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   OLG Frankfurt, 23.09.2008 - 1 Ws 143/07   

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https://dejure.org/2008,11927
OLG Frankfurt, 23.09.2008 - 1 Ws 143/07 (https://dejure.org/2008,11927)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.09.2008 - 1 Ws 143/07 (https://dejure.org/2008,11927)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. September 2008 - 1 Ws 143/07 (https://dejure.org/2008,11927)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 StGB, § 284 Abs 1 StGB, § 284 Abs 3 Nr 1 StGB, Art 12 Abs 1 GG, Art 103 Abs 2 GG
    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels: Verstoß gegen das staatliche Wettmonopol; Strafbarkeit der Veranstaltung von Sportwetten in Hessen nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 zum bayerischen Staatslotteriegesetz

  • Judicialis

    StGB § 284

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Strafbarkeit einer Sportwettenvermittlung (hier: Betreiben eines öffentlich zugänglichen Wettbüros)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 372
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.09.2008 - 1 Ws 143/07
    Infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28.3.2006 - Az. 1 BvR 1054/01 -, wonach das staatliche Wettmonopol mit dem Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar sei, gleichwohl das Bundesverfassungsgericht eine bis zum 31.12.2007 gültige Weitergeltensanordnung getroffen habe, sei durch Verwaltung und Rechtsprechung eine extrem unklare Rechtslage geschaffen worden.

    Ob in der Übergangszeit eine Strafbarkeit nach § 284 StGB gegeben sei, unterliege der Entscheidung der Strafgerichte (BVerfG, Urteil vom 28.3.2006 - Az. 1 BvR 1054/01, Rn. 157-159 [zitiert nach juris]).

  • EuGH, 09.03.1978 - 106/77

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.09.2008 - 1 Ws 143/07
    Die Gerichte der Mitgliedstaaten sind grundsätzlich verpflichtet, dem Gemeinschaftsrecht Vorrang vor dem innerstaatlichen Recht einzuräumen, indem sie jede Bestimmung des nationalen Rechts, die selbst gegen das Gemeinschaftsrecht verstößt oder deren Vollzug dem Gemeinschaftsrecht zuwiderläuft, unangewendet lassen, ohne eine Beseitigung der Bestimmung durch den Gesetzgeber oder in einem verfassungsrechtlichen Verfahren abwarten zu müssen (grundlegend EuGH NJW 1978, 1741; vgl. Hess. VGH aaO Rn. 36 [zitiert nach juris]).
  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.09.2008 - 1 Ws 143/07
    Die vom EuGH (NJW 2004, 139 ff. - "Gambelli"; MMR 2007, 300 ff. - "Placanica") bezüglich der Rechtfertigung derartiger Eingriffe in die Grundfreiheiten des EG-Vertrags formulierten Vorgaben laufen parallel zu den Anforderungen des deutschen Verfassungsrechts (BVerfG aaO Rn. 144 [zitiert nach juris]): Der Hauptzweck für die Errichtung eines bezogen auf eine Beschränkung des Grundrechts auf Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG verfassungskonformen staatlichen Wettmonopols und die dadurch beabsichtigte Begrenzung und Ordnung des Wettwesens muss die Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht an sich sein und nur dieses besonders wichtige Gemeinwohlziel rechtfertigt nach der Rechtsprechung des EuGH eine Einschränkung der Grundfreiheiten der Dienst- und Niederlassungsfreiheit nach Art. 43, 49 EGV.
  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.09.2008 - 1 Ws 143/07
    Die vom EuGH (NJW 2004, 139 ff. - "Gambelli"; MMR 2007, 300 ff. - "Placanica") bezüglich der Rechtfertigung derartiger Eingriffe in die Grundfreiheiten des EG-Vertrags formulierten Vorgaben laufen parallel zu den Anforderungen des deutschen Verfassungsrechts (BVerfG aaO Rn. 144 [zitiert nach juris]): Der Hauptzweck für die Errichtung eines bezogen auf eine Beschränkung des Grundrechts auf Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG verfassungskonformen staatlichen Wettmonopols und die dadurch beabsichtigte Begrenzung und Ordnung des Wettwesens muss die Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht an sich sein und nur dieses besonders wichtige Gemeinwohlziel rechtfertigt nach der Rechtsprechung des EuGH eine Einschränkung der Grundfreiheiten der Dienst- und Niederlassungsfreiheit nach Art. 43, 49 EGV.
  • VGH Hessen, 25.07.2006 - 11 TG 1465/06

    Verbot der gewerblichen Veranstaltung von Wetten durch private Wettunternehmen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.09.2008 - 1 Ws 143/07
    Dies gilt insbesondere auch für die Rechtslage in Hessen während der Geltung des - zum 1.1.2008 aufgehobenen - hessischen Gesetzes über staatliche Sportwetten, Zahlenlotterien und Zusatzlotterien (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 25.7.2006 - Az. 11 TG 1465/06, Rn. 20 [zitiert nach juris]).
  • OLG München, 17.06.2008 - 5St RR 28/08

    Veranstalten von Sportwetten: Straflosigkeit für Inhaber einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.09.2008 - 1 Ws 143/07
    Der Senat folgt insofern der mittlerweile herrschenden Auffassung in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 9.3.2007 - Az. 1 Ws 61/07; OLG München, Urteil vom 17.6.2008 - Az. 5St RR 28/08; OLG Bamberg, Urteil vom 29.7.2008 - Az. 2 Ss 35/08 [jeweils zitiert nach juris]).
  • OLG Hamburg, 05.07.2007 - 1 Ws 61/07

    Rechtmäßigkeit der Annahme und Vermittlung von sog. Oddset-Wetten ohne

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.09.2008 - 1 Ws 143/07
    Der Senat folgt insofern der mittlerweile herrschenden Auffassung in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 9.3.2007 - Az. 1 Ws 61/07; OLG München, Urteil vom 17.6.2008 - Az. 5St RR 28/08; OLG Bamberg, Urteil vom 29.7.2008 - Az. 2 Ss 35/08 [jeweils zitiert nach juris]).
  • OLG Bamberg, 29.07.2008 - 2 Ss 35/08

    Unerlaubtes Glücksspiel: Strafbarkeit der Veranstaltung von Sportwetten bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.09.2008 - 1 Ws 143/07
    Der Senat folgt insofern der mittlerweile herrschenden Auffassung in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 9.3.2007 - Az. 1 Ws 61/07; OLG München, Urteil vom 17.6.2008 - Az. 5St RR 28/08; OLG Bamberg, Urteil vom 29.7.2008 - Az. 2 Ss 35/08 [jeweils zitiert nach juris]).
  • OLG Saarbrücken, 18.09.2007 - 1 Ws 150/07

    Maßregel: Widerruf der Aussetzung einer Unterbringung in einem psychiatrischen

    Vielmehr fehlt es nach Aktenlage auch an der weiteren zentralen Voraussetzung des § 67g StGB, wonach der Zweck der Maßregel die Unterbringung des Verurteilten erfordern muss (vgl. im einzelnen Senatsbeschluss vom 18. Juli 2007 - 1 Ws 143/07 -): .
  • OLG Frankfurt, 30.09.2008 - 1 Ws 152/07

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels: Verstoß gegen das staatliche

    Der Senat hat sich in dem Beschluss vom 23.9.2008 - Az.: 1 Ws 143/07 - der insofern mittlerweile herrschenden Auffassung in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Hamburg, Beschl. v. 9.3.2007 - Az.: 1 Ws 61/07; OLG München, Urt. v. 17.6.2008 - Az.: 5 StR RR 28/08; OLG Bamberg, Urt. v. 29.7.2008 - Az.: 2 Ss 35/08) angeschlossen.
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