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   OLG Hamburg, 10.02.2015 - 1 Ws 14/15   

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https://dejure.org/2015,9923
OLG Hamburg, 10.02.2015 - 1 Ws 14/15 (https://dejure.org/2015,9923)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.02.2015 - 1 Ws 14/15 (https://dejure.org/2015,9923)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. Februar 2015 - 1 Ws 14/15 (https://dejure.org/2015,9923)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 120 Abs 1 StPO, § 273 Abs 4 StPO, Art 2 Abs 2 GG, Art 5 Abs 3 MRK
    Beschleunigungsgebot in Haftsachen: Unverhältnismäßigkeit der Fortdauer von Untersuchungshaft bei überlanger Dauer der Fertigstellung der Sitzungsniederschrift nach erstinstanzlicher Verurteilung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen - und die überlange Dauer der Fertigstellung der Sitzungsniederschrift

  • abendblatt.de (Pressebericht, 11.02.2015)

    Boxpromoter Kluch nach 21 Monaten aus der Haft entlassen

  • blogspot.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Fehlplanung -> Freilassung

Besprechungen u.ä.

  • blogspot.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Fehlplanung -> Freilassung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 30.07.2014 - 2 BvR 1457/14

    Arbeitsbelastung einer Strafkammer kann Haftfortdauer grundsätzlich nicht

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.02.2015 - 1 Ws 14/15
    An den zügigen Fortgang des Verfahrens sind dabei umso strengere Anforderungen zu stellen, je länger die Untersuchungshaft schon andauert (vgl. nur BVerfG [Kammer], Beschl. v. 30. Juli 2014 - 2 BvR 1457/14 m.w.N.).

    Dem Angeklagten darf nicht zugemutet werden, eine längere als die verfahrensangemessene Aufrechterhaltung des Haftbefehls nur deshalb in Kauf zu nehmen, weil der Staat es versäumt, seiner Pflicht zur verfassungsgemäßen Ausstattung der Gerichte zu genügen (vgl. nur BVerfG [Kammer], Beschl. v. 30. Juli 2014 - 2 BvR 1457/14 sowie bereits BVerfG, Beschl. v. 12. Dezember 1973 - 2 BvR 558/73, BVerfGE 36, 264, 275).

  • BVerfG, 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05

    Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Untersuchungshaft über

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.02.2015 - 1 Ws 14/15
    Dieses gebietet es den Strafverfolgungsbehörden und den Strafgerichten, alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die notwendigen Ermittlungen mit der gebotenen Schnelligkeit abzuschließen und eine gerichtliche Entscheidung über die einem Beschuldigten vorgeworfenen Taten herbeizuführen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 3. Mai 1966 - 1 BvR 58/66, BVerfGE 20, 45, 50; BVerfG [Kammer], Beschl. vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05, NJW 2006, 677, 678).

    Denn ebenso wie sich aus dem Beschleunigungsgebot die Pflicht der Gerichtsleitung ableitet, durch Ergreifen geeigneter organisatorischer Maßnahmen die beschleunigte Bearbeitung von Haftsachen sicherzustellen (vgl. BVerfGE a.a.O., S. 272), folgt daraus zugleich, solche gerichtsorganisatorische Maßnahmen zu unterlassen, die einer beschleunigten Bearbeitung von Haftsachen zuwiderlaufen (BVerfG [Kammer], Beschl. vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05, NJW 2006, 677, 679).

  • BVerfG, 23.05.2012 - 2 BvR 610/12

    Unabhängigkeit des gesetzlichen Richters und Besetzungsstreit am BGH

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.02.2015 - 1 Ws 14/15
    Zu einem überobligatorischen Einsatz waren die Mitglieder der Strafkammer - die in der Zeit zuvor deswegen etwa weitgehend auf ihre Jahresurlaube und Fortbildungen verzichtet hatten - auch angesichts der signifikanten Belastung des Spruchkörpers dienstrechtlich nicht verpflichtet (vgl. BVerfG, Beseht, v. 23. Mai 2012 - 2 BvR 610/12 und 625/12 Tz. 15 ff.).
  • BGH, 08.01.2004 - StB 20/03

    Haftbefehl gegen El Motassadeq bleibt bestehen

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.02.2015 - 1 Ws 14/15
    Ist der Angeklagte in erster Instanz verurteilt worden, so belegt dies regelmäßig den dringenden Tatverdacht (BGH, Beschl v. 8. Januar 2004 - 2 StE 4/02-5 - StB 20/03, NStZ 2004, 276).
  • BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66

    Kommando 1005

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.02.2015 - 1 Ws 14/15
    Dieses gebietet es den Strafverfolgungsbehörden und den Strafgerichten, alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die notwendigen Ermittlungen mit der gebotenen Schnelligkeit abzuschließen und eine gerichtliche Entscheidung über die einem Beschuldigten vorgeworfenen Taten herbeizuführen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 3. Mai 1966 - 1 BvR 58/66, BVerfGE 20, 45, 50; BVerfG [Kammer], Beschl. vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05, NJW 2006, 677, 678).
  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73

    Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.02.2015 - 1 Ws 14/15
    Dem Angeklagten darf nicht zugemutet werden, eine längere als die verfahrensangemessene Aufrechterhaltung des Haftbefehls nur deshalb in Kauf zu nehmen, weil der Staat es versäumt, seiner Pflicht zur verfassungsgemäßen Ausstattung der Gerichte zu genügen (vgl. nur BVerfG [Kammer], Beschl. v. 30. Juli 2014 - 2 BvR 1457/14 sowie bereits BVerfG, Beschl. v. 12. Dezember 1973 - 2 BvR 558/73, BVerfGE 36, 264, 275).
  • BGH, 19.12.2003 - StB 21/03

    Aufhebung des Haftbefehls gegen Abdelghani Mzoudi hat Bestand

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.02.2015 - 1 Ws 14/15
    a) Die Beurteilung des dringenden Tatverdachts, die das erkennende Gericht während laufender Hauptverhandlung vornimmt, untersteht nur in eingeschränktem Umfang der Nachprüfung durch das Beschwerdegericht (vgl. BGH, Beschl. v. 19. Dezember 2013 - StB 21/03, StV 2004, 143).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 1309/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Beschleunigungsgebot in Haftsachen

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.02.2015 - 1 Ws 14/15
    In diesem Freiheitsgrundrecht ist das in Haftsachen geltende verfassungsrechtliche Beschleunigungsgebot angelegt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19. Oktober 1977 - 2 BvR 1309/76, BVerfGE 46, 194, 195).
  • KG, 07.03.2014 - 4 Ws 21/14

    Dringender Tatverdacht nach erstinstanzlichem Urteil; Fluchtgefahr;

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.02.2015 - 1 Ws 14/15
    Allerdings fallen Verzögerungen nach dem erstinstanzlichen Urteil geringer ins Gewicht als vor diesem Zeitpunkt (vgl. KG, Beschl. v. 7. März 2014 - 4 Ws 21/14).
  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 436/91

    Unterschrift des Richters - Fristablauf - Fristüberschreitung - Urteilsfrist -

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.02.2015 - 1 Ws 14/15
    Gleichwohl handelt es sich hierbei um eine Höchstfrist, die, vor allem in Haftsachen, das Gericht nicht von der Verpflichtung entbindet, die Urteilsgründe des bereits verkündeten Urteils unverzüglich, das heißt ohne vermeidbare justizseitige Verzögerungen, schriftlich niederzulegen (vgl. BGH, Urteil v. 12. Dezember 1992 - 4 StR 436/91, NStZ 1992, 398).
  • OLG Braunschweig, 27.03.2014 - 1 Ws 41/14

    Anrechenbarkeit der Dauer einer Maßregelunterbringung auf eine Freiheitsstrafe

  • OLG Hamburg, 18.10.1982 - 2 Ws 292/82

    Aufhebung des Haftbefehls wegen Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes;

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