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   OVG Niedersachsen, 17.12.1998 - 1 K 1103/98   

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OVG Niedersachsen, 17.12.1998 - 1 K 1103/98 (https://dejure.org/1998,3861)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.12.1998 - 1 K 1103/98 (https://dejure.org/1998,3861)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Dezember 1998 - 1 K 1103/98 (https://dejure.org/1998,3861)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 36 Abs. 2 S. 2 BauGB; § 47 VwGO; § 14 BauGB; § 41 Abs. 1 GemO ND
    Tagesordnung; Ratssitzung; Normenkontrolle; Bebauungsplan; Veränderungssperre

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Tagesordnung; Ratssitzung; Normenkontrolle; Bebauungsplan; Veränderungssperre

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 1001
  • ZfBR 1999, 231 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.1998 - 1 K 1103/98
    Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -) sind an die Geltendmachung der Rechtsverletzung keine weitergehenden Anforderungen zu stellen, als sie für das Nachteilserfordernis (§ 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO a.F.) galten.
  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 24.95

    Bauplanungsrecht - Keine Fristverlängerung zur Erteilung des gemeindlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.1998 - 1 K 1103/98
    Die Antragsgegnerin darf die Erteilung des Einvernehmens allein davon abhängig machen, ob das Vorhaben nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge bauplanungsrechtlich zulässig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1996 - 4 C 24.95 -, BauR 1997, 444, 446).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.1998 - 1 K 1103/98
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zu diesem häufig erhobenen Einwand in seinem Beschluss vom 18. Dezember 1990 (- 4 NB 8.90 -, DVBl. 1991, 445, 446) unter anderem das folgende ausgeführt:.
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84

    Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.1998 - 1 K 1103/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 22.5.1987 - 4 C 77.84 -, DVBl. 1987, 1004, 1005 f.; bekräftigt im Beschl. v. 27.7.1998 - 4 BN 31/98 -, BauR 1998, 1197 = UPR 1998, 459) ist diese zusätzliche Differenzierungsmöglichkeit darauf beschränkt, bestimmte Arten der in den Baugebieten allgemein oder ausnahmsweise zulässigen baulichen Anlagen zu regeln.
  • BVerwG, 27.07.1998 - 4 BN 31.98

    Bebauungsplan; Festsetzungen über Einzelhandelsbetriebe; Branchendifferenzierung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.1998 - 1 K 1103/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 22.5.1987 - 4 C 77.84 -, DVBl. 1987, 1004, 1005 f.; bekräftigt im Beschl. v. 27.7.1998 - 4 BN 31/98 -, BauR 1998, 1197 = UPR 1998, 459) ist diese zusätzliche Differenzierungsmöglichkeit darauf beschränkt, bestimmte Arten der in den Baugebieten allgemein oder ausnahmsweise zulässigen baulichen Anlagen zu regeln.
  • OVG Niedersachsen, 25.03.1994 - 1 K 3200/92

    Fremdenverkehr; Ort; Ortsmitte; Restaurationsbetrieb; Mischgebiet;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.1998 - 1 K 1103/98
    Der Senat hat zwar in seinem Urteil vom 25. März 1994 (- 1 K 3200/92 -, UPR 1995, 74, 75) in einem Fall angenommen, die den vorhandenen Bestand "zementierende" Festsetzung entbehre der städtebaurechtlichen Erforderlichkeit im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB.
  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Sie darf die städtebauliche Entwicklung in ihrem Gemeindegebiet bestimmen und sich dabei grundsätzlich von "gemeindepolitischen" Motiven, die sich jederzeit ändern können, leiten lassen (so bereits BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 1998 - BVerwG 4 BN 43.98 - Buchholz 406.11 § 36 BauGB Nr. 53; vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 17. Dezember 1998 - 1 K 1103/98 - NVwZ 1999, 1001).
  • VG Karlsruhe, 07.02.2022 - 6 K 3624/21

    Baden-Baden: Zurückstellung des Bauantrages für ein Logistikzentrum bleibt

    Dementsprechend hängt auch die Rechtmäßigkeit einer Zurückstellung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BauGB nicht von der Einhaltung von Verfahrensschritten und Voraussetzungen für den Erlass eines Bebauungsplans ab - etwa einer ordnungsgemäßen und gerechten Abwägung aller betroffenen Belange -, die erst in einem späteren Stadium des Planaufstellungsverfahrens anstehen bzw. vorliegen müssen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.09.2016 - 4 BN 22.16 - juris, Rn. 5; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 06.10.2016 - 2 Bs 127/16 - BauR 2017, 212 - juris, Ls.; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 17.10.2012 - 1 C 10493/12 - NVwZ-RR 2013, 258 - juris, Rn. 33 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 14.11.2001 - 3 S 605/01 - VBlBW 2002, 200 - juris, Rn. 24; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 17.12.1998 - 1 K 1103/98 - NVwZ 1999, 1001 - juris, Rn. 8).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2007 - 1 A 10351/07

    Festlegung eines zentralen Versorgungsbereichs i.S.v. § 34 Abs 3 BauGB durch ein

    Darüber hinaus hindert ein fingiertes Einvernehmen die Gemeinde beispielsweise nicht, etwa eine Veränderungssperre zu erlassen (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 17. Dezember 1998, NVwZ 1999, 1001) oder in anderer Weise im Nachhinein planerisch tätig zu werden, etwa durch Aufstellung eines Bauleitplans oder aber durch Erarbeitung eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts.
  • VG Braunschweig, 11.09.2013 - 2 A 1311/12

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Erteilung einer Ausnahme von der

    Wegen ihres Sicherungszweckes (§ 14 Abs. 1 BauGB) ist lediglich nachzuprüfen, ob sich die abzeichnende Planung schon jetzt als offensichtlich nichtig, und dementsprechend die Veränderungssperre sich als zur Sicherung der Planung nicht als erforderlich im Sinne des § 14 Abs. 1 BauGB erweist (vgl. BVerwG, Beschl. vom 25.11.2003 - 4 BN 60/03 -, BRS 66 Nr. 115; NdsOVG, Urt. vom 17.12.1998 - 1 K 1103/98 -, BRS 60 Nr. 59).

    Auch eine zunächst nur auf die Verhinderung einer - aus der Sicht der Gemeinde - Fehlentwicklung gerichtete Planung kann einen Inhalt haben, der rechtlich nicht zu beanstanden ist (NdsOVG, Urteil vom 17.12.1998 a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 13.11.2019 - 12 KN 26/18

    Veränderungssperre für einen "Repowering"-Bebauungsplan gemäß § 249 Abs. 2 BauGB

    Durchgreifende rechtliche Bedenken gegen diese Aufspaltung der Zuständigkeit bestehen nicht (vgl. zur vergleichbaren Rechtslage in der NGO schon: Nds. OVG, Urt. v. 17.12.1998 - 1 K 1103/98 -, juris Rn. 10).
  • VG Osnabrück, 27.02.2004 - 2 A 112/02

    Bauleitplanung; Einzelhandelsbetrieb; Gewerbegebiet; innenstadtrelevantes

    Einen derartigen "Anlagentyp" stellt auch der Einzelhandel mit innenstadtrelevanten Warensortimenten dar (vgl. Fickert/Fieseler, aaO Rn. 128.3; Nds. OVG, U. v. 17.12.1998 - 1 K 1103/98 -, NVwZ 1999, 1001; U. v. 26.03.2003 - 1 LB 32/02 -; OVG Koblenz, U. v. 24.08.2000 - 1 C 11457/99 -, BRS 63 Nr. 83, jew. m.w.N.) mit der Folge, dass dieser, soweit beispielsweise eine - dann als besonderer städtebaulicher Grund im Sinne des § 1 Abs. 9 BauNVO anzunehmende - Verödung der Innenstadt durch Ausbleiben der Kunden von Einzelhandelsgeschäften bzw. eine dadurch ggf. bedingte Gefährdung der Existenz des zentrumorientierten Einzelhandels hinreichend nachgewiesen werden kann, grundsätzlich auch in einem Gewerbegebiet (ganz oder teilweise) ausgeschlossen werden kann.

    Denn der Erlass einer Veränderungssperre, um deren Rechtmäßigkeit es hier allein geht, soll die Erarbeitung eines endgültigen und tragfähigen Planungskonzepts gerade erst ermöglichen; demgemäß ist in diesem Rahmen - anders als der Kläger möglicherweise meint - für eine "antizipierte Normenkontrolle" des künftigen Bebauungsplans von vornherein kein Raum (vgl. Lemmel, aaO Rn. 10 m.w.N.; Nds. OVG, U. v. 17.12.1998, aaO).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2006 - 7 D 68/06

    Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung eines Bebauungsplans;

    Ob etwas anderes dann anzunehmen sein könnte, wenn die beabsichtigte Bebauungsplanung offensichtlich zu einem unwirksamen Bebauungsplan führen wird, vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.1993 - 4 NB 40.93 -, BRS 55 Nr. 95; OVG NRW, Urteil vom 27.2.1996 - 11 A 3960/95 -, OVGE 45, 246; Nds. OVG, Urteil vom 17.12.1998 - 1 K 1103/98 -, BRS 60 Nr. 59, bedarf hier ebenfalls keiner Entscheidung.
  • OVG Niedersachsen, 24.11.2003 - 1 MN 256/03

    Normenkontrollantrag gegen eine Veränderungssperre und gleichzeitiger Antrag auf

    Die beabsichtigte Planung darf nur nicht offensichtlich rechtswidrig sein (Urt. d. Sen. v. 17.12.1998 - 1 K 1103/98 - BRS 60 Nr. 59).
  • VG Gelsenkirchen, 01.07.2020 - 5 L 442/20

    Wasserpfeifengaststätte (Shisha-Bar); Wettbüros; Zurückstellung;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 1993 - 4 NB 40.93 -, juris; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (OVG NDS), Urteil vom 17. Dezember 1998 - 1 K 1103/98 -, juris; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger (Hrsg.), BauGB, 132. Lieferung 2019, § 14 Rn. 55.
  • VG Gießen, 05.09.2008 - 8 E 1331/06

    Verhinderungsplanung durch Höhenbegrenzung für Windenergieanlagen

    Ein Mangel des Planungsentwurfs ist dann nicht behebbar, wenn die Planungsvorstellungen der Gemeinde rechtlich überhaupt nicht verwirklicht werden können (VGH Bad.-Württ., U. v. 02.03.1993 - 5 S 2091/92 -, NVwZ 1994, 797, 798), sodass sich die abzeichnende Planung schon jetzt als offensichtlich nichtig und dementsprechend als nicht zur Sicherung durch Erlass einer Veränderungssperre geeignet darstellt (vgl. Nds. OVG, U. v. 17.12.1998 - 1 K 1103/98 -, NVwZ 1999, 1001, 1002).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.05.2000 - 1 C 10758/99

    Ausschluß von Einzelhandelsnutzung durch Veränderungssperre)

  • VG Hannover, 23.02.2010 - 4 A 4031/08

    Feststellungsklage; Immissionskonflikt; Veränderungssperre; hinreichende

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