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   BGH, 11.03.2015 - 1 StR 50/15   

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https://dejure.org/2015,7583
BGH, 11.03.2015 - 1 StR 50/15 (https://dejure.org/2015,7583)
BGH, Entscheidung vom 11.03.2015 - 1 StR 50/15 (https://dejure.org/2015,7583)
BGH, Entscheidung vom 11. März 2015 - 1 StR 50/15 (https://dejure.org/2015,7583)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 263a StGB
    Konkurrenzen bei Computerbetrug: Natürliche Handlungseinheit; Zäsur durch neuen Tatentschluss

  • IWW

    § 263a StGB, § 265 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Abhebung von Geld mit der Geldkarte in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang an demselben Geldautomaten als einheitliche in natürlicher Handlungseinheit begangenen Tat des Computerbetrugs

  • rewis.io

    Konkurrenzen bei Computerbetrug: Natürliche Handlungseinheit; Zäsur durch neuen Tatentschluss

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263a; StPO § 265
    Abhebung von Geld mit der Geldkarte in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang an demselben Geldautomaten als einheitliche in natürlicher Handlungseinheit begangenen Tat des Computerbetrugs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Computerbetrug: Abhebungen mit fremder Bankkarte und Tateinheit

  • Jurion (Kurzinformation)

    Handlungseinheit bei Geldabhebung mit derselben Geldkarte am gleichen Automaten in unmittelbarem Zeitzusammenhang

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.11.2010 - 4 StR 404/10

    Zum Beweisverwertungsverbot für Daten aus Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus BGH, 11.03.2015 - 1 StR 50/15
    "Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stehen ... alle mit derselben Geldkarte in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang an demselben Geldautomaten vorgenommenen Abhebungen in natürlicher Handlungseinheit zueinander (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2012 - 4 StR 193/12, juris Rn. 3; 3. April 2012 - 2 StR 63/12, juris Rn. 7, 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10, juris Rn. 18 f.; 4. November 2010 - 4 StR 404/10, juris Rn. 21 und 27. April 2010 - 4 StR 112/10, juris Rn. 1).

    Eine relevante, die Annahme eines neuen Tatentschlusses rechtfertigende Zäsur liegt demgegenüber erst dann vor, wenn der Täter entweder eine andere Karte verwendet und infolgedessen eine neue Geheimnummer eingeben muss oder zu einer anderen Bankfiliale wechselt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. November 2010 - 4 StR 404/10, juris Rn. 21; 21. November 2002 - 4 StR 448/02, juris Rn. 4 und 10. Juli 2001 - 5 StR 250/01, juris Rn. 4).".

  • BGH, 01.02.2011 - 3 StR 432/10

    Diebstahl (Beendigung; sukzessive Mittäterschaft); Bande (Tat als Ausfluss der

    Auszug aus BGH, 11.03.2015 - 1 StR 50/15
    "Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stehen ... alle mit derselben Geldkarte in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang an demselben Geldautomaten vorgenommenen Abhebungen in natürlicher Handlungseinheit zueinander (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2012 - 4 StR 193/12, juris Rn. 3; 3. April 2012 - 2 StR 63/12, juris Rn. 7, 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10, juris Rn. 18 f.; 4. November 2010 - 4 StR 404/10, juris Rn. 21 und 27. April 2010 - 4 StR 112/10, juris Rn. 1).
  • BGH, 19.12.2007 - 2 StR 457/07

    Computerbetrug (Tateinheit; Tatmehrheit; Zäsur)

    Auszug aus BGH, 11.03.2015 - 1 StR 50/15
    Dies gilt, unabhängig von der genauen zeitlichen Reihenfolge, auch für das Zusammentreffen einer erfolgreichen Abhebung mit einem fehlgeschlagenen Versuch (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 2 StR 457/07, juris Rn. 4).
  • BGH, 10.07.2001 - 5 StR 250/01

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Erforderliche Bildung der

    Auszug aus BGH, 11.03.2015 - 1 StR 50/15
    Eine relevante, die Annahme eines neuen Tatentschlusses rechtfertigende Zäsur liegt demgegenüber erst dann vor, wenn der Täter entweder eine andere Karte verwendet und infolgedessen eine neue Geheimnummer eingeben muss oder zu einer anderen Bankfiliale wechselt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. November 2010 - 4 StR 404/10, juris Rn. 21; 21. November 2002 - 4 StR 448/02, juris Rn. 4 und 10. Juli 2001 - 5 StR 250/01, juris Rn. 4).".
  • BGH, 21.11.2002 - 4 StR 448/02

    Computerbetrug (Konkurrenzen; natürliche Handlungseinheit bei

    Auszug aus BGH, 11.03.2015 - 1 StR 50/15
    Eine relevante, die Annahme eines neuen Tatentschlusses rechtfertigende Zäsur liegt demgegenüber erst dann vor, wenn der Täter entweder eine andere Karte verwendet und infolgedessen eine neue Geheimnummer eingeben muss oder zu einer anderen Bankfiliale wechselt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. November 2010 - 4 StR 404/10, juris Rn. 21; 21. November 2002 - 4 StR 448/02, juris Rn. 4 und 10. Juli 2001 - 5 StR 250/01, juris Rn. 4).".
  • BGH, 13.01.2006 - 2 StR 461/05

    Zulässigkeit der Besetzungsrüge (Mitteilung des maßgeblichen

    Auszug aus BGH, 11.03.2015 - 1 StR 50/15
    Die Änderung des Konkurrenzverhältnisses lässt den Unrechts- und Schuldgehalt der Taten insgesamt unberührt (vgl. auch BGH, Urteil vom 13. Januar 2006 - 2 StR 461/05).
  • BGH, 24.07.2012 - 4 StR 193/12

    Natürliche Handlungseinheit bei zeitlich eng zusammenliegenden Abhebungen mit

    Auszug aus BGH, 11.03.2015 - 1 StR 50/15
    "Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stehen ... alle mit derselben Geldkarte in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang an demselben Geldautomaten vorgenommenen Abhebungen in natürlicher Handlungseinheit zueinander (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2012 - 4 StR 193/12, juris Rn. 3; 3. April 2012 - 2 StR 63/12, juris Rn. 7, 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10, juris Rn. 18 f.; 4. November 2010 - 4 StR 404/10, juris Rn. 21 und 27. April 2010 - 4 StR 112/10, juris Rn. 1).
  • BGH, 27.04.2010 - 4 StR 112/10

    Natürliche Handlungseinheit beim Computerbetrug (zeitlich eng zusammen liegende

    Auszug aus BGH, 11.03.2015 - 1 StR 50/15
    "Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stehen ... alle mit derselben Geldkarte in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang an demselben Geldautomaten vorgenommenen Abhebungen in natürlicher Handlungseinheit zueinander (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2012 - 4 StR 193/12, juris Rn. 3; 3. April 2012 - 2 StR 63/12, juris Rn. 7, 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10, juris Rn. 18 f.; 4. November 2010 - 4 StR 404/10, juris Rn. 21 und 27. April 2010 - 4 StR 112/10, juris Rn. 1).
  • BGH, 03.04.2012 - 2 StR 63/12

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang:

    Auszug aus BGH, 11.03.2015 - 1 StR 50/15
    "Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stehen ... alle mit derselben Geldkarte in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang an demselben Geldautomaten vorgenommenen Abhebungen in natürlicher Handlungseinheit zueinander (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2012 - 4 StR 193/12, juris Rn. 3; 3. April 2012 - 2 StR 63/12, juris Rn. 7, 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10, juris Rn. 18 f.; 4. November 2010 - 4 StR 404/10, juris Rn. 21 und 27. April 2010 - 4 StR 112/10, juris Rn. 1).
  • BGH, 26.01.2021 - 1 StR 289/20

    Unerlaubte Einreise ins Bundesgebiet (Vorliegen eines Aufenthaltstitels eines

    Die geänderte konkurrenzrechtliche Bewertung lässt den Unrechtsund Schuldgehalt der Taten unberührt (vgl. nur BGH, Beschluss vom 11. März 2015 - 1 StR 50/15 Rn. 3).
  • BGH, 23.05.2017 - 4 StR 617/16

    Mittäterschaft (Abgrenzung zur Beihilfe); Beihilfe (Förderung mehrerer rechtlich

    Auch in der vergleichbaren Konstellation mehrerer nach § 263a StGB strafbarer Geldabhebungen mit einer fremden EC-Karte ist nur dann Tateinheit anzunehmen, wenn die Abhebungen in enger zeitlicher Aufeinanderfolge bei demselben Bankautomaten erfolgen - längere Pausen zwischen den Abhebungen, der Wechsel der EC-Karte oder die Nutzung eines anderen Bankautomaten bilden Zäsuren, welche jeweils zu Tatmehrheit führen (BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2012 - 4 StR 193/12, NStZ-RR 2013, 13 (Ls); vom 11. März 2015 - 1 StR 50/15, wistra 2015, 269; vom 21. November 2002 - 4 StR 448/02; vom 10. Juli 2001 - 5 StR 250/01; Lackner/Kühl/Heger, StGB, 28. Aufl., § 263a Rn. 27; Schönke/Schröder/Perron, StGB, 29. Aufl., § 263a Rn. 39).
  • BGH, 02.09.2020 - 5 StR 82/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis (keine Katalogtat; Gesamtwürdigung von Tatumständen

    aa) Denn die jeweils am 17. Mai 2018 um 7.44 Uhr, 7.46 Uhr und 7.47 Uhr - mithin in kurzem zeitlichen Abstand - mit derselben EC-Karte am selben Geldautomaten der Bankfiliale getätigten Abhebungen bilden nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in natürlicher Handlungseinheit stehende Teile einer einheitlichen Tat nach § 263a Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. März 2015 - 1 StR 50/15, vom 24. Juli 2012 - 4 StR 193/12, vom 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10, vom 19. Dezember 2007 - 2 StR 457/07, jeweils mwN).
  • BGH, 12.01.2016 - 3 StR 477/15

    Konkurrenzrechtliche Beurteilung bei Serienstraftaten (gesonderte Prüfung für

    Unabhängig davon, wie die zeitlich unmittelbar aufeinanderfolgenden Abhebungen an demselben Geldautomaten mit verschiedenen EC-Karten durch einen seiner Mittäter konkurrenzrechtlich zu bewerten sind (s. dazu BGH, Beschluss vom 11. März 2015 - 1 StR 50/15, wistra 2015, 269 mwN), können diese ihm daher nur als einheitliche Tat zugerechnet werden.
  • BGH, 19.05.2015 - 1 StR 171/15

    Computerbetrug (Tateinheit)

    Denn es hat nicht beachtet, dass die vierte und fünfte versuchte Geldabhebung mit der bei dem Geschädigten H. entwendeten Geldkarte und der von diesem mitgeteilten Geheimzahl - anders als die vorhergehenden - bei derselben Filiale und in unmittelbarem zeitlichen Anschluss erfolgten, was insoweit zur Annahme natürlicher Handlungseinheit führt (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 11. März 2015 - 1 StR 50/15; BGH, Beschluss vom 17. Februar 2015 - 3 StR 578/14).
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