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   OLG Stuttgart, 01.03.2019 - 1 W 42/18   

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OLG Stuttgart, 01.03.2019 - 1 W 42/18 (https://dejure.org/2019,4079)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01.03.2019 - 1 W 42/18 (https://dejure.org/2019,4079)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01. März 2019 - 1 W 42/18 (https://dejure.org/2019,4079)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Zivilprozessrecht: Verweigerung der Vorlage von Urkunden durch eine juristische Person, Dieselskandal

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 142 Abs 1 S 1 ZPO, § 384 Nr 1 ZPO
    Anordnung der Vorlage von Unterlagen gegenüber Dritten: Zeugnisverweigerungsrecht bei einer juristischen Person

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 142 Abs. 1 S. 1; ZPO § 384 Nr. 1
    Pflicht eines Dritten zur Vorlage von Unterlagen im Zivilprozess

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Zeugnisverweigerungsrecht einer am Rechtsstreit nicht beteiligten juristischen Person gegen Anordnung der Vorlage von Unterlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Oberlandesgericht Stuttgart (Pressemitteilung)

    Robert Bosch GmbH weigert sich berechtigt, in Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart Unterlagen vorzulegen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verweigerungsrecht: VW-Zulieferer Bosch muss keine internen Unterlagen vorlegen

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Verweigerung der Vorlage von Urkunden durch eine juristische Person, Dieselskandal

  • manager-magazin.de (Pressemeldung, 04.03.2019)

    Abgasskandal: Bosch muss Akten nicht rausrücken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 1836
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 26.10.2006 - III ZB 2/06

    Pflicht eines Notars zur Vorlage von Urkunden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.03.2019 - 1 W 42/18
    Die Anordnung kann daher in Grenzen auch der Bereitstellung von Beweismitteln dienen (vgl. BGH NJW 2007, 155 Rn. 5; siehe zur Einnahme eines Augenscheins § 144 Abs. 1 Satz 1 ZPO).

    Dann ist es aber nur folgerichtig, bei der Frage nach einem Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 384 Nr. 1 ZPO primär - oder jedenfalls auch - auf die Vermögensverhältnisse der juristischen Person abzustellen und dieser bei einem drohenden eigenen Schaden auch ein Recht zur Verweigerung der verlangten Vorlage zuzubilligen (vgl. BGH NJW 2007, 155 Rn. 6).

    aa) Ein unmittelbarer Schaden droht, wenn die Beantwortung der Frage - oder hier die Vorlage der Unterlagen - die tatsächlichen Voraussetzungen für einen Anspruch gegen den Zeugen schaffen oder die Durchsetzung einer bereits bestehenden Schuldverpflichtung erleichtern könnte; in diesen Fällen ist eine die Zeugnisverweigerung rechtfertigende Vermögensgefährdung gegeben (vgl. BGH NJW 2007, 155 Rn. 7; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.4.2014 - 4 W 3/14 -, juris Rn. 65 f.; OLG Frankfurt, WM 2000, 2359, 2360; OLG Karlsruhe, NJW 1990, 2758; Ahrens, in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl. 2014, § 384 Rn. 24 f.).

    Umso mehr muss dies für einen außerhalb des Prozessrechtsverhältnisses und der daran anknüpfenden Erklärungspflicht der Parteien (§ 138 Abs. 2 ZPO) stehenden Dritten gelten (vgl. BGH NJW 2007, 155 Rn. 7).

  • BVerfG, 21.04.2010 - 2 BvR 504/08

    Selbstbelastungsfreiheit (nemo tenetur se ipsum accusare);

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.03.2019 - 1 W 42/18
    Die bloße vage Möglichkeit eines Schadens genügt aber nicht (vgl. OLG Saarbrücken, a.a.O.; siehe zu § 55 StPO auch BVerfG, Beschlüsse vom 16.11.1998 - 2 BvR 510/96 -, juris Rn. 9; v. 21.4.2010 - 2 BvR 504/08 und 1193/08 -, juris Rn. 19 m.w.N.).

    Die Beschwerde trägt unwidersprochen vor, dass in anderen Verfahren ähnliche Behauptungen in Bezug auf die weiteren herausverlangten Unterlagen aufgestellt werden (ergänzend zur Reichweite des Zeugnisverweigerungsrechts BGH NJW 1994, 197 f.; zu § 55 StPO BVerfG, Beschluss vom 21.4.2010 - 2 BvR 504/08 und 1193/08 -, juris Rn. 20 m.w.N.).

  • OLG Stuttgart, 16.02.1971 - 13 W 2/71
    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.03.2019 - 1 W 42/18
    § 384 Nr. 1 ZPO ist nicht sachlich-rechtlich, sondern verfahrensrechtlich zu verstehen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.2.1971 - 13 W 2/71 -, BeckRS 9998, 61130).

    Die theoretische Möglichkeit einer solchen Anordnung rechtfertigt keine Einschränkung des Zeugnisverweigerungsrechts (siehe auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.2.1971 - 13 W 2/71 -, BeckRS 9998, 61130).

  • BGH, 26.06.2007 - XI ZR 277/05

    Pflicht der nicht beweisbelasteten Partei zur Vorlage von Urkunden; Anordnung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.03.2019 - 1 W 42/18
    Aus den Grundsätzen der sekundären Behauptungslast kann sie nicht abgeleitet werden (vgl. BGHZ 173, 23 Rn. 16; Saenger/Wöstmann, ZPO, 7. Aufl. 2017, § 138 Rn. 4 m.w.N.).
  • BAG, 02.08.2017 - 9 AZB 39/17

    Zeugnisverweigerungsrecht nach § 384 Nr. 1 ZPO

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.03.2019 - 1 W 42/18
    Nach dieser Entscheidung besteht das Zeugnisverweigerungsrecht des § 384 Nr. 1 ZPO zwar nicht hinsichtlich solcher Angaben, die der Zeuge in seinem späteren Aktivprozess in Erfüllung der ihm obliegenden Darlegungslast von sich aus wahrheitsgemäß (§ 138 Abs. 1 ZPO) vortragen müsste, und solcher Umstände, deren Vorliegen die Gegenpartei behauptet und zu denen sich der Zeuge bei entsprechendem Vortrag im Prozess gemäß § 138 Abs. 2 ZPO erklären müsste (BAG NZA 2017, 1631 Rn. 7).
  • BGH, 18.10.1993 - II ZR 255/92

    Umfang eines Zeugnisverweigerungsrechts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.03.2019 - 1 W 42/18
    Die Beschwerde trägt unwidersprochen vor, dass in anderen Verfahren ähnliche Behauptungen in Bezug auf die weiteren herausverlangten Unterlagen aufgestellt werden (ergänzend zur Reichweite des Zeugnisverweigerungsrechts BGH NJW 1994, 197 f.; zu § 55 StPO BVerfG, Beschluss vom 21.4.2010 - 2 BvR 504/08 und 1193/08 -, juris Rn. 20 m.w.N.).
  • LG Duisburg, 17.12.2018 - 2 O 220/17

    Zur Haftung des VW-Konzerns für die sittenwidrige Herbeiführung des Abgasskandals

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.03.2019 - 1 W 42/18
    Soweit das Landgericht meint, die Antragsgegnerin habe einen Vermögensschaden nicht glaubhaft gemacht, weil die Klage im Verfahren des Landgerichts Stuttgart 2 O 220/17 bereits abgewiesen sei, hat die Antragsgegnerin zu Recht darauf verwiesen, dass die Klagabweisung nicht rechtskräftig ist und zudem weitere Prozesse anhängig sind.
  • LG Stuttgart - 22 O 114/17 (anhängig)
    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.03.2019 - 1 W 42/18
    Zumindest in einem Teil der gegen die Antragsgegnerin geführten Verfahren (so im Verfahren des LG Stuttgart 22 O 114/17; auszugsweise vorgelegt von der Antragsgegnerin, Anl. 4) wird vorgetragen, die Antragsgegnerin habe der ... die Steuerungssoftware zunächst lediglich als "Programmiergerüst" zu Verfügung gestellt und ... habe auf dieser Basis entsprechende erweiternde oder modifizierende Softwaremodule entwickelt.
  • BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17

    Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.03.2019 - 1 W 42/18
    Es berücksichtigt jedoch nicht, dass der Nachweis, dass Mitarbeiter der Antragsgegnerin von dem rechtswidrigen Einsatz der Motorsteuerung durch die ... wussten oder zumindest ein hohes Risiko eines strafbaren Verhaltens auf Seiten der ... erkannt haben, durchaus auch auf andere Weise geführt werden kann (vgl. zum Vorliegen einer unzulässigen Abschaltautomatik und ihren rechtlichen Folgen BGH, Beschluss vom 8.1.2019 - VIII ZR 225/17 -, juris Rn. 6 ff.).
  • LG Stuttgart, 17.01.2019 - 23 O 178/18

    Gebrauchtwagenkauf: Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers bei einem nicht vom

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.03.2019 - 1 W 42/18
    Auch verschiedene Kammern des Landgerichts Stuttgart haben bereits in einigen Entscheidungen Schadensersatzansprüche des Käufers eines Dieselfahrzeugs aus § 826 BGB gegen den Hersteller des Fahrzeugs bzw. des Motors im Zusammenhang mit dem Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung bejaht (vgl. LG Stuttgart, Urteile vom 16.11.2017 - 19 O 34/17 -, juris Rn. 19 ff.; vom 5.4.2018 - 7 O 28/17 -, juris Rn. 22 ff.; vom 8.1.2019 - 7 O 265/18 -, juris Rn. 34 ff.; vom 17.1.2019 - 23 O 178/18 -, juris Rn. 29 ff.).
  • LG Stuttgart, 08.01.2019 - 7 O 265/18

    Ansprüche des Käufers eines vom sog. "Abgasskandals" betroffenen PKW

  • OLG Düsseldorf, 21.09.2017 - 4 U 87/17

    "VW-Abgasskandal": Rechtsschutzversicherung muss leisten, denn Klage des

  • LG Stuttgart, 28.02.2017 - 22 AR 1/17

    Vorlage zum Oberlandesgericht zur Herbeiführung eines Musterentscheids im

  • BGH, 22.01.2014 - 5 StR 468/12

    Beihilfe durch berufstypisches Verhalten (deliktischer Sinnbezug; subjektive

  • BGH, 15.05.2012 - VI ZR 166/11

    Gehilfenhaftung bei unerlaubter Kapitalanlagevermittlung

  • BGH, 18.06.2003 - 5 StR 489/02

    Bochumer Urteil gegen Bauinvestor teilweise aufgehoben

  • OLG Saarbrücken, 22.04.2014 - 4 W 3/14

    Zivilprozess: Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts aus sachlichen Gründen

  • LG Stuttgart, 16.11.2017 - 19 O 34/17

    Haftung des Fahrzeugherstellers gegenüber Gebrauchtwagenkäufern für in den

  • BVerfG, 16.11.1998 - 2 BvR 510/96

    Verletzung von GG Art 104 Abs 1 und Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung von Beugehaft

  • LG Stuttgart, 13.07.2018 - 22 O 205/16

    Zeugnisverweigerung im Abgasskandal: Bosch legt Beschwerde ein

  • LG Stuttgart, 05.04.2018 - 7 O 28/17

    Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung: Schadensersatzanspruch des Käufers eines

  • OLG Frankfurt, 16.02.2000 - 4 W 3/00

    Zeugnisverweigerungsrecht eines Kreditvermittlers

  • OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 518/19

    Diesel-Abgasskandal: Haftung des Zulieferers der Software für das

    Lediglich ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Beschwerdeentscheidungen des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 1. März 2019 (Aktenzeichen 1 W 41/18 und 1 W 42/18) nicht weiterführen.
  • OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 519/19

    Diesel-Abgasskandal: Haftung des Zulieferers der Software für das

    Lediglich ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Beschwerdeentscheidungen des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 1. März 2019 (Aktenzeichen 1 W 41/18 und 1 W 42/18) nicht weiterführen.
  • OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 496/19

    Schadenersatz: Anspruch wegen Beihilfe zu kapitalmarktrechtlichen

    Lediglich ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Beschwerdeentscheidungen des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 1. März 2019 (Aktenzeichen 1 W 41/18 und 1 W 42/18) nicht weiterführen.
  • OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 517/19

    Diesel-Abgasskandal: Haftung des Zulieferers der Software für das

    Lediglich ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Beschwerdeentscheidungen des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 1. März 2019 (Aktenzeichen 1 W 41/18 und 1 W 42/18) nicht weiterführen.
  • OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 542/19

    Schadenersatz: Anspruch wegen Beihilfe zu kapitalmarktrechtlichen

    Lediglich ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Beschwerdeentscheidungen des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 1. März 2019 (Aktenzeichen 1 W 41/18 und 1 W 42/18) nicht weiterführen.
  • OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 7 O 387/18

    Schadenersatz: Anspruch wegen Beihilfe zu kapitalmarktrechtlichen

    Lediglich ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Beschwerdeentscheidungen des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 1. März 2019 (Aktenzeichen 1 W 41/18 und 1 W 42/18) nicht weiterführen.
  • OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 544/19

    Kapitalanlage: Schadenersatzanspruch aufgrund der Beihilfe eines

    Lediglich ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Beschwerdeentscheidungen des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 1. März 2019 (Aktenzeichen 1 W 41/18 und 1 W 42/18) nicht weiterführen.
  • OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 545/19

    Diesel-Abgasskandal: Haftung des Zulieferers der Software für das

    Lediglich ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Beschwerdeentscheidungen des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 1. März 2019 (Aktenzeichen 1 W 41/18 und 1 W 42/18) nicht weiterführen.
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