Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 26.04.2016 - 1 TaBV 63/15 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 37 Abs 6 BetrVG, § 40 BetrVG
Schulung für drittes Betriebsrats-Ersatzmitglied einer Liste - LAG Schleswig-Holstein
Betriebsrat, Betriebsratsseminar, Schulungskosten, Kostenerstattung, Betriebsratsmitglied (3.), Ersatzmitglied, Grundlagenseminar, Erforderlichkeit, Prognoseentscheidung, Heranziehungszahlen
- IWW
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 87 Abs. 1 ArbGG, § 40 Abs. 1 BetrVG, § 25 BetrVG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Freistellung des Betriebsrats von der Kostentragung für die Schulung eines dritten Ersatzmitgliedes; Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Betriebsrats; Darlegung der objektiven Umstände des Entsendungsbeschlusses durch den Betriebsrat
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 37 Abs. 6; BetrVG § 40
Betriebsrat; Betriebsratsseminar; Schulungskosten; Kostenerstattung; 3. Betriebsratsmitglied; Grundlagenseminar; Erforderlichkeit; Prognoseentscheidung; Heranziehungszahlen - rechtsportal.de
BetrVG § 40 Abs. 1
Freistellung des Betriebsrats von der Kostentragung für die Schulung eines dritten Ersatzmitgliedes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Betriebsrat - und die Schulung des 3. Ersatzmitglieds einer Liste
- arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)
Schulung von Betriebsratsmitgliedern - auch für Ersatzmitglieder?
Verfahrensgang
- ArbG Lübeck, 21.10.2015 - 4 BV 95/15
- LAG Schleswig-Holstein, 26.04.2016 - 1 TaBV 63/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 15.05.1986 - 6 ABR 64/83
Betriebsrat - Ersatzmitglied - Schulung - Schulungsveranstaltung - Ersatzmitglied …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.04.2016 - 1 TaBV 63/15
Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob ein vernünftiger Dritter unter den im Zeitpunkt der Beschlussfassung gegebenen Umständen eine derartige Entscheidung getroffen hätte (BAG, Beschluss vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83 - juris, Rn. 12). - BAG, 19.09.2001 - 7 ABR 32/00
Schulung von Ersatzmitgliedern des Betriebsrats
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.04.2016 - 1 TaBV 63/15
Die arbeitsgerichtliche Kontrolle ist auf die Prüfung beschränkt, ob die Beschlussfassung des Betriebsrats unter den konkreten Umständen der Erledigung seiner gesetzlichen Aufgaben diente und er bei seiner Entscheidung nicht nur die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamtes, sondern auch die berechtigten Interessen des Arbeitgebers, insbesondere an der Begrenzung seiner Kostentragungspflicht berücksichtigt hat (BAG, Beschluss vom 19.09.2001 - 7 ABR 32/00 - juris, Rn. 20 - 22).