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   VGH Baden-Württemberg, 02.12.1999 - 1 S 2874/98   

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https://dejure.org/1999,8285
VGH Baden-Württemberg, 02.12.1999 - 1 S 2874/98 (https://dejure.org/1999,8285)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.12.1999 - 1 S 2874/98 (https://dejure.org/1999,8285)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. Dezember 1999 - 1 S 2874/98 (https://dejure.org/1999,8285)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Eintragung des Geburtsortes in den Personalausweis, hier: Umbenennung einer Stadt in der ehemaligen DDR

  • vfst.de

    § 1 PAuswG, Nr. 7.1.5 PAuswGVwV, § 60 DA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf richtige Bezeichnung des Geburtsorts im Personalausweis bei Umbenennung; Pflicht zum Besitz eines Personalausweises; Anspruch auf richtige Angaben im Personalausweis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 50, 157 (Ls.)
  • NJW 2000, 1210
  • NVwZ 2000, 589 (Ls.)
  • VBlBW 2000, 194
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.08.1991 - 1 S 2/91

    Zur Eintragung eines frei gewählten Berufsnamens in den Paß oder Personalausweis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.1999 - 1 S 2874/98
    Der im Personalausweisgesetz unter den dort genannten Voraussetzungen vorgesehenen Verpflichtung, einen Personalausweis zu besitzen, entspricht ein Anspruch auf Ausstellung eines Personalausweises in der gesetzlich vorgesehenen Form; er erstreckt sich auch auf richtige Angaben im Personalausweis (im Anschluß an Senatsurteil vom 8.8.1991 - 1 S 2/91 -, VBlBW 1992, 115).

    Denn die Entscheidung der Beklagten, der Klägerin die von ihr gewünschte Eintragung in ihren Personalausweis zu versagen, ist als verbindliche Regelung mit unmittelbarer Außenwirkung gemäß § 35 Satz 1 LVwVfG ein Verwaltungsakt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8.8.1991 - 1 S 2/91 -, VBlBW 1992, 115).

    Die personenbezogenen Angaben im Personalausweis dienen ausschließlich der zweifelsfreien Identitätsfeststellung des Ausweisinhabers (vgl. Senatsurteil vom 8.8.1991, a.a.O.; Medert/Süßmuth, Paß- und Personalausweisrecht, Bd. 1, Teil B, § 1 PAuswG RdNr. 20).

  • VG Freiburg, 28.03.2019 - 9 K 1947/18

    Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht aufgrund einer herabsetzenden

    Dies folgt aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. VGH Bad.-Württ., U. v. 02.12.1999 - 1 S 2874/98 -, zum Personalausweis und zur Frage einer "Verstümmelung" der Bezeichnung des Geburtsorts durch Verwendung von Abkürzungen in einer diese Ortsbezeichnung zu Identitätszwecken völlig ungeeignet erscheinen lassenden Weise; allg. zum verfassungsrechtlichen Schutz des Namens: BVerfG, B. v. 08.03.1988 - 1 BvL 9/85, 1 BvL 43/86 -, BVerfGE 78, 38 und B. v. 24.03.1998 - 1 BvR 131/96 - , BVerfGE 97, 391 sowie U. v. 05.05.2009 - 1 BvR 1155/03 - , BVerfGE 123, 90).

    Die Regelungen des Bundesinnenministeriums (vom 31.03.2016) über die Gestaltung der maschinenlesbaren Zonen von Personalausweisen, bei denen es sich der Sache nach materiell-rechtlich um einfache Verwaltungsvorschriften handelt, haben über den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG eine die Verwaltungspraxis bei der Ausfüllung zur Verfügung stehender Beurteilungs-, Gestaltungs- oder Ermessenspielräume selbst bindende Wirkung (vgl. zur Selbstbindung einer Praxis der Personalausweisausstellung über Art. 3 Abs. 1 GG durch die das behördliche Ermessen steuernde PAuswVwV-Bad-Württ. [vom 20.03.1987 - GABl. 1987, S. 265] im Einzelnen VGH Bad.Württ., U. v. 02.12.1999 - 1 S 2874/98 -, NJW 2000, 1210 = juris, Rn. 18 - 22).

    Denn diese Belastung ist nicht mit den von der Rechtsprechung bisher entschiedenen Fällen vergleichbar, in denen bereits das Vorliegen eines Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeits- und Namensrecht wegen der vergleichsweisen Unerheblichkeit und geringen Gewichtigkeit der Betroffenheit verneint wurde (vgl. BVerwG, u. v. 29.09.1992 - 1 C 41.90 -, juris, Rn. 30 = NWJ 1993, 547 und in der Vorinstanz ebenso VGH Bad.-Württ., U. v. 29.08.1990 - 1 S 2648/89 - , juris, Rn. 26 zur Schreibweise des Namens mit "ue" statt "ü", was keinen Eingriff, nämlich keine Verunglimpfung, Diskriminierung oder sonst menschenunwürdige Behandlung darstelle; vgl. ferner VGH Bad.-Württ., U. v. 02.12.1999 - 1 S 2874/98 - , juris, Rn. 18 - 22, wonach eine korrekte Angabe der früheren Bezeichnung des Geburtsorts neben der heute aktuellen Bezeichnung desselben das Persönlichkeitsrecht nicht verletzt, auch wenn es damit verbunden im Ausland zu "Unklarheiten" kommen könne, weil damit noch kein Grad einer die Identifizierungsfunktion völlig ausschließender Namens-"Verstümmelung" erreicht sei; anders hingegen VGH Bad.-Württ., U. v. 21.12.2016 - 1 S 1843716 -, juris, Rn.23, 24, 28, wonach das Persönlichkeitsrecht durch die Schwierigkeiten und Identitätszweifel verletzt werde, die damit verbunden seien, dass die Angabe des Geburtsnamens und des im Ausland oft unverstandenen Zusatzes "GEB." im nicht speziell als Rubrik für Geburtsnamen ausgewiesenen allgemeinen Namensteil eines Reispasses erfolge).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2022 - 7 A 10318/22

    Kein fiktives Geburtsdatum im Ausweis

    Schon das Verwaltungsgericht hat zudem zutreffend festgestellt, dass aus dem Anspruch auf Ausstellung eines Ausweises grundsätzlich nur ein Anspruch auf Eintragung der richtigen Daten im Dokument folgt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 1989 - 1 B 81/89 -, BeckRS 1989, 31238403; VGH BW, Urteil vom 2. Dezember 1999 - 1 S 2874/98 -, juris, Rn. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.2016 - 1 S 1843/16

    Anspruch auf Pass ohne Geburtsname

    Dies folgt aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. Senatsurteil vom 02.12.1999 - 1 S 2874/98 -, zum Personalausweis; allg. zum verfassungsrechtlichen Schutz des Namens: BVerfG, Beschl. v. 08.03.1988 - 1 BvL 9/85, 1 BvL 43/86 - BVerfGE 78, 38; Beschl. v. 24.03.1998 - 1 BvR 131/96 - BVerfGE 97, 391; Urt. v. 05.05.2009 - 1 BvR 1155/03 - BVerfGE 123, 90).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2016 - 1 S 1177/15

    Schreibweise des Namens im Reisepass ausschließlich in Großbuchstaben

    Der einzelne kann verlangen, dass die Rechtsordnung seine personenbezogenen Daten als Teil und zugleich Ausdruck seiner Identität schützt und respektiert (vgl. Senatsurteil vom 02.12.1999 - 1 S 2874/98 -, zum Personalausweis).
  • VG Schleswig, 13.12.2016 - 9 B 42/16

    Eintragung des Geburtsortes mit amtlicher Gemeindebezeichnung

    Die Entscheidung der Antragsgegnerin, die gewünschte Eintragung im Personalausweis zu versagen, stellt eine verbindliche Regelung mit unmittelbarer Außenwirkung dar (vgl. VGH Mannheim, U. v. 02.12.1999 - 1 S 2874/98 -, juris Rn. 11).
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