Rechtsprechung
| VG Lüneburg, 25.02.2004 - 1 A 186/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
(Teil-)Rechtswidrigkeit eines Rückforderungsbescheides wegen fehlerhafter Billigkeitsentscheidung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 5 Abs 4 S 2 SVG; § 49 Abs 2 S 3 SVG; § 812 BGB; § 818 Abs 3 BGB; § 818 Abs 4 BGB; § 819 BGB; § 820 BGB
Ausbildungszuschuss; Berufsförderung; Billigkeit; Billigkeitsentscheidung; Ermessen; Rückforderung; Sorgfalt; Treu und Glauben; ungerechtfertigte Bereicherung; verschärfte Haftung; Wegfall der Bereicherung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 19.92
Rückforderung überzahlter Bezüge wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens …
Auszug aus VG Lüneburg, 25.02.2004 - 1 A 186/02
Dieses erhebliche Mitverschulden der Beklagten, das nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in die Ermessensentscheidung einzubeziehen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.1.1994 - 2 C 19.92 -, NVwZ 1995, 389), ist in den angefochtenen Bescheiden nicht hinreichend gewichtet worden. - BVerwG, 28.06.1990 - 6 C 41.88
Rückforderung des kinderbezogenen Anteils im Ortszuschlag
Auszug aus VG Lüneburg, 25.02.2004 - 1 A 186/02
Auf die weitere Frage, ob der Behörde ebenfalls ein Verschulden an der Überzahlung trifft, kommt es im Rahmen der Prüfung der verschärften Haftung nicht an; dieser Frage kommt erst im Rahmen der Billigkeitsentscheidung Bedeutung zu (BVerwG, Urt. v. 28.6.1990 - 6 C 41.88 -, NVwZ-RR 1990, 622, 623 m. w. N.). - BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 16.84
Besoldung - Ortszuschlag - Kinderbezogene Anteil - Öffentlicher Dienst - …
Auszug aus VG Lüneburg, 25.02.2004 - 1 A 186/02
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist der Mangel des rechtlichen Grundes als offensichtlich anzusehen, wenn der Beamte ihn nicht erkannt hat, weil er die im Rechtsverkehr erforderliche Sorgfalt in besonderem Maße außer Acht gelassen hat, wobei es auf die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten des die Zahlung in Empfang nehmenden Beamten ankommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.2.1985 - 2 C 16.84 -, BVerwGE 71, 77, 79 f;… Nds. OVG, Urt. v. 13.1.1998 - 5 L 3999/95 -). - BVerwG, 21.09.1989 - 2 C 68.86
Beamter auf Widerruf - Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Anwärterbezüge - …
Auszug aus VG Lüneburg, 25.02.2004 - 1 A 186/02
Dafür kommt es nicht entscheidend auf die Lage in dem Zeitraum an, für den die Überzahlung geleistet worden ist, sondern auf die Lage im Zeitpunkt der Rückabwicklung (so die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Urt. v. 21.9.1989 - 2 C 68.86 -, NVwZ 1990, 670). - BVerwG, 28.01.1993 - 2 C 15.91
Rücknahme - Verwendung - Verbrauch
Auszug aus VG Lüneburg, 25.02.2004 - 1 A 186/02
Eine derartige Verwendung steht deshalb einem Rückforderungsverlangen nicht entgegen (BVerwG, Urt. v. 28.1.1993 - 2 C 15.91 -, NVwZ-RR 1994, 32 m. w. N.).
- VG Saarlouis, 24.06.2008 - 3 K 2097/07
Rückforderung von Übergangsgebührnissen nach § 11 SVG - Pflicht des …
Rn. 29 (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.11.2005 - 2 A 10.04 -, zitiert nach JURIS; Urteil der Kammer vom 13.12.2005 - 3 K 8/05 - VG Lüneburg, Urteile vom 11.01.2006 - 1 A 38/05 -, vom 26.05.2004 - 1 A 142/02 - und vom 25.02.2004 - 1 A 186/02 -, zitiert nach JURIS),.
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