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OLG Brandenburg, 09.03.2020 - 1 Ws 19/20, 20/20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Pflichtverteidiger, nachträgliche Bestellung
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StPO § 141 ; StPO § 304 Abs. 1
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der rückwirkenden Bestellung einer Pflichtverteidigerin - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
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Pflichtverteidigung: Keine nachträgliche Bestellung
Besprechungen u.ä.
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Pflichtverteidigung: Keine nachträgliche Bestellung
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 27.09.2019 - 12 Ns 2/19
- OLG Brandenburg, 09.03.2020 - 1 Ws 19/20, 20/20
Papierfundstellen
- NStZ 2020, 625
Wird zitiert von ... (26)
- LG Hamburg, 05.04.2022 - 612 Qs 6/22
Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Unverzüglichkeit
Die rückwirkende Beiordnung sei auf etwas Unmögliches gerichtet und würde die notwendige Verteidigung eines Angeklagten in der Vergangenheit nicht mehr gewährleisten (OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.03.2020 - 1 Ws 19/20). - LG Frankfurt/Oder, 30.05.2022 - 24 Qs 36/22
Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung
Die Kammer schließt sich der Rechtsauffassung an, dass eine nachträgliche Bestellung eines Pflichtverteidigers - nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens - ausnahmsweise dann möglich ist, wenn ein entsprechender Beiordnungsantrag rechtzeitig gestellt worden ist, entscheidungsreif war und nicht in angemessener Frist - bei besonderer Eilbedürftigkeit durch die Staatsanwaltschaft und gerichtlicher Bestätigung der Bestellung oder Ablehnung des Antrags (§ 142 Abs. 4 StPO) oder vom Gericht (§ 142 Abs. 1 Satz 2 StPO) - entschieden worden ist (Begründung siehe Ziffer II. 2.2. des Beschlusses. So auch LG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 21.03.2022, 21 Qs 3/22 - nicht veröffentlicht;… im Ergebnis Schmitt in Meyer- Goßner/ Schmitt, StPO, § 142 Rn. 20; a.A. OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.03.2020 - 1 Ws 19/20, 1 Ws 20/20 - juris: Beschwerde ist statthaft, in der Sache - mangels Beschwer - indes bereits unzulässig).Zwar soll eine rückwirkende Bestellung nach der weit überwiegenden Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zur früheren Rechtslage schlechthin unzulässig und unwirksam sein, und zwar auch dann, wenn der Antrag rechtzeitig gestellt, aber versehentlich nicht über ihn entschieden worden ist (…Schmitt in Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, § 142 Rn. 19, mit weiteren Nachweisen; OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.03.2020 - 1 Ws 19/20, 1 Ws 20/20).
Soweit vertreten wird, dass die Beiordnung eines Pflichtverteidigers der ordnungsgemäßen Verteidigung eines Angeklagten sowie einem ordnungsgemäßen Verfahrensablauf in der Zukunft diene, die Rückwirkung auf etwas Unmögliches gerichtet sei und die notwendige Verteidigung des Angeklagten in der Vergangenheit nicht mehr gewährleistet werden könne, somit eine rückwirkende nachträgliche Bestellung eines Rechtsanwaltes nicht in Betracht komme (so - statt vieler - OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.03.2020 - 1 Ws 19/20, 1 Ws 20/20), trägt diese Auffassung der neuerlichen zeitlichen Komponente jedenfalls bei der Entscheidung über den Antrag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Ermittlungsverfahren nicht ausreichend Rechnung.
- KG, 27.04.2020 - 4 Ws 29/20
Entbindung von Schöffen aufgrund Urlaubs
Ein Eingreifen des Rechtsmittelgerichts ist daher im Fall der Befreiung eines Schöffen von der Dienstleistung angesichts der in § 54 Abs. 3 Satz 1 GVG (iVm § 77 Abs. 1 GVG) normierten Unanfechtbarkeit einer solchen Entscheidung in entsprechender Anwendung des § 336 Abs. 1 Satz 2 StPO (weiterhin) nur dann möglich, wenn der Beschwerdeführer durch die von ihm beanstandete Entscheidung seinem gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) entzogen wird (vgl. KG, Beschluss vom 9. März 2020 - 1 Ws 19/20 -).Bei der antragsgemäßen Entbindung aufgrund eines von dem Schöffen angezeigten Erholungsurlaubs liegt Willkür in aller Regel fern (vgl. BGH…, Beschluss vom 5. August 2015 - 5 StR 276/15 -, juris Rn. 5; KG, Beschluss vom 9. März 2020 â?? 1 Ws 19/20 -), denn während berufliche Gründe nur ausnahmsweise die Verhinderung eines Schöffen rechtfertigen können, ist der auf bereits anberaumte Sitzungstage fallende und mit Ortsabwesenheit einhergehende Erholungsurlaub eines Schöffen ein Umstand, der regelmäßig zur Unzumutbarkeit der Dienstleistung führt (vgl. BGH NStZ 2018, 616).
Die Frage, ob einem Schöffen ein Erscheinen zur Hauptverhandlung zugemutet werden kann, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. KG, Beschluss vom 9. März 2020 - 1 Ws 19/20 - sowie vom 20. November 2018 - 2 Ws 227/18 -).
- OLG Nürnberg, 06.11.2020 - Ws 962/20
Rückwirkende Bestellung eines Pflichtverteidigers
Eine Beiordnung erfolge insbesondere nicht im Kosteninteresse eines Angeklagten oder um dem Verteidiger einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu verschaffen (so zuletzt OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.03.2020, 1 Ws 19/20 u. 20/20, und OLG Bremen, Beschluss vom 23.09.2020, 1 Ws 120/20). - OLG Brandenburg, 23.03.2022 - 1 Ws 28/22 Eine Rückwirkung wäre auf etwas Unmögliches gerichtet und würde eine notwendige Verteidigung des Angeklagten in der Vergangenheit nicht gewährleisten (vgl. Senat, Beschluss vom 9. März 2020 -1 Ws 19/20, 1 Ws 20/20; KG, Beschlüsse vom 20. Juli 1998 - 4 Ws 118/98 -, 5. November 2011 - 3 Ws 510/01 -, 9. März 2006 - 5 Ws 563/05 -, 12. Januar 2011 - 3 Ws 13/11, 8. März 2013 - 2 Ws 86/13 - Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 16. September 2020 - 2 Ws 112/20 - OLG Braunschweig, Beschluss vom 2. März 2021 - 1 Ws 12/21 - , - juris).
Für die erfolgte Verteidigermitwirkung nachträglich eine Bestellung anzuordnen, würde nur noch das Kosteninteresse des Angeklagten oder des Verteidigers befriedigen, aber nicht dem aufgezeigten Zweck der Sicherung seiner Verteidigung dienen (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2009, 113; OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 21; OLG Bamberg NJW 2007, 3796; KG, Beschlüsse vom 12. Januar 2011 - 3 Ws 13/11 - und 11. Mai 2009 - 4 Ws 44/09 - Senat, StV 2007, 372 = StraFo 2006, 200 und Beschlüsse vom 18. Mai 2011 - 2 Ws 121-122/11 - 27. Dezember 2010 - 2 Ws 660/10 und vom 9. März 2020 -1 Ws 19/20, 1 Ws 20/20-; KG Berlin, Beschluss vom 8. März 2013 - 2 Ws 86/13 -).
- OLG Bamberg, 29.04.2021 - 1 Ws 260/21
Rückwirkende Beiordnung eines Pflichtverteidigers nach rechtskräftigem …
Die rückwirkende Beiordnung sei auf etwas Unmögliches gerichtet und würde die notwendige Verteidigung eines Angeklagten in der Vergangenheit nicht mehr gewährleisten (OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.03.2020 - 1 Ws 19/20). - LG Würzburg, 10.11.2020 - 6 Qs 197/20
Keine Beiordnung des Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger ohne Ankündigung der …
Die Kammer vertritt auch weiterhin die Auffassung, dass die nachträgliche Beiordnung eines Verteidigers nach dem endgültigen Abschluss eines Verfahrens grundsätzlich nicht mehr in Betracht kommt und ein entsprechender Antrag unzulässig ist, da die Bestellung eines Pflichtverteidigers nicht dem Kosteninteresse des Beschuldigten oder seines Verteidigers dient, sondern allein dem Zweck, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, dass ein Beschuldigter in schwerwiegenden Fällen rechtskundigen Beistand erhält und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet wird (so auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.03.2020, Az. 1 Ws 19/20, 1 Ws 20/20). - LG Köln, 06.04.2021 - 323 Qs 19/21 Die ursprünglich herrschende obergerichtliche Auffassung, die Bestellung eines Pflichtverteidigers diene nicht dem Kosteninteresse des Betroffenen oder des Verteidigers, sondern allein dem Zweck, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, dass ein Betroffener in schwerwiegenden Fällen rechtskundigen Beistand erhalte und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet sei (OLG Köln, Beschluss vom 28.01.2011, 2 Ws 74/11, juris; BGH, NStZ-RR 2009, 348; OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.03.2020, 1 Ws 19/20, juris;… vgl. zum Meinungsstand vor der Reform: Münchener Kommentar zur StPO- Thomas/Kämpfer , 1. A., 2014, § 141 Rn. 9 m.w.N.;… Meyer-Goßner/Schmitt- Schmitt , a.a.O., § 142, Rn. 19;… Karlsruher Kommentar zur StPO- Willnow , 8.A., 2019, § 141, Rn. 12), gelte damit uneingeschränkt fort.
- LG Stuttgart, 14.07.2022 - 18 Qs 36/22
Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit
Zwar trifft es zu, dass die Beiordnung eines Pflichtverteidigers nicht im Kosteninteresse eines Beschuldigten oder im Interesse eines Verteidigers an einem Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse erfolgt, sondern vielmehr der ordnungsgemäßen Verteidigung und einem ordnungsgemäßen Verfahrensablauf in der Zukunft dient (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 9. März 2020 - 1 Ws 19/20, 1 Ws 20/20, NStZ 2020, 625 mwN). - LG Bielefeld, 28.03.2022 - 20 Qs 99/22
Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung
Denn die Bestellung des Pflichtverteidigers dient nicht dem Kosteninteresse des Betroffenen oder seines Verteidigers, sondern verfolgt allein den Zweck, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, dass ein Betroffener in schwerwiegenden Fällen rechtskundigen Beistand erhält und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet ist (…vgl. OLG Oldenburg, Beschl. v. 15.07.2014 - 1 Ws 322/14 -, zit. nach Burhoff in: Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsyerfahren, 8. Aufl. 2019, Rn. 3332; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 09.03.2020 - 1 Ws 19/20, BeckRS 2020, 4944;… KG, Beschl. v. 09.04.2020 - 2 Ws 30-31/20 -, Rn. 15, juris;… Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschl. v. 16.09.2020 - 2 Ws 112/20 -, Rn. 14-16, juris; ferner [mit Hinweisen zur möglichen Korrektur von Verfahrensfehlern] OLG Hamm, Beschl. v. 24.10.2012 - 3 Ws 215/12 -, juris).Denn die Bestellung des Pflichtverteidigers dient nicht dem Kosteninteresse des Betroffenen oder seines Verteidigers, sondern verfolgt allein den Zweck, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, dass ein Betroffener in schwerwiegenden Fällen rechtskundigen Beistand erhält und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet ist {vgl. OLG Oldenburg, Beschl. v. 15.07.2014 - 1 Ws 322/14 -, zit. nach Burhoff in: Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 8. Aufl. 2019, Rn. 3332; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 09.03.2020 - 1 Ws 19/20, BeckRS 2020, 4944; KG, Beschl. v. 09.04.2020 - 2 Ws 30-31/20 Rn. 15, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschl. v. 16.09.2020 - 2 Ws 112/20 Verfahrensfehlern]; OLG Hamm, Beschl. v. 24.10.2012 - 3 Ws 215/12 juris).
- LG Nürnberg-Fürth, 08.02.2022 - 12 Qs 5/22
Rückwirkende Bestellung eines Pflichtverteidigers
- LG Osnabrück, 16.11.2020 - 1 Qs 47/20
Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung
- LG Neubrandenburg, 30.07.2021 - 23 Qs 86/21
Pflichtverteidiger, Eröffnung des Tatvorwurfs, nachträgliche Bestellung, …
- LG Köln, 02.06.2021 - 323 Qs 44/21
- LG Bielefeld, 16.04.2021 - 2 Qs 138/21
Pflichtverteidiger, nachträgliche Bestellung
- LG Oldenburg, 07.03.2022 - 4 Qs 76/22
Pflichtverteidiger, Nachträgliche Bestellung, Kosteninteresse des Verteidigers
- OLG Dresden, 28.10.2021 - 3 Ws 95/21
Wann und wie wird die Entscheidung über die Besetzungsreduktion nach neuem Recht …
- LG Hamburg, 15.07.2021 - 622 Qs 22/21
Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung
- LG Halle, 18.11.2020 - 3 Qs 109/20
Möglichkeit einer rückwirkenden Beiordnung eines Verteidigers
- LG Freiburg, 04.11.2020 - 16 Qs 62/20
Keine rückwirkende Pflichtverteidigerbestellung, Unverzüglichkeit
- LG Bielefeld, 06.10.2021 - 2 Qs 354/21
Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung
- LG Stendal, 09.07.2021 - 501 Qs 50/21
Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung
- AG Wuppertal, 01.02.2021 - 20 Gs 12/21
Pflichtverteidiger, nachträgliche Bestellung, U-Haft-Sache
- LG Bwerlin, 25.01.2021 - 511 Qs 3/21
Pflichtverteidiger, nachträgliche Bestellung
- OLG Nürnberg, 06.11.2020 - Ws962/20
Rückwirkende Bestellung eines Pflichtverteidigers
- LG Potsdam, 19.11.2021 - 23 Qs 37/21
Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Änderung der Schwere des Tatvorwurfs