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| VG Berlin, 19.08.2009 - 1 A 207.08 |
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Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2000 - 11 A 1045/97
Feststellung der Öffentlichkeit einer Wegefläche; Straßenanliegergebrauch von …
Auszug aus VG Berlin, 19.08.2009 - 1 A 207.08
Wegen der mit der Öffentlichkeit eines Weges verbundenen weit reichenden Einschränkungen des Privateigentums und mit Rücksicht auf den Grundsatz des § 903 Satz 1 BGB, wonach der Eigentümer einer Sache mit dieser nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen kann, geht die Nichterweislichkeit der Öffentlichkeit eines Weges zu Lasten desjenigen, der sich auf dessen Öffentlichkeit beruft (OVG NRW, Urteil vom 19. Juni 2000 - 11 A 1045/97, juris, m. w. Nachw.).56 Im Geltungsbereich des preußischen Wegerechts war nach der in Ermangelung einschlägiger konkreter Rechtsnormen maßgeblichen ständigen Rechtssprechung des Preußischen Oberverwaltungsgerichts Voraussetzung für das rechtswirksame Zustandekommen der Widmung die Übereinstimmung des Eigentümers der Wegefläche, der Wegepolizeibehörde und des künftigen Wegeunterhaltspflichtigen (…Kodal/Krämer, Straßenrecht, 6. Aufl. 1999, Kapitel 4 Rn 4.1 m. w. Nachw.; OVG NRW, Urteil vom 19. Juni 2000, a.a.O.).
Rn. 61 Der richterrechtlich entwickelte Grundsatz der "Elastizität der Widmung" kann jedoch im Falle einer unwesentlichen Veränderung dann nicht gelten, wenn die bauliche Veränderung der Straße auf Grundstücke im Eigentum Dritter mit enteignungsgleichen Auswirkungen übergreift, da dies mit der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG und den hiernach zu erfüllenden strengen Anforderungen an enteignende Maßnahmen unvereinbar wäre (zweifelnd auch OVG NRW, Urteil vom 19. Juni 2000, a.a.O.).
Auch ist nach dem oben dargelegten das auch nach altem Recht jedenfalls erforderliche konkludente Einverständnis des Eigentümers (vgl. ebenfalls OVG NRW Urteil vom 19. Juni 2000, a.a.O.) hier nicht gegeben.
- BGH, 17.03.1994 - III ZR 10/93
Entschädigung für die Verlegung einer Fernwasserleitung wegen des Neubaus einer …
Auszug aus VG Berlin, 19.08.2009 - 1 A 207.08
Auch langfristige, unentgeltliche Gebrauchsüberlassungen unbeweglicher Sachen fallen hierunter (vgl. für unentgeltlich gestattete Benutzung von Grundstücken für unterirdisch verlegte Fernleitungen BGH NJW 1994, 3156 m. w. Nachw; für die Einräumung von lebenslangem Wohnrecht BGH, NJW 1982, 820).Eine solche Zweckbestimmung hat der Bundesgerichtshof in einem Fall angenommen, in dem ein Grundstückseigentümer sich mit dem Bau einer unterirdischen Fernwärmeleitung durch sein Grundstück einverstanden erklärte, mit der Folge, dass eine Rückgabepflicht erst dann entstehen sollte, wenn das Grundstück zur Versorgung nicht mehr benötigt werden würde (BGH NJW 1994, 3156).
- BGH, 11.12.1981 - V ZR 247/80
Wohnrecht für ehemalige Haushälterin - § 598 BGB, §§ 516, 517 BGB, vertraglich …
Auszug aus VG Berlin, 19.08.2009 - 1 A 207.08
Auch langfristige, unentgeltliche Gebrauchsüberlassungen unbeweglicher Sachen fallen hierunter (vgl. für unentgeltlich gestattete Benutzung von Grundstücken für unterirdisch verlegte Fernleitungen BGH NJW 1994, 3156 m. w. Nachw; für die Einräumung von lebenslangem Wohnrecht BGH, NJW 1982, 820).
- BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00
Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen; …
Auszug aus VG Berlin, 19.08.2009 - 1 A 207.08
Bei Hoheitsträgern ist davon auszugehen, dass die Erfüllung einer durch Urteil festgestellten Pflicht wegen der verfassungsrechtlichen Gesetzesbindung (Art. 20 Abs. 3 GG) mit Sicherheit zu erwarten ist, weswegen Feststellungsklagen gegen Hoheitsträger als ebenso rechtschutzintensiv wie eine entsprechende Leistungsklage anzusehen sind (vgl. BVerwG, DVBl. 2001, 1067; BVerwGE 36, 179). - BVerwG, 27.10.1970 - VI C 8.69
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus VG Berlin, 19.08.2009 - 1 A 207.08
Bei Hoheitsträgern ist davon auszugehen, dass die Erfüllung einer durch Urteil festgestellten Pflicht wegen der verfassungsrechtlichen Gesetzesbindung (Art. 20 Abs. 3 GG) mit Sicherheit zu erwarten ist, weswegen Feststellungsklagen gegen Hoheitsträger als ebenso rechtschutzintensiv wie eine entsprechende Leistungsklage anzusehen sind (vgl. BVerwG, DVBl. 2001, 1067; BVerwGE 36, 179). - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.1999 - 3 A 3506/95
Unwesentliche Erweiterung einer Straße; Elastizität der Widmung; Begradigung der …
Auszug aus VG Berlin, 19.08.2009 - 1 A 207.08
Für die zuvor geltende Rechtslage war jedoch ebenfalls anerkannt, dass es bei einer unwesentlichen Erweiterung einer Straße nach dem Grundsatz der so genannten "Elastizität der Widmung" keiner erneuten Widmung der neu ausgebauten und dem Verkehr übergebenen Straßenflächen bedarf (…Sauthoff, a.a.O., Rn. 74 f., vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 19. Mai 1999 - 3 A 3506/95 -, juris).
- VG Berlin, 29.08.2023 - 1 K 672.16 Maßgeblich für die Beurteilung, ob der im Jahr 1942 hergestellte Gehweg Teil einer dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straße ist, ist das Berliner Straßengesetz vom 11. Juli 1957 (GVBl. S. 743; BerlStrG 1957), mit welchem erstmalig das Berliner Straßenrecht kodifiziert wurde (vgl. auch Urteil der Kammer vom 19. August 2009 - VG 1 A 207.08, juris Rn. 53).
Öffentliches Straßenland entstand unter Geltung des preußischen Wegerechts nach der in Ermangelung einschlägiger konkreter Rechtsnormen maßgeblichen Rechtsprechung des Preußischen Oberverwaltungsgerichtes durch Widmung seitens der Wegeaufsichts-/polizeibehörde, des künftigen Wegeunterhaltungspflichtigen und des Wegeeigentümers (vgl. Urteil der Kammer vom 19. August 2009 - 1 A 207.08, juris Rn. 56; OVG Münster…, Urteil vom 19. Juni 2000 - 11 A 1045/97, juris Rn. 62).
- VG Schwerin, 20.01.2011 - 2 A 2151/06
Folgenbeseitigungsanspruch auf Rückbau einer Erschließungsstraße
Zwar bedarf es nach dem richterrechtlich entwickelten Grundsatz der sog. "Elastizität der Widmung" bei einer unwesentlichen Erweiterung oder Veränderung einer bestehenden Straße keiner erneuten Widmung der neu ausgebauten und dem Verkehr übergebenen Verkehrsflächen; die alte Widmung erstreckt sich in diesem Fall auch auf die neue Straße (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 19.05.1999 - 3 A 3506/95 - BayVGH, Beschl. v. 31.07.2003 - 8 ZB 03.357 - VG Berlin, Urt. v. 19.08.2009 - 1 A 207.08 -, zitiert nach Juris).Denn die damit verbundenen enteignungsgleichen Auswirkungen wären mit der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG und den hiernach zu erfüllenden strengen Anforderungen an enteignende Maßnahmen unvereinbar (vgl. VG Berlin, Urt. v. 19.08.2009 aaO.).
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