Rechtsprechung
   BGH, 01.09.2020 - 1 StR 373/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,34803
BGH, 01.09.2020 - 1 StR 373/19 (https://dejure.org/2020,34803)
BGH, Entscheidung vom 01.09.2020 - 1 StR 373/19 (https://dejure.org/2020,34803)
BGH, Entscheidung vom 01. September 2020 - 1 StR 373/19 (https://dejure.org/2020,34803)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,34803) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 323c Abs. 1 StGB; § 258 Abs. 1, Abs. 5 StGB
    Unterlassene Hilfeleistung (Vorliegen eines Unglücksfalls oder einer gemeinen Notlage: objektivierte ex-ante-Betrachtung, Erforderlichkeit des Hilfeleistens, auch wenn Folge des Unglücksfalls ex post betrachtet unabwendbar war); Strafverteilung (Straflosigkeit der ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Hilfeleistung i.R.d. Prüfung des Tatbestandes der unterlassenen Hilfeleistung; Abstellen bei der Beurteilung des Vorliegens eines Unglücksfalls oder einer Notlage auf eine objektivierte ex-ante-Sicht

  • rewis.io

    Strafurteil wegen unterlassener Hilfeleistung und Strafvereitelung: Beurteilung der Erforderlichkeit einer Hilfeleistung; notwendige Urteilsfeststellungen bei zeitlich nachfolgenden Vereitelungshandlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 258 Abs. 1 ; StGB § 323c
    Erforderlichkeit der Hilfeleistung i.R.d. Prüfung des Tatbestandes der unterlassenen Hilfeleistung; Abstellen bei der Beurteilung des Vorliegens eines Unglücksfalls oder einer Notlage auf eine objektivierte ex-ante-Sicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafvereitelung - und die straflose Selbstbegünstigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterlassene Hilfeleistung - und das unrettbare Opfer

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Unterlassene Hilfeleistung aus ex-post Perspektive

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 236
  • StV 2021, 494 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 96/84

    Teilnahme am Suizid

    Auszug aus BGH, 01.09.2020 - 1 StR 373/19
    Der Hilfspflichtige muss einem Verunglückten selbst dann die mögliche Hilfe leisten, wenn sie schließlich vergeblich bleibt und sich die befürchtete Folge aus der Rückschau von Anfang an als unabwendbar erweist; jedoch besteht keine Hilfspflicht mehr, sobald der Tod des Verunglückten eingetreten ist (BGH, Urteil vom 4. Juli 1984 - 3 StR 96/84, BGHSt 32, 367, 381 mwN; Beschluss vom 15. September 2015 - 5 StR 363/15).
  • BGH, 15.09.2015 - 5 StR 363/15

    Unterlassene Hilfeleistung (Erforderlichkeit und Möglichkeit der Hilfeleistung;

    Auszug aus BGH, 01.09.2020 - 1 StR 373/19
    Der Hilfspflichtige muss einem Verunglückten selbst dann die mögliche Hilfe leisten, wenn sie schließlich vergeblich bleibt und sich die befürchtete Folge aus der Rückschau von Anfang an als unabwendbar erweist; jedoch besteht keine Hilfspflicht mehr, sobald der Tod des Verunglückten eingetreten ist (BGH, Urteil vom 4. Juli 1984 - 3 StR 96/84, BGHSt 32, 367, 381 mwN; Beschluss vom 15. September 2015 - 5 StR 363/15).
  • BGH, 24.06.2016 - 4 StR 205/16

    Strafvereitelung (Selbstbegünstigungsprivileg: Beurteilung des

    Auszug aus BGH, 01.09.2020 - 1 StR 373/19
    Die Selbstbegünstigung führt auch dann zur Straflosigkeit, wenn die Befürchtung eigener Strafverfolgung unbegründet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2016 - 4 StR 205/16 Rn. 8 und Urteil vom 23. März 2016 - 2 StR 223/15 Rn. 7 f. jeweils mwN).
  • BGH, 23.03.2016 - 2 StR 223/15

    Strafvereitelung (Selbstbegünstigungsprinzip)

    Auszug aus BGH, 01.09.2020 - 1 StR 373/19
    Die Selbstbegünstigung führt auch dann zur Straflosigkeit, wenn die Befürchtung eigener Strafverfolgung unbegründet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2016 - 4 StR 205/16 Rn. 8 und Urteil vom 23. März 2016 - 2 StR 223/15 Rn. 7 f. jeweils mwN).
  • BGH, 22.12.2020 - 1 StR 165/19

    Einsatz von Vertrauenspersonen (keine Erlaubnis zur Begehung von Straftaten;

    (2.2) Nach alledem kann offenbleiben, ob der Angeklagte K. durch seine Handlungen am 26. September 2011 zugleich verhindern wollte, selbst bestraft zu werden (§§ 258a, 258 Abs. 5 StGB), wobei dieser Strafausschließungsgrund auch dann eingreift, wenn die Befürchtung eigener Strafverfolgung unbegründet ist (BGH, Urteile vom 1. September 2020 - 1 StR 373/19 Rn. 15 und vom 23. März 2016 - 2 StR 223/15 Rn. 7 f.; Beschluss vom 24. Juni 2016 - 4 StR 205/16 Rn. 8).
  • LG Weiden/Oberpfalz, 20.08.2021 - 1 Ks 21 Js 8059/20

    Aussetzung mit Todesfolge (Weidener "Flutkanal-Prozess")

    Für das entsprechende Gefahrenurteil kommt es auf eine objektivierte ex-ante-Sicht an (BGH NStZ 2021, 236 (237) Rn. 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht