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   BGH, 06.09.2023 - 1 StR 57/23   

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BGH, 06.09.2023 - 1 StR 57/23 (https://dejure.org/2023,32271)
BGH, Entscheidung vom 06.09.2023 - 1 StR 57/23 (https://dejure.org/2023,32271)
BGH, Entscheidung vom 06. September 2023 - 1 StR 57/23 (https://dejure.org/2023,32271)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Revision gegen die Strafzumessung bei der Verurteilung wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt; Revision gegen die Verurteilung wegen Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt ; Vorliegen von Tateinheitlichkeit der begangenen ...

  • rewis.io
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2024, 9
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (36)

  • BGH, 08.02.2023 - 1 StR 376/22

    Einziehung von Taterträgen (Begriff des Erlangten: kein Erlangen vor Tatbegehung,

    Auszug aus BGH, 06.09.2023 - 1 StR 57/23
    Diese Ersparnisse schlugen sich allein im Vermögen der Em.      GmbH nieder, waren sogleich verbraucht und konnten damit nicht im einziehungsrechtlichen Sinn weitergereicht werden; die abgehobenen - möglicherweise aus den Ersparnissen finanzierten - Bargelder haben außer Betracht zu bleiben (zuletzt BGH, Beschlüsse vom 8. März 2023 - 1 StR 22/23 Rn. 9 f. und vom 8. Februar 2023 - 1 StR 376/22 Rn. 7, 11; je mwN).

    (a) "Für die Tat" sind Vorteile erlangt, die einem Beteiligten als Gegenleistung für sein rechtswidriges Handeln gewährt werden, jedoch nicht auf der Tatbestandsverwirklichung beruhen (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2023 - 1 StR 376/22 Rn. 9; vom 7. Februar 2023 - 2 StR 67/22 Rn. 14 und vom 2. November 2022 - 3 StR 162/22 Rn. 12 f.; je mwN).

    Allein die Eigenmächtigkeit eines Einbehalts unterbricht den Kausal- und Zurechnungszusammenhang (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2023 - 1 StR 376/22 Rn. 9; vom 1. Juni 2021 - 1 StR 133/21 Rn. 8 und vom 15. Januar 2020 - 1 StR 529/19 Rn. 18).

  • BGH, 15.01.2020 - 1 StR 529/19

    Einziehung (erlangtes Etwas bei Umsatzsteuerhinterziehung; Einziehung gegen den

    Auszug aus BGH, 06.09.2023 - 1 StR 57/23
    Allein die Eigenmächtigkeit eines Einbehalts unterbricht den Kausal- und Zurechnungszusammenhang (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2023 - 1 StR 376/22 Rn. 9; vom 1. Juni 2021 - 1 StR 133/21 Rn. 8 und vom 15. Januar 2020 - 1 StR 529/19 Rn. 18).

    (b) Hier drängten die Feststellungen, namentlich diejenigen zur enormen Steigerung des Gehalts während der Tatserie, zur Prüfung, ob der Angeklagte unter dem Deckmantel seines "offiziellen Lohns" tatsächlich von den Ersparnissen in tragfähig feststellbarem Umfang profitierte, der naheliegend im Wege einer - vorsichtigen, dem Zweifelsgrundsatz genügenden - Schätzung von Mindestbeträgen zu ermitteln wäre (vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 1 StR 529/19, BGHR StGB Erlangtes 33 Rn. 6, 17: "mit Buchgeldern private Ausgaben getätigt").

  • BGH, 07.02.2023 - 2 StR 67/22

    Strafzumessung (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: unzutreffende

    Auszug aus BGH, 06.09.2023 - 1 StR 57/23
    (a) "Für die Tat" sind Vorteile erlangt, die einem Beteiligten als Gegenleistung für sein rechtswidriges Handeln gewährt werden, jedoch nicht auf der Tatbestandsverwirklichung beruhen (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2023 - 1 StR 376/22 Rn. 9; vom 7. Februar 2023 - 2 StR 67/22 Rn. 14 und vom 2. November 2022 - 3 StR 162/22 Rn. 12 f.; je mwN).

    Ob ein solcher Rechtsgrund tatsächlich besteht oder ob der Tatlohn lediglich unter dem Deckmantel eines solchen vorgetäuschten Anspruchs an ihn weitergeleitet wird, ist Tatfrage und im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2023 - 2 StR 67/22 Rn. 14 und vom 22. September 2022 - 1 StR 233/22 Rn. 19; Urteile vom 14. Juli 2022 - 6 StR 227/21 Rn. 45 und vom 29. Oktober 2021 - 5 StR 443/19, Rn. 100).

  • BGH, 19.07.2023 - 5 StR 36/23

    Unterbliebene Einziehungsentscheidung wegen des bloßen Erwerbs und Weiterverkaufs

    Auszug aus BGH, 06.09.2023 - 1 StR 57/23
    b) Hingegen hat das Landgericht hinsichtlich des Angeklagten M.             den Sachverhalt - den eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstab zugrunde gelegt - ausermittelt und dennoch keine weiteren Vermögenszuflüsse außerhalb des geringen Gehalts, namentlich Barzahlungen unter der Hand, tragfähig feststellen können (§ 261 StPO; insbesondere UA S. 266 zweiter Halbsatz, S. 279 letzter Absatz; vgl. BGH, Urteile vom 19. Juli 2023 - 5 StR 36/23 Rn. 7-11 und vom 30. November 2022 - 1 StR 398/21 Rn. 4).

    Da ein Zufluss von abschöpfbaren Vermögensvorteilen damit bereits dem Grunde nach nicht festzustellen war, war dem Tatgericht eine Schätzung der Höhe (§ 73d Abs. 2 StGB) verwehrt (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2023 - 5 StR 36/23 Rn. 13).

  • BGH, 29.10.2021 - 5 StR 443/19

    Revisionen der Angeklagten im Dresdener "Infinus-Verfahren" weitgehend erfolglos

    Auszug aus BGH, 06.09.2023 - 1 StR 57/23
    Ob ein solcher Rechtsgrund tatsächlich besteht oder ob der Tatlohn lediglich unter dem Deckmantel eines solchen vorgetäuschten Anspruchs an ihn weitergeleitet wird, ist Tatfrage und im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2023 - 2 StR 67/22 Rn. 14 und vom 22. September 2022 - 1 StR 233/22 Rn. 19; Urteile vom 14. Juli 2022 - 6 StR 227/21 Rn. 45 und vom 29. Oktober 2021 - 5 StR 443/19, Rn. 100).
  • BGH, 06.04.2022 - 1 StR 466/21

    Ausschluss der Einziehung von Taterträgen wegen Erlöschen des Anspruchs des

    Auszug aus BGH, 06.09.2023 - 1 StR 57/23
    Die beiden Alternativen des § 73 Abs. 1 StGB schließen sich gegenseitig aus (BGH, Urteil vom 27. Juni 2023 - 1 StR 374/22 Rn. 14); eine genaue Abgrenzung ist u.a. deswegen erforderlich, weil der Anspruch des Staates auf Abschöpfung des Tatlohns von etwaigen Ausgleichsleistungen eines anderen Einziehungsbeteiligten an den Geschädigten (§ 73e Abs. 1 Satz 1 StGB) unberührt bleibt (BGH, Beschluss vom 6. April 2022 - 1 StR 466/21 unter 1. c]).
  • BGH, 19.12.2007 - 5 StR 543/07

    Grundsätze der Auslegung der Gewerbsmäßigkeit (besonders schwerer Fall des

    Auszug aus BGH, 06.09.2023 - 1 StR 57/23
    Denn das Landgericht hat die Taten rechtsfehlerfrei als gewerbsmäßig begangen eingestuft, was bezüglich des Computerbetrugs das Regelbeispiel des § 263a Abs. 2 StGB i.V.m. § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB erfüllt; dem Angeklagten gelang es tatsächlich entsprechend seiner Absicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 2019 - 4 StR 37/19 Rn. 22; vom 1. April 2008 - 5 StR 90/08 Rn. 6 und vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 543/07 Rn. 5; Urteil vom 24. Oktober 2018 - 5 StR 477/17 Rn. 17), mittelbar aus der höheren Gewinnspanne der Baugesellschaft, die aus den umfangreichen Ersparnissen in Millionenhöhe resultierte, seinen Lebensunterhalt zu finanzieren (insbesondere UA S. 12, 264, 267).
  • BGH, 02.11.2022 - 3 StR 162/22

    Verurteilung eines Düsseldorfer Arztes wegen Aufklärungsfehlern bei

    Auszug aus BGH, 06.09.2023 - 1 StR 57/23
    (a) "Für die Tat" sind Vorteile erlangt, die einem Beteiligten als Gegenleistung für sein rechtswidriges Handeln gewährt werden, jedoch nicht auf der Tatbestandsverwirklichung beruhen (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2023 - 1 StR 376/22 Rn. 9; vom 7. Februar 2023 - 2 StR 67/22 Rn. 14 und vom 2. November 2022 - 3 StR 162/22 Rn. 12 f.; je mwN).
  • BGH, 22.10.2019 - 4 StR 37/19

    Urteilsgründe (Abfassung der Urteilsgründe: Übersichtlichkeit, Klarheit,

    Auszug aus BGH, 06.09.2023 - 1 StR 57/23
    Denn das Landgericht hat die Taten rechtsfehlerfrei als gewerbsmäßig begangen eingestuft, was bezüglich des Computerbetrugs das Regelbeispiel des § 263a Abs. 2 StGB i.V.m. § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB erfüllt; dem Angeklagten gelang es tatsächlich entsprechend seiner Absicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 2019 - 4 StR 37/19 Rn. 22; vom 1. April 2008 - 5 StR 90/08 Rn. 6 und vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 543/07 Rn. 5; Urteil vom 24. Oktober 2018 - 5 StR 477/17 Rn. 17), mittelbar aus der höheren Gewinnspanne der Baugesellschaft, die aus den umfangreichen Ersparnissen in Millionenhöhe resultierte, seinen Lebensunterhalt zu finanzieren (insbesondere UA S. 12, 264, 267).
  • BGH, 14.07.2022 - 6 StR 227/21

    Urteil wegen Verfüllung der Tongrube Vehlitz rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 06.09.2023 - 1 StR 57/23
    Ob ein solcher Rechtsgrund tatsächlich besteht oder ob der Tatlohn lediglich unter dem Deckmantel eines solchen vorgetäuschten Anspruchs an ihn weitergeleitet wird, ist Tatfrage und im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2023 - 2 StR 67/22 Rn. 14 und vom 22. September 2022 - 1 StR 233/22 Rn. 19; Urteile vom 14. Juli 2022 - 6 StR 227/21 Rn. 45 und vom 29. Oktober 2021 - 5 StR 443/19, Rn. 100).
  • BGH, 27.06.2023 - 1 StR 374/22

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (hier: Nichtabgabe der

  • BGH, 01.06.2021 - 1 StR 133/21

    Einziehung (erforderliches Erlangen tatsächlicher Verfügungsgewalt; keine

  • BGH, 24.10.2018 - 5 StR 477/17

    Betrug (konkludente Täuschung; Fehlen eindeutiger Urteilsfeststellungen zum

  • BGH, 22.09.2022 - 1 StR 233/22

    Steuerhehlerei (Begriff des Sichverschaffens: Versuchsbeginn; Verhältnis von

  • BGH, 01.04.2008 - 5 StR 90/08

    Tateinheit beim Betrug auf Grund eines Organisationsdelikts

  • BGH, 30.11.2022 - 1 StR 398/21

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Erschöpfende

  • BGH, 01.09.2020 - 1 StR 58/19

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Verjährungsbeginn: Beendigung der Tat mit

  • BGH, 11.11.2020 - 1 StR 328/19

    Urkundenfälschung (Begriff der unechten Urkunde: Einverständnis des aus der

  • BGH, 05.08.2021 - 2 StR 307/20

    Über die Verurteilung im Zusammenhang mit dem unerlaubten Umgang mit "Künstlichen

  • BGH, 25.02.2021 - 3 StR 204/20

    Verurteilung wegen Inbrandsetzung einer zur Unterbringung von Flüchtlingen

  • BGH, 25.02.2021 - 1 StR 423/20

    Kostenentscheidung (Verringerung der Einziehung durch das Revisionsgericht);

  • BGH, 14.06.2023 - 1 StR 74/22

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung

  • BGH, 18.12.2013 - 4 StR 356/13

    Tateinheit (natürliche Handlungseinheit); nachträgliche Bildung einer

  • BGH, 19.07.2022 - 4 StR 64/22

    Höchstdauer einer Unterbrechung (Termin: Vorliegen, inhaltliche Förderung auf den

  • BGH, 12.01.2022 - 1 StR 436/21

    Umsatzsteuerhinterziehung (keine steuerbaren Umsätze durch den Handel mit

  • BGH, 03.03.2016 - 4 StR 134/15

    Tatmehrheit (eigenständige Bestimmung für jeden Tatbeteiligten: Zahl der eigenen

  • BGH, 02.04.2020 - 1 StR 224/19

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von französischer Biersteuer)

  • BGH, 01.04.2020 - 1 StR 615/19

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (abzuurteilende Taten wurden zwischen zwei

  • BGH, 26.02.2019 - 2 StR 358/17

    Betrug (Grundsätze des uneigentlichen Organisationsdelikts); notwendige Auslagen

  • BGH, 06.10.2021 - 1 StR 311/20

    Strafverurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

  • BGH, 05.07.2023 - 4 StR 183/23

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Maßgeblichkeit des Vollstreckungsstands der

  • BGH, 25.05.2023 - 5 StR 483/22

    Beweiswürdigung (auf dem Wiedererkennen des Angeklagten beruhender Tatnachweis;

  • BGH, 26.07.2022 - 1 StR 51/22

    Mittelbare Täterschaft (Konkurrenzen)

  • BGH, 08.03.2023 - 1 StR 22/23

    Umsatzsteuerhinterziehung (Einziehung: keine ersparten Aufwendungen bei bloßem

  • BGH, 21.04.2020 - 1 StR 486/19

    Beihilfe (Tateinheit bei einer Unterstützungshandlung zu mehreren Haupttaten)

  • BGH, 20.10.2022 - 1 StR 70/22

    Beihilfe (Konkurrenzen)

  • BGH, 11.01.2024 - 1 StR 422/23
    a) "Für die Tat" sind Vorteile erlangt, die einem Beteiligten als Gegenleistung für sein rechtswidriges Handeln gewährt werden, jedoch nicht auf der Tatbestandsverwirklichung beruhen (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 6. September 2023 - 1 StR 57/23 Rn. 27 mwN).

    Die Strafkammer hätte vielmehr - naheliegender Weise durch vorsichtige Schätzung (§ 73d Abs. 2 StGB) - den Teil der Vergütung ermitteln müssen, der den Angeklagten ausschließlich für ihre Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Hinterziehung von Beiträgen und der Verkürzung von Steuer gewährt wurde (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 6. September 2023 - 1 StR 57/23 Rn. 27-30).

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