Weitere Entscheidungen unten: FG Niedersachsen, 28.10.2003 | VG Cottbus, 30.11.2005

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 22.11.2001 - 1 K 595/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13453
OVG Niedersachsen, 22.11.2001 - 1 K 595/00 (https://dejure.org/2001,13453)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.11.2001 - 1 K 595/00 (https://dejure.org/2001,13453)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. November 2001 - 1 K 595/00 (https://dejure.org/2001,13453)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,13453) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zur Bürgerbeteiligung im vereinfachten Verfahren zur Änderung eines Bauleitplans, BauGB §§ 1, 13, 214

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauleitplanung: Ausfertigungsmangel bei Bebauungsplan, Bürgerbeteiligung im vereinfachten Änderungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2002, 508 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.03.2000 - 4 B 18.00

    Klage gegen die Genehmigung für die Einrichtung einer Prägewerkstatt für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.11.2001 - 1 K 595/00
    Ob eine Abweichung in diesem Sinne von minderem Gewicht ist, beurteilt sich nach dem im Bebauungsplan zum Ausdruck gekommenen planerischen Willen der Gemeinde und nicht durch einen Vergleich zwischen der tatsächlich bestehenden Situation und den geänderten Festsetzungen (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Beschl. v. 15.3.2000 - 4 B 18.00 -, NVwZ-RR 2000, 759 = BauR 2001, 207 = ZfBR 2001, 131).

    Der Senat folgt dieser Auffassung jedenfalls für den vorliegenden Fall nicht, sondern schließt sich der Andeutung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 15.3.2000 - 4 O 18.99 [richtig: 4 B 18.00 - d. Red.] -, NVwZ-RR 2000, 759 = BauR 2001, 207 = ZfBR 2001, 131) an.

  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 2.87

    Besetzung des Beschwerdegerichts bei der Nichtvorlagebeschwerde im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.11.2001 - 1 K 595/00
    Das Verfahren der Beteiligung von Bürgern dient nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 18. Dezember 1987 - 4 NB 2.87 -, NVwZ 1988, 822 = BRS 47 Nr. 4) mehreren Zwecken.
  • OVG Niedersachsen, 12.04.2000 - 1 K 5694/98

    Bebauungsplan; Einsichtnahme; Normenkontrollantrag; Normenkontrolle;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.11.2001 - 1 K 595/00
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Urt. v. 12.4.2000 - 1 K 5604/98 -, NdsRpfl 2000, 301, vgl. auch Urt. v. 21.4.1998 - 1 K 1087/96 -, NdsRpfl 1998, 245) muss die Satzung mit Datumsangabe und Siegel ausgefertigt worden sein, bevor sie bekannt gemacht wird.
  • OVG Niedersachsen, 21.04.1998 - 1 K 1087/96

    Bebauungsplan; Änderung eines Bebauungsplans; Festsetzung eines Bebauungsplans;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.11.2001 - 1 K 595/00
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Urt. v. 12.4.2000 - 1 K 5604/98 -, NdsRpfl 2000, 301, vgl. auch Urt. v. 21.4.1998 - 1 K 1087/96 -, NdsRpfl 1998, 245) muss die Satzung mit Datumsangabe und Siegel ausgefertigt worden sein, bevor sie bekannt gemacht wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.1989 - 5 S 3065/88

    Beteiligungsverfahren bei Änderung des Bebauungsplanentwurfs

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.11.2001 - 1 K 595/00
    Teilweise wird zwar vertreten, diese sog. interne Ausschlussklausel greife nicht ein, wenn die Gemeinde die Notwendigkeit eines erneuten Beteiligungsverfahrens völlig übersehen, d.h. diese Voraussetzungen schlicht übergangen hat (vgl. Bad.-Württ. VGH, Urt. v. 17.10.1989 - 5 S 3065/88 -, NVwZ-RR 1990, 290; OVG Magdeburg, Urt. v. 2.11.1995 - 1 K 3/95 -, Juris sowie JMBl. ST 1998, 391).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.11.1995 - 1 K 3/95

    Unmittelbare Nachbarschaft; Landwirtschaftlicher Betrieb; Wohngebiet;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.11.2001 - 1 K 595/00
    Teilweise wird zwar vertreten, diese sog. interne Ausschlussklausel greife nicht ein, wenn die Gemeinde die Notwendigkeit eines erneuten Beteiligungsverfahrens völlig übersehen, d.h. diese Voraussetzungen schlicht übergangen hat (vgl. Bad.-Württ. VGH, Urt. v. 17.10.1989 - 5 S 3065/88 -, NVwZ-RR 1990, 290; OVG Magdeburg, Urt. v. 2.11.1995 - 1 K 3/95 -, Juris sowie JMBl. ST 1998, 391).
  • OVG Niedersachsen, 14.01.2002 - 1 KN 270/01

    Normenkontrollantrag hinsichtlich der Festsetzung eines eingeschränkten

    Die Grundzüge der Planung sind nicht berührt, wenn die Änderung oder Ergänzung der Planung das der bisherigen Planung zugrunde liegende Leitbild nicht verändert, wenn also der planerische Grundgedanke erhalten bleibt (BGH, Urt. vom 29.11.1979 - III ZR 67/78 -, DVBl. 1980, 682; Urt. des Senats vom 22.11.2001 - 1 K 595/00 -).

    Es reicht zur Unbeachtlichkeit des Fehlers unterlassener Beteiligung vielmehr aus, wenn die Gemeinde zumindest stillschweigend angenommen hat, so verfahren zu dürfen (BVerwG, Beschl. vom 15.3.2000 - 4 B 18.00 -, a. a. O.; Urt. des Senats vom 22.11.2001 - 1 K 595/00 -).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 28.10.2003 - 1 K 595/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10885
FG Niedersachsen, 28.10.2003 - 1 K 595/00 (https://dejure.org/2003,10885)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.10.2003 - 1 K 595/00 (https://dejure.org/2003,10885)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Oktober 2003 - 1 K 595/00 (https://dejure.org/2003,10885)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,10885) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bemessung der Nutzungsdauer eines abnutzbaren Wirtschaftsguts der Personengesellschaft in der Ergänzungsbilanz des Gesellschafters

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 95 Abs. 1 S. 1 BewG; § 15 Abs. 1 EStG; § 15 Abs. 2 EStG; § 7 Abs. 1 S. 2 EStG
    Abschreibung des in der Ergänzungsbilanz eines Mitunternehmers aktivierten Mehrwerts eines abnutzbaren Wirtschaftsguts des Gesellschaftsvermögens ; Bemessung des Zeitraums der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer

  • rechtsportal.de

    EStG § 7 Abs. 1 Satz 2; BewG § 95 Abs. 1 Satz 1
    Einheitsbewertung des Betriebsvermögens; Nutzungsdauer; Ergänzungsbilanz; Abschreibung; Seeschiff - Nutzungsdauer eines abnutzbaren Wirtschaftsguts der Personengesellschaft in der Ergänzungsbilanz des Gesellschafters

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nutzungsdauer eines abnutzbaren Wirtschaftsguts der Personengesellschaft in der Ergänzungsbilanz des Gesellschafters

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abschreibung des in der Ergänzungsbilanz eines Mitunternehmers aktivierten Mehrwerts eines abnutzbaren Wirtschaftsguts des Gesellschaftsvermögens ; Bemessung des Zeitraums der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB (Beilage) 2005, 1
  • EFG 2004, 1670
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 06.07.1999 - VIII R 17/95

    Auflösung einer negativen Ergänzungsbilanz

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.10.2003 - 1 K 595/00
    Dementsprechend habe der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 6. Juli 1999 VIII R 17/95 (BFH/NV 2000, 34) entschieden, dass die Auflösung der in den Ergänzungsbilanzen ausgewiesenen Korrekturposten korrespondierend zur Veränderung der Buchwerte der entsprechenden Bilanzposten in der Gesellschaftsbilanz zu erfolgen habe.

    Das Urteil des BFH in BFH/NV 2000, 34 betreffe den Fall, dass die Personengesellschaft aus Anlaß des Eintritts eines weiteren Gesellschafters stille Reserven aufgelöst und die Buchwerte des Gesellschaftsvermögens aufgestockt habe.

    Für den Fall negativer Ergänzungsbilanzen - in den zugrunde liegenden Fällen jeweils nach § 24 Abs. 2 UmwStG - hat der BFH demgegenüber wiederholt entschieden, dass die Auflösung der in der Ergänzungsbilanz ausgewiesenen Korrekturposten korrespondierend zur Veränderung der Buchwerte in der Hauptbilanz zu erfolgen habe (BFH in BFH/NV 2000, 34; BFH vom 28. September 1995 IV R 57/94, BStBl. II 1996, 68).

  • BFH, 19.11.1997 - X R 78/94

    Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.10.2003 - 1 K 595/00
    Maßgebend ist nicht die Dauer der betrieblichen Nutzung durch den Steuerpflichtigen, sondern die objektive Nutzbarkeit unter Berücksichtigung der besonderen betriebstypischen Beanspruchung (BFH-Urteile vom 9. Dezember 1999 III R 74/97, BStBl. II 2001, 311; vom 26. Juli 1991 VI R 82/89, BStBl. II 1992, 1000; vom 19. November 1997 X R 78/94, BStBl. II 1998, 59).
  • BFH, 26.07.1991 - VI R 82/89

    PKW - Anschaffungskosten - Nutzungsdauer - Jahresfahrleistung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.10.2003 - 1 K 595/00
    Maßgebend ist nicht die Dauer der betrieblichen Nutzung durch den Steuerpflichtigen, sondern die objektive Nutzbarkeit unter Berücksichtigung der besonderen betriebstypischen Beanspruchung (BFH-Urteile vom 9. Dezember 1999 III R 74/97, BStBl. II 2001, 311; vom 26. Juli 1991 VI R 82/89, BStBl. II 1992, 1000; vom 19. November 1997 X R 78/94, BStBl. II 1998, 59).
  • BFH, 28.09.1995 - IV R 57/94

    Erfolgswirksame Auflösung der Minderwerte für Wirtschaftsgüter in negativen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.10.2003 - 1 K 595/00
    Für den Fall negativer Ergänzungsbilanzen - in den zugrunde liegenden Fällen jeweils nach § 24 Abs. 2 UmwStG - hat der BFH demgegenüber wiederholt entschieden, dass die Auflösung der in der Ergänzungsbilanz ausgewiesenen Korrekturposten korrespondierend zur Veränderung der Buchwerte in der Hauptbilanz zu erfolgen habe (BFH in BFH/NV 2000, 34; BFH vom 28. September 1995 IV R 57/94, BStBl. II 1996, 68).
  • BFH, 09.12.1999 - III R 74/97

    Wirtschaftliches Eigentum bei Kfz-Leasing

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.10.2003 - 1 K 595/00
    Maßgebend ist nicht die Dauer der betrieblichen Nutzung durch den Steuerpflichtigen, sondern die objektive Nutzbarkeit unter Berücksichtigung der besonderen betriebstypischen Beanspruchung (BFH-Urteile vom 9. Dezember 1999 III R 74/97, BStBl. II 2001, 311; vom 26. Juli 1991 VI R 82/89, BStBl. II 1992, 1000; vom 19. November 1997 X R 78/94, BStBl. II 1998, 59).
  • BFH, 20.11.2014 - IV R 1/11

    Ergänzungsbilanz bei Anteilserwerb: Abschreibung auf Restnutzungsdauer und

    Der Fall der Fortführung eines positiven Korrekturpostens liegt deshalb anders, weil es dort gerade darum geht, den vom betreffenden Gesellschafter gegenüber dem Kapitalkonto aufgewendeten Mehrbetrag in der Höhe auszuweisen, in dem er zum jeweiligen Bilanzstichtag noch in dessen Vermögen vorhanden ist (vgl. Urteil des Niedersächsischen FG vom 28. Oktober 2003  1 K 595/00, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2005, 376).
  • FG Niedersachsen, 20.10.2009 - 8 K 323/05

    Ansatz einer anderen Nutzungsdauer für Mehrwerte in einer Ergänzungsbilanz als in

    26 Der Grundsatz der Einheitlichkeit gebietet es, auch den Mehrwert über die gleiche Restnutzungsdauer wie das korrespondierende Wirtschaftsgut in der Gesamthandsbilanz abzuschreiben (so auch Niedersächsischen Finanzgerichtes im Urteil vom 28.10.2003, EFG 2004, 1670; Köster in H/H/R § 15 Anm. 475; Bitz in Littmann/Bitz/Pust § 15 Rdnr. 64; Stuhrmann in Blümich § 15 Rn. 556a; Winnefeld, Bilanz-HB, 4. Auflage, 2006, L 712; Dreissig, BB 1990, 958, 959; Ley, Schwerpunkte und Streitfragen aus dem Bilanzsteuerrecht, KÖSDI 1992, 9160).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Cottbus, 30.11.2005 - 1 K 595/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,45804
VG Cottbus, 30.11.2005 - 1 K 595/00 (https://dejure.org/2005,45804)
VG Cottbus, Entscheidung vom 30.11.2005 - 1 K 595/00 (https://dejure.org/2005,45804)
VG Cottbus, Entscheidung vom 30. November 2005 - 1 K 595/00 (https://dejure.org/2005,45804)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,45804) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • VG Cottbus, 05.11.2008 - 1 K 1334/06

    Nachweis der Rechtsnachfolge in vermögensrechtlichem Restitutionsverfahren;

    Die Klägerin hat am 31. März 2000 in dem Verfahren 1 K 595/00 Klage erhoben, zu deren Begründung sie wie folgt vorträgt:.

    Die Klage ist zulässig, obwohl die Klägerin die Widerspruchsfrist des § 36 Abs. 1 Satz 2 VermG versäumt hat und Gründe für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dem Urteil der Kammer vom 30. November 2005 ( 1 K 595/00) nach nicht vorliegen, denn die Widerspruchsbehörde hat die Fristsäumnis geheilt und den Klageweg wieder eröffnet, indem sie den unzulässigen Widerspruch der Klägerin als im Ergebnis zulässig behandelte und zur Sache entschied (BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 2006 - BVerwG 8 B 21.06); an diese Entscheidung des Revisionsgerichts ist die Kammer gebunden, § 144 Abs. 6 VwGO.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht