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   FG Hamburg, 28.02.2013 - 1 K 109/12   

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FG Hamburg, 28.02.2013 - 1 K 109/12 (https://dejure.org/2013,9805)
FG Hamburg, Entscheidung vom 28.02.2013 - 1 K 109/12 (https://dejure.org/2013,9805)
FG Hamburg, Entscheidung vom 28. Februar 2013 - 1 K 109/12 (https://dejure.org/2013,9805)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkommensteuer/Kindergeld: Schweizer Kinderrente steht der Festsetzung von deutschem Kindergeld nicht entgegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 1056
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 27.09.1988 - 313/86

    Lenoir / Caisse d'allocations familiales des Alpes-Maritimes

    Auszug aus FG Hamburg, 28.02.2013 - 1 K 109/12
    Gemäß Art. 1 Buchstabe u Ziffer ii VO 1408/71, der als Definition der Familienbeihilfe heranzuziehen ist (vgl. EuGH-Urteil vom 27.09.1988, Rs. C-313/86 [Lenoir], Slg. 1988 S. 5391), ist eine Familienbeihilfe eine regelmäßige Geldleistung, die ausschließlich nach Maßgabe der Zahl und gegebenenfalls des Alters von Familienangehörigen gewährt wird.

    Zwar unterscheidet die VO 883/2004 im Vergleich zur VO 1408/71 nicht mehr zwischen Familienbeihilfen und anderen Familienleistungen (vgl. zur dortigen Unterscheidung auch EuGH-Urteil vom 27.09.1988 Rs. C-313/86 [Lenoir], Slg. 1988 S. 5391).

  • EuGH, 30.06.2011 - C-388/09

    da Silva Martins

    Auszug aus FG Hamburg, 28.02.2013 - 1 K 109/12
    Die Rentner, die nach den Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten zum Bezug von Rente berechtigt sind, fallen auch dann, wenn sie keine Erwerbstätigkeit ausüben, aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einem System der sozialen Sicherheit unter die Bestimmungen der VO 1408/71 über die Arbeitnehmer, soweit auf sie keine besonderen Bestimmungen anzuwenden sind (EuGH-Urteil vom 30.06.2011, Rs. C-388/09 [da Silva Martins], Celex-Nr. 62009CJ0388, juris, Rn. 37 m. w. N.).

    L 28 vom 30.01.1997, S. 1; vgl. auch EuGH-Urteil vom 30.06.2011, Rs. C-388/09 [da Silva Martins], juris, Rn. 73 bis 76 m. w. N.; vgl. auch EuGH-Urteil vom 12.06.2012, Rs. C-611/10 [Hudzinski] und C-612/10 [Wawrzyniak], juris, Rn. 76 bis 85, zur Nichtanwendbarkeit des § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, wenn die Bundesrepublik Deutschland nicht der Mitgliedstaat ist, der nach der VO 1408/71 für die Gewährung von Leistungen zuständig ist).

  • BFH, 11.07.2013 - III R 31/12

    Nachweis der Bestellung eines Einvernehmensanwalts

    Auszug aus FG Hamburg, 28.02.2013 - 1 K 109/12
    Anderenfalls könnte ein Mitgliedstaat, der wie die Bundesrepublik Deutschland den Anspruch auf Kindergeld von Wohnsitzvoraussetzungen abhängig macht, die europarechtliche Prioritätsregelung damit abschwächen, dass der Anspruch nach seinen nationalen Rechtsvorschriften immer an letzter Stelle steht (vgl. Helmke/Bauer, Familienleistungsausgleich, Kommentar, Fach D, I. Kommentierung Europarecht, 69. Lfg. Juni 2010, Art. 68 VO 883/2004 Rn. 5; FG Münster, Urteil vom 09.05.2012, 10 K 4079/10 Kg, EFG 2012, 1680, Revisions-Aktenzeichen - Rev.-Az. - III R 31/12, m. w. N.).
  • BFH, 03.12.2014 - III R 43/12
    Auszug aus FG Hamburg, 28.02.2013 - 1 K 109/12
    Der Senat teilt nicht die gegenteilige Auffassung des FG München (Urteil vom 07.08.2012, 12 K 1488/11, EFG 2012, 2214, Rev.-Az. III R 43/12), wonach bei der Bestimmung des den Leistungsanspruch auslösenden Grundes nach Art. 68 VO 883/2004 auf die nationalen Rechtsvorschriften abzustellen ist.
  • EuGH, 04.07.1985 - 104/84

    Kromhout / Raad van Arbeid

    Auszug aus FG Hamburg, 28.02.2013 - 1 K 109/12
    Danach greift die Regelung des Art. 10 Abs. 1 Buchstabe a DVO 574/72 nicht, da die Schweizer Kinderrente nicht dem deutschen Kindergeld als Familienbeihilfe gleichartig ist (siehe oben III.2.a]cc][3]; vgl. auch EuGH-Urteil vom 04.07.1985, Rs. 104/84 [Kromhout], Slg. 1985 S. 2205, Rn. 14, wonach die Antikumulierungsregel die Zahlung paralleler Sozialleistungen aufgrund ein und derselben Situation für denselben Zeitraum verhindern soll).
  • FG Baden-Württemberg, 21.12.2005 - 2 K 333/04

    Schweizerische Kinderrente als Ergänzung zur Invalidenrente ist kindbezogene

    Auszug aus FG Hamburg, 28.02.2013 - 1 K 109/12
    Denn sie ist gemäß Art. 35 Abs. 1 IVG abhängig von dem Bestehen einer Invalidenrente (anderer Ansicht - a. A. - Finanzgericht - FG - Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.2005, 2 K 333/04, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2006, 747).
  • FG München, 07.08.2012 - 12 K 1488/11

    Kein Kindergeld des Kindsvaters für in Ungarn bei der Mutter lebendes Kind für

    Auszug aus FG Hamburg, 28.02.2013 - 1 K 109/12
    Der Senat teilt nicht die gegenteilige Auffassung des FG München (Urteil vom 07.08.2012, 12 K 1488/11, EFG 2012, 2214, Rev.-Az. III R 43/12), wonach bei der Bestimmung des den Leistungsanspruch auslösenden Grundes nach Art. 68 VO 883/2004 auf die nationalen Rechtsvorschriften abzustellen ist.
  • FG Münster, 09.05.2012 - 10 K 4079/10

    Kindergeldanspruch eines berufstätigen Vaters in Deutschland für eine bei der

    Auszug aus FG Hamburg, 28.02.2013 - 1 K 109/12
    Anderenfalls könnte ein Mitgliedstaat, der wie die Bundesrepublik Deutschland den Anspruch auf Kindergeld von Wohnsitzvoraussetzungen abhängig macht, die europarechtliche Prioritätsregelung damit abschwächen, dass der Anspruch nach seinen nationalen Rechtsvorschriften immer an letzter Stelle steht (vgl. Helmke/Bauer, Familienleistungsausgleich, Kommentar, Fach D, I. Kommentierung Europarecht, 69. Lfg. Juni 2010, Art. 68 VO 883/2004 Rn. 5; FG Münster, Urteil vom 09.05.2012, 10 K 4079/10 Kg, EFG 2012, 1680, Revisions-Aktenzeichen - Rev.-Az. - III R 31/12, m. w. N.).
  • EuGH, 16.03.1978 - 115/77

    Laumann

    Auszug aus FG Hamburg, 28.02.2013 - 1 K 109/12
    Voraussetzung hierfür ist, dass ein Anspruch des Klägers nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats - im Streitfall: Schweiz - besteht, der einer Familienbeihilfe im Sinne des Art. 77 Abs. 1 VO 1408/71 gleichartig ist (vgl. auch EuGH-Urteil vom 16.03.1978, Rs. 115/77 [Laumann], Slg. 1978 S. 805, Rn. 8 f.).
  • FG Münster, 30.11.2012 - 4 K 812/12

    Vorrang des spanischen Kindergeldanspruchs der Mutter für die bei ihr lebenden

    Auszug aus FG Hamburg, 28.02.2013 - 1 K 109/12
    Denn ein Beschluss der Verwaltungskommission hat angesichts des Rechtes der Betroffenen, die Gerichte in Anspruch zu nehmen, keine Bindungswirkung für Gerichte (FG Münster, Urteil vom 30.11.2012, 4 K 812/12 Kg, juris).
  • EuGH, 12.06.2012 - C-611/10

    Das Unionsrecht hindert einen Mitgliedstaat nicht daran, entsandten Arbeitnehmern

  • BFH, 04.08.2011 - III R 71/10

    Kindergeld: Zeitlicher Regelungsumfang eines erst nach erfolglos durchgeführtem

  • EuGH, 11.06.1991 - C-251/89

    Athanasopoulos u.a. / Bundesanstalt für Arbeit

  • EuGH, 18.11.2010 - C-247/09

    Xhymshiti - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren

  • EuGH, 24.09.2002 - C-471/99

    Martínez Domínguez u.a.

  • BFH, 26.10.2006 - III B 15/06

    NZB: Kindergeld, Grenzgänger Schweiz

  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2021 - 12 S 487/19

    Schweizer Kinderrente ist keine zweckidentische Leistung i.S.d. § 93 Abs. 1 Satz

    Dies ist bei der Schweizer Kinderrente der Fall (so im Ergebnis auch BFH, Urteil vom 21.02.2018 - III R 3/17 -, juris Rn. 16 m.w.N.; FG Hamburg, Urteil vom 28.02.2013 - 1 K 109/12 -, juris Rn. 22 m.w.N.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.04.2019 - L 11 KR 3158/18 -, juris Rn. 30, 33; zur Vergleichbarkeit einer US-Kinderrente vgl. BSG, Urteil vom 14.06.1984 - 10 RKg 16/82 -, juris; vgl. auch Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern betreffend den Familienleistungsausgleich - Vergleichbare Leistungen i.S.d. § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG vom 16.01.2017, BStBl. I S. 151).

    Ob die hier in Rede stehenden Leistungen im Sinne europarechtlicher Vorschriften vergleichbar sind, mag bei der - hier nicht zu beurteilenden - Frage eine Rolle spielen, ob die nationale Koordinierungsregelung des § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG im Einzelfall durch vorrangiges europäisches Recht verdrängt wird und unter Anwendung der dortigen Antikummulie-rungsvorschriften zu beurteilen ist, in welchem Umfang Leistungen eines anderen Mitgliedsstaates als dem, in dem der Anspruchsberechtigte und seine Familie wohnen, für dasselbe Kind auf das deutsche Kindergeld anzurechnen sind (vgl. dazu FG Hamburg, Urteil vom 28.02.2013 - 1 K 109/12 -, juris).

  • BFH, 21.02.2018 - III R 3/17

    Kindergeld und schweizerische Kinderrente

    Die Schweizer Kinderrente wird als Kinderzuschuss zur Invaliditätsrente gezahlt und wird damit von Art. 77 der VO Nr. 1408/71 erfasst (vgl. zur Einordnung als Zuschuss zur Rente die Antwort der Kommission vom 30. Oktober 2002 auf die schriftliche Anfrage E-2779/02, ABlEU C 92 E, S. 208; FG Hamburg, Urteil vom 28. Februar 2013 1 K 109/12, Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 1056, Rz 33).
  • FG Baden-Württemberg, 13.12.2016 - 11 K 387/15

    Kindergeld und schweizerische Kinderrente zur Invalidenversicherung

    Auch wenn nach der Rechtsprechung des EuGH die Berechnungsgrundlagen und die Voraussetzungen für die Leistungsgewährung nicht völlig gleich sein müssen, um von Leistungen gleicher Art auszugehen (EuGH-Urteile vom 8. Juli 1992 Rs. C-102/91 - Knoch - EU:C:1992:303, Rn. 42 und vom 8. Mai 2014 Rs. C-347/12 - Wiering - ECLI:EU:C:2014:300, Rn. 55, ZESAR 2015, 113), differieren sie vorliegend doch in einer so grundlegenden Weise, dass bei der Schweizer Kinderrente zur Invalidenrente und dem deutschen Kindergeld nicht mehr von Leistungen gleicher Art ausgegangen werden kann (so auch FG Hamburg, Urteil vom 28. Februar 2013 1 K 109/12, EFG 2013, 1065, das die mangelnde Vergleichbarkeit darauf stützt, dass die Kinderrente ein Zuschuss zu der Invalidenrente darstellt und damit von ihr abhängig ist; a. A. offenbar BFH-Beschluss vom 26. Oktober 2006 III B 15/06 unter II 1. Buchst. c, BFH/NV 2007, 228 und inzidenter wohl auch BFH-Beschluss über die Ablehnung von Prozesskostenhilfe vom 26. Januar 2007 III S 34/06, BFH/NV 2007, 711, in dem dieser die dort von der Familienkasse und dem Finanzgericht vertretenen Rechtsauffassung bestätigt, wonach der Anspruch auf deutsches Kindergeld bis zur Höhe der schweizerischen Kinderrente ruht, sowie FG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Dezember 2005 2 K 333/04, EFG 2006, 747).
  • FG Münster, 23.08.2013 - 4 K 854/13

    Anspruch auf Differenzkindergeld, anderer Elternteil im EU-Ausland

    Dies muss ebenso für Vorerwägungen zu den Beschlüssen gelten (FG Münster, Urteile vom 30.11.2012 4 K 812/12 Kg, EFG 2013, 308 und vom 1.2.2013 4 K 997/12 Kg, EFG 2013, 709; FG Hamburg, Urteil vom 28.2.2013 1 K 109/12, EFG 2013, 1056).
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Rechtsprechung
   VG Berlin, 15.04.2013 - 1 K 109.12 V   

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VG Berlin, 15.04.2013 - 1 K 109.12 V (https://dejure.org/2013,22949)
VG Berlin, Entscheidung vom 15.04.2013 - 1 K 109.12 V (https://dejure.org/2013,22949)
VG Berlin, Entscheidung vom 15. April 2013 - 1 K 109.12 V (https://dejure.org/2013,22949)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 1.10

    Schengen-Visum; Besuchsvisum; kurzfristiger Aufenthalt; einheitliches Visum;

    Auszug aus VG Berlin, 15.04.2013 - 1 K 109.12
    Indizien zur Beurteilung der inneren Tatsache des Rückkehrwillens sind nach Art. 14 Abs. 1 Buchst. d in Verbindung mit Abs. 3 und Anhang II VK unter anderem der Nachweis der Eingliederung im Wohnsitzstaat anhand von nachvollziehbaren Angaben zur familiären Bindung und zum beruflichen Status; die dazu erforderlichen Belege hat der Antragsteller nach Art. 14 Abs. 1 VK bei Beantragung des Visums vorzulegen (vgl. zum gesamten Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2011 - BVerwG 1 C 1.10 -, juris, Rn. 22 ff.).

    Die Klägerin hat schließlich auch keinen Anspruch darauf, dass ihr ausnahmsweise ein Visum mit beschränkter Gültigkeit nur für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland nach Art. 25 VK zu erteilen ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2011 - BVerwG 1 C 1.10 -, juris, Rn. 27 ff).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2010 - 2 B 16.09

    Erteilung von Schengen-Visa für ukrainische Staatsangehörige zum Besuch ihres

    Auszug aus VG Berlin, 15.04.2013 - 1 K 109.12
    Deshalb kann - auch angesichts des neugefassten § 6 Abs. 1 Nr. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) - offen bleiben, ob den Auslandsvertretungen der Beklagten nach dem Visakodex auf der Rechtsfolgenseite ein Ermessen verbleibt oder ob bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen ein gebundener Anspruch auf Erteilung eines Visums besteht (so OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Juni 2010 - OVG 2 B 16.09 -, juris Rn. 23).
  • VG Berlin, 10.02.2012 - 4 K 35.11

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Besuchsvisums (Schengenvisums)

    Auszug aus VG Berlin, 15.04.2013 - 1 K 109.12
    Nach Art. 32 Abs. 1 VK ist das Visum unter anderem zu verweigern, wenn der Antragsteller als eine Gefahr für die öffentliche Ordnung eingestuft wird (Buchst. a Ziff. vi) oder (Buchst. b) begründete Zweifel an der von ihm bekundeten Absicht bestehen, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor Ablauf der Gültigkeit des beantragten Visums zu verlassen (BVerwG, a.a.O. Rn. 24; vgl. VG Berlin, Beschluss vom 10. Februar 2012 - VG 4 K 35.11 V - Vorlagefrage 1).
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