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   BGH, 05.05.2021 - 1 StR 502/20   

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https://dejure.org/2021,15238
BGH, 05.05.2021 - 1 StR 502/20 (https://dejure.org/2021,15238)
BGH, Entscheidung vom 05.05.2021 - 1 StR 502/20 (https://dejure.org/2021,15238)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 2021 - 1 StR 502/20 (https://dejure.org/2021,15238)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.07.2018 - 1 StR 244/18

    Einziehung (aus der Tat Erlangtes: kein Erlangen der hinterzogenen Einfuhrsteuern

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - 1 StR 502/20
    Infolgedessen kann bei einer Steuerhinterziehung grundsätzlich auch ein Betrag in Höhe nicht gezahlter Steuern in Gestalt ersparter Aufwendungen der Einziehung unterliegen (BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2018 - 1 StR 244/18 Rn. 7, BGHR StGB § 73 Abs. 1 Anwendungsbereich 1 zu §§ 73 ff. StGB nF und vom 28. Juni 2011 - 1 StR 37/11 Rn. 11 mwN zu § 73 StGB aF).

    Der Steuerhehler erlangt dadurch, dass er Zigaretten ankauft oder sich sonst verschafft, zunächst die Zigaretten und durch den anschließenden Weiterverkauf den hieraus erzielten Erlös (BGH, Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 634/18 Rn. 29; Beschlüsse vom 23. Mai 2019 - 1 StR 127/19 Rn. 20 und vom 4. Juli 2018 - 1 StR 244/18 Rn. 8).

  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 634/18

    Steuerhehlerei (Anstiftung zur Steuerhinterziehung als mitbestrafte Vortat einer

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - 1 StR 502/20
    Er ersparte sich "durch die Tat' auch keine Aufwendungen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 634/18 Rn. 28 mwN).

    Der Steuerhehler erlangt dadurch, dass er Zigaretten ankauft oder sich sonst verschafft, zunächst die Zigaretten und durch den anschließenden Weiterverkauf den hieraus erzielten Erlös (BGH, Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 634/18 Rn. 29; Beschlüsse vom 23. Mai 2019 - 1 StR 127/19 Rn. 20 und vom 4. Juli 2018 - 1 StR 244/18 Rn. 8).

  • BGH, 25.02.2021 - 1 StR 423/20

    Kostenentscheidung (Verringerung der Einziehung durch das Revisionsgericht);

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - 1 StR 502/20
    Im Übrigen folgt die Verteilung der notwendigen Auslagen des Angeklagten, die durch die Einziehung entstanden sind, insbesondere der ?zusätzlichen Gebühr? gemäß Nr. 4142 der Anlage 1 Teil 4 Abschnitt 1 Unterabschnitt 5 zum RVG, aus § 465 Abs. 2 StPO (entsprechend), § 464d StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2021 - 1 StR 423/20 Rn. 6 ff.).
  • BGH, 23.05.2019 - 1 StR 127/19

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Suspendierung von Erklärungspflichten nach

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - 1 StR 502/20
    Der Steuerhehler erlangt dadurch, dass er Zigaretten ankauft oder sich sonst verschafft, zunächst die Zigaretten und durch den anschließenden Weiterverkauf den hieraus erzielten Erlös (BGH, Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 634/18 Rn. 29; Beschlüsse vom 23. Mai 2019 - 1 StR 127/19 Rn. 20 und vom 4. Juli 2018 - 1 StR 244/18 Rn. 8).
  • BGH, 28.06.2011 - 1 StR 37/11

    Steuerhehlerei (Vortat der Hinterziehung von Tabaksteuer; rechtsfehlerhafte

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - 1 StR 502/20
    Infolgedessen kann bei einer Steuerhinterziehung grundsätzlich auch ein Betrag in Höhe nicht gezahlter Steuern in Gestalt ersparter Aufwendungen der Einziehung unterliegen (BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2018 - 1 StR 244/18 Rn. 7, BGHR StGB § 73 Abs. 1 Anwendungsbereich 1 zu §§ 73 ff. StGB nF und vom 28. Juni 2011 - 1 StR 37/11 Rn. 11 mwN zu § 73 StGB aF).
  • BGH, 14.11.2023 - 1 StR 142/23

    Schuldspruch wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei; Zigaretten ohne Steuerzeichen

    Sind die Zigaretten - aus welchem Grund auch immer - nicht mehr gegenständlich vorhanden, ist deren Wert nach § 73c Satz 1 Variante 2 StGB einzuziehen; der Wert ist anhand der Einkaufs- oder Verkaufspreise zu bestimmen und regelmäßig nach § 73d Abs. 2 StGB zu schätzen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 2021 - 1 StR 502/20 Rn. 8; Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 634/18, BGHSt 64, 152 Rn. 29; je mwN).
  • BGH, 21.12.2021 - 3 StR 381/21

    Einziehung und erweiterte Einziehung von Wertersatz (Erlangen; tatsächlicher

    Denn hier sind die Revisionen, wie dargetan, beschränkt auf die Anordnungen der Einziehung und erweiterten Einziehung des Wertes von Taterträgen eingelegt worden (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 2021 - 1 StR 502/20, juris Rn. 10).

    Eine Änderung der Kostengrundentscheidung des erstinstanzlichen Urteils wegen der Reduktion der Einziehungsbeträge in entsprechender Anwendung des § 465 Abs. 2 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2021 - 1 StR 423/20, NJW 2021, 1829 Rn. 10 ff.; s. auch BGH, Beschlüsse vom 21. Oktober 2021 - 1 StR 252/21, juris Rn. 2; vom 13. Oktober 2021 - 4 StR 270/21, juris Rn. 2; vom 11. August 2021 - 1 StR 253/21, juris Rn. 9; vom 10. August 2021 - 1 StR 399/20, juris Rn. 42; vom 5. Mai 2021 - 1 StR 502/20, juris Rn. 10; vom 25. März 2021 - 1 StR 28/21, juris Rn. 13; vom 9. März 2021 - 1 StR 487/20, juris Rn. 3) ist jedenfalls unter Billigkeitsgesichtspunkten nicht veranlasst.

  • BGH, 13.01.2022 - 1 StR 481/21

    Einziehung (Erlangen des Tatertrags bei mehreren Tatbeteiligten: faktische oder

    Bei der Steuerhehlerei sind das ?erlangte etwas? die Zigaretten, nicht etwa die von den Vortätern erzielte Steuerersparnis (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 5. Mai 2021 - 1 StR 502/20 Rn. 6, 8 und vom 11. Februar 2020 - 1 StR 438/19 Rn. 5; Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 634/18, BGHSt 64, 152 Rn. 28 f.; je mwN).
  • BGH, 05.04.2023 - 1 StR 49/23

    Steuerhehlerei (Einziehung: erlangtes Etwas)

    Denn der Steuerhehler erlangt nicht die Steuerersparnis, sondern, indem er die Zigaretten ankauft oder sich sonst verschafft, zunächst die Zigaretten und durch den anschließenden Weiterverkauf den hieraus erzielten Erlös (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 5. Mai 2021 - 1 StR 502/20 Rn. 8 und vom 13. Januar 2022 - 1 StR 481/21 Rn. 7; je mwN).
  • BGH, 18.05.2022 - 1 StR 19/22

    Steuerhehlerei durch Veräußerung unversteuerter unverzollter Zigaretten:

    a) Der aus der Veräußerung der Zigaretten dem Steuerhehler zufließende Erlös unterliegt gemäß § 73 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 StGB der Einziehung als Surrogat des Erlangten (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 634/18 Rn. 29; Beschlüsse vom 5. Mai 2021 - 1 StR 502/20 Rn. 8; vom 23. Mai 2019 - 1 StR 127/19 Rn. 20 und vom 4. Juli 2018 - 1 StR 244/18 Rn. 8).
  • LG Hagen, 27.03.2023 - 71 KLs 17/22
    Infolgedessen kann bei einer Steuerhinterziehung grundsätzlich auch ein Betrag in Höhe nicht gezahlter Steuern in Gestalt ersparter Aufwendungen wegen der pflichtwidrig unterlassenen Verwendung von Steuerzeichen im Sinne des § 370 Abs. 1 Nr. 3 AO der Einziehung unterliegen (vgl. BGH, Beschluss vom 05.05. N04, 1 StR 502/20, m. weit. Nachw.).
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