Rechtsprechung
   BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 7.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,26115
BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 7.09 (https://dejure.org/2009,26115)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.2009 - 1 WB 7.09 (https://dejure.org/2009,26115)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 2009 - 1 WB 7.09 (https://dejure.org/2009,26115)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,26115) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1
    Anzugsordnung; Ausländisches Fallschirmspringerabzeichen; Außenwirkung; Bundeswehr; Fallschirmspringerabzeichen; Gerechtigkeit; Gestaltungsspielraum; Gleichbehandlungsanspruch; Niederlande; Soldat; Sonderabzeichen; Trageberechtigung; Trageberechtigung; Uniform; ...

  • Wolters Kluwer

    Berechtigung eines Soldaten der Bundeswehr zum Tragen eines privat erworbenen niederländischen Fallschirmspringerabzeichens - Niederländische Fallschirmspringerabzeichen als der Kategorie der "Sonderabzeichen nach erfolgreichem Abschluss einer besonderen Ausbildung" ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechtigung eines Soldaten der Bundeswehr zum Tragen eines privat erworbenen niederländischen Fallschirmspringerabzeichens; Niederländische Fallschirmspringerabzeichen als der Kategorie der "Sonderabzeichen nach erfolgreichem Abschluss einer besonderen Ausbildung" ...

  • rechtsportal.de

    Berechtigung eines Soldaten der Bundeswehr zum Tragen eines privat erworbenen niederländischen Fallschirmspringerabzeichens; Niederländische Fallschirmspringerabzeichen als der Kategorie der "Sonderabzeichen nach erfolgreichem Abschluss einer besonderen Ausbildung" ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.06.1986 - 1 WB 76.85

    Uniformtragen bei Bundeswehr - Dauerordnungen - Zweckmäßigkeitsentscheidungen des

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 7.09
    Die Gestaltungsfreiheit endet erst dort, wo die Ungleichbehandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist (Beschluss vom 24. Juni 1986 a.a.O.) oder wo die Regelung als willkürlich bezeichnet werden muss.

    Allgemein gilt hierzu, dass die Anzugordnung weitgehend von militärischen Zweckmäßigkeitserwägungen bestimmt wird, die als solche nicht der gerichtlichen Kontrolle unterliegen; dies betrifft auch die Frage, welche Tatbestände im Zusammenhang mit der Anzugordnung gleich und welche ungleich behandelt werden sollen (vgl. Beschlüsse vom 24. August 1982 - BVerwG 1 WB 56.81 - NZWehrr 1983, 74 und vom 24. Juni 1986 - BVerwG 1 WB 76.85, 1 WB 80.86 - NZWehrr 1987, 25).

    Die Gestaltungsfreiheit endet erst dort, wo die Ungleichbehandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist (Beschluss vom 24. Juni 1986 a.a.O.) oder wo die Regelung als willkürlich bezeichnet werden muss (Beschluss vom 12. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 126.83 - BVerwGE 76, 328 = NZWehrr 1985, 151) bzw. sie nicht mehr von einem sachlichen Grund getragen ist (vgl. zur neueren Rspr. des BVerfG zu Art. 3 Abs. 1 GG und zu Abstufungen der gerichtlichen Kontrolldichte Jarass, in: Jarass/Pieroth, GG, 10. Aufl. 2009, Art. 3 Rn. 14 ff.).

  • BVerwG, 28.05.2008 - 1 WB 19.07

    Verwaltungsvorschriften; Auslandsdienstverwendungsfähigkeit; Auslandseinsatz;

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 7.09
    Außenwirkung gegenüber dem Soldaten erlangen Verwaltungsvorschriften mittelbar über den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG (stRspr, vgl. ausführlich Beschluss vom 28. Mai 2008 - BVerwG 1 WB 19.07 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 44 sowie zuletzt Beschluss vom 28. Oktober 2009 - BVerwG 1 WB 67.08 - ).

    Schließlich ist die tatsächlich geübte Verwaltungspraxis auch für die Auslegung unbestimmter Begriffe in Verwaltungsvorschriften maßgeblich; diese sind grundsätzlich in dem Sinne zu verstehen, wie sie tatsächlich angewendet werden (Beschluss vom 28. Mai 2008 a.a.O.).

  • BVerwG, 12.02.1985 - 1 WB 126.83

    Voraussetzungen für die Vergabe von Orden und Ehrenzeichen an Soldaten der

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 7.09
    Die Genehmigung der Annahme und die Trageberechtigung richten sich deshalb nicht nach § 5 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 (BGBl I S. 844), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Februar 2006 (BGBl I S. 334), in Verbindung mit den Regelungen des Kapitels 5, Abschnitt XIV, sowie der Anlage 13 der Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr (ZDv 37/10) (vgl. zum Deutschen Reiterabzeichen Beschluss vom 12. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 126.83 - BVerwGE 76, 328 = NZWehrr 1985, 151).

    Die Gestaltungsfreiheit endet erst dort, wo die Ungleichbehandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist (Beschluss vom 24. Juni 1986 a.a.O.) oder wo die Regelung als willkürlich bezeichnet werden muss (Beschluss vom 12. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 126.83 - BVerwGE 76, 328 = NZWehrr 1985, 151) bzw. sie nicht mehr von einem sachlichen Grund getragen ist (vgl. zur neueren Rspr. des BVerfG zu Art. 3 Abs. 1 GG und zu Abstufungen der gerichtlichen Kontrolldichte Jarass, in: Jarass/Pieroth, GG, 10. Aufl. 2009, Art. 3 Rn. 14 ff.).

  • BVerwG, 28.10.2009 - 1 WB 67.08

    Telearbeit; Vereinbarkeit von Familie und Dienst; Verwaltungsvorschriften;

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 7.09
    Außenwirkung gegenüber dem Soldaten erlangen Verwaltungsvorschriften mittelbar über den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG (stRspr, vgl. ausführlich Beschluss vom 28. Mai 2008 - BVerwG 1 WB 19.07 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 44 sowie zuletzt Beschluss vom 28. Oktober 2009 - BVerwG 1 WB 67.08 - ).
  • BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 12.07

    Laufbahn; Eignung; Verwaltungspraxis; Selbstbindung.

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 7.09
    Die tatsächlich geübte Verwaltungspraxis ist auch insofern von Bedeutung, als eine bestehende Ermessensbindung durch eine hiervon abweichende Praxis aus sachgerechten Erwägungen für die Zukunft geändert werden kann (vgl. Beschluss vom 26. Juni 2007 - BVerwG 1 WB 12.07 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 3).
  • BVerwG, 26.02.2008 - 1 WB 1.07

    Habilitation; Konkurrentenantrag; Leistungsprinzip; Personalberater-Ausschüsse;

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 7.09
    Der Antragsteller hat zwar, trotz entsprechender Rügen durch den Bundesminister der Verteidigung - PSZ I 7 -, seinen mit Schriftsatz vom 17. November 2008 gestellten Feststellungsantrag nicht auf einen Verpflichtungsantrag umgestellt, um Zulässigkeitsbedenken aus der - nach ständiger Rechtsprechung des Senats im Wehrbeschwerdeverfahren entsprechend anwendbaren (vgl. Beschluss vom 26. Februar 2008 - BVerwG 1 WB 1.07 - m.w.N.; siehe seit 1. Februar 2009 § 23a Abs. 2 WBO und dazu Dau, WBO, 5. Aufl. 2009, § 23a Rn. 13 mit § 17 Rn. 44) - Vorschrift des § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO auszuräumen.
  • BVerwG, 24.08.1982 - 1 WB 56.81

    Soldat - Anordnung über Uniform - Militärische Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte -

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 7.09
    Allgemein gilt hierzu, dass die Anzugordnung weitgehend von militärischen Zweckmäßigkeitserwägungen bestimmt wird, die als solche nicht der gerichtlichen Kontrolle unterliegen; dies betrifft auch die Frage, welche Tatbestände im Zusammenhang mit der Anzugordnung gleich und welche ungleich behandelt werden sollen (vgl. Beschlüsse vom 24. August 1982 - BVerwG 1 WB 56.81 - NZWehrr 1983, 74 und vom 24. Juni 1986 - BVerwG 1 WB 76.85, 1 WB 80.86 - NZWehrr 1987, 25).
  • BVerwG, 21.10.2010 - 1 WB 18.10

    Konkurrentenstreit; Militärische Auswahlentscheidung; Personalberaterausschüsse;

    Außenwirkung gegenüber dem einzelnen Soldaten erlangen Verwaltungsvorschriften nur mittelbar über den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG (stRspr, vgl. im Einzelnen Beschluss vom 28. Mai 2008 - BVerwG 1 WB 19.07 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 44, vom 28. Oktober 2009 - BVerwG 1 WB 67.08 - DÖD 2010, 115 und vom 15. Dezember 2009 - BVerwG 1 WB 7.09 - Buchholz 11 Art. 3 Abs. 1 GG Nr. 18).

    Die tatsächlich geübte Verwaltungspraxis ist auch insofern von Bedeutung, als eine bestehende Ermessensbindung durch eine hiervon abweichende Praxis aus sachgerechten Erwägungen für die Zukunft geändert werden kann (Beschlüsse vom 26. Juni 2007 - BVerwG 1 WB 12.07 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 3 und vom 15. Dezember 2009 - BVerwG 1 WB 7.09 - a.a.O.).

    Ebenso ist die tatsächliche Verwaltungspraxis für die Auslegung von Bestimmungen in Verwaltungsvorschriften sowie auch dann maßgeblich, wenn sie eine Verwaltungsvorschrift auf bestimmte Sachverhalte nicht anwendet und so den Anwendungsbereich der Vorschrift einschränkt (Beschlüsse vom 10. April 2008 - BVerwG 1 WDS-VR 2.08 - und vom 15. Dezember 2009 - BVerwG 1 WB 7.09 - a.a.O.).

  • BVerwG, 10.04.2014 - 1 WB 62.13

    Verpflichtung eines Dienstherrn zur Dokumentation der Auswahlerwägungen bzgl.

    Außenwirkung gegenüber dem einzelnen Soldaten erlangen Verwaltungsvorschriften nur mittelbar über den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG (stRspr, vgl. im Einzelnen Beschlüsse vom 28. Mai 2008 - BVerwG 1 WB 19.07 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 44 und vom 15. Dezember 2009 - BVerwG 1 WB 7.09 - Buchholz 11 Art. 3 Abs. 1 GG Nr. 18).
  • BVerwG, 01.02.2011 - 1 WB 6.10

    Anhörung der Vertrauensperson; Auslandsverwendung; Repatriierung;

    Übt der betroffene Soldat mit dem Antrag auf Anhörung der Vertrauensperson sein Dispositionsrecht aus, kann er nur (und nicht mehr als) eine Behandlung entsprechend der tatsächlich geübten ständigen Verwaltungspraxis verlangen (stRspr zum Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG bei Anwendung von Verwaltungsvorschriften: vgl. z.B. Beschluss vom 15. Dezember 2009 - BVerwG 1 WB 7.09 - Buchholz 11 Art. 3 Abs. 1 GG Nr. 18).
  • BVerwG, 17.04.2019 - 1 WB 18.18

    Heimatnahe Versetzung; unzulässige Antragsänderung; Berufstätigkeit der Ehefrau

    Da nach ständiger Rechtsprechung des Senats für einen Verpflichtungsantrag die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblich ist (BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 2009 - 1 WB 7.09 - Buchholz 11 Art. 3 Abs. 1 GG Nr. 18 Rn. 25 m.w.N.), ist ein Fortsetzungsfeststellungsantrag nach § 19 Abs. 1 Satz 3 WBO (bzw. entsprechend § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO) nach Erledigung des Verpflichtungsbegehrens ohne Weiteres statthaft, wenn sich die Feststellung auf die Rechtslage im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses (genauer: im Zeitpunkt unmittelbar vor Eintritt des erledigenden Ereignisses) bezieht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. August 2008 - 1 WB 35.07 - BVerwGE 132, 1 Rn. 32 und Urteil vom 4. Dezember 2014 - 4 C 33.13 - BVerwGE 151, 36 Rn. 21 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.01.2022 - 1 WB 31.21

    Zulassung zum Aufstieg in die Laufbahn der Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes

    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist für einen - auch hier in Rede stehenden - Verpflichtungsantrag grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblich (BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 2009 - 1 WB 7.09 - Buchholz 11 Art. 3 Abs. 1 GG Nr. 18 Rn. 25 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2013 - 3 A 143/11
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 2009 - 1 WB 7.09 -, Buchholz 11 Art. 3 Abs. 1 GG Nr. 18, Rdnr. 21 m.w.N.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht