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   OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2014 - 1 B 4.13   

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OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2014 - 1 B 4.13 (https://dejure.org/2014,6964)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.03.2014 - 1 B 4.13 (https://dejure.org/2014,6964)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. März 2014 - 1 B 4.13 (https://dejure.org/2014,6964)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 5 Abs 4 FStrG, § 8 FStrG, § 8a Abs 1 S 1 FStrG, § 5 Abs 1 FStrG, § 5 Abs 2 FStrG
    Begriff der Ortsdurchfahrt in § 8 a Abs 1 S 1 FStrG

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 3 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, § 5 Abs 4 FStrG, § 8 FStrG, § 8a FStrG, § 128 Abs 3 Nr 2 BauGB
    Straßenrecht; Bundesstraße; Zufahrt zum Grundstück; Gemeingebrauch; Sondernutzung; Erlaubnispflicht; Ortsdurchfahrt; behördliche Festsetzung; "materielle" Ortsdurchfahrt; Straßenbaulast; geschlossene Ortslage; Erschließungsfunktion; bauplanungsrechtlicher Innenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 675
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 10.80

    Begriff der "geschlossenen Ortslage"

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2014 - 1 B 4.13
    Ob ein Gebiet zusammenhängend bebaut ist, lässt sich nur anhand einer weiträumigen, an objektiven Kriterien ausgerichteten Betrachtung der gesamten durch die Bebauung geprägten Situation in der Umgebung der Bundesfernstraße entscheiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. März 1983 - 4 C 10.80 - BVerwGE 67, 79, 80).

    Gleiches gilt für die ab dem Grundstück D...straße 1 c in westlicher Richtung lediglich einseitige Bebauung der Straße (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 18. März 1983, a.a.O., S. 80).

    Diese Voraussetzungen sind bei der gebotenen umfassenden Gesamtwürdigung der Situation (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. März 1983, a.a.O., S. 81) hier gegeben.

  • BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 73.78

    Sondernutzungsgebühren - Bundesfernstraßen - Zufahrten - Zugänge - Außerhalb

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2014 - 1 B 4.13
    Eine Ortsdurchfahrt ist im Sinne von § 8 a Abs. 1 Satz 1 FStrG dann zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmt, wenn das Vorhandensein der Straße den anliegenden Grundstücken die Qualität der (verkehrlichen) Erschließung vermittelt, wenn also ihretwegen eine von der Erschließung abhängige Nutzung der anliegenden Grundstücke sowohl tatsächlich möglich als auch rechtlich zulässig ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Juni 1981 - 4 C 73.78 - juris Rn. 23; Urteil vom 4. April 1975 - IV C 55.74 - BVerwGE 48, 123, 126).

    Grenzt die Straße an Grundstücke an, die im Sinne des § 34 BauGB "innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile" liegen und auf denen deshalb nach Bebauungsrecht Vorhaben grundsätzlich zulässig sind, so folgt daraus für die Straße, dass an ihr in dem hier verstandenen Sinn gebaut werden darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1981, a.a.O., Rn. 23).

  • BVerwG, 03.09.1963 - I C 156.60

    Straßenrechtliche Zulässigkeit eines Reklameschilds - Begriff der "Anlage der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2014 - 1 B 4.13
    Diese von den tatsächlichen Verhältnissen möglicherweise abweichende behördliche Festsetzung der Ortsdurchfahrt hat zwar Bedeutung für die Verwaltung und die Abgrenzung der Straßenbaulast; für die Auslegung des § 8 a Abs. 1 Satz 1 FStrG, der Inhalt und Schranken des Eigentums bestimmt (vgl. Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG), ist sie indes nicht maßgeblich (vgl. so schon BVerwG, Urteil vom 3. September 1963 - I C 156.60 - BVerwGE 16, 309, 312; Netter, in: Marschall, Bundesfernstraßengesetz, 6. Aufl. 2012, § 5 Rn. 28 und Grupp, a.a.O., § 8 a Rn. 6; Sauthoff, in: Müller/Schulz, Bundesfernstraßengesetz, 2. Aufl. 2013, § 8 a Rn. 7).
  • BVerwG, 04.04.1975 - IV C 55.74

    Errichtung einer Tankstelle - Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2014 - 1 B 4.13
    Eine Ortsdurchfahrt ist im Sinne von § 8 a Abs. 1 Satz 1 FStrG dann zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmt, wenn das Vorhandensein der Straße den anliegenden Grundstücken die Qualität der (verkehrlichen) Erschließung vermittelt, wenn also ihretwegen eine von der Erschließung abhängige Nutzung der anliegenden Grundstücke sowohl tatsächlich möglich als auch rechtlich zulässig ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Juni 1981 - 4 C 73.78 - juris Rn. 23; Urteil vom 4. April 1975 - IV C 55.74 - BVerwGE 48, 123, 126).
  • BVerwG, 12.04.2000 - 11 C 11.99

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsaufwand; Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2014 - 1 B 4.13
    Das vom Verwaltungsgericht für seine hiervon abweichende Auffassung in Bezug genommene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. April 2000 (- 11 C 11.99 - juris) steht dem nicht entgegen.
  • BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 40.88

    Straßenverkehrsbehörde - Zufahrten - Gemeingebrauch - Sondernutzung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2014 - 1 B 4.13
    Demgegenüber unterfällt das Anlegen von Zufahrten dem Gemeingebrauch, wenn es Grundstücke innerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrten betrifft; nur innerhalb dieses Bereichs gilt eine Zufahrt zu einer Bundesstraße nach § 8 a Abs. 1 Satz 1 FStrG nicht als Sondernutzung (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1997 - 8 A 96.40081 u.a. - juris Rn. 31; Urteil vom 30. Juni 1989 - 4 C 40.88 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 28.05.1997 - 4 B 91.97

    Bundesstraße - Ortsdurchfahrt - Geschlossene Ortslage - Erschließung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2014 - 1 B 4.13
    Allerdings führt eine nur tatsächliche und rechtliche Bebaubarkeit nicht notwendig dazu, dass die Bundesstraße gleichzeitig die planerische Aufgabe besitzt, die ihr anliegenden Grundstücke auch zu erschließen; vielmehr muss die Bundesstraße innerhalb der geschlossenen Ortslage neben der überörtlichen Funktion einer Bundesstraße zugleich Merkmale einer den Ortsbereich erschließenden Funktion besitzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 1997 - 4 B 91.97 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 03.04.1981 - 4 C 41.77

    Neubau der Bundesautobahn A 57

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2014 - 1 B 4.13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ergibt sich der für die Feststellung einer geschlossenen Ortslage maßgebliche Bebauungszusammenhang gemäß § 5 Abs. 4 Satz 2 FStrG im allgemeinen schon aus der einfachen Gegenüberstellung des örtlichen Bereichs baulicher oder gewerblicher Nutzung und des davon freien, zumeist der land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung dienenden Geländes (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. April 1981 - 4 C 41.77 - BVerwGE 62, 143, 145).
  • VGH Bayern, 14.01.1997 - 8 A 96.40081
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2014 - 1 B 4.13
    Demgegenüber unterfällt das Anlegen von Zufahrten dem Gemeingebrauch, wenn es Grundstücke innerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrten betrifft; nur innerhalb dieses Bereichs gilt eine Zufahrt zu einer Bundesstraße nach § 8 a Abs. 1 Satz 1 FStrG nicht als Sondernutzung (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1997 - 8 A 96.40081 u.a. - juris Rn. 31; Urteil vom 30. Juni 1989 - 4 C 40.88 - juris Rn. 15).
  • VG Karlsruhe, 12.11.2020 - 10 K 5902/18

    Klage auf Baugenehmigung zur Errichtung einer weiteren Zufahrt; fehlendes

    Ob eine Ortsdurchfahrt im materiellen Sinne vorliegt, gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. StrG der "mehrfachen Verknüpfung" des Ortsstraßennetzes dient und als Landesstraße dem Tatbestand des § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StrG unterfällt, ist unabhängig von der durch die zuständige Behörde getroffenen formellen Festsetzung (§ 8 Abs. 2 - 5 StrG) zu bestimmen und daher voll gerichtlich überprüfbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.04.1981 - IV C 41.77 - juris; BVerwG, Urt. v. 03.09.1963, a.a.O.; OVG Berlin- Brandenburg, Urt. v. 13.03.2014 - OVG 1 B 4/13 - NVwZ-RR 2014, 675; Nagel, ebenda; Lorenz/Will, a.a.O., § 8 Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 17.06.2021 - 7 LC 12/20

    Ortsdurchfahrt; Sondernutzung; Sondernutzungsgebühr

    Sie ist für die Verwaltung und die Abgrenzung der Straßenbaulast von Bedeutung, nicht aber für die Auslegung von Inhalt und Grenzen des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG durch § 8a Abs. 1 Satz 1 FStrG (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.09.1963 - I C 156.160 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.03.2014 - 1 B 4.13 -, juris; Netter in: Marschall, FStrG, 6. Aufl. 2012, § 5 Rn. 28; Sauthoff in: Müller/Schulz, Bundesfernstraßengesetz, 2. Aufl. 2013, § 8a Rn. 7).

    Für diese Auslegung spricht auch der systematische Zusammenhang des § 5 Abs. 4 Satz 4 FStrG mit der Verteilung der Straßenbaulast, was insbesondere durch die amtliche Überschrift des § 5 "Träger der Straßenbaulast" deutlich wird (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.03.2014 - 1 B 4.13 -, juris).

  • VG Hannover, 26.11.2019 - 7 A 8511/17

    Bestandskraft; Bundesstraße; Erschließungsfunktion; Gläubiger; Ortsdurchfahrt;

    Diese von den tatsächlichen Verhältnissen möglicherweise abweichende behördliche Festsetzung der Ortsdurchfahrt hat zwar Bedeutung für die Verwaltung und die Abgrenzung der Straßenbaulast; für die Auslegung des § 8a Abs. 1 Satz 1 FStrG, der Inhalt und Schranken des Eigentums bestimmt (vgl. Art. 14 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes - GG -), ist sie indes nicht maßgeblich (BVerwG, Beschl. v. 04.01.1967 - IV B 132.65 -, DVBl 1967, 291, 292; Urt. v. 03.09.1963 - I C 156.160 -, BVerwGE 16, 309, 312; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.03.2014 - OVG 1 B 4.13 -, juris Rn. 26 m.w.N.; VG Hannover, Urt. v. 23.05.2018 - 7 A 2110/16 -, nicht veröffentlicht; Netter, in: Marschall, FStrG, 6. Aufl. 2012, § 5 Rn. 28 m.w.N.).
  • VG Meiningen, 08.07.2015 - 5 K 154/13

    Aufgedrängtes Fachrecht im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Bei der Bestimmung der Ortsdurchfahrt im Rahmen des § 9 FStrG ist rechtlich streitig, ob auf den materiellen Begriff der Ortsdurchfahrt im Sinne des § 5 Abs. 4 Satz 1 bis 3 FStrG abzustellen ist (so BVerwG, Urt. v. 03.09.1963 - 1 C 156.60 - OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.03.2014 - 1 B 4.13 -, VG Ansbach, Urt. v. 22.11.2007 - AN 3 K 06.01901 - alle zit. nach juris; Marschall/Schröter/Kastner, Kommentar zum Bundesfernstraßengesetz, 5. Aufl., § 5 Rn. 28) oder ob die konstitutive Festsetzung § 5 Abs. 4 Satz 4 FStrG maßgeblich ist (so BVerwG, Urt. v. 12.04.2000 - 11 C 11/99 - BayVGH, Beschl. v. 18.01.2012 - 6 ZB 11.593 -, VG Greifswald, U.v. 13.02.2012 - 3 A 1017/10 - alle zit. nach juris).
  • VG Cottbus, 19.04.2018 - 5 K 657/13

    Erhebung einer Sondernutzungsgebühr für die Zufahrt zum eigenen Grundstück

    (vgl. für die vergleichbare Regelung des § 8a Abs. 1 S. 1 FStrG und der Festsetzung der Ortsdurchfahrt nach § 5 Abs. 1 bis 3 FStrG OVG Berlin- Brandenburg, U. v. 13. März 2014 - OVG 1 B 4.13 - Rn. 26, juris).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.09.2013 - 1 B 4.13   

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BVerwG, Entscheidung vom 12. September 2013 - 1 B 4.13 (https://dejure.org/2013,26542)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit des Erfordernisses einer vorherigen Ausreise bei Festsetzung einer Sperrfrist gegenüber einem Asylberechtigten

  • rewis.io

    Befristung der Sperrwirkung einer Ausweisung; Erfordernis der vorherigen Ausreise; Revisionszulassung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; AufenthG § 11 Abs. 1
    Klärungsbedürftigkeit des Erfordernisses einer vorherigen Ausreise bei Festsetzung einer Sperrfrist gegenüber einem Asylberechtigten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG München, 09.01.2014 - M 12 K 13.3915

    Ugandischer Staatsangehöriger; Befristung der Sperrwirkung der Ausweisung;

    Das BVerwG hat mit Beschluss vom 12. September 2013 gegen das vorgenannte Urteil des VGH BW die Revision zugelassen, um zu klären, unter welchen Voraussetzungen bei Asylberechtigten bei Festsetzung der Sperrfrist nach § 11 Abs. 1 AufenthG vom Erfordernis der vorherigen Ausreise abgesehen werden kann (BVerwG v. 12.9.2013, 1 B 4/13, juris).
  • VGH Bayern, 29.11.2013 - 10 C 13.1191

    Nachträgliche Verkürzung einer bestandskräftig festgesetzten Sperrfrist "auf

    Letzteres gilt insbesondere hinsichtlich der Frage, unter welchen Voraussetzungen bei Asylberechtigten - oder anerkannten Flüchtlingen wie dem Kläger - bei der Festsetzung der Sperrfrist nach § 11 Abs. 1 AufenthG vom Erfordernis der vorherigen Ausreise abgesehen werden kann (zu einer wegen dieser Frage zugelassenen Revision vgl. BVerwG, B.v. 12.9.2013 - 1 B 4.13 - juris).
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