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   OVG Niedersachsen, 28.11.2006 - 1 ME 147/06   

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OVG Niedersachsen, 28.11.2006 - 1 ME 147/06 (https://dejure.org/2006,2779)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.11.2006 - 1 ME 147/06 (https://dejure.org/2006,2779)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. November 2006 - 1 ME 147/06 (https://dejure.org/2006,2779)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Zurückstellung eines Bauvorhabens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 8 BauGB; § ... 14 Abs. 1 BauGB; § 15 Abs. 1 BauGB; § 15 Abs. 3 BauGB; § 17 Abs. 1 S. 2 BauGB; § 36 Abs. 2 S. 2 BauGB; § 40 Abs. 1 Nr. 5 GO, NI; § 57 Abs. 2 S. 1 GO, NI; § 80 Abs. 5 VwGO; Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG
    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Zurückstellung eines Bauvorhabens (Vier- Parteien- Wohnhaus); Ausreichen vorläufigen Rechtschutzes gemäß § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hinsichtlich der Zurückstellung eines Bauvorhaben unter Anordnung des Sofortvollzuges ...

  • Judicialis

    BauGB § 15 I 1; ; BauGB § 15 III; ; VwGO § 80 V

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Zurückstellung eines Bauvorhabens - Rechtsschutz, einstweiliger, Veränderungssperre, Zurückstellung, faktische, Zurückstellung: Baugesuch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsschutz gegen Zurückstellung eines Bauvorhabens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Zurückstellung eines Bauvorhabens (Vier- Parteien- Wohnhaus); Ausreichen vorläufigen Rechtschutzes gemäß § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hinsichtlich der Zurückstellung eines Bauvorhaben unter Anordnung des Sofortvollzuges ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 522
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2006 - 1 ME 147/06
    Eine solche lässt sich entgegen der Annahme der Antragstellerin nicht aus ihrem wiederholten Hinweis auf § 36 Abs. 2 BauGB und die Rechtsprechung des BVerwG (vgl. insbesondere das Urt. v. 19.2.2004 - 4 CN 16.03 -, BVerwGE 120, 138) ableiten.

    Gegenteiliges, d.h. die Verpflichtung, bei Ausspruch einer Veränderungssperre/Zurückstellung bestimmte Fristen einzuhalten, kann die Antragstellerin insbesondere nicht aus der Entscheidung des BVerwG vom 19. Februar 2004 (- 4 CN 16.03 -, BVerwGE 120, 138, 144) herleiten.

  • BVerwG, 19.08.2004 - 4 C 16.03

    Einvernehmen; gemeindliches -; Einvernehmenserfordernis; Versagung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2006 - 1 ME 147/06
    Es kommt hinzu, dass eine Gemeinde, die - wie hier - zugleich Bauaufsichtsbehörde ist, nach neuerer Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 19.8.2004 - 4 C 16.03 -, BVerwGE 121, 339 = NVwZ 2005, 83 = BauR 2005, 361 = ZfBR 2004, 805) die Ablehnung eines Bauantrages, auf den an sich § 36 Abs. 1 BauGB anzuwenden ist/wäre, nicht mit der Erwägung begründen kann/darf, sie erteile "als Gemeinde" nicht ihr Einvernehmen.

    Umgekehrt folgt daraus auch, dass es des in § 15 Abs. 1 Satz 1 BauGB genannten gemeindlichen Antrages zur Zurückstellung nicht bedarf, wenn die Gemeinde zugleich Bauaufsichtsbehörde ist (BVerwG, Urt. v. 19.8.2004, aaO).

  • OVG Niedersachsen, 18.09.2001 - 1 L 3779/00

    Abwägung; Baugebiet; bauliche Anlage; bebautes Gebiet; Bebauungsplan;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2006 - 1 ME 147/06
    Das hat der Senat gerade in der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung vom 18. September 2001 (- 1 L 3779/00 -, BauR 2002, 906 = DVBl. 2002, 712 = BRS 64 Nr. 31) ausgeführt.
  • OVG Niedersachsen, 05.10.1994 - 1 M 5589/94

    Dachvorsprünge; Nachbar; Gebäude; Schmalseitenprivileg

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2006 - 1 ME 147/06
    Der als Grundlage des "Dachgeschosses" gezeichnete Verlauf des OG-Daches endet genau bei den 17 m Länge, die nach der Senatsrechtsprechung (vgl. B. v. 5.10.1994 - 1 M 5589/94 -, BRS 56 Nr. 108 = ZMR 1994, 589 = NdsRpfl. 1995, 74) wegen der Notwendigkeit, Dachvorsprünge einzubeziehen, in Ansehung von § 7a NBauO höchstens zulässig sind.
  • OVG Niedersachsen, 30.09.1992 - 6 L 3200/91

    Zurückstellung; Baugesuch; Rücknahme; Versagungsbescheid; Ablehnung; Faktische

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2006 - 1 ME 147/06
    Nach überwiegender Meinung (vgl. dazu Stock, aaO, Rdnr. 49 mwN) und der Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 30.9.1992 - 6 L 3200/91 -, BauR 1993, 63 = BRS 54 Nr. 78 = UPR 1993, 114 = NdsRpfl.
  • BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 39.95

    Fernstraßenrecht: Wertminderung von Außenbereichsgrundstücken durch Autobahnbau,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2006 - 1 ME 147/06
    Ist das der Fall, kann der Grundstückseigentümer die Festsetzungen nicht mit der Begründung zu Fall bringen, sie minderten den Wert seines Grundstücks und/oder hinderten ihn an der größtmöglichen Ausnutzung der Flächen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.5.1996 - 4 A 39.95 -, NJW 1997, 142 = UPR 1996, 388).
  • BVerwG, 05.02.1990 - 4 B 191.89

    Voraussetzungen für die Zurückstellung eines Baugesuchs

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2006 - 1 ME 147/06
    Insoweit gelten nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z. B. Beschluss des BVerwG vom 5.2. 1990 - 4 B 191.89 -, NVwZ 1990, 558) die folgenden Grundsätze: Die Vorstellungen der Gemeinde dürfen sich nicht darin erschöpfen, das Vorhaben zu verhindern.
  • BGH, 23.01.1992 - III ZR 191/90

    Amtspflichtverletzung einer Gemeinde durch Nichtbearbeitung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2006 - 1 ME 147/06
    Der Bundesgerichtshof (vgl. z. B. Urt. v. 23.1.1992 - III ZR 191/90 -, NVwZ 1993, 299 = BRS 53 Nr. 66 = UPR 1992, 233) lehnt es ab, die regelmäßige Bearbeitungszeit an dieser Bestimmung zu messen, weil diese lediglich eine besondere Prozessvoraussetzung darstelle und daher keine verbindliche Auskunft über die im Einzelfall angemessene Bearbeitungszeit gebe.
  • BGH, 23.09.1993 - III ZR 54/92

    Verletzung der Pflicht eines Beamten zur Entscheidung in angemessener

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2006 - 1 ME 147/06
    Daher berücksichtigt der Bundesgerichtshof unter anderem auch Besonderheiten wie etwa die, ob die maßgebliche Sach- und Rechtslage durch ein vorangegangenes (insbesondere: Bauvorbescheids-)Verfahren geklärt worden ist (BGH, aaO und Urt. v. 23.9.1993 - III ZR 54/92 -, DVBl. 1994, 278 = NVwZ 1994, 405 = ZfBR 1994, 93).
  • BVerwG, 26.06.1992 - 4 NB 19.92

    Veränderungssperre - Planfeststellungsbeschluß - Dauer der Veränderungssperre

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2006 - 1 ME 147/06
    Gerade der "unverbrauchte" Blick eines privaten Investors auf die Möglichkeiten, welche die gegenwärtige planungsrechtliche Situation eröffnet, darf der Gemeinde Anlass zu Überlegungen sein, ob sie diese dem Bauvorhaben günstige Konstellation wirklich beibehalten oder aufgrund nunmehr entwickelter städtebaulicher Vorstellungen ändern will (vgl. BVerwG, B. v. 26.6.1992 - 4 NB 19.92 -, NVwZ 1993, 475 = BRS 54 Nr. 73).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2002 - 3 S 1517/02

    Eilrechtsschutz des Bauherrn gegen Zurückstellungsbescheid

  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.1998 - 3 S 87/96

    Zurückstellung von Baugesuchen - Verpflichtungsklage auf Erteilung der

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.10.2004 - 1 MB 23/04

    Zurückstellung der Entscheidung über eine Bauvoranfrage für einen

  • BVerwG, 30.09.1992 - 4 NB 35.92

    Bauplanungsrecht: Abwägungsgebot beu Erlaß einer Veränderungssperre

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.02.1989 - 1 B 145/88

    Verwaltungsprozeßrecht: Klagebefugnis bei Zurückstellung eines Baugesuchs

  • VG Koblenz, 29.09.2008 - 7 L 911/08

    Streit um Zurückstellung der Entscheidung über eine Baugenehmigung

    Der Antragsteller kann sich nämlich mit einer Anfechtungsklage gegen die Zurückstellungsentscheidung begnügen, die bei Obsiegen zur materiellen Prüfung und Bescheidung seines Baugesuchs führen würde (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Mai 2002 - 8 B 10633/02.OVG -, NVwZ-RR 2002, 708; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28. November 2006 - 1 ME 147/06 -, nach juris; und OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. Oktober 2006 - 8 A 764/06 -, nach juris).

    Dabei dürfen die Anforderungen an die Konkretisierung nicht überdehnt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004 - 4 CN 16/03 -, nach juris), insbesondere ist ein vollständig ausformulierter Planentwurf nicht notwendig (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28. November 2006, a.a.O.).

    Mehr kann hinsichtlich der für das jeweilige Plangebiet hinsichtlich der zulässigen Nutzungsart verfolgte Planungsziel angesichts des im Stadium der Zurückstellung noch durchzuführenden und grundsätzlich ergebnisoffenen Beteiligungsverfahrens nicht verlangt werden (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28. November 2006, a.a.O.).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn gerade dieses Vorhaben Planmängel aufzeigt, also demonstriert, was die ursprüngliche Planung anrichten kann (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28. November 2006, a.a.O.).

    Eine solche liegt vor, wenn die Planung ausschließlich zu dem Zweck erfolgt, ein bestimmtes Vorhaben auszugrenzen; ein solches Planverhalten lässt sich dann auch nicht mit beabsichtigtem Zeitgewinn oder der abstrakten Sicherung der Planungshoheit begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004, a.a.O.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28. November 2006, a.a.O.).

    Ein solches kann darin bestehen, einen bestehenden Zustand zu sichern (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28. November 2006, a.a.O.).

    Mit anderen Worten ist auch die Verhinderung einer unerwünschten Veränderung zulässig (vgl. BayVGH, Beschluss vom 29. September 2005 - 1 CS 05.1959 - nach juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28. November 2006, a.a.O.).

    Grundsätzlich unterfallen Veränderungssperren - und damit auch Zurückstellungen nach § 15 BauGB - nicht dem Abwägungsgebot (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28. November 2006, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 3. März 2005, a.a.O.).

  • VG Berlin, 31.07.2013 - 19 L 175.13

    Baurecht: Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines

    Seinem Ziel, die Baugenehmigung zu erhalten, kommt der Bauherr auch schon dann einen rechtserheblichen Schritt näher, wenn die Bauaufsichtsbehörde durch Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung verpflichtet wird, zügig über den Bauantrag zu entscheiden (vgl. z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. April 2010 - OVG 2 B 293/10 -, Juris Rn. 2; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28. November 2006 - OVG 1 ME 147/06 -, Juris Rn. 18 ff.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 9. November 2011 - VGH 14 CS 04.2835 -, Juris Rn. 17 f.; in diesem Sinne nunmehr auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. Juni 2011 - VGH 3 S 375/11 -, Juris Rn. 15, unter ausdrücklicher Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung).

    Die Frist nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BauGB beginnt nicht mit dem Eingang des Bauantrags, sondern mit der Bekanntgabe des Zurückstellungsbescheides (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28. November 2006 - OVG 1 ME 147/06 -, Juris Rn. 46; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 15 Rn. 48 m.w.Nachw.).

    Nach ganz überwiegender Meinung in Rechtsprechung und Literatur sind auf die Frist nach dem Rechtsgedanken des § 15 Abs. 3 Satz 2 BauGB bzw. in entsprechender Anwendung von § 17 Abs. 1 Satz 2 BauGB allerdings die Zeiten sog. faktischer Zurückstellungen anzurechnen (vgl. z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. März 2012 - OVG 2 B 202/12 -, Juris Rn. 54; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28. November 2006, a.a.O., Rn. 48; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 15 Rn. 49 m.w.Nachw.; a.A. etwa Sennekamp, in: Brügelmann, a.a.O., § 15 Rn. 38 m.w.Nachw.; offen gelassen zuletzt von BVerwG, Beschluss vom 21. März 2013 - BVerwG 4 B 1/13 -, Juris Rn. 5).

    Überschreitet sie diese und geschieht dies aus Gründen, die inhaltlich im Zusammenhang mit der zu sichernden Planung stehen, dann sind diese Zeiträume auf die Zurückstellungsfrist nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BauGB gutzubringen (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28. November 2006, a.a.O.).

    Die Sicherungsfunktion einer Zurückstellung würde ohne Anordnung der sofortigen Vollziehung regelmäßig ins Leere laufen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. März 2012, a.a.O., Rn. 6; vgl. ferner z.B. auch OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28. November 2006 - OVG 1 ME 147/06 -, Juris Rn. 16).

  • OVG Niedersachsen, 28.03.2017 - 1 ME 7/17

    Faktische Zurückstellung; Negativplanung; hinreichend konkrete Planungsabsichten;

    In Fortführung dieser Grundsätze hatte der Senat in seinem auch vom Verwaltungsgericht zitierten Beschluss vom 28. November 2006 (- 1 ME 147/06 -, aaO, JURIS-Rdnr. 37) ausgeführt:.

    Die Gemeinde ist aber nicht gehindert, diesen "Beharrungswunsch" aufzunehmen und durch Änderung des Bauleitplans festzusetzen (vgl. Senatsb. vom 28.11.2006 - 1 ME 147/06 -, aaO, JURIS-Rdnr. 38 f.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (s. nochmals B. v. 28.11.2006 - 1 ME 147/06 -, aaO, JURIS-Rdnr. 48) ist bei Zurückstellungen zwar § 17 Abs. 1 Satz 2 BauGB "doppelt analog" auf faktische Zurückstellungen anzuwenden.

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