Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 28.09.2010 - 1 Ws 464/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
§ 456 StPO
Strafvollstreckung; Aufschub; Unterbrechung - Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Voraussetzungen für die Gewährung eines vorübergehenden Vollstreckungsaufschubs nach § 456 Strafprozessordnung (StPO)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Gewährung eines vorübergehenden Vollstreckungsaufschubs nach § 456 Strafprozessordnung (StPO)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 456
Zulässigkeit einer Strafunterbrechung als Vollstreckungsaufschub - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 06.09.2010 - 50 StVK 204/10
- OLG Oldenburg, 28.09.2010 - 1 Ws 464/10
Papierfundstellen
- NStZ 2011, 535
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 18.01.2011 - 3 Ws 10/11
Keine analoge Anwendung des Vollstreckungsaufschubs auf eine …
- 1 Ws 464/10, veröffentlicht bei BeckRS 2010, 25592; BGH, NJW 1964, 166).
Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 30.08.2010 - 1 Ws 464/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
§§ 204, 203 StPO
Prognoseentscheidung über den hinreichenden Tatverdacht; Aussage gegen Aussage Konstellation, in der der Tatvorwurf ausschließlich auf Angaben eines früheren Mitbeschuldigten beruht - openjur.de
Nichteröffnung des Hauptverfahrens: Prognoseentscheidung des Tatgerichts über hinreichenden Tatverdacht; Glaubhaftigkeitsprüfung der Belastungszeugin bei Aussage gegen Aussage Konstellation
- Wolters Kluwer
Eröffnung des Hauptverfahrens; Hinrechender Tatverdacht bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellation in einer BtM-Sache; Vorweggenommene Prüfung der Glaubwürdigkeit des Belastungszeugen und Unschuldsvermutung; Entscheidungskorridor des Tatrichters, Sperrwirkung des § 211 StPO
- rechtsportal.de
Eröffnung des Hauptverfahrens; Hinrechender Tatverdacht bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellation in einer BtM-Sache; Vorweggenommene Prüfung der Glaubwürdigkeit des Belastungszeugen und Unschuldsvermutung; Entscheidungskorridor des Tatrichters, Sperrwirkung des § 211 StPO
- rechtsportal.de
Eröffnung des Hauptverfahrens; Hinrechender Tatverdacht bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellation in einer BtM-Sache; Vorweggenommene Prüfung der Glaubwürdigkeit des Belastungszeugen und Unschuldsvermutung; Entscheidungskorridor des Tatrichters, Sperrwirkung des § 211 StPO
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 11.08.2010 - 1 KLs 350 Js 8652/10
- OLG Nürnberg, 30.08.2010 - 1 Ws 464/10
Papierfundstellen
- NJW 2010, 3793
- StV 2011, 468
Wird zitiert von ... (16)
- OLG Köln, 04.04.2019 - 2 Ws 122/19
Verdacht auf Doping im Boxsport - Hauptverfahren gegen Boxer Felix Sturm eröffnet
Ein Angeklagter ist der ihm in der Anklageschrift zur Last gelegten Straftaten vielmehr dann hinreichend verdächtig, wenn nach vorläufiger Tatbewertung die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung nach durchgeführter Beweisaufnahme höher ist, als die Wahrscheinlichkeit eines Freispruchs (OLG Nürnberg vom 30.08.2010, 1 Ws 464/10;… Schneider in: Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Aufl. 2013, § 203 Rn. 4 m.w.N.). - LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs 5/14
Nichteröffnungs-Beschluss im Loveparade-Verfahren
Zum anderen besteht aus diversen, im Folgenden näher ausgeführten Gründen - auch unter Berücksichtigung der regelmäßig kursorischen Funktion des Zwischenverfahrens, in dem bei der zu treffenden Prognoseentscheidung für das Tatgericht ein nicht unerheblicher Beurteilungsspielraum besteht (vgl. OLG Nürnberg, NJW 2010, 3793) - kein Beweis für das Bestehen der von der Anklage angenommenen konkreten Sorgfaltspflichten der Angeschuldigten, für die Verletzung dieser Sorgfaltspflichten sowie für die Ursächlichkeit bzw. Realisierung solcher Sorgfaltspflichtverletzungen im konkreten Taterfolg (C.II.). - OLG Stuttgart, 18.08.2014 - 1 Ws 68/14
Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Marktmanipulation gegen Vorstandsmitglieder …
Zwar ist dem Tatrichter bei der Prognoseentscheidung über den hinreichenden Tatverdacht ein nicht unerheblicher Beurteilungsspielraum eingeräumt (vgl. OLG Nürnberg, NJW 2010, 3793).
- OLG Nürnberg, 19.10.2010 - 2 Ws 227/10
Keine Anklage gegen Polizeibeamte im Fall Tennessee Eisenberg
Den in der Kommentarliteratur über diesen Mindeststandard hinaus gehenden Meinungen, die mit teils unterschiedlichen Begründungen einen höheren Verdachtsgrad fordern (…vgl. Paeffgen, in SK- StPO , § 203 Rdn. 11 mit umfassenden Nachweisen), folgt der Senat in Übereinstimmung mit dem Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 30.8.2010 ( 1 Ws 464/10) nicht. - OLG Brandenburg, 27.02.2023 - 2 Ws 112/22 Zwar hat das Gericht bei der Prognoseentscheidung über den hinreichenden Tatverdacht einen nicht unerheblichen Beurteilungsspielraum (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. August 2010 - 1 Ws 464/10, NJW 2010, 3793 f.), andererseits bedarf es zu dessen Ausschöpfung einer Gesamtwürdigung aller vorhandenen Umstände und Beweise (vgl. OLG Oldenburg…, Beschluss vom 11. März 2003 - 11 Kls 1/02, BeckRS 2003, 18126, Rn. 7 f.).
- OLG Stuttgart, 29.09.2014 - 1 Ws 124/14
Eröffnung des Hauptverfahrens: Vorliegen eines hinreichenden Tatverdachts; …
Zwar ist dem Tatrichter bei der Prognoseentscheidung über den hinreichenden Tatverdacht ein nicht unerheblicher Beurteilungsspielraum eingeräumt (vgl. OLG Nürnberg, NJW 2010, 3793). - AG Straubing, 13.05.2015 - 4 Ds 133 Js 93977/14
Verstoß gegen §145a StGB bei geringfügigem Alkoholkonsum trotz Abstinenzweisung
Es liegt im vertretbaren Entscheidungskorridor, schon aufgrund der Aktenlage den bzw. die einzigen Belastungszeugen einer besonderen Glaubhaftigkeitsprüfung zu unterziehen (OLG Nürnberg NJW 2010, 3793;… Meyer-Goßner/Schmitt, 57. Aufl., § 203 StPO Rn. 2).Dabei ist hinreichender Tatverdacht im Sinne des § 203 StPO ein unbestimmter Rechtsbegriff, der dem Tatgericht einen nicht unerheblichen Beurteilungsspielraum eröffnet, zumal es sich dabei um eine Prognoseentscheidung handelt (OLG Nürnberg NJW 2010, 3793 m. w. N.).
- OLG Koblenz, 18.09.2012 - 2 Ws 712/12
Eröffnung der Hauptverhandlung: Hinreichender Tatverdacht unter Berücksichtigung …
Dies mag in solchen Fällen hinnehmbar sein, in denen eine aussagepsychologische Begutachtung in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen bereits im Zwischenverfahren unzweifelhaft zur Unglaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen führt (vgl. OLG Nürnberg, Beschl. 1 Ws 464/10 v. 30.8.10, juris Rn. 14 = NJW 2010, 3793). - AG Berlin-Tiergarten, 06.05.2013 - 241 Js 757/12
Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens: Restriktive Auslegung der …
So führt nämlich eine Nichteröffnung im Gegensatz zum Freispruch nicht zu einem umfassenden Strafklageverbrauch (vgl. dazu OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.08.2010, 1 Ws 464/10, zitiert nach juris). - LG Nürnberg-Fürth, 21.02.2019 - 18 Qs 30/17
Zu den Grenzen des "berufstypischen" Verhaltens des steuerlichen Beraters und …
Zudem ist die Frage der voraussichtlichen Verwertbarkeit einzelner Beweise im Prozess in die Entscheidung miteinzubeziehen; Verwertungsverbote sind zu beachten (vgl. zum Ganzen OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.08.2010 - 1 Ws 464/10, NJW 2010, 3793, unter II.1.; zusf. - OLG Stuttgart, 10.08.2016 - 4 Ws 282/15
Untreue: Vermögensbetreuungspflicht eines Kassenarztes gegenüber dem …
- OLG Stuttgart, 08.11.2011 - 4 Ws 247/11
Eröffnung des Hauptverfahrens: Zuständigkeit der Schwurgerichtskammer bei einem …
- LG Potsdam, 17.12.2014 - 24 Qs 95/14
Nebenklage im Strafverfahren: Zeitpunkt der Erlangung der Nebenklägerstellung; …
- LG Bremen, 28.11.2018 - 60 Qs 384/18
Beweiswürdigung, Aussage-gegen-Aussage
- KG, 29.03.2017 - 4 Ws 45/17
121 AR 58/17 - "Polizeiwarnung?"
- AG Backnang, 23.07.2014 - 2 Ls 113 Js 112185/12
Zwischenverfahren, Nichteröffnung, in dubio pro reo