Rechtsprechung
| BVerwG, 02.12.1980 - 1 A 3.80 |
Wehrsportgruppe Hoffmann
Art. 9 Abs. 2 GG
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verbot einer Vereinigung wegen Verstoßes gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung - Zurechnung der Meinungsäußerung des Leiters einer Wehrsportgruppe auf dieselbige - Rechtmäßigkeit eines Vereinsverbots als Organisationsverbot - Voraussetzungen für ein Verbot ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 21.11.1980 - 1 A 3.80
- BVerwG, 02.12.1980 - 1 A 3.80
- BVerwG, 30.03.1981 - 1 A 3.80
Papierfundstellen
- BVerwGE 61, 218
- NJW 1981, 1796
- DÖV 1981, 870
Wird zitiert von ... (35) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 23.03.1971 - I C 54.66
Verfassungsrecht - Recht der Vereinigungen - (Staatskirchenrecht), Allg. …
Auszug aus BVerwG, 02.12.1980 - 1 A 3.80
Daher müssen im Zeitpunkt des Verbots Tatsachen vorliegen, die eine Tätigkeit der Vereinigung mit dem Ziel der Verwirklichung ihrer verfassungswidrigen Absichten ergeben (BVerwGE 37, 344 [359]).Daher kommt ein Vereinsverbot nur in Betracht, wenn eine wirksame Abwehr der verfassungswidrigen Tätigkeit mit milderen Mitteln nicht möglich ist (BVerwGE 37, 344 [361]), insbesondere ein bloßes Betätigungsverbot zum Schütze der durch die Verbotsvorschriften geschützten Rechtsgüter - hier: der verfassungsmäßigen Ordnung im Sinne von Art. 9 Abs. 2 GG - nicht ausreicht (vgl. BVerwGE 55, 175 [181]).
Das ist der Fall, wenn diese Rechtsgüter nicht lediglich durch bestimmte Tätigkeiten der Vereinigung (vgl. BVerwGE 37, 344 [361 f., 368]) und auch nicht lediglich durch das Verhalten einzelner Funktionäre oder Mitglieder (vgl. BVerwGE 55, 175 [181]) gefährdet werden, sondern durch die Zielsetzung und Organisation der betroffenen Vereinigung als solche (BVerwGE 55, 175 [181]), so wie diese beispielsweise in den Verlautbarungen der Vereinsorgane, den offiziellen Veröffentlichungen der Organisation, in ihrer Propaganda nach außen und ihrer Einwirkung auf die Mitglieder nach innen in Erscheinung treten (BVerwGE 55, 175 [182]).
- EGMR, 22.10.2024 - 4/18
YÜKSEK c. TURQUIE
Auszug aus BVerwG, 02.12.1980 - 1 A 3.80
Mit einer "Regierungsform aus der Postkutschenzeit mit Abstimmungen und mit hin und mit her und mit Blockierung durch die Opposition" könne man keinen "Preis" mehr machen (B 4/18).Der "Riesenapparat" von "ca. 450 Parlamentariern" werde "abgesetzt", und es gebe eine "Regierungsgruppe, sagen wir von 12 Leuten", die periodisch ausgetauscht würden (B 4/19), damit die Entartung und Verknöcherung der nacht, die mit längeren Regierungszeiten eintrete, vermieden werde (B 4/18 f.).
- EGMR, 31.01.2019 - 40/18
VIGH AND OTHERS v. HUNGARY
Auszug aus BVerwG, 02.12.1980 - 1 A 3.80
Die Organisation der Klägerin als ein "nach militärischen Gesichtspunkten organisierter, straff geführter Freiwilligenverband" ("Kommando" Nr. 1 und Nr. 2/1979 - B 36/2; B 38/2 -) tritt in der Uniformierung ihrer Mitglieder (vgl. "Kommando" Nr. 5/1979 - B 40/18 -) und in ihrer auf dem Prinzip von Befehl und Gehorsam gründenden - nach "Dienstgraden" vom "WSG-Bewerber" bis zum "WSG-Oberst" gegliederten (vgl. "Kommando" Nrn. 1, 2 und 3/1979 - B 36/14; 38/18 und 37/18 -) Organisationshierarchie zutage, an deren Spitze der Gründer der Klägerin als "Chef der WSG" (vgl. z.B. "Kommando" Nrn. 1, 2, 3, 4/1979 - B 36/2, 13; 38/2; 37/5, 15; 20/2, 18 -) steht.Diese Stellung H., die die Wehrsportgruppe als von ihm geschaffene und seiner absoluten Befehlsgewalt nach Art einer Privat-Truppe unterworfene Organisation kennzeichnet, kommt sinnfällig auch darin zum Ausdruck, daß ein am linken Unterärmel zu tragendes Ärmelband mit der Aufschrift "H. Truppe" Bestandteil der sogenannten "Dienstuniform" der Klägerin ist ("Kommando" Nr. 5/1979 - B 40/18 - vgl. auch "Kommando" Nr. 3/1979 - B 37/5, 3 -).
- BVerwG, 15.07.1966 - I B 65.65
Auszug aus BVerwG, 02.12.1980 - 1 A 3.80
In der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist noch nicht abschließend geklärt, was unter der verfassungsmäßigen Ordnung im Sinne des Art. 9 Abs. 2 GG zu verstehen ist (vgl.Urteil vom 16. Juli 1954 - BVerwG 1 A 23.53 -, BVerwGE 1, 184 [187];Beschluß vom 15. Juli 1966 - BVerwG 1 B 65.65 -).Jedenfalls gehören aber (mindestens) die elementaren Verfassungsgrundsätze, die nach dem SRP-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 2, 1 [BVerfG 23.10.1952 - 1 BvB 1/51] [12 f.]) den Begriff der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne von Art. 21 Abs. 2 GG bilden, auch zur verfassungsmäßigen Ordnung im Sinne von Art. 9 Abs. 2 GG (Beschluß vom 25. Juli 1966 - BVerwG 1 B 65.65 -).
- Audiencia Provincial La Coruna, 13.11.2013 - 38/11
Auszug aus BVerwG, 02.12.1980 - 1 A 3.80
Dem dient neben der strengen Auswahl der Bewerber aufgrund einer "Sicherheitsüberprüfung und längerer Beobachtungszeit" ("WoG Rundschreiben" in "Kommando" Nr. 3/1979 - B 37/15 -, vgl. auch "WSG Rundschreiben" in "Kommando" Nr. 4/1979 - B 20/18 -)und der beschriebenen vielfältigen militärischen Ausbildung eine nachhaltige politische Beeinflussung der Mitglieder, die sich in der WSG-Zeitung "Kommando" in zahlreichen Äußerungen Hoffmanns (vgl. B 36/12; B 38/11, 16; B 37/2, 6, 8, 9; B 20/2, 7, 8, 15; B 40/1, 9, 10) und sonstiger Mitglieder der Klägerin (vgl. B 36/5, 11; B 38/6, 7, 10, 14, 15, 16 f.; B 37/16; B 20/6, 17; B 40/8, 11) niederschlägt, in denen auf vielfältige Weise die Ablehnung der verfassungsmäßigen Ordnung geschürt und die Mitglieder der Klägerin zu tätigem Einsatz für die Ziele der "neuen Ordnung" angehalten werden.In diesem Sinne bezeichnet z.B. die WSG-Zeitung die im Januar 1979 im Zusammenhang mit der Ausstrahlung der Fernseh-Serie "Holocaust" zum Schutz der Sendeeinrichtungen vor Anschlägen durchgeführten polizeilichen Maßnahmen als "Patrouille gegen Volkszorn" und würdigt diese Anschläge wie folgt ("Kommando" Nr. 2/1979 - B 38/11 -):.
- BVerwG, 25.01.1978 - 1 A 3.76
Auflösung eines Vereins - Verbotsgründe - Verbot eines Ausländervereins - …
Auszug aus BVerwG, 02.12.1980 - 1 A 3.80
Daher kommt ein Vereinsverbot nur in Betracht, wenn eine wirksame Abwehr der verfassungswidrigen Tätigkeit mit milderen Mitteln nicht möglich ist (BVerwGE 37, 344 [361]), insbesondere ein bloßes Betätigungsverbot zum Schütze der durch die Verbotsvorschriften geschützten Rechtsgüter - hier: der verfassungsmäßigen Ordnung im Sinne von Art. 9 Abs. 2 GG - nicht ausreicht (vgl. BVerwGE 55, 175 [181]).Das ist der Fall, wenn diese Rechtsgüter nicht lediglich durch bestimmte Tätigkeiten der Vereinigung (vgl. BVerwGE 37, 344 [361 f., 368]) und auch nicht lediglich durch das Verhalten einzelner Funktionäre oder Mitglieder (vgl. BVerwGE 55, 175 [181]) gefährdet werden, sondern durch die Zielsetzung und Organisation der betroffenen Vereinigung als solche (BVerwGE 55, 175 [181]), so wie diese beispielsweise in den Verlautbarungen der Vereinsorgane, den offiziellen Veröffentlichungen der Organisation, in ihrer Propaganda nach außen und ihrer Einwirkung auf die Mitglieder nach innen in Erscheinung treten (BVerwGE 55, 175 [182]).
- BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51
SRP-Verbot
Auszug aus BVerwG, 02.12.1980 - 1 A 3.80
Jedenfalls gehören aber (mindestens) die elementaren Verfassungsgrundsätze, die nach dem SRP-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 2, 1 [BVerfG 23.10.1952 - 1 BvB 1/51] [12 f.]) den Begriff der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne von Art. 21 Abs. 2 GG bilden, auch zur verfassungsmäßigen Ordnung im Sinne von Art. 9 Abs. 2 GG (Beschluß vom 25. Juli 1966 - BVerwG 1 B 65.65 -). - BVerwG, 16.07.1954 - I A 23.53
Freie Deutsche Jugend (FDJ)
Auszug aus BVerwG, 02.12.1980 - 1 A 3.80
In der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist noch nicht abschließend geklärt, was unter der verfassungsmäßigen Ordnung im Sinne des Art. 9 Abs. 2 GG zu verstehen ist (vgl.Urteil vom 16. Juli 1954 - BVerwG 1 A 23.53 -, BVerwGE 1, 184 [187];Beschluß vom 15. Juli 1966 - BVerwG 1 B 65.65 -). - KAG Mainz, 19.11.2014 - M 36/14
Auszug aus BVerwG, 02.12.1980 - 1 A 3.80
Die Organisation der Klägerin als ein "nach militärischen Gesichtspunkten organisierter, straff geführter Freiwilligenverband" ("Kommando" Nr. 1 und Nr. 2/1979 - B 36/2; B 38/2 -) tritt in der Uniformierung ihrer Mitglieder (vgl. "Kommando" Nr. 5/1979 - B 40/18 -) und in ihrer auf dem Prinzip von Befehl und Gehorsam gründenden - nach "Dienstgraden" vom "WSG-Bewerber" bis zum "WSG-Oberst" gegliederten (vgl. "Kommando" Nrn. 1, 2 und 3/1979 - B 36/14; 38/18 und 37/18 -) Organisationshierarchie zutage, an deren Spitze der Gründer der Klägerin als "Chef der WSG" (vgl. z.B. "Kommando" Nrn. 1, 2, 3, 4/1979 - B 36/2, 13; 38/2; 37/5, 15; 20/2, 18 -) steht. - KAG Mainz, 16.03.2012 - M 36/11
Auszug aus BVerwG, 02.12.1980 - 1 A 3.80
Die paramilitärische Ausbildung reicht von der Formalausbildung bis zum "Manöver" (vgl. "Kommando" Nr. 1, 4 und 5/1979 - B 36/11, 13; B 20/4, 5; B 40/3 -). - EGMR, 10.01.2017 - 40/14
AUSTIN v. THE UNITED KINGDOM
- BVerfG, 13.07.2018 - 1 BvR 1474/12
Verfassungsbeschwerden gegen Vereinsverbote erfolglos
Das zwingt dazu, gegenüber Vereinigungen das jeweils mildeste gleich wirksame Mittel zu ergreifen, um legitimen Gemeinwohlbelangen Rechnung zu tragen (ähnlich BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1980 - 1 A 3.80 - BVerwGE 61, 218 ; für Ausnahmefälle seit BVerwG…, Urteil vom 5. August 2009 - 6 A 3.08 - BVerwGE 134, 275 , Rn. 86 f.; vgl. BVerwG…, Urteil vom 16. November 2015 - 1 A 4.15 - BVerwGE 153, 211 , Rn. 48 f. m.w.N.). - BVerfG, 13.06.2017 - 2 BvE 1/15
Die Bundesregierung hat Auskünfte zum Einsatz von V-Leuten im Zusammenhang mit …
In der Verbotsverfügung vom 16. Januar 1980 wurde die sofortige Vollziehung der Verfügung angeordnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1980 - 1 A 3/80 -, juris, Rn. 6), weshalb sich die Gruppierung nach dem Verbot auflöste.Sie wurde verboten, weil ihre Organisation und ihre Tätigkeit der allmählichen Herbeiführung einer neuen staatlichen Ordnung unter gleichzeitiger Aushöhlung der verfassungsmäßigen Ordnung dienten (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1980 - 1 A 3/80 -, juris, Rn. 100 ff.).
- BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 30.97
Beobachtung durch Amt für Verfassungsschutz; freiheitliche demokratische …
Dies erscheint zweifelhaft, weil das genannte Merkmal einer "aktiv kämpferischen, aggressiven Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung" nämlich bereits dann erfüllt ist, wenn die Partei die verfassungsmäßige Ordnung im Sinne eines "planvoll verfolgten politischen Vorgehens" fortlaufend untergraben will und die verfassungsmäßige Ordnung nicht lediglich ablehnt und ihr andere Grundsätze entgegenstellt (vgl. BVerfGE 5, 85 ; für Vereinsverbote vgl. BVerwGE 61, 218 sowie Urteile vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 A 12.82 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 8 S. 7 und vom 13. April 1999 - BVerwG 1 A 3.94 - Urteilsabdruck S. 7).
- BVerwG, 27.11.2002 - 6 A 4.02
Demokratie; "Kalifatsstaat"; Menschenwürde; Rechtsstaat; Religionsgemeinschaft; …
In diesem Sinne schult und indoktriniert der Kläger unbestrittenermaßen fortlaufend seine Mitglieder und schafft damit Verfassungsfeinde (vgl. grundsätzlich Urteil vom 2. Dezember 1980 - BVerwG 1 A 3.80 - BVerwGE 61, 218, 221). - BVerwG, 13.04.1999 - 1 A 3.94
Verbot der Wiking-Jugend bestätigt
Dazu genügt, daß sie die verfassungsmäßige Ordnung fortlaufend untergraben will; sie muß ihre Ziele nicht durch Gewaltanwendung oder sonstige Rechtsverletzungen zu verwirklichen suchen (Urteil vom 2. Dezember 1980 - BVerwG 1 A 3.80 - BVerwGE 61, 218 >220<;… Urteil vom 13. Mai 1986, a.a.O.).Der Verbotstatbestand kann deshalb auch erfüllt sein, wenn im Zeitpunkt des Verbots keine begründete Aussicht darauf besteht, daß die Vereinigung ihre Ziele in absehbarer Zukunft erreichen kann; ist die Absicht der Vereinigung erkennbar, die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland zu untergraben, ist der Zeitpunkt, an dem der angestrebte Zustand objektiv oder nach der Vorstellung der Vereinigung eintreten kann, soll oder wird, ohne rechtliche Bedeutung (vgl. Urteile vom 2. Dezember 1980, a.a.O., S. 220 …und vom 13. Mai 1986, a.a.O., S. 6 f.).
Richtet sich eine Vereinigung gegen die verfassungsmäßige Ordnung und ist sie deswegen gemäß Art. 9 Abs. 2 GG verboten, so ergibt sich unmittelbar aus der Verfassung, daß die dahin gehende Feststellung der Verbotsbehörde und die mit dieser nach § 3 VereinsG verknüpften weiteren Entscheidungen nicht unverhältnismäßig sind (vgl. Urteil vom 2. Dezember 1980, a.a.O., S. 222).
- BVerwG, 05.08.2009 - 6 A 3.08
Vereinsverbot, Vereinszeitschrift, Anhörung, Zuständigkeit als Verbotsbehörde, …
Dazu genügt, dass sie die verfassungsmäßige Ordnung fortlaufend untergraben will; sie muss ihre Ziele nicht durch Gewaltanwendung oder sonstige Rechtsverletzungen zu verwirklichen suchen (Urteile vom 2. Dezember 1980 - BVerwG 1 A 3.80 - BVerwGE 61, 218 = Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 6 S. 51 f. …und vom 13. Mai 1986 a.a.O. S. 6, Beschlüsse vom 21. April 1995 a.a.O. S. 42 …und vom 20. Oktober 1995 a.a.O. S. 73…, Urteil vom 13. April 1999 a.a.O. S. 4). - BVerwG, 03.12.2004 - 6 A 10.02
Vereinsverbot; Beeinträchtigung des Gedankens der Völkerverständigung; mittelbare …
Es kann dahinstehen, ob die Vereinbarkeit mit dem Verhältnismäßigkeitsgebot bereits daraus folgt, dass ein Verbotstatbestand im Sinne von Art. 9 Abs. 2 GG erfüllt ist, so dass sich unmittelbar aus der Verfassung ergibt, dass die dahingehende Feststellung der Verbotsbehörde nicht unverhältnismäßig sein kann (vgl. Urteil vom 2. Dezember 1980 - BVerwG 1 A 3.80 - BVerwGE 61, 218 ; Gerichtsbescheid vom 28. Oktober 1999 - BVerwG 1 A 4.98 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 31 S. 24 m.w.N.). - BVerwG, 25.01.2006 - 6 A 6.05
Vereinsverbot; religiöse und weltanschauliche Vereinigungsfreiheit; Anwendbarkeit …
Einer gesonderten Prüfung am Maßstab des rechtsstaatlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bedarf es nicht (vgl. Urteil vom 2. Dezember 1980 - BVerwG 1 A 3.80 - BVerwGE 61, 218 ; Gerichtsbescheid vom 28. Oktober 1999 - BVerwG 1 A 4.98 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 31 S. 24). - BVerwG, 18.10.1988 - 1 A 89.83
Vereinigungsverbot - Bundesland - Straftatbestände - Vereinsmitglieder - …
Der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung (BVerwGE 55, 175 [BVerwG 25.01.1978 - 1 A 3/76]; 61, 218 [BVerwG 28.11.1980 - 7 C 54/78]; Urteil vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 A 12.82 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 8) von der Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VereinsG ausgegangen. - BVerwG, 01.09.2010 - 6 A 4.09
Vereinsverbot; Vereinszeitschrift; Anhörung; Verfassungswidrigkeit eines Vereins; …
Dazu genügt, dass sie die verfassungsmäßige Ordnung fortlaufend untergraben will; sie muss ihre Ziele nicht durch Gewaltanwendung oder sonstige Rechtsverletzungen zu verwirklichen suchen (Urteile vom 2. Dezember 1980 - BVerwG 1 A 3.80 - BVerwGE 61, 218 = Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 6 S. 51 f. …und vom 13. Mai 1986 a.a.O. S. 6, Beschlüsse vom 21. April 1995 a.a.O. S. 42 …und vom 20. Oktober 1995 a.a.O. S. 73, Urteile vom 13. April 1999 a.a.O. S. 4 …und vom 5. August 2009 a.a.O. Rn. 44). - VG Freiburg, 08.02.2006 - 1 K 1908/04
Verwaltungsgericht bestätigt Ausweisung eines Islamisten
- BVerwG, 13.05.1986 - 1 A 12.82
Volkssozialistische Bewegung Deutschlands - Partei der Arbeit - Vereinsverbot - …
- BVerwG, 08.08.2005 - 6 A 1.04
Beteiligungsfähigkeit; Genehmigung der Prozessführung; Nachreichung der …
- VG Köln, 11.11.2004 - 20 K 1882/03
Beobachtung der "Scientology Kirche Deutschland" (SKD) durch den …
- VG Würzburg, 10.11.2020 - W 1 K 20.449
Keine Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst wegen Mitgliedschaft in …
- BVerwG, 11.08.2009 - 6 VR 2.09
Vereinsverbot, verfassungsmäßige Ordnung, Wesensverwandtschaft mit dem …
- BVerwG, 27.11.2002 - 6 A 1.02
Kalifatsstaat"; Religionsgemeinschaft; Teilorganisation; Vereinsverbot.
- BVerwG, 28.01.1997 - 1 A 13.93
Vereinsrecht - Vereinsverbot, Umfang der Erstreckung eines Vereinsverbots auf …
- VG Würzburg, 30.03.2020 - W 1 E 20.460
Keine Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgrund …
- BVerwG, 21.04.1995 - 1 VR 9.94
Wiking-Jugend - Art. 9 Abs. 2 GG
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.09.2009 - 3 K 436/08
Entscheidung in Sachen "Blue White Street Elite"
- VG Minden, 12.06.2015 - 4 L 441/15
Kein juristischer Vorbereitungsdienst bei zwei Verurteilungen in 10 Monaten
- VGH Bayern, 24.01.2007 - 4 A 06.52
Verbot des Multi-Kultur-Haus Ulm e.V. rechtmäßig - vollständige Urteilsgründe …
- VGH Bayern, 29.06.2006 - 4 A 04.532
Verbot der "Fränkischen Aktionsfront" bestätigt
- BVerwG, 13.01.2016 - 1 A 2.15
Anhörung; Härte Plauen; Gremium MC; Gefahrenabwehr; Gebietsanspruch; …
- BVerwG, 20.10.1995 - 1 VR 1.95
Begründetheit eines Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung …
- BVerwG, 28.10.1999 - 1 A 4.98
Ersatzorganisation einer durch Verfügung verbotenen Vereinigung - Feststellung …
- BVerwG, 15.07.1998 - 1 B 75.98
Verbot der "Nationalen Liste" bestandskräftig
- VGH Bayern, 12.02.2024 - 4 C 23.1887
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung im Rahmen eines Vereinsverbotes
- VG Berlin, 24.09.2020 - 6 K 100.20
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.03.2008 - 1 A 3.05
Vereinsverbot gegen Kameradschaft Tor bestätigt
- BVerwG, 11.08.2009 - 6 PKH 20.09
Vereinsverbot; verfassungsmäßige Ordnung; Wesensverwandtschaft mit dem …
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2008 - 1 A 9.05
Vereinsverbot bei verfassungsfeindlichen Tendenzen
- OVG Niedersachsen, 21.09.1993 - 13 M 978/93
Observierung einer Partei durch Verfassungsschutz; Extremismus; Grundordnung, …
- BVerwG, 03.04.1985 - 1 ER 323.84
Rechtsmittel
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Rechtsprechung
| BVerwG, 21.11.1980 - 1 A 3.80 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BVerwG, 21.11.1980 - 1 A 3.80
- BVerwG, 02.12.1980 - 1 A 3.80
- BVerwG, 30.03.1981 - 1 A 3.80
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| OVG Rheinland-Pfalz, 19.11.1981 - 1 A 3/80 |
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.11.1981 - 1 A 3/80
- BVerwG, 18.03.1982 - 4 B 47.82
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