Rechtsprechung
| VG Lüneburg, 10.03.2006 - 1 A 232/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Berücksichtigung von (additiven) Kindererziehungszeiten
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90
Kindererziehungszeiten
Auszug aus VG Lüneburg, 10.03.2006 - 1 A 232/05
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 13.1.2003 - 2 BvL 9/00 - , ZBR 2003, 247 u. FamRZ 2003, 834, in ähnlichem Zusammenhang (auf eine Vorlage des VG Frankfurt/M. v. 20.11.2000) u.a. Folgendes ausgeführt: "Das vorlegende Gericht macht zudem nicht hinreichend deutlich, inwieweit aus der von ihm zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 94, 241) ein verfassungsrechtliches Gebot abzuleiten sei, Kindererziehungszeiten auch im Beamtenversorgungsrecht als zusätzliche ruhegehaltfähige Dienstzeiten ohne Differenzierung nach dem Zeitpunkt der Geburt des Kindes additiv anzurechnen.Das Bundesverfassungsgericht hat ausgeführt, dass der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht gehalten sei, im Rentenrecht Kindererziehungszeiten auf der Grundlage des additiven Modells zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 94, 241 (265)).
- BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70
Nichtehelichen-Erbrecht
Auszug aus VG Lüneburg, 10.03.2006 - 1 A 232/05
Da es in solchen Fällen unmöglich ist, die unter dem alten Recht entstandenen Rechtsverhältnisse vollständig dem neuen Recht zu unterstellen, und der Grundsatz der Rechtssicherheit klare schematische Entscheidungen über die zeitliche Abgrenzung zwischen altem und neuem Recht verlangt, ist der Gesetzgeber berechtigt, Stichtage einzuführen (vgl. BVerfGE 13, 31 (36 ff.); 44, 1 (20 ff.)). - BVerfG, 26.04.1995 - 2 BvR 794/91
Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im Besoldungsstrukturgesetz 1990
Auszug aus VG Lüneburg, 10.03.2006 - 1 A 232/05
Die Wahl eines Stichtages überhaupt, die Wahl des Zeitpunktes sowie die Auswahl unter den für die Anknüpfung an den Stichtag in Betracht kommenden Faktoren müssen freilich sachlich vertretbar sein (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. April 1995 - 2 BvR 794/91 u.a. -, DVBl 1995, S. 1232 ff. (1233)).
- BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58
Diplomatische Klausel
Auszug aus VG Lüneburg, 10.03.2006 - 1 A 232/05
Da es in solchen Fällen unmöglich ist, die unter dem alten Recht entstandenen Rechtsverhältnisse vollständig dem neuen Recht zu unterstellen, und der Grundsatz der Rechtssicherheit klare schematische Entscheidungen über die zeitliche Abgrenzung zwischen altem und neuem Recht verlangt, ist der Gesetzgeber berechtigt, Stichtage einzuführen (vgl. BVerfGE 13, 31 (36 ff.); 44, 1 (20 ff.)). - BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89
Versorgungsanwartschaften
Auszug aus VG Lüneburg, 10.03.2006 - 1 A 232/05
Denn die privatrechtlichen Arbeitsverhältnisse unterliegen eigenen Prinzipien, die für öffentlich-rechtlich geregelte Dienstverhältnisse keine Geltung beanspruchen (vgl. BVerfGE 52, 303 (345 f.); 98, 365 (391)). - BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70
Universitätsgesetz Hamburg
Auszug aus VG Lüneburg, 10.03.2006 - 1 A 232/05
Das vorlegende Gericht hätte hierzu berücksichtigen müssen, dass der Gesetzgeber hinsichtlich der Überleitung bestehender Rechtslagen, Berechtigungen und Rechtsverhältnisse über einen breiten Gestaltungsspielraum verfügt (vgl. BVerfGE 43, 242 (288)). - BVerfG, 13.01.2003 - 2 BvL 9/00
Zulässigkeit einer Richtervorlage; Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten …
Auszug aus VG Lüneburg, 10.03.2006 - 1 A 232/05
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 13.1.2003 - 2 BvL 9/00 - , ZBR 2003, 247 u. FamRZ 2003, 834, in ähnlichem Zusammenhang (auf eine Vorlage des VG Frankfurt/M. v. 20.11.2000) u.a. Folgendes ausgeführt: "Das vorlegende Gericht macht zudem nicht hinreichend deutlich, inwieweit aus der von ihm zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 94, 241) ein verfassungsrechtliches Gebot abzuleiten sei, Kindererziehungszeiten auch im Beamtenversorgungsrecht als zusätzliche ruhegehaltfähige Dienstzeiten ohne Differenzierung nach dem Zeitpunkt der Geburt des Kindes additiv anzurechnen. - BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77
Ortszuschlag bei Geschiedenen
Auszug aus VG Lüneburg, 10.03.2006 - 1 A 232/05
Härten, die daraus resultieren, dass die tatsächliche Situation derjenigen Personen, die durch Erfüllung der Stichtagsvoraussetzungen gerade noch in den Genuss der Neuregelungen gelangen, sich von der Lage derjenigen unterscheidet, bei denen diese Voraussetzungen fehlen, machen eine Stichtagsregelung aber noch nicht verfassungswidrig (vgl. BVerfGE 49, 260 (275 f.))." Diese Ausführungen gelten entsprechend auch im vorliegenden Fall.
- VG Neustadt, 27.06.2011 - 1 K 1186/10
Stichtagsregelung bei Kindererziehungszeiten
Das Verwaltungsgericht Lüneburg (Urteil vom 10. März 2006 - 1 A 232/05 -, juris) leitet daher aus der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zutreffend ab, dass auch bei Berechnung der Versorgungsleistungen eine additive Zusammenrechnung von Kindererziehungszeiten und Dienstzeiten der Beamtin nicht geboten sei.Rn. 28 Dabei sind Stichtags- und Übergangsregelungen - wie sie auch in §§ 85 Abs. 7 BeamtVG 2006, 6 Abs. 1 Satz 4 und 5 BeamtVG 1991 getroffen wurden - in der Rechtsprechung anerkannt (BVerfG…, Beschluss vom 13. Januar 2003, a.a.O. und VG Lüneburg, Urteil vom 10. März 2006, a.a.O.).
Rn. 29 Unter Berücksichtigung der vorstehenden Prämissen kommt das erkennende Gericht, wie die einschlägige Rechtsprechung, zu dem Ergebnis, dass die Regelung des § 85 Abs. 7 Satz 1 BeamtVG 2006 i.V.m. § 6 Abs. 1 Satz 4 BeamtVG 1991, mit Art. 33 Abs. 5 GG sowie Art. 3 und 6 GG vereinbar ist (BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 1996 - 2 B 57/96 -, Hessischer VGH, Urteil vom 17. Januar 1996 - 8 UE 2301/95 - und VG Lüneburg, Urteil vom 10. März 2006, a.a.O., jeweils veröffentlicht in juris).
- VG Düsseldorf, 07.04.2014 - 23 K 6416/12
Kindererziehungszeit ruhegehaltfähige Dienstzeit Zwillinge Verfassungsmäßigkeit …
Rn. 57 Vgl. VG Lüneburg, Urteil vom 10. März 2006 - 1 A 232/05 -, Juris (additive Berücksichtigung bei Vollzeitbeamtenverhältnis); VG Augsburg, Urteil vom 12. Februar 2007 - Au 2 K 05.203 -, Juris (keine Beurlaubung nach Geburt); VG Hannover, Urteil vom 8. März 2011 - 2 A 1737/09 -, Juris (keine Beurlaubung nach Geburt); VG Berlin, Urteil vom 31. Mai 2011 - 28 A 199.08 -, Juris (Beamtin wollte 36 Monate Berücksichtigung); VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 27. Juni 2011 - 1 K 1186/10.NW -, Juris (Kindererziehungszeit von 2 Adoptivkindern jenseits des 6. Lebensmonats, die erst nach diesem Zeitpunkt in den Haushalt der Beamtin kamen und adoptiert wurden). - VG München, 12.08.2019 - M 12 K 19.1249
Kein Anspruch auf einen doppelten Kindererziehungszuschlag für Zwillinge nach …
Dass der Kindererziehungszuschlag im Fall der Klägerin lediglich 10, 06 Euro beträgt, ist der Anrechnung des in den maßgebenden Bemessungszeiträumen in Voll- bzw. Teilzeitbeschäftigung erdienten Ruhegehaltsanteils geschuldet, die verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 10.3.2006 - 1 A 232/05 - juris). - VG Koblenz, 04.09.2015 - 5 K 316/15
Keine mehrfache Berücksichtigung von Erziehungszeiten bei Mehrlingsgeburten vor …
Auch wenn die von dem Beklagten im Widerspruchsbescheid vom 11. März 2015 erwähnten Entscheidungen (VG Lüneburg, Urt. v. 10.03.2006 - 1 A 232/05 - VG Neustadt, Urt. v. 27.06.2011 - 1 K 1186/10.NW -) nicht über den vorliegenden Fall einer Mehrlingsgeburt zu entscheiden hatten, so sprechen auch sie sich der Sache nach gegen eine erweiternde Auslegung der Norm aus.
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