Rechtsprechung
BGH, 25.03.2003 - 1 StR 9/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 20 Abs. 3 GG; § 29 BtMG
Zweifelssatz; Ernsthaftigkeit des Verkaufsangebots als Voraussetzung des Handelstreibens mit Betäubungsmitteln (Scheinangebot) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Vorliegen des versuchten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; Vorliegen eines strafloses Verkaufsvorgespräch mangels Konkretisierung und Verbindlichkeit des Angebots; In der formellen Tatbestandserfüllung der Anstiftung zum unerlaubten Handeltreiben mit ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 263 Abs. 1; BtMG § 29 a Abs. 6
Betrug bei bloßem Scheinangebot - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2003, 185
- StV 2003, 618
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.06.1981 - 2 StR 235/81
Mißbilligter Erfolg - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Voraussetzungen - …
Auszug aus BGH, 25.03.2003 - 1 StR 9/03
Der hinter der formellen Tatbestandserfüllung der Anstiftung zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln liegende materielle Unrechtserfolg - die Gefährdung des Rechtsguts der allgemeinen und individuellen Gesundheit - konnte vorliegend aus Sicht des Angeklagten nicht eintreten (vgl. OLG Oldenburg, NJW 1999, 2751 f.; BGH StV 1981, 549). - OLG Oldenburg, 04.03.1999 - Ss 40/99
Agent provocateur ist stets bei Ausführung der von ihm hervorgerufenen Straftat …
Auszug aus BGH, 25.03.2003 - 1 StR 9/03
Der hinter der formellen Tatbestandserfüllung der Anstiftung zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln liegende materielle Unrechtserfolg - die Gefährdung des Rechtsguts der allgemeinen und individuellen Gesundheit - konnte vorliegend aus Sicht des Angeklagten nicht eintreten (vgl. OLG Oldenburg, NJW 1999, 2751 f.; BGH StV 1981, 549). - BGH, 08.10.1987 - 2 StR 437/87
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Rüge der Verletzung förmlichen …
Auszug aus BGH, 25.03.2003 - 1 StR 9/03
Weiß der Täter von Anfang an, dass es ihm unmöglich sein wird, die von ihm angebotenen Betäubungsmittel zu beschaffen, so ist sein Verkaufsangebot nicht als ernsthaft und in Gewinnabsicht unterbreitet anzusehen, es handelt sich vielmehr um ein Scheinangebot, das je nach Sachlage zwar den Tatbestand des Betruges, nicht aber den des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln oder Imitaten (§ 29 Abs. 6 BtMG) erfüllt (BGH StV 1988, 254).
- BGH, 01.06.2016 - 2 StR 335/15
Anfrageverfahren; räuberische Erpressung (Begriff des Vermögensnachteils: …
Im Fall einer Täuschung bei einem Betäubungsmittelgeschäft ging er von Betrug wegen Lieferung von Schokolade statt Haschisch und bei der anschließenden Nötigung zur Unterlassung der Durchsetzung eines Rückgabeanspruchs von (räuberischer) Erpressung aus (…BGH aaO NStZ 2002, 33; s.a. Beschluss vom 25. März 2003 - 1 StR 9/03, NStZ-RR 2003, 185).