Rechtsprechung
| VK Sachsen, 18.11.2004 - 1/SVK/108-04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- oeffentliche-auftraege.de
Nachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis dann, wenn der Nachprüfungsantrag zur Aufhebung der Ausschreibung führt
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
§ 6 Abs. 3 Satz 1 VOL/A: Keine Sachverständigenbeteiligung zulässig
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (17)
- OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - Verg 4/02
Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB
Auszug aus VK Sachsen, 18.11.2004 - 1/SVK/108-04
Dem ist jedoch zum einen entgegen zu halten, dass mittlerweile von der Rechtsprechung anerkannt ist, dass eine Antragsbefugnis jedenfalls dann gegeben ist, wenn der öffentliche Auftraggeber bei Beachtung des als verletzt gerügten Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht nur das Angebot des antragstellenden Bieters, sondern gleichermaßen auch die in der Wertung verbliebenen Angebote der anderen Bieter hätte ausschließen und ein neues Vergabeverfahren hätte durchführen müssen ( BGH Beschluss vom 8.5.2002 - Verg 4/02).Allein aus diesem Rechtsgedanken resultiert hier für die Antragstellerin die Befugnis im Sinne von § 107 Abs. 2 GWB, trotz der mangelnden Zuschlagsfähigkeit ihres eigenen Angebots die Verletzung des Gleichbehandlungsgebots im Vergabenachprüfungsverfahren geltend zu machen, weil hier eine Rechtsverletzung der Antragstellerin nach § 114 Abs. 1 GWB durch andere Rechtsverstöße der Auftraggeberin anzuerkennen ist (OLG Jena, B. v. 24.10.2002, 6 Verg 5/02; OLG Düsseldorf, B. v. 08.05.2002, Verg 4/02, OLG Frankfurt/Main, B. v. 27.06.2003, 11 Verg 4/03; OLG Düsseldorf, B. v. 16.09.2003, Verg 52/03).
Dieser, von der entscheidenden Vergabekammer in ständiger Rechtsprechung vertretenen weiten und wortgetreuen Auslegung der zulässigkeitsbegründenden Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB hat sich nunmehr auch der Bundesgerichtshof unter Bezugnahme auf die Hackermüllerentscheidung des Europäischen Gerichtshofes angeschlossen (vgl. BGH, B. v. 18.05.2004, X ZB 7/04; OLG Düsseldorf Beschl. vom 08.05.2002, Verg 4/02).
- OLG Naumburg, 17.02.2004 - 1 Verg 15/03
Betreiber eines Krankenhauses: Auftraggeber i.S.d. § 98 Nr. 2 GWB?
Auszug aus VK Sachsen, 18.11.2004 - 1/SVK/108-04
Es muss sich also um eine alternativlose Situation handeln (OLG Naumburg, Beschluss vom 17.02.2004 1 Verg 15/03). - VK Arnsberg, 28.01.2004 - VK 1-30/03
Zu viele Alternativpositionen: Ausschreibung ist aufzuheben!
Auszug aus VK Sachsen, 18.11.2004 - 1/SVK/108-04
Eine Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, die Ausschreibung aufzuheben, kommt im Allgemeinen nur dann in Betracht, wenn dies unabweislich ist und keine milderen Maßnahmen zur Verfügung stehen, um den festgestellten Vergabefehler zu beseitigen (Vergabekammer Arnsberg, Beschluss vom 28.01.2004 - Az.: VK 1-30/2003).
- BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04
Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag; …
Auszug aus VK Sachsen, 18.11.2004 - 1/SVK/108-04
Dieser, von der entscheidenden Vergabekammer in ständiger Rechtsprechung vertretenen weiten und wortgetreuen Auslegung der zulässigkeitsbegründenden Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB hat sich nunmehr auch der Bundesgerichtshof unter Bezugnahme auf die Hackermüllerentscheidung des Europäischen Gerichtshofes angeschlossen (vgl. BGH, B. v. 18.05.2004, X ZB 7/04; OLG Düsseldorf Beschl. vom 08.05.2002, Verg 4/02). - BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02
Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung
Auszug aus VK Sachsen, 18.11.2004 - 1/SVK/108-04
Das bedeutet zugleich, dass der Antragstellerin als chancenlose Bieterin entgegengehalten werden könnte, zur Durchführung eines Vergabenachprüfungsverfahren nicht antragsbefugt zu sein, weil insoweit der Fortgang des Vergabeverfahrens weder ihre Interessen berühren noch die Antragstellerin durch eine etwaige Nichtbeachtung des Vergaberechts in ihren Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB auf Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen verletzt (vgl. BGH, Beschluss vom 18.2.2003 - X ZB 43/02) sein könnte. - OLG Düsseldorf, 16.09.2003 - Verg 52/03
Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede; Kenntnis eines Bieters von den …
Auszug aus VK Sachsen, 18.11.2004 - 1/SVK/108-04
Allein aus diesem Rechtsgedanken resultiert hier für die Antragstellerin die Befugnis im Sinne von § 107 Abs. 2 GWB, trotz der mangelnden Zuschlagsfähigkeit ihres eigenen Angebots die Verletzung des Gleichbehandlungsgebots im Vergabenachprüfungsverfahren geltend zu machen, weil hier eine Rechtsverletzung der Antragstellerin nach § 114 Abs. 1 GWB durch andere Rechtsverstöße der Auftraggeberin anzuerkennen ist (OLG Jena, B. v. 24.10.2002, 6 Verg 5/02; OLG Düsseldorf, B. v. 08.05.2002, Verg 4/02, OLG Frankfurt/Main, B. v. 27.06.2003, 11 Verg 4/03; OLG Düsseldorf, B. v. 16.09.2003, Verg 52/03). - BGH, 16.04.2002 - X ZR 67/00
Rechtsstellung eines nichtberücksichtigten Bieters
Auszug aus VK Sachsen, 18.11.2004 - 1/SVK/108-04
dieses Beschlusses noch näher darzulegen sein wird - gemäß §§ 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. d) VOL/A i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A 2. Abschnitt zwingend den Angebotsausschluss zur Folge (vgl. BGH, NJW 1998, 3634; NJW 2002, 2558). - BGH, 08.09.1998 - X ZR 85/97
Ausschluß eines Angebots wegen Änderung der Verdingungsunterlagen; Aufbürdung …
Auszug aus VK Sachsen, 18.11.2004 - 1/SVK/108-04
dieses Beschlusses noch näher darzulegen sein wird - gemäß §§ 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. d) VOL/A i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A 2. Abschnitt zwingend den Angebotsausschluss zur Folge (vgl. BGH, NJW 1998, 3634; NJW 2002, 2558). - KG, 22.08.2001 - KartVerg 3/01
Nebenangebot oder Änderung der Verdingungsunterlagen
Auszug aus VK Sachsen, 18.11.2004 - 1/SVK/108-04
Nach dieser Regelung entscheidet die Vergabekammer, ob der Antragsteller (tatsächlich) in seinen Rechten verletzt ist und trifft dann, und nur dann - abgesehen von der umstrittenen Möglichkeit des § 114 Abs. 1 S. 2 HS 2 GWB - die geeigneten Maßnahmen, um eine (tatsächliche und nicht nur im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB geltend gemachte) Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern (Kammergericht, Beschl. v. 22.08.2001, KartVerg 3/01). - OLG Stuttgart, 28.11.2002 - 2 Verg 14/02
Vergabenachprüfungsverfahren: Ausschluss von Angeboten unterhalb der …
Auszug aus VK Sachsen, 18.11.2004 - 1/SVK/108-04
§ 114 GWB vermittelt der Vergabekammer einen weiten Entscheidungsraum, der nur innerhalb des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes Schranken findet (OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.11.2002 - Az.: 2 Verg 14/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2003 - Az.: Verg 64/02, IBR-online Kommentar zu § 114 GWB). - OLG Dresden, 31.03.2004 - WVerg 2/04
Ausschluss eines Angebots; Antragsbefugnis; Gleichheitsgrundsatz; …
- OLG Düsseldorf, 16.10.2003 - Verg 57/03
Beteiligung eines im Vergabeverfahren von den öffentlichen Auftraggebern …
- OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - Verg 64/02
Maßnahmen der Vergabekammer
- OLG Frankfurt, 27.06.2003 - 11 Verg 4/03
Erklärungswiderspruch zum Umfang des Nachunternehmereinsatzes
- VK Münster, 09.05.2003 - VK 7/03
Nachträgliche Ergänzung fehlender Angaben oder Erklärungen
- OLG Jena, 24.10.2002 - 6 Verg 5/02
Antragsbefugnis bei Ausschreibungsaufhebung
- VK Sachsen, 21.05.2001 - 1/SVK/32-01
Nachträgliche Einführung von Wertungskriterien unzulässig!
- VK Schleswig-Holstein, 28.03.2006 - VK-SH 1/06
Produktidentifizierende Angaben fehlen: Ausschluss!
Macht ein Bieter daher - wie hier - nicht die geforderten produktidentifizierenden Angaben, die per se wettbewerbserheblich sind, führt dies zu einem zwingenden Ausschluss des Angebotes gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a) VOL/A. Anderenfalls wäre ein transparentes, auf Gleichbehandlung aller Bieter beruhendes Vergabeverfahren nicht zu erreichen und wäre eine Vergleichbarkeit dieses Angebotes mit den Angeboten anderer Bieter nicht mehr gewährleistet (vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 18.11.2004, 1/SVK/108-04; VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.04.2004, 1 VK LVwA 12/04, für den Bereich der VOB/A).Ihr steht insoweit im Rahmen des § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a) VOL/A kein Beurteilungsspielraum zu (vgl. VK BR Münster, Beschluss vom 29.12.2004, VK 31/04; Beschluss vom 04.10.2004, VK 21/04; Beschluss vom 09.03.2004, VK 2/04; im Ergebnis ebenso VK Sachsen, Beschluss vom 18.11.2004, 1/SVK/108-04).
Fügt daher ein Bieter dem Angebot geforderte Produktdatenblätter nicht bei, so ist das betreffende Angebot im Rahmen des § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a) VOL/A zwingend auszuschließen (vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 18.11.2004, 1/SVK/108-04).
- VK Schleswig-Holstein, 17.03.2006 - VK-SH 2/06
AGB nicht anerkannt: Ausschluss!
- VK Schleswig-Holstein, 16.09.2005 - VK-SH 22/05
Überprüfung der Eignungsprüfung durch Vergabestelle
Ihr steht insoweit kein Beurteilungsspielraum zu (vgl. VK BR Münster, Beschluss vom 29.12.2004, VK 31/04; Beschluss vom 04.10.2004, VK 21/04; Beschluss vom 09.03.2004, VK 2/04; im Ergebnis ebenso VK Sachsen, Beschluss vom 18.11.2004, 1/SVK/108-04; a.A. wohl OLG Celle, Beschluss vom 18.12.2003, 13 Verg 22/03; OLG Dresden, Beschluss vom 31.03.2004, WVerg 2/04).
- VK Südbayern, 16.01.2009 - Z3-3-3194-1-33-09/08
Selbstbindung des öffentlichen Auftraggebers hinsichtlich anderer Angebote bei …
Eine Verpflichtung desöffentlichen Auftraggebers, die Ausschreibung aufzuheben, kommt aber im Allgemeinen nur dann in Betracht, wenn dies unabweislich ist und keine milderen Maßnahmen zur Verfügung stehen, um den festgestellten Vergabefehler zu beseitigen ( OLG Koblenz, B. v. 04.07.2007 - Az.: 1 Verg 3/07 ; OLG Naumburg, B. v. 13.10.2006 - Az.: 1 Verg 12/06 ; B. v. 13.10.2006 - Az.: 1 Verg 11/06 usw.) Es muss sich also um eine alternativlose Situation handeln ( OLG Naumburg, B. v. 17.2.2004 - Az.: 1 Verg 15/03 ; VK Berlin, B. v. 14.09.2005 - Az.: VK - B 1 - 43/05; 1. VK Sachsen, 1. VK Sachsen, B. v. 12.05.2005 - Az.: 1/SVK/038-05; B. v. 18.11.2004 - Az.: 1/SVK/108-04, etc.) Dies ist nach Auffassung der Kammer vorliegend der Fall. - VK Sachsen, 24.09.2009 - 1/SVK/040-09
Vergabe von Projektsteuerungsleistungen - Auslegung unklarer Bekanntmachung
Dabei hat die Vergabekammer berücksichtigt, dass eine Anordnung der Aufhebung im Allgemeinen nur dann in Betracht kommt, wenn dies unabweislich ist und keine milderen Maßnahmen zur Verfügung stehen, um den festgestellten Vergabefehler zu beseitigen ((OLG Koblenz, Beschluss vom 08.12.2008 - Az.: 1 Verg 4/08; Beschluss vom 04.07.2007 - Az.: 1 Verg 3/07; OLG Naumburg, Beschluss vom 13.10.2006 - Az.: 1 Verg 12/06; Beschluss vom 13.10.2006 - Az.: 1 Verg 11/06; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 30.06.2005 - Az.: 6 Verg 5/05; VK Sachsen, Beschluss vom 14.04.2008 - Az.: 1/SVK/013-08; Beschluss vom 25.01.2008 - Az.: 1/SVK/088-07; Beschluss vom 12.05.2005 - Az.: 1/SVK/038-05; Beschluss vom 18.11.2004 - Az.: 1/SVK/108-04). - VK Sachsen, 22.02.2007 - 1/SVK/110-06
Zuschlagsverbot bei gleichwertigen Mängeln der Angebote
Ihr steht insoweit kein Beurteilungsspielraum zu (vgl. VK Sachsen, B. v. 18.11.2004 - Az.: 1/SVK/108-04). - VK Schleswig-Holstein, 27.07.2006 - VK-SH 17/06
Aktualität der Nachweise
Ihr steht insoweit im Rahmen des § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a) VOL/A kein Beurteilungsspielraum zu (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom 28.03.2006, VK 01/06; VK BR Münster, Beschluss vom 29.12.2004, VK 31/04; Beschluss vom 04.10.2004, VK 21/04; Beschluss vom 09.03.2004, VK 2/04; im Ergebnis ebenso VK Sachsen, Beschluss vom 18.11.2004, 1/SVK/108-04). - VK Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.2005 - 2 VK 9/05
Rechtswidrigkeit eines Vergabeverfahrens wegen Vermischung der Wertungsstufen; …
Dementsprechend kommt eine Verpflichtung desöffentlichen Auftraggebers, die Ausschreibung aufzuheben, im allgemeinen nur dann in Betracht, wenn dies unabweislich ist und keine milderen Maßnahmen zur Verfügung stehen, um den festgestellten Vergabefehler zu beseitigen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.11.2000, Az.: Verg 15/00, m.w.N.; vgl. ferner OLG Naumburg, Beschluss vom 17.02.2004, Az.: 1 Verg 15/03 ; VK Sachsen, Beschluss vom 18.11.2004, Az.: 1/SVK/108-04; VK Brandenburg, Beschluss vom 12.05.2004, Az.: VK 8/04; VK Sachsen, Beschluss vom 18.11.2004, Az.: 1/SVK/108-04; VK Arnsberg, Beschluss vom 28.01.2004, Az.: VK 1-30/2003). - VK Sachsen, 11.01.2007 - 1/SVK/116-06
Ausschluss erst durch die Vergabekammer
Die Vorschriften über den zwingenden Ausschluss der Angebote bei veränderten Verdingungsunterlagen sollen gerade verhindern, dass Angebote bezuschlagt werden, die nicht den Bedürfnissen des Auftraggebers entsprechen und durch die Berücksichtigung solcher Angebote im Wertungsprozess andere Bieter in ihren Wettbewerbschancen benachteiligt werden (vgl. 1. VK Bund, Beschluss vom 11.11.2003 - Az.: VK 1-103/03 oder VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2004, Az: 1 VK 03/04; VK Sachsen, Beschluss vom 18.11.2004 - Az.: 1/SVK/108-04).
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