2007, 188 = NStZ 2007, 652;… Urt. v. 10.02.2000 - 4 StR 616/99 = BGHSt 46, 1 = EBE/BGH 2000, 90 = NJW 2000, 1277 = StraFo 2000, 159 = wistra 2000, 229 = Rpfleger 2000, 350 = BGHR StPO § 252 Verwertungsverbot 16 = NStZ 2001, 49 = StV 2003, 602;… Urt. V. 25.03.1998 - 3 StR 686/97 = StV 1998, 360 = NJW 1998, 2229 = Rpfleger 1998, 365 = BGHR StPO § 252 Verwertungsverbot 14 = BGHR StPO § 344 Abs. 2 S. 2 Beweisantragsrecht 5). - OLG Karlsruhe, 30.01.2024 - 1 ORs 36 SRs 752/23
Zeugnisverweigerungsrecht, Angaben beim FamG, vernehmungsähnlich Situation
Darunter fallen Angaben gegenüber Dritten (BGH NJW 1952, 153), spontane Aussagen (BGH NStZ 1992, 247; NStZ 2007, 652; OLG Hamm NStZ 2012, 53), nach denen er nicht gefragt wurde, wie etwa eine Strafanzeige (BGH NJW 1956, 1886) oder die Bitte um polizeiliche Hilfe (BGH NStZ 1986, 232) bzw. im Rahmen eines polizeilichen Notrufs (OLG Hamm NStZ 2012, 53; BeckRS 2014, 19563).