Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 08.11.2023 - U 1/23 (Kart) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geltendmachung von Schadensansprüchen durch den Insolvenzverwalter gegen die Gesellschaft als auch gegen die 100-prozentigen Tochtergesellschaften im Zusammenhang mit dem sogenannten Tapeten-Kartell
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (13)
- BGH, 13.04.2021 - KZR 19/20
LKW-Kartell II - Kartellschadensersatz für Endkunden im LKW-Kartell: Erzielung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2023 - U 1/23
Auf die weitergehende Frage, ob sich die Kartellabsprache auf den in Rede stehenden Beschaffungsvorgang, welchen der Anspruchsteller seinem Schadensersatzbegehren zugrunde legt, tatsächlich nachteilig ausgewirkt hat, kommt es im Rahmen der Prüfung der haftungsbegründenden Kausalität hingegen nicht an (vgl. etwa BGH, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, Rn. 21 bei juris - LKW-Kartell II).Durch Kartellabsprachen sind die beteiligten Unternehmen jedenfalls in einem gewissen Umfang der Notwendigkeit enthoben, sich im Wettbewerb zur Erlangung von Aufträgen gegen konkurrierende Unternehmen durchzusetzen, und Unternehmen, die sich aufgrund solcher Absprachen nicht dem Wettbewerb, insbesondere dem Preiswettbewerb, stellen müssen, werden im Regelfall keinen Anlass sehen, bestehende Preissenkungsspielräume zu nutzen (BGH, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, Rn. 26 bei juris - LKW-Kartell II).
- BGH, 28.01.2020 - KZR 24/17
Schienenkartell II - Erforderlichkeit eines konkreten Schadensnachweises bei …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2023 - U 1/23
Ausreichend ist eine deutlich überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit, dass ein Schaden (in einer bestimmten Höhe) entstanden ist (vgl. zum Ganzen: BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17, Rn. 33 ff. bei juris - Schienenkartell II).Dabei hängt das Gewicht des Erfahrungssatzes entscheidend von der konkreten Gestaltung des Kartells und seiner Praxis sowie davon ab, welche weiteren Umstände feststellbar sind, die für oder gegen einen Preiseffekt der Kartellabsprache sprechen (BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17, Rn. 40 f. bei juris - Schienenkartell II).
- BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03
Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700 …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2023 - U 1/23
Ungeachtet dessen setzt die Erstattungsfähigkeit von Gutachterkosten voraus, dass die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist (BGH, Urteil vom 30. November 2004 - VI ZR 365/03, Rn. 16 bei juris).
- BGH, 05.12.2017 - VI ZR 24/17
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Gegenstandswert des Anspruchs auf Ersatz …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2023 - U 1/23
Rn. 112 6. Vorgerichtliche Anwaltskosten sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung grundsätzlich nur bemessen nach dem Wert erstattungsfähig, in dessen Höhe sich die Hauptforderung letztlich als berechtigt erweist (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2017 - VI ZR 24/17, Rn. 7 bei juris), hier also insgesamt nicht zuzusprechen. - BGH, 13.02.2007 - VI ZB 39/06
Einbeziehung der Kosten eines vorprozessual eingeholten …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2023 - U 1/23
Rn. 116 3. Der Streitwert ergibt sich aus der - gegenüber der ersten Instanz unveränderten - Vorstellung des Klägers zur Mindesthöhe des mit dem Antrag zu 1 geltend gemachten Schadens zuzüglich der mit dem Antrag zu 2 beanspruchten Gutachterkosten, da es sich bei diesen um eine eigenständige Schadensposition handelt und nicht um eine streitwertneutrale Nebenforderung im Sinne von § 43 Abs. 1 GKG (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2007 - VI ZB 39/06, Rn. 9 ff. bei juris). - BGH, 16.11.2012 - V ZR 179/11
Forderungsprätendentenstreit zwischen der Witwe eines GmbH-Geschäftsführers und …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2023 - U 1/23
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf ein Insolvenzverwalter eine Tatsache, zu der sich Erkenntnisse aus den Unterlagen des Schuldners oder von diesem selbst ergeben können, mit Nichtwissen nur bestreiten, wenn er ohne Erfolg die Unterlagen sichtet und notfalls den Schuldner befragt und er das Ergebnis seiner Bemühungen nachvollziehbar darlegt (Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 179/11, Rn. 16 bei juris). - BGH, 21.10.2014 - VIII ZR 34/14
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör: Nichtberücksichtigung eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2023 - U 1/23
Rn. 73 cc) Selbst wenn man den Vortrag des Klägers so verstehen wollte, als behaupte er, bei den Rechnungsbeträgen handele es sich um die tatsächlich gezahlten Beträge, und diese Behauptung trotz des substantiierten Bestreitens für ausreichend halten sollte (vgl. zur Substantiierungslast etwa BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2014 - VIII ZR 34/14, Rn. 13 ff. bei juris), änderte dies nichts am Ergebnis. - BGH, 19.05.2020 - KZR 8/18
Schienenkartell IV - Anspruch auf Ersatz eines kartellbedingten Schadens - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2023 - U 1/23
Zwar reicht es für die Anspruchsberechtigung aus, dass ein die erworbenen Waren betreffender Preisschirmeffekt eine mögliche Folge des Kartells ist, was der Bundesgerichtshof für den Fall des Erwerbs vom Kartell betroffener Waren bei einem Kartellaußenseiter bejaht hat (Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18, Rn. 25 bei juris - Schienenkartell IV). - BGH, 01.03.2011 - II ZR 16/10
Beitritt zu einer Publikumskommanditgesellschaft: Auslegung der Annahmeerklärung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2023 - U 1/23
Hierbei sind die gesamten Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, insbesondere auch die dem Rechtsverhältnis zugrundeliegenden Lebensverhältnisse, die Interessenlage, der Geschäftsbereich, dem der Erklärungsgegenstand zugehört, und die typischen Verhaltensweisen (BGH, Urteil vom 1. März 2011 - II ZR 16/10, Rn. 11 bei juris). - BGH, 19.05.2020 - KZR 70/17
Umfang der gesamtschuldnerischen Haftung der an einer Grundabsprache beteiligten …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2023 - U 1/23
Dies gilt unabhängig davon, ob der Erwerb bei der Beklagten selbst oder bei einer Mitkartellantin erfolgt ist; die Mittäter eines Kartellverstoßes haften gemäß §§ 830, 840 BGB als Gesamtschuldner für sämtliche durch das Kartell verursachte Schäden (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 70/17, Rn. 31 ff. bei juris - Schienenkartell III). - OLG Düsseldorf, 12.10.2017 - 2 Kart 1/17
Tapetenhersteller des "Tapetenkartells" wegen Preisabsprachen zu über 19 …
- BGH, 24.01.1991 - IX ZR 250/89
Einsatz von Hilfskräften durch den Konkursverwalter; Interessenkollision des …
- OLG Frankfurt, 02.03.1976 - 20 W 799/75
- EuGH, 25.02.2025 - C-146/23
Sad Rejonowy w Bialymstoku - Richterliche Unabhängigkeit und Richterbesoldung
Rn. 21 In Beantwortung eines Auskunftsersuchens des Gerichtshofs, das insbesondere die möglichen Auswirkungen des Urteils des Trybunał Konstytucyjny (Verfassungsgerichtshof) vom 8. November 2023 (Rechtssache K 1/23), mit dem die Unvereinbarkeit von Art. 8 des Haushaltsbegleitgesetzes für das Jahr 2023 mit Art. 178 Abs. 2 der Verfassung der Republik Polen festgestellt wurde, auf das Vorabentscheidungsersuchen betraf, hat das vorlegende Gericht angegeben, dass es an seinem Ersuchen festhalten wolle, da das Trybunał Konstytucyjny (Verfassungsgerichtshof) nicht geprüft habe, ob Art. 8 mit dem in Art. 178 Abs. 1 aufgestellten Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit im Einklang stehe. - Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2024 - C-146/23
Sad Rejonowy w Bialymstoku
Rn. 29 In seinem Urteil vom 8. November 2023, K 1/23, hat das Trybunał Konstytucyjny (Verfassungsgerichtshof) u. a. festgestellt, dass die Art. 8 und 9 der Ustawa z dnia 1 grudnia 2022 r. o szczególnych rozwiązaniach służących realizacji ustawy budżetowej na rok 2023 (Gesetz über Sonderregelungen zur Umsetzung des Haushaltsgesetzes für das Jahr 2023) mit Art. 178 Abs. 2 der Verfassung der Republik Polen "unvereinbar" seien.Das volle Ausmaß der Auswirkungen des Urteils des Trybunał Konstytucyjny (Verfassungsgerichtshofs) vom 8. November 2023, K 1/23{FN-VERWEIS:83}, auf diese Haushaltsgesetze bleibt bis zu einem gewissen Grad unklar.
- VG Neustadt, 28.04.2025 - 5 L 77/25
Antragsbefugnis eines Content-Providers im Verfahren gegen einen beigeladenen …
In den in Nordrhein-Westfalen gegen die […] und die […] laufenden Verfahren hinsichtlich des Erlasses entsprechender Verfügungen zur Sperrung des Zugangs zu dem Angebot der Antragstellerin [...].com wurde die Antragstellerin ausweislich des Bescheids der LFM NRW vom 8. November 2023 - 1/23 T 0202 - (s. Anlage 4 zum Schriftsatz der Antragsgegnerin vom 19. März 2025, Bl. 989 d. GA) als Beteiligte hinzugezogen und ihr wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
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Rechtsprechung
| KAG Münster, 26.05.2023 - 1/23 |
Volltextveröffentlichung
- zmv-online.de
Pflegerische Tätigkeiten nach AVR unterfallen einem weiten Pflegebegriff
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (1)
- LAG Hamm, 16.02.2016 - 7 TaBV 77/15
Eingruppierung von Gesundheits- und Krankenpflegerinnen im Pflege- und …
Auszug aus KAG Münster, 26.05.2023 - 1/23
Nach der Definition des International Council of Nurses (zitiert nach LAG Hamm 16.02.2016 - 7 TaBV 77/15) umfasst "Pflege ... die eigenverantwortliche Versorgung und Betreuung, allein oder in Kooperation mit anderen Berufsangehörigen, von Menschen aller Altersgruppen, von Familien oder Lebensgemeinschaften sowie von Gruppen und sozialen Gemeinschaften, ob krank oder gesund, in allen Lebenssituationen.
- VerfG Brandenburg, 23.05.2025 - VfGBbg 34/24 Neben das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot, das den Normbetroffenen im Blick hat, treten bei Volksinitiativen spezielle Anforderungen, die sich aus dem Demokratieprinzip ergeben und dem Zweck dienen, dem Bürger als Gesetzgeber die Tragweite der Abstimmungsfrage deutlich zu machen (vgl. StGH BW…, Urteil vom 18. Mai 2020 - 1 GR 24/19 -, Rn. 56, juris) und ihm so ein sachgerechtes und zurechenbares Votum zu ermöglichen (BremStGH…, Urteil vom 14. Februar 2000 - St 1/99 -, Rn. 50, juris;… vgl. auch HambVerfG, Urteile vom 21. Dezember 2021 - 6/20 -, Rn. 39; vom 6. September 2024 - 1/23 -, Rn. 170, juris).
Auch die Folgen einer angestrebten Änderung müssen so lückenlos und verständlich dargestellt werden, dass die Bürger auch ohne spezielle Vorkenntnisse den Inhalt des Vorschlags erfassen können (…vgl. HambVerfG, Urteile vom 21. Dezember 2021 - 6/20 -, Rn. 40, und vom 6. September 2024 - 1/23 -, Rn. 170, juris).
Rn. 116 4.1 Das Koppelungsverbot untersagt, innerhalb eines Volksgesetzgebungsverfahrens Materien miteinander zu verbinden, die nicht in einem engen sachlich-inhaltlichen Zusammenhang stehen (…BayVerfGH, Entscheidung vom 24. Februar 2000 - Vf. 112-IX, Rn. 41 f., juris; HambVerfG, Urteile vom 6. September 2024 - 1/23 -, Rn. 180…, vom 7. Mai 2019 - 4/18 -, Rn. 64, …und vom 13. Oktober 2016 - 2/16 -, Rn. 190, juris; StGH Bremen…, Urteil vom 20. Februar 2020 - St 1/19 -, Rn. 103, juris).
Echte Mitwirkung amVerfahren der Volksgesetzgebung setzt voraus, dass der Bürger bei den Einzelakten dieses Gesetzgebungsvorgangs seinen Willen deutlich, unverkürzt und unverfälscht zum Ausdruck bringen kann (…BayVerfGH, Entscheidung vom 24. Februar 2000 - Vf. 112-IX,, Rn. 41, juris; HambVerfG, Urteile vom 6. September 2024 - 1/23 -, Rn. 180…, vom 7. Mai 2019 - 4/18 -, Rn. 64, …und vom 13. Oktober 2016 - 2/16 -, Rn. 190, juris;… Mehde, in: Dürig/Herzog/Scholz, GG, 105. EL, August 2024, Art. 28 Rn. 74).
Bloße Indizwirkung kann hierbei haben, ob einzelne Teile der vorgeschlagenen Regelung jeweils für sich einen eigenständigen Entwurf darstellen könnten (HambVerfG, Urteil vom 6. September 2024 - 1/23 -, Rn. 181, juris).
Das Koppelungsverbot dient dem Ausgleich von verfahrensbedingten Einschränkungen, indem es verhindert, dass der Wille des Volkes durch die Verbindung populärer und zugkräftiger Anliegen mit weniger populären Einzelbegehren verfälscht wird (vgl. HambVerfG, Urteil vom 6. September 2024 - 1/23 -, Rn. 180, juris, m. w. N.; Becker, NVwZ 2016, 1708, 1709;… vgl. auch BayVerfGH, Entscheidung vom 24. Februar 2000 - Vf. 112-IX, Rn. 41, juris: Aufnahme eines "Wunschkatalogs").
Diese übergeordnete Zielsetzung genügt jedoch nicht, um die unterschiedlichen Hand- lungsvorschläge zu einer einheitlichen Materie zu verknüpfen (vgl. HambVerfG, Urteil vom 6. September 2024 - 1/23 -, Rn. 182, juris, m. w. N.; siehe hierzu auch vorstehend unter Ziffer 4.1).
- LG Mönchengladbach, 25.04.2024 - 27 Ks 13/23 Er wird daher kostenpflichtig, unter Einbeziehung der durch die Urteile des AG I. vom 10.07.2023, Az.: 5 Ds 1/23, und vom 26.09.2023, Az.: 5 Ds 115/23, verhängten Einzelfreiheitsstrafen und unter Auflösung der durch Beschluss des AG I. vom 08.01.2024, Az.: 5 Ds 115/23 gebildeten nachträglichen Gesamtfreiheitsstrafe, zu einer.
Rn. 52 (R1503) - 700 Js 3477/22 5 Ds 1/23.
Rn. 77 Ds 1/23+R1503+Amtsgericht I.
Rn. 78 Dem Urteil des AG I. vom 10.07.2023, Az.: 5 Ds 1/23, liegen folgende Feststellungen zur Sache zu Grunde:.
Rn. 193 Die Kammer erachtet hiernach, unter Einbeziehung der durch die Urteile des AG I. vom 10.07.2023, Az.: 5 Ds 1/23, und vom 26.09.2023, Az.: 5 Ds 115/23, verhängten Einzelfreiheitsstrafen und unter Auflösung der durch Beschluss des AG I. vom 08.01.2024, Az.: 5 Ds 115/23 gebildeten nachträglichen Gesamtfreiheitsstrafe, eine.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2026 - L 11 SF 178/25 Die unter dem Az. S 15 SF 49/20 AB und L 13 SF 360/24 AB geführten Verfahren wegen Befangenheitsgesuchen des Klägers und das unter dem Az. S 15 SF 29/21 AB RG geführte Anhörungsrügeverfahren sind dabei zu berücksichtigen, weil sie als Annexverfahren entschädigungsrechtlich Teil des Ausgangsverfahrens und damit eines einheitlichen Gerichtsverfahrens sind (vgl. zur Anhörungsrüge: BSG, Urteil vom 21. März 2024 - B 10 ÜG 1/23 R - BSGE 138, 11, Rn. 11; BSG…, Urteil vom 10. Juli 2014 - B 10 ÜG 8/13 R - SozR 4-1720 § 198 Nr. 2, Rn. 14;… Bundesgerichtshof , Urteil vom 21. Mai 2014 - III ZR 355/13 - juris, Rn. 10).
Insoweit lässt sich in grundsätzlicher Hinsicht eine Parallele zu den Kostenfestsetzungs- und Gegenvorstellungsverfahren ziehen, bei denen das BSG von einer dreimonatigen Vorbereitungs- und Bedenkzeit ausgeht (BSG, Urteil vom 21. März 2024 - B 10 ÜG 1/23 R - a.a.O., Rn. 43 f., 46) bzw. zu den Erinnerungsverfahren und Untätigkeitsklagen, bei denen das BSG eine sechsmonatige Vorbereitungs- und Bedenkzeit zugrunde legt (BSG, Urteil vom 21. März 2024 - B 10 ÜG 1/23 R - a.a.O., Rn. 45; BSG…, Urteil vom 11. Juni 2024 - B 10 ÜG 4/23 R - a.a.O., Rn. 26 f.).
- ArbG Weiden/Oberpfalz, 23.06.2023 - 3 Ca 939/22
Behinderung - Entschädigung - Diskriminierung - Schwerbehinderung - …
Diesbezüglich und zur Vermeidung des von ihr verlangten Minusstundenabbaus leitete die Klägerin am 11.01.2023 ein einstweiliges Verfügungsverfahren ein (3 Ga 1/23), das die Parteien mittlerweile gütlich beigelegt haben (Vergleich vom 08.02.2023).Zwar sieht die Kammer, dass es sich bei der Staplertätigkeit um einen besonders wichtigen Bestandteil der klägerischen Beschäftigung handelt (vgl. Verfahren 3 Ga 1/23) und die Beklagte vor ihrer Entscheidung wiederum zu Unrecht nicht die SBV eingeschaltet hat.
Zu Gunsten der Beklagten gilt, dass diese nicht durchgängig kompromisslos agiert hat, sondern sich Anfang Februar 2023 im Verfahren 3 Ga 1/23 mit der Klägerin auf verschiedene, z.T. vorläufige Regelungen, wie z.B. eine Fortführung der Staplertätigkeit oder ein Unterlassen der Einforderung des Minusstundenabbaus, geeinigt hat, die aus Sicht der Kammer Anhaltspunkte für ein "Aufeinanderzugehen" bieten.
- VerfGH Thüringen, 20.11.2024 - VerfGH 21/23
Teilweise Verletzung des parlamentarischen Fragerechts aus Art 53 Abs 2 ThürVerf …
Es sind sodann der Zusammenhang (vgl. BVerfG…, Urteil vom 21. Oktober 2014 - 2 BvE 5/11 -, BVerfGE 137, 185 [229] = juris Rn. 125; Nds. StGH…, Urteil vom 22. Oktober 2012 - StGH 1/12 -, LVerfGE 23, 221 [230] = juris Rn. 56; BremStGH…, Urteil vom 14. Februar 2017 - St 4/16 -, LVerfGE 28, 147 [158] = juris Rn. 54) sowie Sinn und Zweck der Anfrage zu berücksichtigen (vgl. auch LVerfG M-V, Urteil vom 25. Januar 2024 - 1/23 -, NordÖR 2024, 294 [300] = juris Rn. 46). - LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2025 - L 11 SF 91/25 Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist dem Ausgangsgericht regelhaft eine Vorbereitungs- und Bedenkzeit von zwölf Monaten je Instanz zuzubilligen, die für sich genommen noch nicht zu einer unangemessenen Verfahrensdauer führt, selbst wenn sie nicht durch konkrete Verfahrensförderungsschritte begründet und gerechtfertigt werden kann (BSG, Urteil vom 21. März 2024 - B 10 ÜG 1/23 R - a.a.O., Rn. 42 m.w.N.).
Auf Grundlage einer wertenden Gesamtbetrachtung aller Einzelfallumstände, vor allem mit Blick auf die Kriterien des § 198 Abs. 1 Satz 2 GVG, kann es aber geboten sein, von diesem Orientierungs- oder Regelwert abzuweichen und eine kürzere, gar keine oder eine längere Vorbereitungs- und Bedenkzeit anzusetzen (BSG, Urteil vom 21. März 2024 - B 10 ÜG 1/23 R - SozR 4-1720 § 198 Nr. 27, Rn. 42 m.w.N.).
Rn. 62 Von diesen Maßstäben ausgehend beträgt vorliegend die Vorbereitungs- und Bedenkzeit des Ausgangsgerichts für das in besonderer Weise vom Beschleunigungsgrundsatz geprägten Klauselverfahren auch im Falle der Erteilung einer qualifizierten Klausel drei Monate (zum Kostenfestsetzungsverfahren siehe BSG, Urteil vom 21. März 2024 - B 10 ÜG 1/23 R - a.a.O., Rn. 43 f.).
- VGH Baden-Württemberg, 15.05.2025 - 9 S 666/25
Nutzung des Foyers einer Universitätsbibliothek für eine Nabka-Ausstellung; Ort …
Sie hat damit die Bedeutung der Meinungsfreiheit nicht verkannt (vgl. zur Wechselwirkungslehre BVerfG…, Urteil vom 22.02.2011 - 1 BvR 699/06 -, juris Rn. 101; Verfassungsgericht Hamburg, Urteil vom 06.09.2024 - 1/23 -, juris Rn. 262). - OLG Karlsruhe, 12.12.2023 - 14 U 268/22
Haftung des Fahrzeugherstellers für Dieselskandal-Nachfolgemotor
Denn bei einem solchen Temperaturbereich wird die Wirksamkeit des in dem streitgegenständlichen Motor verbauten Thermofensters bzw. die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter Bedingungen, die im Unionsgebiet bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, nicht im Sinne von Art. 3 Nr. 10 VO 715/2007/EG verringert (so auch OLG Dresden…, Urteil vom 12.09.2023 - 4 U 1689/22, Rn. 24, juris; OLG Hamm, Urteil vom 07.09.2023 - I-49 U 1/23, Rn. 21 ff., juris; OLG Koblenz…, Urteil vom 14.07.2023 - 16 U 21/23, Rn. 26, juris).Der Senat schließt sich - in Übereinstimmung mit der seit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 26.06.2023 ergangenen, der Sache nach nahezu einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. nur OLG Celle…, Urteil vom 18.10.2023 - 7 U 67/23, Rn. 81 ff., juris; OLG Hamm, Beschluss vom 07.09.2023 - I-49 U 1/23, Rn. 44 f., juris; OLG Koblenz…, Urteil vom 31.08.2023 - 1 U 316/23, Rn. 71 ff., juris; OLG Koblenz…, Urteil vom 14.07.2023 - 16 U 21/23, Rn. 45 ff., juris; OLG Koblenz…, Urteil vom 27.07.2023 - 6 U 1270/22, Rn. 28 ff., juris; OLG Oldenburg…, Beschluss vom 24.07.2023 - 13 U 104/22, Rn. 91 ff., juris; OLG Hamm…, Urteil vom 02.08.2023 - I-30 U 23/21, Rn. 94 ff., juris; OLG München…, Beschluss vom 27.07.2023 - 35 U 5534/22, Rn. 59 ff., juris; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 03.07.2023 - 10 U 27/23, Rn. 3 ff., juris) - der Auffassung des 24. Senats des Oberlandesgerichts Stuttgart an.
- OLG München, 16.05.2024 - 8 U 1550/22
Haftung eines Fahrzeugherstellers auf (Differenz-)Schadenersatz bei Verwendung …
Rn. 71 Eine Entlastung ohne Rücksicht auf die aus den vorstehenden Erwägungen folgenden Sorgfaltspflichten, etwa mit Rücksicht auf den Umstand, dass der Verwendung von Thermofenstern ein allgemeiner Industriestandard zugrunde lag oder dass nach den Angaben des KBA rechtlich von ihm so bewertete unzulässige Abschalteinrichtungen auch nach umfangreichen Untersuchungen nicht festgestellt worden seien, kommt dagegen nach dem gesetzlichen Fahrlässigkeitsmaßstab nicht in Betracht (BGH, Urteil vom 25.09.2023, Via ZR 1/23, WM 2023, 2064, juris Rdnr. 14; BGH…, Urteil vom 26.06.2023, VIa ZR 335/21, NJW 2023, 2259, juris Rdnr. 70).Rn. 79 Erst im Anschluss an die Darlegung und ggfs. den Nachweis dieser Umstände ist jedoch nach der Rspr. des BGH zu prüfen, ob eine festgestellte Abschalteinrichtung in all ihren für die Bewertung nach Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 715/2997 maßgebenden Einzelheiten von der damit befassten nationalen Behörde genehmigt war oder genehmigt worden wäre (BGH, Urteil vom 25.09.2023 - Via ZR 1/23).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2025 - L 11 SF 95/24 Rn. 35 aa) Den Ausgangspunkt und ersten Schritt der Angemessenheitsprüfung bildet die Bestimmung der in § 198 Abs. 6 Nr. 1 GVG definierten Gesamtdauer des Gerichtsverfahrens (zur Prüfungssystematik vgl. z.B. BSG…, Urteil vom 12. Dezember 2019 - B 10 ÜG 3/19 R - SozR 4-1720 § 198 Nr. 18, Rn. 31; BSG…, Urteil vom 24. März 2022 - B 10 ÜG 2/20 R - BSGE 134, 18 ff., Rn. 19; BSG, Urteil vom 21. März 2024 - B 10 ÜG 1/23 R - BSGE 138, 11 ff., Rn. 27 m.w.N.).
Bei der Bestimmung der Gesamtdauer des Ausgangsverfahrens ist der Monat miteinzubeziehen, in dem die Klage beim Ausgangsgericht einging, und der Monat, in dem das Ausgangsverfahren mit der Zustellung des Urteils abgeschlossen wurde (vgl. BSG Urteil vom 21. März 2024 - B 10 ÜG 1/23 R .
- BFH, 06.11.2024 - X K 7/22
Überlange Dauer eines Kostenfestsetzungs- und Erinnerungsverfahrens
- VerfG Brandenburg, 13.09.2024 - VfGBbg 46/23
Begründungsanforderungen nicht erfüllt; Rechtsweg nicht erschöpft; Wiederaufnahme
- OLG Stuttgart, 06.08.2024 - 16a U 1006/21
Anspruch auf Schadensersatz wegen des Erwerbs eines PKW mit einer illegalen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2024 - L 11 SF 17/24
- LG Nürnberg-Fürth, 08.09.2026 - 18 StL 6/26
Nichteinrichtung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfaches (beSt); …
- LG Nürnberg-Fürth, 19.05.2026 - 18 StL 1/25
Berufspflichtverletzung, Kammerbeiträge, Nichtabgabe Steuererklärungen, …
- OLG Karlsruhe, 30.01.2024 - 14 U 199/22
Haftung des Kraftfahrzeugherstellers im Dieselskandal: Anschlussberufung bei …
- OLG Karlsruhe, 12.12.2023 - 14 U 85/21
Dieselabgasskandal: Anforderungen an eine schlüssige Darlegung eines …
- OLG Stuttgart, 07.11.2024 - 2 St 3 BJs 48/22
Geheimer Rüstungsdeal über Drittländer zur Umgehung der sogenannten …
- VG Hamburg, 19.02.2024 - 9 A 4685/22
Iran: Dublin Italien; Bestätigung der Unzulässigkeitsentscheidung des Bundsamtes …
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.09.2025 - L 37 SF 250/24
- LAG Nürnberg, 20.02.2024 - 4 Ta 15/22
Richterablehnung - Ablehnungsgrund - andere Rechtsauffassung
- VG Halle, 03.07.2025 - 5 A 102/25
Unzulässiger Zweitantrag; rechtlicher Prüfungsmaßstab mit Blick auf die …
- KG, 15.05.2025 - 2 Ws 39/25
Überlassung eines Laptops zur Akteneinsicht an Untersuchungsgefangenen
- EGMR, 16.02.2010 - 31911/03
ALBERT c. ROUMANIE
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Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 05.07.2024 - O 1/23 |
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 05.07.2024 - O 1/23
- OLG Düsseldorf, 02.04.2025 - U (Kart) 5/24
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Rechtsprechung
| KAGH, 02.08.2023 - B 1/2023 |
Volltextveröffentlichung
- zmv-online.de
Wertfestsetzung nach der Empfehlung des Streitwertkatalogs
Verfahrensgang
- KAG Hamburg, 14.11.2022 - I MAVO 10/22
- KAGH, 02.08.2023 - B 1/2023
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BAG, 17.10.2001 - 7 ABR 42/99
Auszug aus KAGH, 02.08.2023 - B 1/23
Soweit das Bundesarbeitsgericht in einer früheren Entscheidung vom 17.10.2001 (7 ABR 42/99) ohne nähere Begründung die Auffassung vertreten hat, bei einem besonderen Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit der Wahl sei vom dreifachen des Ausgangsstreitwerts auszugehen, vermag das nicht zu überzeugen. - LAG Nürnberg, 20.02.2023 - 2 Ta 10/23
Streitwert - Zeugnis - Vergleichswert - eidesstattliche Versicherung
Auszug aus KAGH, 02.08.2023 - B 1/23
Mehrere Anträge in objektiver Klagehäufung, die denselben Gegenstand betreffen, dürfen weder für den Zuständigkeits- noch für den Gebührenwert addiert werden (vgl. LAG Nürnberg vom 20.02.2023 - 2 Ta 10/23 mit weiteren Nachweisen). - LAG Düsseldorf, 06.02.2023 - 4 Ta 27/23
Streitwert von dreißigtausend Euro für Nichtigkeit einer Betriebsratswahl; Keine …
Auszug aus KAGH, 02.08.2023 - B 1/23
Daher ist es nicht gerechtfertigt, für den ausdrücklich gestellten Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit einen höheren Wert als für das normale Anfechtungsverfahren festzusetzen (vgl. LAG Düsseldorf vom 06.02.2023 - 4 Ta 27/23 mit weiteren Nachweisen).
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Rechtsprechung
| KAG Freiburg, 15.06.2023 - M 1/2023 |
Volltextveröffentlichung
- zmv-online.de
Beiziehung einer sachkundigen Person
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Rechtsprechung
| KAGH, 22.12.2023 - M 1/2023 |
Volltextveröffentlichung
- zmv-online.de
Kein Anspruch der DiAG-MAV auf Maßnahmen der Rechtsaufsicht
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BAG, 11.05.2023 - 6 AZR 121/22
Luftfahrt - Wet Lease - Betriebsübergang
Auszug aus KAGH, 22.12.2023 - M 1/23
Es bestehen erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten, in denen sich die durch Artikel 12 Abs. 1 GG geschützte unternehmerische Handlungsfreiheit manifestiert (vgl. BAG vom 28.02.2023 - 2 AZR 227/27; BAG vom 11.05.2023 - 6 AZR 121/22 - A -). - BAG, 22.05.2012 - 1 ABR 11/11
Mitgliederwerbung einer nicht tariffähigen Koalition
Auszug aus KAGH, 22.12.2023 - M 1/23
Die Prüfung, welche Maßnahmen der Schuldner vorzunehmen oder zu unterlassen hat, darf grundsätzlich nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (vgl. BAG vom 22.5.2012 - 1 ABR 11/11). - BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 17/12
Unbestimmter Leistungsantrag im Beschlussverfahren - Beteiligung
Auszug aus KAGH, 22.12.2023 - M 1/23
Enthält der Antrag Rechtsbegriffe, ist dies unter dem Aspekt der Bestimmtheit nur ausreichend, wenn sich aus dem Vorbringen der Beteiligten ergibt, welche tatsächlichen und in ihrer rechtlichen Beurteilung zwischen ihnen umstrittenen Sachverhalte von dem im Antrag verwandten Begriff umfasst sind (vgl. BAG vom 9.7.2013 - 1 ABR 17/12 mit weiteren Nachweisen).
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