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   BGH, 19.11.2019 - 1 StR 525/19   

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https://dejure.org/2019,44568
BGH, 19.11.2019 - 1 StR 525/19 (https://dejure.org/2019,44568)
BGH, Entscheidung vom 19.11.2019 - 1 StR 525/19 (https://dejure.org/2019,44568)
BGH, Entscheidung vom 19. November 2019 - 1 StR 525/19 (https://dejure.org/2019,44568)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 73 Abs. 1 StGB; § 830 BGB; § 840 Abs. 1 BGB
    Einziehung (Erlangen eines Vermögenswerts durch die Tat bei mehreren Beteiligten: faktische bzw. wirtschaftliche Mitverfügungsmacht, Unerheblichkeit der zivilrechtlichen Haftung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB, § 73 Abs. 1 StGB, § 840 Abs. 1, § 830 BGB, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung des Ausspruchs über die Einziehung des Wertes von Taterträgen; Zufluss eines Vermögenswerts unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestands

  • rewis.io

    Strafverurteilung wegen Beihilfe zum Betrug: Voraussetzungen der Einziehung von Taterträgen bei dem Gehilfen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 73 Abs. 1 ; StGB § 73c S. 1
    Aufhebung des Ausspruchs über die Einziehung des Wertes von Taterträgen; Zufluss eines Vermögenswerts unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestands

  • datenbank.nwb.de

    Strafverurteilung wegen Beihilfe zum Betrug: Voraussetzungen der Einziehung von Taterträgen bei dem Gehilfen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.07.2018 - 3 StR 144/18

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines

    Auszug aus BGH, 19.11.2019 - 1 StR 525/19
    a) Ein Vermögenswert ist nach § 73 Abs. 1 StGB durch die Tat erlangt, wenn er dem Beteiligten in irgendeiner Phase des Tatablaufs unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestands so zugeflossen ist, dass er hierüber tatsächliche Verfügungsgewalt ausüben kann (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17 und 5 StR 624/17 Rn. 8; vom 12. Juli 2018 - 3 StR 144/18 Rn. 10 und vom 8. Februar 2018 - 3 StR 560/17 Rn. 10; BT-Drucks. 18/9525, S. 62; Köhler, NStZ 2017, 497, 503).

    Bei der Bestimmung des "Erlangten' ist der tatsächliche Vorgang maßgeblich (BGH, Urteil vom 12. Juli 2018 - 3 StR 144/18 Rn. 10; BT-Drucks. 18/9525, S. 62); auf zivilrechtliche Besitz- oder Eigentumsverhältnisse kommt es nicht an (BGH, Urteil vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18 Rn. 8 mwN).

  • BGH, 24.05.2018 - 5 StR 623/17

    Einziehung des Wertes der Taterträge hinsichtlich Haftung als Gesamtschuldner

    Auszug aus BGH, 19.11.2019 - 1 StR 525/19
    a) Ein Vermögenswert ist nach § 73 Abs. 1 StGB durch die Tat erlangt, wenn er dem Beteiligten in irgendeiner Phase des Tatablaufs unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestands so zugeflossen ist, dass er hierüber tatsächliche Verfügungsgewalt ausüben kann (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17 und 5 StR 624/17 Rn. 8; vom 12. Juli 2018 - 3 StR 144/18 Rn. 10 und vom 8. Februar 2018 - 3 StR 560/17 Rn. 10; BT-Drucks. 18/9525, S. 62; Köhler, NStZ 2017, 497, 503).
  • BGH, 13.03.2019 - 1 StR 424/18

    Erpresserischer Menschenraub (Begriff des Sich-Bemächtigens: physische Herrschaft

    Auszug aus BGH, 19.11.2019 - 1 StR 525/19
    Denn damit verfügt der Mittäter zu seinen oder der anderen Beteiligten Gunsten über die Beute, indem er in Absprache mit diesen Teile des gemeinsam Erlangten sich selbst oder den anderen zuordnet (BGH, Urteile vom 5. Juni 2019 - 5 StR 670/18 Rn. 7 und vom 13. März 2019 - 1 StR 424/18 Rn. 31).
  • BGH, 08.02.2018 - 3 StR 560/17

    Einziehung von Taterträgen (Wegfall der Einziehung bei Erlöschen des Anspruchs

    Auszug aus BGH, 19.11.2019 - 1 StR 525/19
    a) Ein Vermögenswert ist nach § 73 Abs. 1 StGB durch die Tat erlangt, wenn er dem Beteiligten in irgendeiner Phase des Tatablaufs unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestands so zugeflossen ist, dass er hierüber tatsächliche Verfügungsgewalt ausüben kann (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17 und 5 StR 624/17 Rn. 8; vom 12. Juli 2018 - 3 StR 144/18 Rn. 10 und vom 8. Februar 2018 - 3 StR 560/17 Rn. 10; BT-Drucks. 18/9525, S. 62; Köhler, NStZ 2017, 497, 503).
  • BGH, 27.09.2018 - 4 StR 78/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (durch oder für eine

    Auszug aus BGH, 19.11.2019 - 1 StR 525/19
    Bei der Bestimmung des "Erlangten' ist der tatsächliche Vorgang maßgeblich (BGH, Urteil vom 12. Juli 2018 - 3 StR 144/18 Rn. 10; BT-Drucks. 18/9525, S. 62); auf zivilrechtliche Besitz- oder Eigentumsverhältnisse kommt es nicht an (BGH, Urteil vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 05.06.2019 - 5 StR 670/18

    Erlangtes Etwas als Gegenstand der Einziehung von Taterträgen (tatsächliche

    Auszug aus BGH, 19.11.2019 - 1 StR 525/19
    Denn damit verfügt der Mittäter zu seinen oder der anderen Beteiligten Gunsten über die Beute, indem er in Absprache mit diesen Teile des gemeinsam Erlangten sich selbst oder den anderen zuordnet (BGH, Urteile vom 5. Juni 2019 - 5 StR 670/18 Rn. 7 und vom 13. März 2019 - 1 StR 424/18 Rn. 31).
  • BGH, 24.05.2018 - 5 StR 624/17

    Erlangung eines Vermögenswertes im Sinne des Rechts der Einziehung von

    Auszug aus BGH, 19.11.2019 - 1 StR 525/19
    a) Ein Vermögenswert ist nach § 73 Abs. 1 StGB durch die Tat erlangt, wenn er dem Beteiligten in irgendeiner Phase des Tatablaufs unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestands so zugeflossen ist, dass er hierüber tatsächliche Verfügungsgewalt ausüben kann (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17 und 5 StR 624/17 Rn. 8; vom 12. Juli 2018 - 3 StR 144/18 Rn. 10 und vom 8. Februar 2018 - 3 StR 560/17 Rn. 10; BT-Drucks. 18/9525, S. 62; Köhler, NStZ 2017, 497, 503).
  • BGH, 15.01.2020 - 1 StR 529/19

    Einziehung (erlangtes Etwas bei Umsatzsteuerhinterziehung; Einziehung gegen den

    aa) Ein Vermögenswert ist nach § 73 Abs. 1 Alternative 1 StGB "durch die Tat' erlangt, wenn er dem Beteiligten in irgendeiner Phase des Tatablaufs aus der Verwirklichung des Tatbestands so zugeflossen ist, dass er hierüber tatsächliche Verfügungsgewalt ausüben kann und ihm so aus der Tat unmittelbar messbar zugutegekommen ist (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 8. Februar 2018 - 3 StR 560/17, BGHR StGB § 73 Abs. 3 Nr. 1 Surrogat 1 Rn. 10; vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17 und 5 StR 624/17 Rn. 8; Beschluss vom 19. November 2019 - 1 StR 525/19 Rn. 3; vgl. auch BT-Drucks. 18/9525, S. 62, 66, 55 f., 47; BGH, Urteil vom 28. November 2019 - 3 StR 249/19 Rn. 18, 26-43; Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 5 StR 185/18, NZWiSt 2019, 195, 197; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 73 Rn. 28; Köhler, NStZ 2017, 497, 503).

    Bei dieser Bestimmung des "erlangten Etwas' ist der tatsächliche Vorgang maßgeblich (BT-Drucks. 18/9525, S. 62; BGH, Urteil vom 12. Juli 2018 - 3 StR 144/18 Rn. 11; Beschluss vom 19. November 2019 - 1 StR 525/19 Rn. 4; vgl. zur Steuerhehlerei: BGH, Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 634/18 Rn. 28 f.; Beschluss vom 4. Juli 2018 - 1 StR 244/18, BGHR StGB § 73 Abs. 1 Anwendungsbereich 1 Rn. 7 f.).

  • BGH, 07.12.2022 - 2 StR 437/20

    Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis (Tod des Angeklagten);

    Bei mehreren Beteiligten genügt es, dass sie eine faktische oder wirtschaftliche Mitverfügungsmacht erlangt haben, indem sie ungehinderten Zugriff auf den Vermögensgegenstand nehmen können (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2019 - 1 StR 525/19, wistra 2020, 106 mwN).
  • BGH, 13.01.2022 - 1 StR 481/21

    Einziehung (Erlangen des Tatertrags bei mehreren Tatbeteiligten: faktische oder

    Denn damit verfügt der Mittäter zu seinen oder der anderen Beteiligten Gunsten über die Beute, indem er in Absprache mit diesen Teile des gemeinsam Erlangten sich selbst oder den anderen zuordnet (BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2021 - 2 StR 311/21 Rn. 16 und vom 19. November 2019 - 1 StR 525/19, BGHR StGB § 73 Erlangtes 32 Rn. 3; Urteile vom 20. November 2019 - 2 StR 54/19 Rn. 11; vom 5. Juni 2019 - 5 StR 670/18 Rn. 7 und vom 13. März 2019 - 1 StR 424/18 Rn. 31).
  • BGH, 08.02.2023 - 1 StR 376/22

    Einziehung von Taterträgen (Begriff des Erlangten: kein Erlangen vor Tatbegehung,

    Erlangt ist er, wenn er ihm in irgendeiner Phase des Tatablaufs aus der Verwirklichung des Tatbestands so zugeflossen ist, dass er hierüber tatsächliche Verfügungsgewalt ausüben kann (st. Rspr.; z.B. BGH, Beschlüsse vom 19. November 2019 - 1 StR 525/19, BGHR StGB § 73 Erlangtes 32 Rn. 3 und vom 7. Dezember 2022 - 2 StR 437/20 Rn. 23; jeweils mwN).
  • BGH, 22.09.2020 - 6 StR 234/20

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (tatsächliche

    Dies ist der Fall, wenn sie im Sinne eines rein tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses ungehinderten Zugriff auf den Vermögensgegenstand nehmen können (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2019 - 1 StR 525/19, Rn. 3 mwN).
  • LG Hagen, 28.06.2021 - 46 KLs 3/21
    Ein Vermögenswert ist nach § 73 Abs. 1 StGB durch die Tat erlangt, wenn er dem Beteiligten in irgendeiner Phase des Tatablaufs unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestands so zugeflossen ist, dass er hierüber tatsächliche Verfügungsgewalt ausüben kann (BGH Beschl. v. 19.11.2019 - 1 StR 525/19, BeckRS 2019, 32434 Rn. 3, beck-online).
  • BGH, 18.04.2023 - 3 StR 59/23

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (gesamtschuldnerische Haftung mehrerer

    Demnach hatte jedenfalls im Zusammenhang mit der Beuteaufteilung nicht allein der Angeklagte Verfügungsgewalt über das Geld, sondern auch der Mittäter; denn dieser konnte im Sinne eines rein tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses ungehinderten Zugriff auf das Bargeld nehmen (vgl. zu den Maßstäben im Einzelnen etwa BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2021 - 3 StR 381/21, NStZ-RR 2022, 109; vom 19. November 2019 - 1 StR 525/19, BGHR StGB § 73 Erlangtes 32 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 16.02.2021 - 5 StR 565/20

    Einziehung (Erlangung eines Vermögenswertes; Mitverfügungsmacht; rein

    Dies ist der Fall, wenn sie im Sinne eines rein tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses ungehinderten Zugriff auf den Vermögensgegenstand nehmen können (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17 und 5 StR 624/17; Beschlüsse vom 12. Juni 2019 - 3 StR 194/19, NStZ-RR 2019, 382, 383; vom 19. November 2019 - 1 StR 525/19, BGHR StGB § 73 Erlangtes 32 mwN).
  • BGH, 05.07.2022 - 5 StR 90/22

    Verabredung zum Verbrechen der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Dies ist der Fall, wenn sie im Sinne eines rein tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses ungehinderten Zugriff auf den Vermögensgegenstand nehmen können (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17 und 5 StR 624/17; Beschlüsse vom 12. Juni 2019 - 3 StR 194/19, NStZ-RR 2019, 382, 383; vom 19. November 2019 - 1 StR 525/19, BGHR StGB § 73 Erlangtes 32 mwN).
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